Asus P5B Defekt, Händler stellt sich quer

Ja eben Tankred. Du sasgt es ja. Nachlieferung oder Nachbesserung bedeutet nicht, dass der Kunde sofort was neues in die Hand bekommt. und genau darum ging es hier doch! Typhon wollte sofort geld wieder haben, da er keine Lust hat, 3 wochen zu warten. und das ist so nicht möglich. dem Händler muss die Zeit gewährt werden, die eine Nachbesserung benötigt. nur weil er es direkt vor ort nicht kann, kann der Kunde nicht automatisch das Geld zurück verlangen in der Annahme, die Nachbesserung wäre gescheitert.
 
@Tankred

mit der Aussage " ... man wird wohl annehmen dürfen ..." meinte ich nur, wie Du nochmals ergänzt hast, daß innerhalb der ersten 6 Monate der Gesetzgeber davon ausgeht, richtig.

Nachbesserungsversuche hingegen ist doch ein ganz anderer Punkt: lediglich wenn eine Nachbesserung in Anspruch genommen würde, wären allenfalls zwei bis drei Nachbesserungsversuche hinnehmbar.

Da der Käufer offensichtlich kein Interesse an einer Nachbesserung, sondern eindeutig die Nachlieferung wünscht, und ihm dieses Wahlrecht per Gesetz zusteht, sind Überlegungen dieser Art doch gar nicht relevant. Die typischen Vorstellungen (Geld zurück) gehören insofern etwas relativiert *ggg*

Gruß,

Chris

P.S.: ich würde mich auch dafür aussprechen, daß einige Kunden etwas verständnisvoller auf ihren Händler zugehen würden, und nicht mit z. T. abstrusen Vorstellungen auftreten ... und dem Händler mal etwas Zeit zugestehen, den Wünschen gerecht zu werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja aber auch eine Nachlieferung benötigt Zeit, die hier wohl hoffensichtlich 3 wochen in Anspruch nähme und der Kunde darauf keine Lust hat und sofort Geld bzw. neue Ware möchte. und das ist so nicht durchzusetzen. zumal dem Händler trotz allem auch die Zeit gegeben werden muss, in der er Prüfen kann ob die ware bei verkauf in Ordnung war.
 
nachbesserung kann ja der händler selber nicht machen, er muss es zum herstellerschicken, dass dauert zb. bei ASUS länger als 3wochen, sind jedenfalls bis jetzt meine erfahrungen gewesen das es immer so um die 6wochen waren.

serafen666 service würde überbewertet, die meisten leute die in einen hardware laden gehen wollen kein service, sie wollen nur alles so günstig wie möglich.

wenn man ihnen den kleinen finger reicht, nimmt der kunde gleich die ganze hand, was der theradersteller hier auch gezeigt hat, bzw. zum ausdruck.

das sind im moment leider die fakten, ich möchte zwar selber guten service haben, aber ich kenne halt auch die sicht des händlers.

PS: ich denke es ist alles gesagt und geklärt^^
 
Also zum eigentlichen Ausgangspunkt:
Wir haben das Board nun zur ersten "Nachbesserung" hingegeben gehabt. Von Samstag bis heute wollte er sich das Board anschauen und überprüfen. Er hat das Board wohl ohne CPU geprüft (meine Vermutung das der CPU Sockel fehlerhaft ist?!), denn bei ihm hat alles in seinen Augen geklappt und war funktionsfähig. Wir haben das Board dann vorhin nochmals eingebaut und hatten wieder den gleichen Fehler. Nun waren wir mit dem Kompletten Rechner da und er hat nun 55€ Kassiert damit er den kompletten Rechner checked und lauffähig macht. Gilt das nun auch als zweite "Nachbesserung" ? Das ich dann sagen kann, wenn er merkt das es am Board liegt dies direkt umgetauscht wird und nicht erst zum Zwischenhändler oder zu Asus geschickt wird?

PS: Vielen dank für eure Tatkräftige Diskussion zu diesem Thema. Das Deutsche Gesetz ist wohl nicht ganz eindeutig in diesem Fall.

Greetz ThY
 
Ja, das waren zwei Nachbesserungsversuche.

1. Versuch: Test des Motherboards ohne Befund
2. Versuch: Untersuchung des Komplettrechners

Wenn der Fehler nun noch immer besteht, solltest Du Dein Geld zurückverlangen.

Übrigens: die Nachbesserungen sind eine gesetzliche Pflicht des Händlers für die er die Kosten zu tragen hat, nicht Du.
 
Das waren doch keine Nachbesserungen....

wenn er keinen Fehler findet, wird er es auch nicht ersetzen. wer sagt den, dass tatsächlich das Board die Fehlerursache war? vll ist es auch nur ne inkompatibilität und für die haftet kein Händler.

Die Untersuchung des kompletten Rechners ist eine Serviceleistung und hat mit Nachbesserung nichts zu tun. Denn wenn das Motherboard nicht der Fehler ist (denn das steht in meinen Augen hier noch gar nicht wirklich fest) dann schaut er einfach nur wo denn nu das Problem ist und bessert nicht das Motherboard aus. Somit muss er die Kosten auch nicht tragen.

Ich glaube nicht, dass der Händler hier sich so erpressen lässt und das als 2 Nachbesserungsversuche ansieht.

Außerdem kommt mir der Threadersteller langsam etwas merkwürdig vor. Zu beginn waren es vermutlich Kondensatoren die kaputt seien und nun auf einmal ists der CPU-Sockel? Ich glaub hier will einer dem Händler was unterschieben was er selber verbockt hat.
 
Es ist natürlich klar, dass der Käufer für selbstverschuldete Fehler auch selbst haftet. Allerdings wurde vom Käufer ein Mangel angezeigt und da kann sich der Händler nicht herausreden, dass er keinen Fehler findet. Er muss vielmehr für Nachbesserung sorgen oder dem Kunden nachweisen, dass das von ihm verkaufte Gerät frei von Mängeln ist oder der Mangel auf Fahrlässigkeit des Kunden beruht. Und damit ist eine Untersuchung des gesamten PC eine Nachbesserung, für die erst im NACHHINEIN Geld verlangt werden darf, wenn durch diese Untersuchung nachgewiesen wurde, dass diese nicht im Rahmen der Nachbesserung erfolgt ist, weil das Gerät kein Fehler zu Lasten des Händlers aufweist.
 
Habt ihr mal in Betracht gezogen, die AGB#s des Händlers zu lesen?
 
Nein, denn was auch immer in den AGB steht, die gültigen Regeln stehen im Gesetz.
 
Da stimme ich Tankred zu. Die AGBs dürfen das BGB oder andere Gesetze nicht außer Kraft setzen!

Na ja er hat den Nachweis aber schon erbracht Tankred. Er hat das Motherboard getestet und konnte keinen Fehler finden. Er ist somit zunächst erstmal seiner Nachbesserung nachgekommen. Es liegt nun nahe, dass nicht das motherboard kaputt ist sondern etwas anderes den Fehler verursacht.
 
Mein erstes p5b war innerhalb von 1 Woche kaputt mein Onkel hat über kontakte mir ein neues verschafft.Mein 2. lebt schon ein 1/2 Jahr.
 
@Mustis Ich weiß nicht wo der Fehler liegt, ich weiß nur das ich meinen eigenen Rechner (Asus P5B Deluxe WiFi, Intel Dual Core E6420) ohne Probleme zusammenbauen konnte. Nun geht es bei meiner Freundin mit Ihrer Hardware nicht. Ich habe nur Vermutungen angestellt die für mich in Frage kommen, ich bin kein Ausgebildeter Fachmann/Fachhändler. Ich kann mit freiem Gewissen sagen das ich dieses Board eben so wie mein eigenes Board eingebaut habe und dies alles nach Anweisungen der Anleitung getan habe.

Es muss allerdings das Motherboard sein, da wir alles soweit ausgebaut hatten nur CPU und Fan im Motherboard hatten, ist er trozdem ausgegangen. Die CPU habe ich dann (leichtsinniger weise) in mein P5B Board eingebaut und dort lief die CPU auch sofort und das Mainboard ist nicht ausgegangen.


PS: Hier die AGBs:

Code:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch in unserem Geschäftslokal zur Einsicht stehen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

Angebote und Vertragsabschluß

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

3. Es werden ausschließlich Produktbezogene Beschaffenheitsvereinbarungen vereinbart, die sich keinesfalls  auf Verwendbarkeit und / oder der Kompatibilität mit anderen Komponenten, welche sich vor Kaufvertragsabschluss bereits im Besitz des Käufers befunden haben.

Preise

4. Alle Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ab Lager Buxtehude.

Lieferbedingungen

5. Alle durch den Verkäufer genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Versicherung trägt der Käufer, auch wenn eine Frei Haus Lieferung vereinbart wurde, außer es wurde ausdrücklich erklärt das die genannte Ware versichert werden soll.

Zahlungsbedingungen

6. Alle Rechnungen sind gegen Vorkasse zu begleichen, außer es wurde eine andere Zahlungsart bei Vertragsabschluß in schriftlicher Form vereinbart.

Eigentumsvorbehalt

7. Der Verkäufer behält das Eigentum an der Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen Forderungen gleich welcher Art und welcher Rechtsgrundlage vor.

Gewährleistung

8. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate für Neuware und 2 Kalendertage für Gebrauchtware ab Übergang der Ware. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zumachen, sind Kopie der Rechnung mitzugeben.

Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Es werden keine unfreien Sendungen angenommen.

9. Wir behalten uns grundsätzlich vor, ein dreimaliges Nachbesserungsrecht an der jeweiligen Lieferware. Bei vergeblicher dritter Nachbesserung hat der Kunde das recht auf Wandlung oder Minderung.

10. Bei unberechtigtem Gewährleistungsfall werden die Kosten, wie bei einer Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist berechnet.

11. Bei Datenträgern und Massenspeichern wird keinerlei Haftung auf die darauf enthaltenden Daten übernommen.

12.  Ein offensichtlicher Mangel an der Ware muss unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 7 Kalendertage bei uns angezeigt werden.

Haftung

13. Von der Haftung sind unsachgemäße, oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

14. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Buxtehude. Es wird ausdrücklich das deutsche Recht vereinbart.

Schlussvereinbarung

15. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt es nicht die Verbindlichkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

Interessant ist hier der folgende Punkt:
9. Wir behalten uns grundsätzlich vor, ein dreimaliges Nachbesserungsrecht an der jeweiligen Lieferware. Bei vergeblicher dritter Nachbesserung hat der Kunde das recht auf Wandlung oder Minderung.

Was ist den Wandlung? Ersetzen der Ware?
Greetz ThY
 
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