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Atelco Mainboard Reperatur --> Wie lange?

Ribery88 schrieb:
Ich kann dir sagen was der Hersteller dir mitteilt, es tut uns Leid für die Unannehmlichkeiten...bitte senden das Gerät zur Nachbesserung an die Adresse...wir werden unser Bestes tun, diesen Vorgang schnell zu beenden...

Ribery88 schrieb:
Also soll der MB-Hersteller dir schon ein neues MB schicken, bevor die überhaupt dein MB haben??

Für gewöhnlich bietet Gigabyte keinen Direkttausch an, sondern wickelt seine Endkunden RMA über den Händler ab. Ob sich das aufgrund der Bekanntheit dieses Fehlers in diesem Fall anders verhält, kann ich nicht sagen.

Unabhängig davon, suchst Du in meinen Augen hier nur Streit und hast nichts sinnvolles zum Thema beizutragen, zudem es Dir schon an grundsätzlichen Wissen zu fehlen scheint, da Du Gewährleistung und Garantie hier komplett durcheinander würfelst und die einzelnen Rechte die alle betroffenen Parteien untereinander haben, nicht trennen kannst.

Und nein: Auch diese Ansicht mußt Du nicht teilen. Sie spiegelt lediglich mein Empfinden wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
laryllan schrieb:
Unabhängig davon, suchst Du in meinen Augen hier nur Streit und hast nichts sinnvolles zum Thema beizutragen, zudem es Dir schon an grundsätzlichen Wissen zu fehlen scheint, da Du Gewährleistung und Garantie hier komplett durcheinander würfelst.

Wenn du mir diese Stelle jetzt raus suchst wo ich Garantie mit Gewährleistung verwechsle....??

Wäre schön!

Ich suche keinen Streit, sondern teile nur mit wie es in der Praxis abläuft im Gegensatz zu dir!
 
Mag sein, dass es in der Praxis bei Retouren generell so abläuft (bei Gigabyte allerdings nicht), was die Sache nicht besser macht. In rechtlicher Hinsicht laufen "solche" Dinge allerdings anders. Hier geht es um den Rechtsanspruch des Betroffenen des Händlers gegenüber und hier greift die Gewährleistung. Abwicklung (Direkttausch) über den Hersteller wäre ein Garantiefall. Uninteressant (aus Sicht des Betroffenen) ist hier auch, welche Ansprüche der Händler gegenüber dem Vorlieferanten bzw. Hersteller hat.

Im Übrigen würde ich es begrüßen, Persönliches zu unterlassen. Ich verstehe ohnehin nicht, warum Du bei diesem Thema so aggressiv reagierst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ribery88 schrieb:
Also soll der MB-Hersteller dir schon ein neues MB schicken, bevor die überhaupt dein MB haben??


Nein, es soll eines in der Filiale in welcher ich das Mainboard gekauft habe zum direkttausch bereitliegen, um mir als Kunden doppelte Wege, ausgefall des Computersystems und kosten zu ersparen, da der Fehler dem Hersteller aufgrund der zu genüge hier durchgekauten Tatsachen bewusst sein muss.

Gruß
 
laryllan schrieb:
Im Übrigen würde ich es begrüßen, Persönliches zu unterlassen. Ich verstehe ohnehin nicht, warum Du bei diesem Thema so aggressiv reagierst.

Erstens hast du mich angegriffen mit dass ich Gewährleistung und Garantie nicht unterscheiden kann....

@deinpapa

Du hast ja Vorstellungen als Kunde.

Hat überhaupt Atelco, das Mainboard da?

Erstens will Atelco das MB sehen...kann ja unter Umständen ein Fremdeingriff, Flüssigkeitsschaden vorliegen...nur als Beispiel! Deswegen wird kein Händler dir ein MB auf Zuruf austauschen....außerdem kann man auch das MB zu sich schicken lassen, nach der Reparatur/Austausch...
 
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Ribery88 schrieb:
@deinpapa
Du hast ja Vorstellungen als Kunde.
Noch einmal: Es geht hier nicht um seine Vorstellungen, sondern um Rechte, konkret für Dich zum mitschreiben: Gewährleistungsrecht. Die Tatsache dass viele Händler in solchen Fällen anders verfahren zeigt eigentlich, wie wenig sie sich um Gewährleistungsansprüche scheren. Das Du das in Ordnung findest indem Du seine Rechte vollkommen ignorierst, ist Deine Angelegenheit.

§439 BGB

Zum Thema unverhältnismäßig hohe Kosten: #10

Ich würde, so die Datenlage tatsächlich wie beschrieben ist und der Händler nicht mit sich reden ließe, genau so handeln.

Argumente oder EoD.
 
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laryllan schrieb:
Noch einmal: Es geht hier nicht um seine Vorstellungen, sondern um Rechte, konkret für Dich zum mitschreiben: Gewährleistungsrecht. Die Tatsache dass viele Händler in solchen Fällen anders verfahren zeigt eigentlich, wie wenig sie sich um Gewährleistungsansprüche scheren. "

Woher nimmt sich der TE das Recht, dass der Händler ohne auch einmal das reklamierte/mangelhafte MB gesehen zu haben, sofort ein Austausch Gerät bereitstellen muss?!

Außerdem wissen wir immernoch nicht, ob das gleiche MB auf Lager ist?

Drittens hat Atelco einen sofortigen Austausch abgelehnt....
 
Ribery88 schrieb:
Drittens hat Atelco einen sofortigen Austausch abgelehnt....

Was ist das für eine Logik? Ich verstoße gegen "Recht" und deswegen ist das richtig?

deinpapa schrieb:
...
In jedem Fall bekommen die das Mainboard mit einem unmissverstädlichen Brief zugeschickt, den Weg in die Filliale mache ich mir nicht.

Du konstruierst. Hier steht nicht, dass Atelco das Board nicht sehen darf/kann. Auch ist ein Vor-Ort Austausch, mit kurzem Blick um offensichtliche Beschädigungen auszuschließen, ist durchaus nicht unüblich. Ob Lagerware oder nicht: Rechtlich entscheidend ist hier, ob der Händler es zu üblichen Marktpreisen und angemessenem Zeitfenster beziehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ribery88 schrieb:
Woher nimmt sich der TE das Recht, dass der Händler ohne auch einmal das reklamierte/mangelhafte MB gesehen zu haben, sofort ein Austausch Gerät bereitstellen muss?!

Außerdem wissen wir immernoch nicht, ob das gleiche MB auf Lager ist?

Es ist leider sehr anstrengend dir jeden einzelnen Satz vorzukauen, ich bitte dich nocheinmal:

1. gründlich zu lesen,
2. zu verstehen
3. und dann erst zu antworten.

Ich hoffe für dich das es nicht an Punkt 2 hackt, was aber im Moment den Anschein erweckt.


Ein letztes mal versuche ich es dir die Fragen zu beantworten.

Das Recht nehme ich mir, weil:

DER FEHLER DE FACTO VOR AUSLIEFERUNG AN DEN HÄNDLER BESTAND UND DER HERSTELLER DAS WEISS, DIES BETRIFFT DIE GANZE B2 SERIE

Ob er es auf Lager hat oder nicht steht hier garnicht zur Debatte, er weiss das er mir ein Fherhaftes verkauft hat, er kann ein Fehlerfreies sich liefern lassen und mich kontaktieren sobald er es vorliegen hat, dann komme ich vorbei und tausche B2 gegen B3, es würde mir als Kunden eine Ausfallzeit von mehreren Wochen ersparen.

DAS IST NICHT ZUVIEL VERLANGT!

Gruß

Gruß
 
Die stand in #1, wie man unschwer erkennen kann. Der Rest waren Erläuterungen und Erwiderungen und mehr oder weniger sinvolle Fragen.
 
deinpapa schrieb:

Das Recht nehme ich mir, weil:

DER FEHLER DE FACTO VOR AUSLIEFERUNG AN DEN HÄNDLER BESTAND UND DER HERSTELLER DAS WEISS, DIES BETRIFFT DIE GANZE B2 SERIE

Ob er es auf Lager hat oder nicht steht hier garnicht zur Debatte, er weiss das er mir ein Fherhaftes verkauft hat, er kann ein Fehlerfreies sich liefern lassen und mich kontaktieren sobald er es vorliegen hat, dann komme ich vorbei und tausche B2 gegen B3, es würde mir als Kunden eine Ausfallzeit von mehreren Wochen ersparen.

DAS IST NICHT ZUVIEL VERLANGT!

Gruß

Gruß


Also nochmal...du wirst keinen Händler finden, der auf Zuruf für dich das MB bestellt und dir sagt..jetzt bringst du das reklamierte MB ( was der Händler nicht mal überprüfen konnte, ob der Mangel tatsächlich vorhanden ist) und wir tauschen es um!
JEDER HÄNDLER MÖCHTE DIE REKLAMIERTE WARE VORHER SEHEN UND ÜBERPRÜFEN, WEIL ERZÄHLEN KANN MAN VIEL!!!
Klar rechtlich kannst du eine Ersatzlieferung verlangen...stimme ich dir zu!

Den Vorgang den du haben möchtest wird so nicht stattfinden...über deinem Händler...bin ich mir sicher...

PS: WANN HAST DU DAS MB EIGENTLICH GEKAUFT.... INTERESSEN FRAGE!
Ergänzung ()

laryllan schrieb:
Was ist das für eine Logik? Ich verstoße gegen "Recht" und deswegen ist das richtig?

"habe bei Atelco angerufen damit die ein neues in die Filialle in Frankfurt schicken um es dort direkt umtauschen zu können, aber Pustekuchen! Mainboard muss dem Hersteller eingeschickt werden, dauert ca. 1,5Wochen so die Aussage am Telefon."

@laryllan

Ich habe mich lediglich mit dem Post auf den IST-Zustand berufen, was Atelco dem TE mitgeteilt hat!
Jedoch nicht dass dies rechtlich richtig oder falsch ist....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Klar rechtlich kannst du eine Ersatzlieferung verlangen...stimme ich dir zu!

Das ist doch alles gut. Hierbei ging es doch genau, neben Deiner Eingangs formulierten Frage. :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also meine Frage lautet: was ist eine angemssene Frist für die nacherfüllung bei einem Mainboard mit einem Weltweit bekannten problem?

2 Wochen sind ansich immer angemessen. Das kann man im übrigen auch direkt als unterschriebenes Dokument der zu tauschenden Hardware beilegen.

Warum du nicht direkt zum Hersteller geschickt hast, bzw. dort angefragt hast, erschließt sich mir auch nicht, immerhin wusstest du, dass dein Händler den Hardwaredefekt nicht reparieren kann, und somit der Hersteller verantwortlich ist. Das braucht natürlich alles seine Zeit bis der Händler das bekommt, bis er es wieder ausreichend frankiert und losschickt zum Hersteller, bis der Hersteller antwortet.

warum hast du das Board nicht mit der Rückrufaktion zurückgegeben bzw. eingeschickt

Auch bei einem direkten Austausch hätte er ja sogar noch länger warten müssen. Daher sind für mich die 2 Wochen sogar schon relativ flott wenn man bedenkt, wie lange die Leute auf das B3 warten mussten. Und das alles hätte man sich sparen können, indem man freundlich mit Händler und Hersteller kommuniziert, bevor es zu Problemen kommt (denn der Mangel war ja bekannt). Vielleicht hätten die dann schonmal eins losgeschickt und du hättest das alte zurückschicken können. Jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, beschwerst du dich über den Service. Aber was soll der Händler machen? Dir einfach ein neues Board schicken und dann wieder eins im Lager haben? Aber welches, evtl. haben sie deins in der B3 Version nicht. Dann müssten die deines wiederum bestellen, was wieder Kosten, Aufwand, Zeit in Anspruch nimmt.
 
laryllan schrieb:
Das ist doch alles gut. Hierbei ging es doch genau, neben Deiner Eingangs formulierten Frage. :-)

Gut dann habe ich mich falsch ausgedrückt, mir ging es nur um die Abwicklung die der TE haben möchte!
 
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