Auf Abo-Falle reingefallen

Da Vamp

Lt. Junior Grade
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Nov. 2008
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Moin Leut,

als ich mir gestern den Thread mit PaypalKäuferschutz gelesen habe ist mir am Ende mein eigenes Problem wieder eingefallen.

Das ganze ist schon sehr lange her ca. Ende September hat das ganze angefangen.
In der Stadt wurde ich von einem Typen angesprochen der mir seine Story aufgetischt hat und bin ich leider drauf reingefallen.
Ging darum ehemaligen Drogensüchtige zu unterstützen, was er mir anbiete sei ein Zeitschrift-Abo und ich könnte aber jederzeit kündigen etc etc.

Alles kein Problem dachte ich man kann ja kündigen, Kündigung geschrieben.
Darauf kam erstmal zurück das eine Angabe fehlt(Kundennummer, mein Fehler) und das sie gar nicht zuständig seien weil das Abo an jemand anderem weitergeleitet wurde.
Dann Post bekommen,
"wir bedanken uns für den Auftrag etc etc.
Und bitte überweisen sie die Bearbeitungsgebühren von ca 30€, sobald wir den Betrag haben senden wir ihnen die Zeitschrift zu"
Wo kommen jetzt die Bearbeitungsgebühren her??(Zeitschrift selber kostet 22,XX) Habe natürlich nicht gezahlt, Zeitschrift kam trozdem.
Wieder Kündigung geschickt, Antwort - Ok gekündigt.

Ja schön wärs gewesen, die "tolle" Gong kam weiterhin.
Wohl wieder mein Fehler weil ich keine Kündigung des Vertrages sondern einen Rücktritt vom Vertrag hätte verlangen sollen.
Gut Brief geschrieben das die Kündigung als Rücktritt verstanden werden sollte und das sie mir keine weiteren Zeitschriften mehr schicken sollen.
Daraufhin kam zurück dass dies nicht mehr möglich ist da die Frist von 2 Wochen abgelaufen ist(zu der Zeit der Meldung war es schon Dezember, die eigentliche Kündigung wurde aber viel früher geschrieben) Der Briefverkehr hat immer lange gedauert, von beiden Seiten.

SO, nun das eigendliche Problem.
Ich hatte die schnauze voll und hab einfach gar nichts mehr gemacht. Zu der Zeit hatte ich auch viel mit Klausuren um die Ohren und wollte mich erst recht nicht mehr damit beschäftigen.
Bis heute kamen 2x Zahlungserinnerung und zuletzt die Meldung das sie den Versand einstellen wenn ich nicht innerhalb von 10 Tagen überweise und ihren Anwalt holen.
Das war Anfang Februar!
Vielleicht noch zu erwähnen, das sie die Bearbeitungsgebühr nicht verlangen sondern nur die Kosten für die Zeitschrift.

Nun geht mir die Sache aber nicht mehr aus dem Kopf, ich nehme an,dass ich hier im Unrecht bin und mir geht es jetzt um Schadensminimierung!
Aber nun bin ich ratlos was ich machen soll,
Einfach den Betrag jetzt überweisen? 10 Tage sind schon dreifach vorbei, warten bis zum nächsten Brief(warum dauert der solange?)? oder gar was anderes?

Die haben bis heute kein Geld von mir gesehen da ich wenigstens so skeptisch war die Angabe meiner Bankdaten zu verweigern.Wobei das sich jetzt wahrscheinlich negativ auswirkt.


Bin für jeden Rat dankbar und danke für die Mühe des durchlesens ^^

greez Vamp
 
ich würde warten - und es drauf ankommen lassen - bis du ein mahnbescheid vom amtsgericht bekommst

dann würde ich aber besser zahlen, widerspruch kann teuer werden (Verhandlung etc.)
wenn Sie dir keinen Mahnbescheid schicken, glauben die nicht daran, dass sie damit durchkommen
Inkassokosten / Anwaltsgebühren musst du NICHT zahlen

...

besser wärs wohl gewesen fristgerecht zu widerrufen.. besonders gute "chancen" haste aber nicht
 
Ich würde nicht bis zu einem Mahnbescheid warten und dort telefonisch anfragen und auch dann im Anschluss auf das Telefonat ein Schriftstück über die Vereinbarung per Einschreiben (Einwurf oder Übergabe) zustellen.

Die Kosten für einen Mahnbescheid müsstest Du dann auch selbst tragen.

Gehen wir von einer Forderung von 30 Euro aus, so sind die Kosten für solch einen Mahnbescheid ca. 53 Euro die zur Forderung hinzukommen. Kommt es zur Vollstreckung, dann kommen nochmal ca. 15 Euro oben drauf.

Sprich: 68 Euro zusätzlich nur weil Du Dich nicht mit dem Unternehmen einigen / Verständigen kannst um das Problem aus der Welt zu schaffen? Dann doch lieber - im Zweifelsfalle - in den sauren Apfel beissen und "Lehrgeld" zahlen.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege:

Seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage ist ein Schuldner nicht verpflichtet Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren zu tragen? (Sofern nachgewiesen ist das die Forderung berechtigt ist).

Nachtrag: Am besten einen Fachmann für Rechtsfragen aufsuchen - Sprich Rechtsanwalt.
 
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Wird dir hier keine so genau sagen, einfach mit deinem Anwalt beraten.
 
Zwei Empfehlungen die unterschiedlicher nicht sein können, aber genau dass ist das Problem.
Klar kann mir keiner genau sagen was zu tun ist, aber gibt sicher Leute die schonmal Erfahrung damit gemacht haben.

Aber Punkte die mich stören sind,
warum dauert es solange bis der Mahnbescheid kommt? Ist das normal?
oder
wenn ich jetzt, zu spät, überweise können sie dann trozdem zusätzlich Geld verlangen?
Mal abgesehen von den Zinsen die sie immer rechnen.
Geht das überweisen überhaupt noch nach solanger Zeit? Würde ungern Geld ins leere schicken.

Fristgerechtes Wiederrufen hat deshalb nicht funktioniert weil ich ja an ein anderes Unternehmen verwiesen wurde und da dummerweise eine Kündigung statt einen Wiederruf geschrieben habe.

Zum Thema Anwalt, ich habe keinen. Bin pers. noch nie mit dem Recht in Konflikt geraten und deswegen auch noch ohne Erfahrung.
 
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es ist kürzlich höchst richterlich entschieden, dass Inkassogebühren und Anwaltsgebühren (in angemessener Höhe des entstandenen Aufwandes) vom Säumigen auf jeden Fall zu bezahlen sind; das war bislang nicht so klar entschieden und wurde auch von Gericht zu Gericht anders gehandhabt !
 
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Zanza schrieb:
Wird dir hier keine so genau sagen, einfach mit deinem Anwalt beraten.

Klar. Hast du nen eigenen kleinen Anwalt in der Hosentasche? :rolleyes:
Solche wollen auch bezahlt werden... ;)
 
ich hatte ein ähnliches Problem allerdings bei einem online angebot. die kannten meine addresse sowie echten namen aber nicht, sondern nur die emil addresse.
wenn du noch minderjährig bist, kommst du einfach raus:
email schreiben, mit dem sinngemäßsen inhalt: "Vertrag ist nicht rechtskräftig, da ich noch nicht geschäftsmündig bin" und alles weitere ignorieren.
 
Mit der Sache bist Du in einer schlechten Position, denn Du hast leider keinen Rücktritt vom Vertrag erklärt, sondern das Abo gekündigt, was dann eben auf den nächst möglichen Kündigungstermin lauten wird.

Auch mit dem Mahnbescheid können die sich so lange Zeit lassen, wie sie wollen, bzw. bis Ihre Forderungen verjährt wären, also noch mehr als drei Jahre !
 
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Es gab schon Fälle wo auch so ein Abo im Supermarkt angedreht wurde, und auch da wurde der Vertrag unter falschen angaben unterschrieben.
 
Du hast deine Kündigung/Rücktritt als "normaler" Brief versendet?!
Solche Schreiben versendet man GRUNDSÄTZLICH per Einschreiben bzw. per Fax mit qualifiziertem Sendebeleg.
Es ist eine bekannte Masche, dass Kündigungen ->offiziell<- entweder zu spät oder gar nicht ankommen wenn man sie ohne Sende-Beweis versendet.

Auch die Masche mit der Hilfe für ehemalig Drogenabhängige ist mir seit 5J. bekannt und ich wohne in einem kleinem Dorf (also am A.... der Welt).

Du wurdest höchstwahrscheinlich von einer Drückerbande reingelegt.

Lass dich von der Verbraucherzentrale Beraten (kostet wenig und sind sehr kompetent). Könnte ich deinen gesamten Schriftverkehr/Vertrag... einsehen, könnte ich dir höchstwahrscheinlich selbst helfen.

WICHTIG!!!
Bei der Beratung ALLE Schriftstücke mitnehmen.
 
OT:
Mich hat auch mal so ein Typ in der Innenstadt angequatscht. Ehemalige Sträflinge, Drogensüchtige, Heimkinder etc. würden mir 1x im Monat eine Zeitschrift "liefern", das Ganze kostenlos. Zur Auswahl standen bekannte Magazine wie Spiegel, Stern, Gala, ...
Im Gegenzug muss ich nur die Angabe machen, ob die Zeitung auch wirklich geliefert wurde.
Der Typ war eigentlich nett und sympathisch, aber darauf kann man sich ja heutzutage nicht mehr verlassen.

Und wenn ich das hier lese bin ich froh, durch die Bahn falsche Angaben gemacht zu haben :P

So wurden mir letztendlich nur 5 Minuten Zeit geraubt...
 
Über das Widerrufsrecht ist er bestimmt belehrt worden und hat das auch unterschrieben; so clever sind die Jungs, dass das alles auf dem Vertrag steht und unterschrieben werden muss, wenn die einem das Abo aufdrücken !
 
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Ja das Wiederrufsrecht ist natürlich auf der Rückseite in einem kleinen Kasten zu finden.

@treky-tom
Ja als normaler Brief versendet.
Wieder ein Punkt wo man an Gutmütigkeit der Menschen glaubt, nein man muss sich gleich immer absichern sonst wird am Ende noch behauptet man habe nie eine Kündigung geschrieben.
Aber danke für den Tipp, bei sowas ab jetzt nur noch als Einschreiben.

Ich wohne ebenfalls in einen kleinem Dorf, trozdem war mir sowas nicht bekannt.
Hab ja schon vieles Gehört aber das man nach Strich und Faden reingelegt wird ist mir pers. noch nie passiert.Aber keine Angst, ich vergess es nie wieder.

Drückerbande?
Eher Unternehmen die Leute einstellen, eben solche die sympatisch wirken,die dann irgendwo Aufträge sammeln sollen und nach der Anzahl dieser bezahlt werden.

@Khaosprinz
sei froh, wäre dir vermutlich ähnliches passiert.
Fand den Typen auch sympatisch...:(
 
Drückerbande:

Zeitungsabos werden nicht nur von den Verlagen direkt vertrieben. Sondern über sogenannte freie Mitarbeiter (100% auf Provision, Fixum gibt es da nicht) freie Mitarbeiter können auch "normale" Aussendienstmitarbeiter sein.

Doch die Mitleidsmasche (z.B.: ehemals Drogenabhängige) ist ein Markenzeichen von Drückerbanden.

P.S.:
Ich hatte auch mal "Besuch" von von solch einer Gestalt. Kannst dir ja Denken wie es ihr ergangen ist :D :D :D
 
Sieht rechtlich erstmal schlecht aus. Widerruf kam wohl zu spät, und korrekt belehrt wurdest du über die normale Widerrufsfrist wohl auch, sprich den Wisch hast du auch bekommen.

Ein guter Anwalt würde sich jetzt sicher dein Kündigungsschreiben angucken und schauen, ob man das absichtlich Missverstanden hat, sprich als Widerruf verstanden werden musste (jedenfalls sofern es in der 14-Tage-Frist abgesendet wurde, du hast leider keine Daen geschrieben). Aber da ist dann immer die Frage ob das funktioniert - und wenn ich schon schreibe ein guter Anwalt, dann sind das Kosten die in keinem Verhältnis zur Forderung stehen.

Ich denke mal die Abogebühren für die Zeitschrift können sie verlangen.



Fraglich ist noch was die mit Bearbeitungsgebühren meinten, dafür müsste man sich eben immer mal die Schriftstücke angucken. Aber solange sie nicht mehr verlangt werden, kann man wohl (erstmal?) drauf verzichten ... eine Rechtsgrundlage dafür sehe ich nämlich nicht.
 
Einschreiben bringt Dir auch nix, der Zugang des Einschreibens läßt sich kaum nachweisen und selbst wenn, dann kann der Empfänger immer noch behaupten, es sei nur ein leeres Blatt im Umschlag gewesen !

Wirklich sicher ist nur die Zustellung per Grichtsvollzieher ! Einfach das Schreiben an die Verteilerstelle für die Gerichtsvollzieher bei dem für den Empfänger zuständigen Amtsgericht mit der Bitte um förmliche Zustellung senden; kurze Zeit später erhält man eine beurkundete Kopie des zugestellten Schreibens mit entsprechendem Zustellnachweis und eine Rechnung des Gerichtsvollziehers über 13 oder 14 Euro ! Ist nicht viel teurer als ein Einschreibebrief mit Rückschein !

Ansonsten ist ein Fax noch relativ sicher, falls man den Zustellnachweis und dazu den Einzelverbindungsnachweis gut aufhebt !

Demnächst bietet die Deutsche Post einen Emailservice für 5o cent pro Email an, durch den man den Zugang einer Email beim Empfänger zuverlässig nachweisen kann; dass wird dann ein echter Fortschritt bezüglich Zustellnachweisen sein !




Noch ein für viele vielleicht überraschender Hinweis: Bei Abobestellung per Telefon gibt es nach den geetzlichen Bestimmungen für den Fernabsatz überhaupt KEIN Rücktrittsrecht ! Zumindest nicht, wenn die Abogebühren bis zum ersten Kündigungstermin nicht mehr als € 200 betragen ! Und die Fallensteller in den Telefoncentern legen die Verträge genau daraufhin aus ! Also: Am Telefon ist doppelte Sorgfalt geboten !
 
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Kommt nicht dasselbe Problem auch beim Emailservice der Deutschen Post vor? Die E-Mail ist zwar angekommen es könnte aber auch nichts drin stehen, bzw. alles was ankam war eine Anreihung von Zeichen ohne sichtbaren Sinn. Schließlich gilt ja irgendwo auch bei Email das Briefgeheimnis.
Beim Einschreiben wohl eher mit Rückschein, ne Quittung mit der Unterschrift von demjenigen der Brief entgegen genommen hat.
Fax hat ja nicht jeder, oder bin ich der einzige?

Man müsste den Vertrag einsehen, wenn da halt Mindestvertragslaufzeit liegt bei 12 Monaten, hast du zwar immer noch das Recht jederzeit zu kündigen, aber die wird erst nach 12 Monaten fällig... Auf die Bearbeitungsgebühren haben sie ja letzendlich verzichtet, ist aber m. E. suspekt... wollten wohl die ausgezahlte Provision wieder reinholen.

Das Kündigungsschreiben müsste man auch näher betrachten, man sollte aber nicht erwarten, dass der Normalverbraucher einen Unterschied zwischen Rücktritt und Kündigung erkennt, beides läuft immerhin auf dasselbe hinaus und zwar den Willen "Ich will nichts mehr von Ihnen lesen noch hören." Dieses sollte man als Willenserklärung durchaus erkennen können.

und auf solche Drücker bin ich noch net gestoßen... ich bin wohl nicht so oft unter Tageslicht *hahaha* okay bei Bettlern werde ich schwach...
 
eulekerwe schrieb:
Einschreiben bringt Dir auch nix, der Zugang des Einschreibens läßt sich kaum nachweisen und selbst wenn, dann kann der Empfänger immer noch behaupten, es sei nur ein leeres Blatt im Umschlag gewesen !

Einschreiben mit Rückschein geht noch, dann hat man ein Dokument, dass es abgeliefert wurde. Oder Variante 2, persönlich unter Zeugen vorbei bringen, das sind noch die festesten Argumente vor Gericht.

Fax bringt übrigens gar nicht, selbst bei einem einwandfreien Sendebericht sagt der mir nur aus, dass es bei dir ohne Probleme wegging, nicht dass das Fax den da drüben ausgedruckt hat. Dann lag eben kein Papier mehr drinne, und weil am nächsten Tag das Nachfolgemodell angeliefert wurde, wurde auch keins mehr nachgelegt...


Gegen den beliebten Prozessbetrug Nummer 2, leeres Blatt im Brief hilft der Zeuge auch. Am besten immer gleich quittieren lassen, was man in den Brief gelegt hat.



Aber gut, ich denke, so spitzfinding müssen wir hier nicht sein, der Verlag scheint erstmal ein normales Unternehmen zu sein. Der Typ mit dem es abgeschlossen wurde vll. nicht, aber das sind auch nochmal zwei paar Schuhe. Über den Inhalt des Kündigungsschreibens könnte man noch am ehesten diskutieren, ja. Ist dann immer die Frage, wieviel Geld man darein stecken will. Wenn das Abo nur 22€ im Jahr kostet, wie ich das mal gelesen habe, geht das ja noch ... eh man mehere Dokument mit Einschreiben etc. herumschickt.
 
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