Siehe Post #11Man will die Leute hinhalten um dann am Ende zu sagen, dass die Widerrufsfrist vorbei ist.
Die können aber viel erzählen, nur ist es nicht Rechtens. Und das Geld kann man zurückbuchen lassen.
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Siehe Post #11Man will die Leute hinhalten um dann am Ende zu sagen, dass die Widerrufsfrist vorbei ist.
werkam schrieb:Die können aber viel erzählen, nur ist es nicht Rechtens.
WhiteShark schrieb:... Und man kann auch ohne SEPA Mandat abbuchen. Normale Lastschrift eben.
Sonst wäre online bestellen und lastschrift nicht möglich.
Dann Deiner Bank sagen das keine Abbuchungen der Firma mehr angenommen werden dürfen und dann geht auch nichts mehr davon runter.
Deliberation schrieb:So ist es. Wichtig ist nur, dass ihr die Leistung nicht in Anspruch nehmt. Sonst verfällt die Möglichkeit zum Widerruf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am [Datum] wurde ich unter dem Vorwand eines Gewinnspiels telefonisch kontaktiert. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde mir ein Abonnement der Zeitschrift "Welt der Wunder" Ihres Hauses angeboten, das ich jedoch nicht beziehen möchte.
Deshalb erkläre ich Ihnen hiermit vorsorglich den Widerruf meiner vermeintlichen Willenserklärung, und fechte rein vorsorglich den Vertrag wegen Irrtums und wegen Täuschung an. Ebenso rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die sofortige außerordentliche Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung.
Ich bitte Sie um Stornierung Ihrer Forderungen.
Darüber hinaus fordere ich Sie auf, Auskunft nach § 34 BDSG über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Welche Daten liegen Ihnen vor, woher stammen die Daten und an wen wurden sie weitergegeben? Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen.
Bitte geben Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens eine schriftliche Bestätigung, dass Sie keine weiteren Forderungen mehr an mich stellen und dass meine Daten gemäß BGB gelöscht wurden.
Name und Unterschrift der Ehefrau
Kevon schrieb:Man hat doch bei Abos 14 Tage Widerrufsrecht oder sehe ich das falsch? Um wie viel Geld geht es hier denn überhaupt?
Das würde ich so nicht abschicken, du bestätigst damit einen Vertrag mit denen zu haben und ich würde denen das nicht bestätigen, ich würde maximal die Bestellabsicht widerrufen.Montrey87 schrieb:Widerruf des Abschlusses des Bauer Verlag-Vertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen Vertrag der Telefonisch zwischen mir und ihnen geschlossen wurde.
Montrey87 schrieb:Ja sie hatte mal an einem Gewinnspiel teilgenommen ich denke daher haben sie unser Telefonnummer weil sie eigentl Geheim ist.
Deliberation schrieb:Seit Umstellung auf SEPA kann man ungenehmigte Abbuchungen bis zu acht Wochen zurückbuchen
Unter einer Geheimnummer versteht man das diese nicht im Telefonbuch auftaucht.Kenneth Coldy schrieb:Also entweder ihr gebt eure Rufnummer (zum Beispiel bei Gewinnspielen) an Dritte weiter oder sie ist geheim. Beides gleichzeitig geht nicht.
Natürlich kann der was dafür. Der Mitarbeiter zockt die Leute ab die er anruft ab. Und das ganz bewusst.Der Mitarbeiter am anderem Ende kann wenig dafür, es ist sein Job und er ist nicht der Geschäftsführer.