Auf Abo-Falle reingefallen

eulekerwe schrieb:
Demnächst bietet die Deutsche Post einen Emailservice für 5o cent pro Email an, durch den man den Zugang einer Email beim Empfänger zuverlässig nachweisen kann; dass wird dann ein echter Fortschritt bezüglich Zustellnachweisen sein !
-Genau, so einfach lässt es sich in D teilweise das Geld verdienen...wofür brauche ich die Deutsche Post? -Kann ja auch sonst Nachweisen dass die Email (samt Inhalt) gesendet worden ist - wenn ich die nicht lösche.
BTT: Nichts mehr bezahlen...so einfach ist es...und wenn du dich dazu entscheidest zum Anwalt zu gehen, dann würde ich eine Gegenanzeige machen, immerhin bist du "der Gute"...scheint ein Abzockerunternehmen zu sein....
 
Als was nun schicken Einschreiben? oder doch normal weil man es im Endeffekt sowieso rausreden kann?
Also das Unternehmen was mir den Wisch angedreht hat ist definitiv ein Abzockerunternehmen, findest auch überhaupt keine Informationen im Internet. Allerdings haben die den Auftrag ja weitergeleitet, d.h. das Unternehmen mit dem ich es jetzt zu tun habe doch eigendlich gar nichts dafür !?

4 Monate a 22,75€, auf 2 Jahre gesehen läppert sich da schon einiges zusammen.

Die Drücker wirste auch nicht oft sehn und keinesfalls zweimal am gleichen Ort.
Sonst würdest du ja irgendwann einen erwischen.

Bei dem zweiten Unternehmen ist die Kündigung sicher nicht in 14 Tagen angekommen, war aber auch schlecht möglich weil die erste Kündigung(die ich erst in der zweiten Woche abgeschickt hatte) an das erste Unternehmen ging. Den Brief vom zweiten Unternehmen hab ich erst später bekommen und da hab ich noch auf die Antwort vom ersten gewartet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Amando schrieb:
-Genau, so einfach lässt es sich in D teilweise das Geld verdienen...wofür brauche ich die Deutsche Post? -Kann ja auch sonst Nachweisen dass die Email (samt Inhalt) gesendet worden ist - wenn ich die nicht lösche.

Kannst du eben nicht. Denn deine Daten auf deinem Computer kann man ganz einfach manipulieren. Eine eMail hat eben auch genau aus diesem Grund keine Rechtsgültigkeit.
Da dieses aber eben nicht mehr Up-to- Date ist, hat man sich diese Sache mit den eMail-Service einfallen lassen. Diese sollen nicht so einfach zu manipulieren sein, da es ja über eine zusätzliche Partei, der Post, läuft und sich somit der eMailverkehr zweifelsfrei nachweisen läßt.

Und mit Geld verdienen hat das nicht unbedingt was zu tun. Ehr mit Geld sparen. Denn überleg mal wieviel ein Brief+Einschreiben gekostet hätte.
 
@Quzy

Ein Fax mit Qualifiziertem Sendebeleg ist zu 100% rechtssicher.
Eine Firma ist verplichtet, sein Fax empfangsbereit zu halten. Eine Firma, die als Ausrede bringt dass kein Papier im Fax war, verliert alleine durch Verletzung der Sorgfaltspflicht den Prozess.
 
Was heißt jetzt qualifiziertem Sendebeleg?
Wenn ich bei mir daheim etwas faxe bekomm ich doch gar keinen Beleg?
 
Da Vamp schrieb:
Was heißt jetzt qualifiziertem Sendebeleg?
Wenn ich bei mir daheim etwas faxe bekomm ich doch gar keinen Beleg?

Wenn Du zu Hause ein Faxgerät hast, wird as auch einen Sendenachweis ausdrucken können, auch wenn Du darauf im privaten Faxverkehr vielleicht normalerweise verzichtest; guckst Du einfach mal in die Bedienungsanleitung !

Außerdem hast Du möglicherweise einen Einzelverbindungsnachweis zu Deiner Telefonrechnung, mit den Verbindungsdaten des gefaxten Schreibens; alles zusammen mit dem Schreiben gut aufbewahren !

Wie treky-tom oben schon geschrieben hat, erkennen die Gerichte das (in der Regel an) ! Ganz sicher ist es aber dennoch nicht, denn es könnten auch Übertragungsstörungen vorliegen außerhalb des Einflussbereiches des Empfängers (Beispiel: Das Faxgerät des Sender hat einen Schaden und scannt nur unleserlich ein, ohne dass der Absender das bemerken würde; außerdem kann man vielleicht das Schreiben falsch in sein Gerät einlegen und der Empfänger erhält tatsächlich nur ein weißes Blatt; und vieles ähnliche mehr !)


Im übrigen: Auch wer kein Faxgerät zu Hause hat, kann rechtssicher Faxe über Computer via Internet versenden; etwa über den Faxdienst Euratel; der ist zwar kostenpflichtig - daneben gibt es auch eine Reihe kostenloser Anbieter, über deren Zuverlässigkeit ich aber nichts sagen kann - bei Euratel kann man sich jedenfalls für einen Monat kostenlos anmelden und den Dienst in dieser Zeit kostenlos in Anspruch nehmen; wers nur einmal bracuht, kann sich dann ja wieder abmelden !



Aber nochmals: Wenn man wirklich etwas 100-prozentig rechtssicher zustellen und auch nicht danach endlos eventuell mit Zeugen herummachen will, die man zudem dann zu Gerichtsprozessen quer durch ganz Deutschland (auf eigene Kosten) laden lassen müsste, der schickt sein zuzustellendes Schreiben auf einfachste Art und Weise - wie oben bereits beschrieben - über einen Gerichtsvollzieher ! Die ca. 13 Euro für die Vermeidung sämtlicher Beweisnöte bei wichtigen Dingen sollten das Wert sein !


Wenn die bestätigte Email der Deutschen Post allerdings läuft (zur Zeit noch in der Erprobung - soll ab Juli 2010 anlaufen) dann wäre das auch 100 Prozent rechtssicher und mit 50 cent unschlagbar billig !
 
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Da Vamp schrieb:
Bei dem zweiten Unternehmen ist die Kündigung sicher nicht in 14 Tagen angekommen, war aber auch schlecht möglich weil die erste Kündigung(die ich erst in der zweiten Woche abgeschickt hatte) an das erste Unternehmen ging. Den Brief vom zweiten Unternehmen hab ich erst später bekommen und da hab ich noch auf die Antwort vom ersten gewartet.


Was Du mal noch klären solltest wäre, mit wem Du denn den Vertrag tatsächlich abgeschlossen hast ? War der Werber tatsächlich nur Vermittler ? Steht auf dem Vertrag, den Du unterschrieben hast, tatsächlich und ausschließlich der Name des Verlages, den Du mit "zweitem Unternehmen" bezeichenest, als Vertragspartner ?
 
Da ich nicht weiß ob ich genaue Namen nennen darf nehme ich Beispielnamen.

Auf dem Vertrag steht XYZ Unternehmen.
Die haben sich auch schriftlich für den Auftrag bedankt mir aber gesagt dass das Unternehmen, das mit der Verwaltung beauftragt ist, sich bei mir melden wird.
Das ist nun Unternehmen ABC die mir auch Rechnungen und die Mahnung geschrieben hat.
 
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Dann müsste aber aus dem Vertrag, den Du mit XYZ geschlossen hast, explizit irgendwie hervorgehen, dass die nur als Vermittler für ABC aufgetreten sind; ansonsten hättest Du ja überhaupt keinen Vertrag mit ABC geschlossen und Dein Vertragspartner wäre ausschließlich XYZ; bzw. ABC hätte Dir mitteilen müssen, dass Sie namens und im Auftrag von XYZ handeln !
 
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Habe den Vertrag leider nicht mehr zur Hand, ist ja jetzt schon nen halbes Jahr her und so ordentlich bin ich leider auch nicht.
Bin mir aber ziemlich sicher das auf dem Vertrag nix stand, aber XYZ hat doch geschrieben das sie an weiterleiten, reicht das nicht?
Muss mal wieder alles aussortieren und hoffen das es nicht im Mülleimer gelandet ist.

Bin mir jetzt nicht mehr sicher an welches Unternehmen ich schreiben soll !?
Hab mich entschieden den harten Weg einzuschlagen und alles auf eine Karte zu setzen.
Nur muss ich jetzt wissen wem ich schreiben soll, ich würde an ABC schreiben.

Aber eigentlich, ist ja ABC nur ein teil von XYZ. Eben die Verwaltung ! ...

Soll ich bei einem normalen Schreiben, ist ja jetzt keine Kündigung oder Wiederruf, auch als fax senden oder reicht da ein normaler Brief aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bewahrst deine Vertragsunterlagen nicht auf und jammerst uns die Ohren voll, dass du betrogen wurdest?!
Geht`s noch?!

Wichtige Unterlagen ordent man GRUNDSÄTZLICH ein. Dann weis man, was man unterschrieben hat. Und muss nicht im WWW ein munteres Rätselraten beginnen.
Hast du überhaupt nur ansatzweise eine Ahnung wie viele Möglichkeiten es über Subunternehmen gibt zu einem Zeitungsabo zu kommen?
 
Ich jammer hier nicht, ich suche Antworten auf Fragen sprich Rat.
JA ich weiß das man sowas GRUNDSÄTZLICH einordnet, aber wieviele Dinge macht man oder nicht obwohl man weiß wie man es besser machen sollte?
Ich denke jeder kennt solche Momente.
Und nein das weiß ich nicht, aber du kannst mich ja gerne aufklären, glaube nicht das ich da ein Einzelfall bin.

Ich habe mich etwas informiert, was gefunden und es überarbeitet das es auf meinen Fall passt.
Eure Meinung dazu? Termin evt zu knapp gesetzt? Könnte morgen zur Post gehn, kommt es vll Montag an.


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ABC-Verlag
ABC-Straße
ABC-Ort


Abovertrag zur Zeitschrift XXXXXXXX Kundennummer XXX-XX-XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bezug auf den vorangegangenen Schriftwechsel teile ich Ihnen zum vorliegenden Sachverhalt folgendes mit:

In meiner letzten Schrift habe ich ihnen erklärt, dass die zugeleitete Kündigung des Vertragsverhältnisses eigentlich als Rücktritt vom angeblich mit Ihnen abgeschlossenen Abonnementvertrag zu verstehen gewesen ist. Sie mögen vorliegend Ihre entsprechende Zurückweisung meines Vertragsrücktrittes mit Form- oder Fristversäumnis oder wie auch sonst immer begründen; indes: es kommt hier überhaupt nicht auf solche Gründe an !

Der mit Ihnen angeblich geschlossene Vertrag ist tatsächlich von Anbeginn sittenwidrig und daher rechtlich ungültig, weil ich zum Abschluss des strittigen Vertrages von Ihrem damaligen Werber durch unlautere Methoden und die Vorspiegelung falscher Tatsachen gegen Treu und Glauben genötigt worden bin !

Die betreffende Person hat mich durch eine Lügengeschichte über die angebliche Lebensnotlage von ehemaligen Drogensüchtigen dazu gebracht, aus reinem Mitleid einen Vertrag abzuschließen, den ich ohne diese Beeinflussung nicht abgeschlossen hätte.
Ich will allerdings nicht weiter auf die angewendeten Werbemethoden hier eingehen, sondern gehe davon aus, dass es Ihrem Hause nicht unbekannt sein dürfte, mit welchen Methoden Drücker und Drückerkolonnen der hier vorliegenden Art vorgehen, um unvoreingenommene Bürger zum Abschluss von Zeitungsabonnements zu nötigen !

Da solches vorliegend der Fall war und ich den Vorfall durch zwei Freunde, die mich damals begleitet haben, beweisen kann, fordere ich Sie auf, die Weiterlieferung der Zeitschrift XXXXXXXX an mich unverzüglich einzustellen und ihre bisher erhobenen Forderungen unverzüglich zu stornieren !

Für das entsprechende Handeln bzw. Unterlassen ihrerseits setze ich Ihnen einen abschließende Frist bis Freitag, den 02.04.2010 !

Sollte mir bis zum genannten Zeitpunkt eine entsprechend zustimmende Erklärung Ihres Hauses nicht vorliegen, werde ich ohne weiteres Anmahnen bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Nötigung und Beihilfe zur Nötigung erstatten und diesbezüglich meine beiden Freunde als Zeugen benennen. Außerdem werde ich den Vorfall der zuständigen Verbraucherschutzzentrale zur Kenntnis bringen !

In der Gewissheit, dass Sie sicherlich vermeiden wollen, dass ich diese Angelegenheit meiner Rechtsschutzversicherung und meinem Anwalt zur weiteren Verfolgung übergeben werde, sehe ich Ihrer entsprechenden Bestätigung entgegen !

Mit freundlichen Grüßen

Da Vamp

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So habe nun den Vertrag wieder in der Hand!
(etwas aufgeräumt und schon hat man alles wieder)

Also auf den Vertrag steht oben "Service-Auftrag".
Hinter steht in den Lieferbedingungen, dass bei keiner erfolgten Zahlung der Vermittler zur Mahnung etc berechtigt ist.

Ich nehme mal an damit ist deutlich das die XYZ nur Vermittler sind, oder liege ich da falsch?
 
Wenn da "Service-Auftrag" steht, müßte auch drauf stehen, was denn Vertragsinhalt dieses Vertrages sein soll; also zum Beispiel: "Der Auftragnehmer XYZ wird beauftragt, den Verlag ABC mit der Lieferung des Zeitschriftenabos MN an den Auftraggeber zu diesen und jenen Bedingungen zu beauftragen"!

Wenn der Vermittler "bei nicht erfolgter Zahlung mahnen darf" ( eine Selbstverständlichkeit, die sich aus dem Vertragsrecht ergibt und nicht extra in einem Vertrag Erwähnung zu finden bräuchte !), dann müßte aber auch irgendwo im Vertrag stehen, dass man überhaupt und zu welcher Zahlung und für welche Leistung man sich denn durch Abschluss dieses Vertrages verpflichtet hat !
 
Zuletzt bearbeitet:
Also da ich Schwierigkeiten habe, deine Frage genau beantworten zu können habe ich einfach den Vertrag eingescannt.
Alle wichtigen Angaben sind unschädlich gemacht.

Ich sehe da keine genauen Angaben zum Vertragsinhalt, du?

Vielleicht noch zu erwähnen:
Vermittler hat keine Unterschrift gemacht und meine Telnr. falsch geschrieben.
Hinten steht das der Wiederruf an XYZ zu richten ist, auf die Kündigung haben diese mir ja allerdings geschrieben, dass dafür die Verwaltungsfirma zuständig sei.
 

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