Auf einmal Geld da!

pcmeister

Ensign
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Feb. 2007
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235
Als ich heut meinen Kontoauszug holte, musste ich feststellen, das ich 612,90€ von einer Firma überwiesen bekommen hab. Ich natürlich erst mal mein ganzes Geld, leider ned mehr wie 650€^^ runtergholt und erstmal gefreut.

Aber jez: Was könnte mir passieren? Ich bin noch 15, das heißt ich darf noch nicht überziehen, können die also noch eine Rückbuchung machen?
 
Das können und werden sie, wenn es sich um eine Fehlbuchung handelt.
Sei ein ehrlicher Geselle, buch das Geld wieder auf Dein Konto und melde es Deiner Bank.


Gruß

olly
 
Du kommst vors Jugendgericht und gehst 5 Jahre in ein Boot-Camp, alternativ Altersheim -> Popser putzen. ;)
Nee Spaß Du oder Deine Eltern könnten teuren Ärger bekommen, vom Anwalt oder schlimmer. ^^
Manche "Firmen" waschen auch auf diese Art ihr Geld oder lagern es vorrübergehend aus. Oder verlangen für Deine Abbuchung Zinsen. Mit denen möchtest Du besser keinen Kontakt ^^
 
Nur mal so es ist von keiner Firma sonder von der bayerischen Staatskasse und meine Mutter meinte, das wäre das Zeugengeld vom Gericht, ich musste mal was aussagen, das kann ich mir aber nicht vorstellen!
 
Ich stand auch schon öfter als Zeuge vor Gericht und habe nie Geld erhalten :p.
 
So hohes Zeugengeld für Auslagen wie Fahrtkosten oder Lohnausfall? Bestimmt für euch beide? Habt ihr das gleiche Konto oder wie?
 
Ne das ist mein eigenes Konto, meine MUtter hat nicht aussagen müssen.

Ab wie viel Tagen gehört das Geld den ganz mir? Oder ab wie viel ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich?
 
Wenn es eine Fehlbuchung war, haben die evt. nur 6 Wochen zum Rückbuchen? Aber verlass Dich hier nicht darauf, vorallem weil es vom Amt kommt. ;)
Danach gehts nurnoch übern Anwalt oder Kulanz des Empfängers. ^^
Frag am besten bei der Staatskasse an. Aber zahle es wenigtens erstmal wieder ein, solange wie es nicht geklärt ist.

@an.ONE
Wenn man in diesem Staat nicht von sowas weiß und es daher nicht rechtzeitig beantragt, bekommt man leider auch nix. ;)
Zeugengeld liegt aber auch unter engen Regelungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Rückbuchung kann nicht gemacht werden, weil die Bank und andere keinen Zugriff auf dein Konto haben (dürfen). Sie könnten es technisch, aber nicht rechtlich, weil du keiner Abbuchung zugestimmt hast. Diese Abbuchung des falsch eingebuchten Geldes muss erst von dir bestätigt werden. Ansonsten wäre es ein ungerechtfertigter Eingriff in dein Konto.

ABER: sie können und werden es von dir zurückfordern auf Basis des § 812 Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Dieser Anspruch muss aber an dich herangetragen werden.


Seit aber ehrlich, erspare dir die Mühe und kontaktiere von dir aus die Bank und teile denen den Fehler mit.

Relict schrieb:
Wenn es eine Fehlbuchung war, haben die evt. nur 6 Wochen zum Rückbuchen?...

Normale Verjährung von 3 Jahren.
 
Dass man als Zeuge fast 650€ bekommt, kann aber auch wo anders ran liegen:D

Ich würde mal zu deiner Bank gehen bzw. Kontakt mit dem Amt/Staatskasse aufnehmen. So lässt sich unter Umständen einiger Ärger vermeiden;)
 
pcmeister schrieb:
... geld schon ausgegeben ...

Das ist dem Gesetzt völlig egal, weil du eine Leistung ohne Anspruch erhalten hast. Solltest du das Geld nicht mehr haben und nicht zahlen können werden deine Eltern haftbar gemacht. Wie gesagt, 3 Jahre Verjährung für die Geltentmachung des Anspruches gegen dich.
 
Ahja, dann habe ich das durcheinander gebracht. Denn wenn mir jemand was zuviel oder fälschlicherweise abbucht und ich zur Bank gehe, dann bucht sie es mir innerhalb 6 Wochen zurück. Schon mehrmals passiert mit so ner dämlichen Firma. Wisch unterschreiben gut war. Bis sie es aufgegeben haben.
Aber hier handelt es sich ja um ne Überweisung, nicht ne Abbuchung. Ok ich nehm alles zurück. :)
 
Relict schrieb:
... wenn mir jemand was zuviel oder fälschlicherweise abbucht und ich zur Bank gehe, dann bucht sie es mir innerhalb 6 Wochen zurück. ...

Ja, das ist korrekt. Da wurde dir in diesem Fall etwas von deinem Konto weggenommen, das du zurückverlangen kannst und die Bank unterstützt dich dabei.
Aber wenn du das Geld selber falsch überweist (so wie in diesem Thread falsch Geld überwiesen wurde) kannst du es nicht zurückbuchen lassen, dann musst du evtl über Anwalt und besagtem §812 BGB als Anspruchsgrundlage vorgehen.
 
Jupp. :D
Wenn er das Geld nicht mehr vollständig hat, die ihren Anspruch geltend machen, könnten die doch auch gleich nen Titel und den Gerichtsvollzieher durchsetzen oder?
 
Relict schrieb:
... den Gerichtsvollzieher durchsetzen oder?

Nur nachdem ein Gericht das Urteil zu Lasten unseres voreiligen Geldabhebers ausgesprochen hat :D. Ein Gerichtsvollzieher vollstreckt ja das Urteil eines Gerichtes, nicht den Willen eines Anspruchsinhabers.
Und bis dahin ist unser Threadersteller bestimmt schon volljährig und verdient eigenes Geld :D
 
Oder so. Deswegen sagte ich ja Titel. Die müssens doch im Prinzip nur beweisen können ohne grossartige Verhandlung? wie auch immer, bei den gerichtlichen Mühlen kommt dann später gar gleich ne Lohnpfändung. :evillol:
 
Wenn es sich wirklich um zuviel gezahlte Zeugenentschädigung handelt, ist für die Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs weder ein Gerichtsverfahren noch ein Titel erforderlich. Es genügt, daß der Anspruch von dem Gericht, das die irrtümliche Auszahlung veranlaßte, festgesetzt und der zuständigen Justizkasse zur Einziehung überwiesen wird.
Für die Durchsetzung des Anspruchs ist die Justizbeitreibungsordnung anzuwenden.

http://bundesrecht.juris.de/jbeitro/__1.html

wenn ich das geld schon ausgegeben habe, dann können sie mir nix antun oder?

Ich hoffe, du erwartest hier nicht wirklich Unterstützung und Hinweise, auf welchem Wege zu dich ungerecht bereichern kannst.:rolleyes:
 
Es kann sich eigentlich nicht um einen Schreibfehler handeln.

Wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht zusammenpassen, kommt das Geld normalerweise zurück.
Allein als ich beim Konto meiner Mutter einen Buchstaben vergessen habe, kam das Geld zurück.

Die müssen ja sowohl Name als auch Kontonummer und Bankleitzahl richtig (falsch) eingetippt haben.
Das muss wenn ein großes Versehen sein. Dann stellt sich aber die Frage, woher die die korrekten Kontodaten haben. Erraten kann man alle diese Angaben ohne Fehler wohl schwer...
 
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