Auf einmal Steuerklasse 6

andiak

Lieutenant
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Guten Tag,

ich habe am Freitag meine Lohnabrechnung für November bekommen, und war erschrocken, denn ich musste auf einmal extrem viele Steuern bezahlen. Nach kurzer suche habe ich gesehen, dass ich als Steuerklasse 6 eingetragen war. (das war ich noch nie und war der erste monat, sonst immer Steuerklasse 1). Außerdem musste ich anscheinend für September und Oktober noch Steuerrückzahlung machen(auf der Lohnabrechnung für September/Oktober steht aber Steuerklasse 1), da das Finanzamt meinem Arbeitgeber bei der Umstellung auf Elstam (oder so) gesagt hat, ich wäre in der Steuerklasse 6.

Kann dies etwas damit zutun haben, dass ich neben meiner Ausbildung ( für ca. 1 Monat) bei Joeys Pizzadienst gearbeitet habe und zwar von mitte September bis mitte Oktober.
Bei Joeys war ich in einem Minijob verhältnis auf 450€ basis, versteuert wurde dieser irgenwie 2% pauschal.

Könnt ihr mir bitte helfen, wie ich jetzt vorgehen könnte, damit ich wieder in die Steuerklasse 1 komme, und evtl das Geld/die Steuern wiederbekomme? Die Steuern die ich bezahlt habe waren weit ausmehr als ich bei Joeys diesen einen Monat verdient habe -.-

Wie kann das passieren, dass aufeinmal der Hauptjob steuerklasse 6 ist ? Ich dachte wenn überhaupt der Nebenjob mit dem geringeren verdienst?. Ich habe auch keinen Brief oder so erhalten in der ich informiert worden wäre über eine Steuerklassenänderung.
 
Japp, das hängt unmittelbar mit deinem Nebenjob zusammen. Geh einfach zum Finanzamt und lass dich dort beraten. Möglicherweise zu viel bezahlte Steuern lassen sich über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
 
In dem Link steht ja:
"Grundsätzlich sollten sich alle Personen, die bereits einen Hauptjob ausüben und nun eine zusätzliche Tätigkeit aufnehmen möchten, darüber im Klaren sein, dass sie im Zweitjob in die Steuerklasse 6 eingeordnet werden und dadurch erhebliche Lohnabzüge hinnehmen müssen."

Wieso bin ich dann in meinem Hauptjob in Steuerklasse 6 befördert worden? Das kann doch nicht rechtens sein, oder wird das einfach ein Fehler vom Finanzamt sein ?
 
normal kann man sich das auch aussuchen für welche einkünfte man welche klasse wählt.allerdings wird ja niemand das so wählen das er am ende möglischst wenig geld über hat.

auf jeden fall herscht hier dringender klärungsbedarf.
du solltest dich daher morgen so schnell wie möglich mit deinem finazamt und deiner personalabteilung in verbindung setzen
 
Wie schon geschrieben wurde, mit dem Jahresausgleich kannst du dir das Geld wieder holen.

Ansonsten vermute ich mal, das du bei beiden Arbeitgebern einfach die Steuerklasse 1 angeben hast. Also nicht von dir aus der Nebentätigkeit die Klasse 6 zugeteilt hast. Und da der Arbeitgeber der Nebentätigkeit vermutlich als erstes deine Steuern mit Steuerklasse 1 angemeldet hatte, durfte er diese behalten. Wogegen dein zweiter Arbeitgeber, also für dich der Hauptarbeitgeber, die Steuererklärung später gemacht hatte, bekam der eine Fehlermeldung wegen der Steuerklasse und wurde auf Steuerklasse 6 verwiesen. Insbesondere da das Finanzamt von sich aus nicht entscheidet, wer dein Haupt- und wer dein Zweitarbeitgeber sein soll. Das obliegt alleine dir, unter Beachtung dessen, das du deine Freibeträge nur einmal Nutzen darfst.
 
andiak schrieb:
Wieso bin ich dann in meinem Hauptjob in Steuerklasse 6 befördert worden? Das kann doch nicht rechtens sein, oder wird das einfach ein Fehler vom Finanzamt sein ?

Ich denke, die Erklärung von damn80 dürfte die plausibelste sein, denn einer der Jobs muss auf 1 und der andere auf 6.
Dem Finanzamt wird es wurscht sein.
Im Zweifel kassieren sie halt etwas zu viel, wenn der Job, in dem Du mehr verdienst, auf 6 läuft.
Aber Du kannst es Dir mit der Einkommenssteuererklärung entsprechend zurück holen.
 
Guten Abend,

ich konnte bisher den Ursprung des Problems lösen (mit hilfe des finanzamtes). Joeys hat mitte September dem Finanzamt gemeldet dass ich dort anfange zu arbeiten und hat denen gesagt, Joeys wäre mein Hauptarbeitgeber also Steuerklasse 1, mein eigentlicher Hauptarbeitgeber ist dadurch automatisch zum Nebenjob deklariert worden also direkt Steuerklasse 6.
Sehr ärgerlich besonders, weil Joeys weiß dass ich noch woanders hauptberuflich meine Ausbildung mache.

Bisher konnte ich allerdings noch keine Lösung für das Problem finden. Weil selbst wenn Joeys nicht mehr eingetragen ist als Arbeitgeber/Hauptarbeitgeber, rückt meine Ausbildung nicht automatisch als Hauptarbeitgeber nach.

1. Das Finanzamt sagt, die können nicht einfach meine Ausbildung wieder zum Hauptarbeitgeber machen, die sagen mein Unternehmen muss mich einmal beim Finanzamt abmelden und wieder neuanmelden.

2. Mein Unternehmen sagt allerdings, ich muss zum Finanzamt gehen und mir eine besondere Bescheinigung holen. (was es damit aufsich hat weiß ich allerdings nicht)

Jetzt komme ich irgendwie nicht weiter, weil keine der beiden institution etwas machen möchte -.-.
Könnt ihr mir vllt noch einen Rat geben?!.
 
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Habe mich heute selber probiert bisschen zu informieren (auch wenns wohl nur halbwissen ist).
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11347553/

Dort steht quasie, selbst bei Fehlern kann das Finanzamt selber keine änderungen machen, sondern die zuständige meldebehörde (bundesamt für steuern glaube ich) kann mittels dieser Bescheinigung eingreifen und die daten korregieren, gleichermaßen wird der Zugriff vom Arbeitgeber auf meine Daten aber gesperrt.
Ich muss deshalb diese Bescheinigung meinem Arbeitgeber vorlegen. Außerdem: "Nach Klärung des Fehlers mit der Meldebehörde erhält der Arbeitgeber automatisch eine Nachricht vom Finanzamt, dass die Sperrung aufgehoben ist und die korrigierten ELStAM abzurufen sind."

Jetzt ist trotzdem die Frage, ob ich das machen muss oder ob mein Arbeitgeber mich nur neu anmelden muss beim Finanzamt. Oder geht evtl sogar beides ?!
 
Hallo, habe das gleiche Problem. Meine Ehefrau ist im August verstorben. Jetzt bekomme ich Post von meiner Bezügestelle, dass das Finanzamt mitgeteilt habe, dass ich jetzt nach Steuerklasse VI besteuert werde und das man mir rückwirkend zum 1.9. zu wenig gezahlte Steuern in einer Summe abziehen wird. Sind ja nur schlaffe 1550 Euro :-)
Ist das denn tatsächlich so, dass man alsd Witwer und Pensionär ohne Zweitjob in die Steuerklasse VI eingestuft wird ?
Würde mich über eine oder auch mehrere Antworten freuen !
 
Zunächst mein Beileid.

Steuerklasse 6 ist nicht richtig.
Das wäre Steuerklasse 3 bis Ende 2015, dann Steuerklasse 1.
Wirst wohl mal beim Finanzamt vorbeischauen müssen.
Und das möglichst bald.
 
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Willkommen in Deutschland, wo Arbeit nicht lohnt :(
Darf man Fragen was du im Hauptjob verdienst ? Wenn zu wenig lieber Wohngeld / Hartz4 Aufstockung beantragen als sich mit Zweitjobs rumzuschlagen.
 
Willkommen in Deutschland, wo man einfach seine Polemik dazu gibt, ohne zu lesen worum es überhaupt geht.
Er ist Azubi, natürlich bekommt er fa kein volles Gehalt und als Azubi Hartz IV beantragen geht auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Lest bitte beide den Thread noch einmal aufmerksam! ;)
 
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