Richtige Steuerklasse?

Ales187

Ensign
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Moin,

erst einmal hoffe ich das ich hier richtig bin :D

Nun zur Sache...

Meine Frau (seit Sep.20) und ich verdienen beide das gleiche +- 50€
Seit September 2020 ist sie Mama und nun auch in Elternzeit, vorraussichtlich noch bis September 2022.
Wir sind aktuell beide in der Klasse 4, macht das Sinn?
Sollte ich 3 und sie in die 5 damit wir jetzt mehr Geld haben?
Wie sieht es mit der Steuererklärung aus, unsere damalige Steuerberaterin meinte das wir mit hoher Wahrscheinlichkeit nachzahlen müssen wenn wir 3&5 nehmen.
Bei 4&4 kriegen wir was zurück.

Ist das richtig so?
 
Gleicher Verdienst 4/4 - 3/5 bedeutet in der Regel auch die Pflicht zur Steuererklärung, die Du nie wieder los wirst. Von daher solltest Du das von einem Fachmann abschätzen lassen. Sollte der Verdienst nach der Auszeit wieder gleich liegen, dann würde ich von einem Wechsel eher abraten.

3/5 bedeutet in der Regel auch eine Vorauszahlung (alle 3 Monate), eine Nachzahlung ist da non Deiner Beraterin wahrscheinlich nicht gemeint gewesen.

Aber warum fragst Du nicht sie, wenn Du schon eine Steuerberaterin hast?
 
4/4 oder 3/5 ist nach der Steuerklärung egal. Bei 3/5 und entsprechend unterschiedlichen Gehältern wird euch nur im laufe des Jahres weniger abgezogen. Dafür gibt es bei der Steuererklärung auch weniger zurück oder, im Extremfall, ihr müsst nachzahlen. Dafür landet Monat für Monat mehr vom Gehalt auf dem Konto, ihr seit also liquider.
 
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--//-- schrieb:
Gleicher Verdienst 4/4 - 3/5 bedeutet in der Regel auch die Pflicht zur Steuererklärung, die Du nie wieder los wirst. Von daher solltest Du das von einem Fachmann abschätzen lassen. Sollte der Verdienst nach der Auszeit wieder gleich liegen, dann würde ich von einem Wechsel eher abraten.

3/5 bedeutet in der Regel auch eine Vorauszahlung (alle 3 Monate), eine Nachzahlung ist da non Deiner Beraterin wahrscheinlich nicht gemeint gewesen.

Aber warum fragst Du nicht sie, wenn Du schon eine Steuerberaterin hast?
Naja die ist von meiner Frau und die scheint mir nicht so gut zu sein...


Nilson schrieb:
4/4 oder 3/5 ist nach der Steuerklärung egal. Bei 3/5 und entsprechend unterschiedlichen Gehältern wird euch nur im laufe des Jahres weniger abgezogen. Dafür gibt es bei der Steuererklärung auch weniger zurück oder, im Extremfall, ihr müsst nachzahlen. Dafür landet Monat für Monat mehr vom Gehalt auf dem Konto, ihr seit also liquider.
Ja das ist die Frage.

Also wir werden weiterhin gleich verdienen auch wenn sie wieder arbeitet.

Würde jetzt gerne da ich alleinverdiener bin natürlich mehr bekomme wollen daher überlege ich in die 3 zu gehen. Bringt halt nichts wenn ich am Ende irgendwas nachzahlen muss.
Ergänzung ()

I'm Endeffekt nimmt sich nichts oder?
Entweder jetzt mehr und dann vielleicht nach Zahlen oder jetzt weniger und bei der Erklärung was zu bekommen.
Richtig verstanden?
 
Bleibt in 4/4.

Das Elterngeld erhöht das gemeinschaftlich zu versteuernde Einkommen und wenn du jetzt in 3 wechselst kannst du damit rechnen Steuern nachzuzahlen.

Wir sind seit der Hochzeit ebenfalls in 4/4 geblieben, auch während der Elternzeit obwohl ich deutlich mehr als meine Frau verdiene. Wir bekommen lieber einmal im Jahr n paar tausend Euro zurück als eventuell etwas nachzahlen zu müssen.
 
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Man kann durch die Änderung der Steuerklasse keine Steuern sparen, man verschiebt nur die Verrechnung auf die Monate oder eben Ende des Jahres.

Maximal kann die getrennte Veranlagung in 4/4 Sinn machen aber das rechnet dir ein Steuerprogramm durch.
 
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Ales187 schrieb:
Naja die ist von meiner Frau und die scheint mir nicht so gut zu sein...
Wie bitte? Du hast eine Steuerberaterin, die nicht gut ist? Dann wechseln und fragen.

DuckDuckStop schrieb:
Wir sind seit der Hochzeit ebenfalls in 4/4 geblieben, auch während der Elternzeit obwohl ich deutlich mehr als meine Frau verdiene. Wir bekommen lieber einmal im Jahr n paar tausend Euro zurück als eventuell etwas nachzahlen zu müssen.

Das lässt sich aber so nicht pauschalisieren. Ich zahle alle drei Monate voraus und manchmal sogar jährlich nach, laufe aber mit 3/5 dennoch besser.
 
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Meine Frau ist in 3 und ich bin in 5, obwohl ich deutlich mehr verdiene. Sie ist - oder war zumindest als wir das eingeführt haben - nicht in der Bemessungsgrenze von Elterngeld und anderen Ersatzleistungen, welche sich nach dem Nettolohn bemessen, während das bei mir keinen Unterschied mehr macht.

Da am Ende des Jahres sowieso verrechnet wird erhalten wir halt sehr große Steuerrückzahlungen - natürlich großzügig verzinst, wenn sich das so wie in diesem Jahr (Steuerjahr 2019) massiv verzögert.
 
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Jetzt ist der Zug eh abgefahren. Cleverer wäre es gewesen während der Schwangerschaft (früh genug) auf 3 zu wechseln, um das Maximum aus dem Elterngeld zu ziehen. Danach kann man machen was man will. Bei der Steuererklärung sind die Klassen eh uninteressant.

Ales187 schrieb:
Naja die ist von meiner Frau und die scheint mir nicht so gut zu sein...
? Du hast ne Frage zu Steuern und fragst in einem Forum nach? Ein Profi gibt dir ne gute Antwort und du bist weiterhin der Meinung der Profi ist nicht gut... ? Was wäre denn eine gute Beratung?
 
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Ich würde definitiv in 4/4 bleiben.

Es wurde ja schon angesprochen, mit einem Wechsel der Steuerklasse schenkt dir der Staat keine Steuern, er erlaubt dir nur, sie auf das Jahr gesehen anders zu entrichten.

Wenn ihr also mit einem Netto Einkommen bisher gut über die Runden kommt, dann wäre mein Rat bleibt in der 4/4.

Nice to know: Lohnersatzleistungen wie
  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld
  • Krankengeld sowie Verletzten- und Übergangsgeld für Menschen mit Behinderung oder vergleichbare Lohnersatzleistungen
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss
  • Elterngeld
berechnen sich alle vom NETTO-Gehalt. Das heißt, deine Partnerin in der schlechten Steuerklasse würde im Worst Case deutlich weniger Arbeitslosengeld bekommen, als wenn ihr in 4/4 geblieben wärt.
 
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Einfach nur eine Info für Euch, dass es bei der Steuerklasse 4 auch ein Faktorverfahren gibt. Eine Änderung der Steuerklasse ist für einige Situationen nicht mehr erforderlich. Der Faktor muss allerdings beantragt werden.

Schaut einfach mal bei der folgenden Seite nach. Ich kann es in eigenen Worten nicht so gut beschreiben, wie es dort aufgeführt wird. Ich muss das Rad ja nicht neu erfinden :)

https://www.haufe.de/personal/haufe...beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt
Ergänzung ()

Einen offiziellen Rechner für die Berechnung des Faktors kann man unter folgendem Link unter dem Punkt Berechnung der Lohnsteuer finden:

https://www.bmf-steuerrechner.de/
 
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Weiß man eigentlich, wieviele in Deutschland 4/4 mit Faktor überhaupt nutzen?

Für die meisten ist das doch schon wieder viel zu kompliziert.
 
Daher habe ich ja noch den Rechner als Link eingestellt. Die meisten werden das Thema überhaupt nicht kennen.
 
Wir fahren monatlich im Büro ca. 10.000 LuG- Abrechnungen. Der Anteil mit Steuerklasse IV und Faktorverfahren dürfte bei 1 bis 2 % liegen.
 
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Noxiel schrieb:
berechnen sich alle vom NETTO-Gehalt. Das heißt, deine Partnerin in der schlechten Steuerklasse würde im Worst Case deutlich weniger Arbeitslosengeld bekommen, als wenn ihr in 4/4 geblieben wärt.
Ja. An der Stelle sollte man aber auch die Bemessungsgrenzen beim Netto im Auge behalten. Die knackt man mit Berufserfahrung schon mal.

Am Ende nach Steuererklärung ist es egal, das stimmt. Wenn man innerhalb der Elterngeld-Phase ist würde ich auf 3/5 wechseln und danach zurück auf 4/4...da wäre mir die Liquidität wichtiger als das Geld über die Nachzahlung zu erhalten.
 
Richtig. Haben wir damals auch so gehandhabt. Das zusätzliche Elterngeld war den Aufwand auf jeden Fall wert. Ich habe es hier nur nicht erwähnt, weil beim TE das Kind schon da ist und der Zeitpunkt damit verstrichen ist.
 
Unglaublich auch, wie viele Menschen das System nicht verstehen.

So langsam trudeln zumindest hier in der Pampa die Steuerrückerstattungen ein und wenn man sich mit Bekannten, Freunden, aber auch Familie unterhält, kommt ganz oft: "Warum seid ihr denn in 3/5? Da verschenkt ihr doch Geld! 5/3 wäre viel besser!"
Dass am Ende glattgezogen wird und bis dahin nur die Ersatzleistungen (richtig, bis zur Bemessungsgrenze) interessieren, wissen irgendwie viele/die meisten Leute nicht. Und verschenken dadurch vermutlich Geld, weil sie eben Ersatzleistungen nicht voll nutzen.
 
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