@Rasemann
Da scheinen sich ja die Gesetze in Deutschland und Österreich stark unterscheiden.
Nach einem Auffahrunfall (ich fuhr auf) habe ich mich mit Anwalt und Internet kundig gemacht.
In D ist es so, dass bereits das Führen eines PKW dazu führt, dass man eine Teilschuld provoziert.
Wer wegen eines Vogels bremst, der bremst unerlaubt. Und ist bei einem Auffahrunfall schuld (Schuld > 50%).
Man darf nicht schreckhaft bremsen. Wenn man dazu neigt schreckhaft zu bremsen, ist man nicht in der psychischen Lage ein KFZ zu führen.
Wenn man auf ein Tier (Sache!) zufährt in der Gefahr einen Unfall zu verursachen, dann muss man draufhalten, wenn durch eine Ausweichreaktion andere geschädigt werden könnten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein.
Die Aussage "Wer auffährt ist schuld!" ist ein klassischer Rechtsirrtum. Häufig ist man troz auffahren nicht schuld. So wie in meinem Fall. Ich bekam 0% Schuld. Nachdem ich nachweisen konnte, dass der Wagen, dem ich auffuhr, die Spur ohne Blinken gewechselt hat. Das war ursächlich für den Unfall und ich war raus.
Die Polizei dient bei einem Unfall mit Sachschaden dazu, den Unfall aufzunehmen. Das macht Sinn, wenn die Unfallgegner sich im nachhinein (oft nach anwaltlicher Beratung) "anders erinnern".
Die Aufnahme des Unfalls ist nicht kostenfrei! Eine rechtliche Verpflichtung zum Rufen der Polizei besteht allerdings nicht, sofern kein Personenschaden vorliegt.
Ich rufe bei einem Sachschaden auch die Polizei. So vermeidet man viel Ärger.
Eine Regelung über die Versicherungen ist nicht immer empfehlenswert!
Versicherungen einigen sich gerne untereinander zur Vermeidung einer teuren Gerichtsverhandlung. Beide Teile tragen 50% der Kosten. Somit können beide Versicherungsnehmer in der Prämie hochgestuft werden.
Somit haben beide Versicherungen gewonnen.
Gruß
comlex
P.S.: Ich habe 4 Semester Recht studieren müssen. War ein Teil meines Studiums. Schuldrecht war ein Bestandteil - Verkehrsrecht allerdings nicht.