Auffahrunfall eines Freundes bei mir !!

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Polizei zu rufen, bei einem Auffahrunfall ist eigentlich fast immer unnötig.

1. warten auf Polizei (Zeit)
2. Kosten für Unfallverursacher (Geld, Punkte, Führerschein weg? )

Bei so einem Unfall würde ich eben zur Seite schauen ob es irgendwelche Zeugen gibt (Personalien von dem aufnehmen, falls er sagt das er das gesehen hat)
und rest klärt man mit dem Unfallgegner, es sei denn dieser ist z. B. uneinsichtig etc.

Polizei macht tlw. mehr Stress als das sie hilft!
 
Der-Eisbaer schrieb:
Der hinten drauf fährt hat immer Schuld, da gibt es nix mit aus der Affäre ziehen. Was will er denn anderes Sagen? Das du Rückwärts gefahren bist?

Das ist so übrigens nicht ganz korrekt. Es muss einen Grund geben warum man (stark) gebremst hat, sonst kann einem das auch als mutwillige Herleitung eines Unfalls angerechnet werden.
 
@Rasemann

Da scheinen sich ja die Gesetze in Deutschland und Österreich stark unterscheiden.

Nach einem Auffahrunfall (ich fuhr auf) habe ich mich mit Anwalt und Internet kundig gemacht.

In D ist es so, dass bereits das Führen eines PKW dazu führt, dass man eine Teilschuld provoziert.
Wer wegen eines Vogels bremst, der bremst unerlaubt. Und ist bei einem Auffahrunfall schuld (Schuld > 50%).
Man darf nicht schreckhaft bremsen. Wenn man dazu neigt schreckhaft zu bremsen, ist man nicht in der psychischen Lage ein KFZ zu führen.
Wenn man auf ein Tier (Sache!) zufährt in der Gefahr einen Unfall zu verursachen, dann muss man draufhalten, wenn durch eine Ausweichreaktion andere geschädigt werden könnten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein.

Die Aussage "Wer auffährt ist schuld!" ist ein klassischer Rechtsirrtum. Häufig ist man troz auffahren nicht schuld. So wie in meinem Fall. Ich bekam 0% Schuld. Nachdem ich nachweisen konnte, dass der Wagen, dem ich auffuhr, die Spur ohne Blinken gewechselt hat. Das war ursächlich für den Unfall und ich war raus.

Die Polizei dient bei einem Unfall mit Sachschaden dazu, den Unfall aufzunehmen. Das macht Sinn, wenn die Unfallgegner sich im nachhinein (oft nach anwaltlicher Beratung) "anders erinnern".
Die Aufnahme des Unfalls ist nicht kostenfrei! Eine rechtliche Verpflichtung zum Rufen der Polizei besteht allerdings nicht, sofern kein Personenschaden vorliegt.
Ich rufe bei einem Sachschaden auch die Polizei. So vermeidet man viel Ärger.

Eine Regelung über die Versicherungen ist nicht immer empfehlenswert!
Versicherungen einigen sich gerne untereinander zur Vermeidung einer teuren Gerichtsverhandlung. Beide Teile tragen 50% der Kosten. Somit können beide Versicherungsnehmer in der Prämie hochgestuft werden.
Somit haben beide Versicherungen gewonnen.

Gruß
comlex

P.S.: Ich habe 4 Semester Recht studieren müssen. War ein Teil meines Studiums. Schuldrecht war ein Bestandteil - Verkehrsrecht allerdings nicht.
 
Rasemann schrieb:
Wer hinten drauf fährt ist immer 100% schuld, völlig egal wie und was.

Da Du ja aus Österreich bist, hier ein Bericht dazu, der Dich interessieren könnte:

http://www.tripple.net/contator/auto/news.asp?nnr=28677

In Österreich zahlt man in so einem Fall 50 Euro "Blaulichtsteuer" für die Unfallaufnahme ohne Personenschaden(Rettungseinsatz!)

Es sind 36 Euro.

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1095907.html
 
Offtopic
Nachdem ich nachweisen konnte, dass der Wagen, dem ich auffuhr, die Spur ohne Blinken gewechselt hat.
Wie ging das? Haben moderne Autos inzwischen eine Art Aufzeichnungsgerät drin, die genau speichern, wann jemand geblinkt hat? Oder waren es Zeugenaussagen?
 
@Odium
Es war eine Zeugenaussage des Fahrers im Auto hinter mir.

Es gibt in einigen Neuwagen eine sog. blackbox die alle Aktivitäten aufzeichnet. Wie im Flugzeug. Ist aber noch optional.
 
Odium: Wie ging das?...

Ja es geh. 1. Durch Zeugenaussagen und 2. kann man durch Verfahren bestimmen (chemische Veränderungen beim Stromfluss) ob die Lampe leuchtete.

zum Topic: wenn Du jetzt noch zur Polizei rennst, darfst Du erstmal erklären warum Du dich unerlaubterweise (spreche aus Erfahrung ;)) vom Unfallort entfernt hast.
Mehr als eine Kenntnisnahme wird da nicht kommen.
 
DerWitwenmacher schrieb:
zum Topic: wenn Du jetzt noch zur Polizei rennst, darfst Du erstmal erklären warum Du dich unerlaubterweise (spreche aus Erfahrung ;)) vom Unfallort entfernt hast.

Warum hat er sich unerlaubterweise vom Unfallort entfernt? Er hat doch mit dem anderen fahrer die daten ausgetauscht!?!

Wäre es tatsächlich unerlaubes Entfernen, wenn man geht, ohne die Polizei zu rufen, würde das ja im Umkehrschluß bedeuten, daß man sogar die Polizei rufen MUSS!
 
Heute sind die Klug-Scheißer wieder unterwegs.:rolleyes:
Ich werde mal resümieren.

Bei einem Unfall mit Blechschaden: Schuldfrage klären und europäischen Unfallbericht an Ort und Stelle ausfüllen. Bei Unklarheiten muss die Polizei zur Sachverhaltsklärung ran. Anschließend ruft jeder Beteiligte seine Versicherung an und meldet den Unfall. (falls man Fragen zum richtigen Ausfüllen hat, ist natürlich auch die Versicherungshotline die erste Anlaufstelle und nicht ein Polizeibeamter)

Dann stellst du dein Auto in die Werktstätte und gibst den Unfallbericht mit ab. Manche Wertstätten lassen einen Sachverständigen kommen und schicken den Unfallbericht selbst ab - andernfalls musst du dich selbst darum kümmern.

Auffahren macht schnell mal nen Schaden von über 300-400 Euro!
Sorry, aber du hast absolut keine Ahnung. Bei einem Auto neuerer Generation (der letzten 5 Jahre) kostet eine neue hintere Stossstange zwischen 1200€ und 3500€.:rolleyes:
Die Aussage "Wer auffährt ist schuld!" ist ein klassischer Rechtsirrtum.
Vollkommen korrekt. Trifft allerdings nicht auf Österreich zu. In Österreich ist der Auffahrer fast immer schuld. (Ausnahme: Einbiegen auf eine Straße auf der mit hohen Tempo gefahren wird und so einen Auffahrunfall provoziert wird)
Die Aufnahme des Unfalls ist nicht kostenfrei!
Das ist scheinbar von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich habe noch nie von jemanden gehört, dass er irgendeine Gebühr bezahlen musste.
 
Sherman123 schrieb:
Heute sind die Klug-Scheißer wieder unterwegs.:rolleyes:

Vollkommen korrekt. Trifft allerdings nicht auf Österreich zu. In Österreich ist der Auffahrer fast immer schuld. (Ausnahme: Einbiegen auf eine Straße auf der mit hohen Tempo gefahren wird und so einen Auffahrunfall provoziert wird)

Lies bitte den von mir verlinkten Bericht zu dem Thema, es gibt auch in Österreich wesentlich mehr Ausnahmen.
 
Das ist scheinbar von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich habe noch nie von jemanden gehört, dass er irgendeine Gebühr bezahlen musste.

Das ist so nicht korrekt, wenn die Polizei gerufen wird und es zu einem Schaden gekommen ist muss man immer 35 € zahlen. Durch den Eintritt eines Schadens bei einem anderen Verkehrsteilnehmer ist § 1 Absatz 2 STVO immer betroffen, was einem verwarngeld von den besagten 35 € entspricht (Für den Betroffenen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sherman123 schrieb:
Heute sind die Klug-Scheißer wieder unterwegs.:rolleyes:
Danke für die Blumen, oder wer war gemeint.

Zum Thema der Versicherung melden:
Versicherungen verdienen sehr viel Geld mit Unfällen. Da sich mit jedem Unfall i.d.R. die Prämie erhöht. Dem entsprechend erfolgt die Beratung nicht wertfrei. Also vorsichtig!
Ich habe bei meinem Unfall die kostenlose Rechtsberatung des ADAC genutzt. Und das hat sich wirklich gelohnt.

Die Polizei verdient nichts am Unfall (von einer eventuellen Gebühr abgesehen). Das ist eher wertneutral. Eine Beratung oder gar Schuldfestlegung wird aber nicht erfolgen. Nur die Aufnahme des Schadens.
Und die ist oft wichtig.

Ein einfacher Schaden ist i.d.R. immer > 1.000,00 €! Das gilt auch für ältere Autos. Ich kenne keinen aktuellen Schadensfall aus meinem Bekanntenkreis, der geringer gewesen wäre. Eine nur leicht eingedrückt Stoßstange an dem Auto meiner Freundin (älter als 16 Jahre) brachte ihr 1000 €. Der Schaden bliebt unrepariert, da man fast nichts sieht. Es war somit ein Totalschaden.

edit:
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler ;-))
Das ist so nicht korrekt, wenn die Polizei gerufen wird und es zu einem Schaden gekommen ist muss man immer 35 € zahlen. Durch den Eintritt eines Schadens bei einem anderen Verkehrsteilnehmer ist § 1 Absatz 2 STVO immer betroffen, was einem verwarngeld von den besagten 35 € entspricht
Ich kann aus erster Hand erzählen, dass dies definitv nicht immer so ist. Möglicherweise wird bei der Blaulichtgebühr eher ein Auge zugedrückt, als bei einer Geschwindigkeitsübertretung.

Eines habe ich vorher noch vergessen zu erwähnen. Gibt es einen dritten Beteiligten (Verkehrszeichen, Laterne, Schneepflugmarkierungen,...), muss der Unfall auch noch der Behörde/Stadtverwaltung gemeldet werde, da man sonst Fahrerflucht begeht.

Verkehrszeichen sind obendrein sau teuer.;)
 
Nightslinger schrieb:
Das ist so nicht korrekt, wenn die Polizei gerufen wird und es zu einem Schaden gekommen ist muss man immer 35 € zahlen. Durch den Eintritt eines Schadens bei einem anderen Verkehrsteilnehmer ist § 1 Absatz 2 STVO immer betroffen, was einem verwarngeld von den besagten 35 € entspricht

Moins!

Auch das ist nicht korrekt. Wenn es einen eindeutigen Schuldigen für die Polizei gibt, werden dem die 35€ aufgedrückt, sprich dem Unfallverursacher. Mir sind schon 3 Leute hinten rauf gefahren, 2mal wegen zu wenig Abstand und ich musste bremsen, einmal hat man mich schlicht an der Kreuzung übersehen. Ich musste dabei noch kein einziges mal die 35€ zahlen obwohl ich jedesmal selbst die Pilozei gerufen hatte. Die Leute die mir hintendrauf gefahren sind bekamen dafür dann aber jedesmal die Rechnung... Kann aber auch wie schon gesagt von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Nur wenn die Schuldfrage absolut ungeklärt ist bekommen auch teilweise beide Parteien die 35€ aufgedrückt...

MFG Al
 
in deutschland gibt es besagte blaulicht gebühr nicht...die geldbußen sind immer aufgrund bestimmter verstöße gegen die stvo etc. zu bezahlen, nicht weil die polizei rausrückt.

@ Keksonator: ich habe auch nie behauptet, dass das polizei rufen geld kostet. ich sagte, derjenige der gegen § 1 Absatz 2 STVO verstößt muss 35 € zahlen. Kommt es gar nicht zu einer Schädigung, sondern beispielsweise nur zu einer gefährdung, kann das Verwarngeld auch weniger sein. Und dies gilt immer nur für den Verursacher (Betroffener)

Die Bezeichnung Beschuldigter ist nur korrekt bei Straftaten, bei Ordnungswidrigkeiten sind dies Betroffene :-D
 
Zuletzt bearbeitet:
Nightslinger schrieb:
Das ist so nicht korrekt, wenn die Polizei gerufen wird und es zu einem Schaden gekommen ist muss man immer 35 € zahlen. Durch den Eintritt eines Schadens bei einem anderen Verkehrsteilnehmer ist § 1 Absatz 2 STVO immer betroffen, was einem verwarngeld von den besagten 35 € entspricht

Richtig!
Wenn ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann bezahlen beide Verkehrsteilnehmer 35 €. So war es jedenfalls in meinem Fall. Sollte nachgewiesen werden können, dass man nicht schuld ist, kann man das Geld vom Gegner einfordern.

Wir scheinen im Übrigen ein Problem mit der unterschiedlichen Rechtslage in Österreich und Deutschland zu haben.
 
Keksonator schrieb:
Moins!

Auch das ist nicht korrekt. Wenn es einen eindeutigen Schuldigen für die Polizei gibt, werden dem die 35€ aufgedrückt, sprich dem Unfallverursacher. Mir sind schon 3 Leute hinten rauf gefahren, 2mal wegen zu wenig Abstand und ich musste bremsen, einmal hat man mich schlicht an der Kreuzung übersehen. Ich musste dabei noch kein einziges mal die 35€ zahlen obwohl ich jedesmal selbst die Pilozei gerufen hatte. Die Leute die mir hintendrauf gefahren sind bekamen dafür dann aber jedesmal die Rechnung... Kann aber auch wie schon gesagt von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Nur wenn die Schuldfrage absolut ungeklärt ist bekommen auch teilweise beide Parteien die 35€ aufgedrückt...

MFG Al

Er hat es nur anders ausgedrückt - aber das selbe gemeint.
 
Okay, aber das eigentliche Thema ist doch nun durch. Und die anderen Fragen eigentlich auch erörtert. Bevor sich zwischen Ganzwissen, Halbwissen und Nullwissen eine endlose Diskussion entspinnt, ist der Thread nun erstmal beendet.
 
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