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News Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechtsklage gegen die Gema
Aber irgendwo ist halt eine Grenze und die wurde hier überschritten. Die Klage läuft ja nicht, weil ChatGPT die ersten drei Wörter von irgendwelchen Liedtexten ausspuckt, sondern scheinbar signifikante Teile.Turrican101 schrieb:Es ist nur ein Unterschied, ob man das komplette Werk bekommt oder nur einen Teil davon, wie eben den Songtext.
Wenn Leute das so handhaben würden, hätten die diversen LLMs vermutlich 80% weniger Anfragen. Das ist für einige mittlerweile schlicht der Google-Ersatz. Da wird alles an Anfragen reingehauen.Turrican101 schrieb:Wer den Songtext will, der kann ja auch "Songtexte Atemlos Helene Fischer" googlen. Dafür braucht man keine KI.
Ich stimme der Gema auch grundsätzlich nicht unbedingt beim Inhalt der Klage zu. Ich finde OpenAIs Gebaren, einfach alles "aufzusaugen" aber falsch und finde es daher gut, wenn irgendwer sie dazu bringt, dass sie Dinge aus ihren Modellen entfernen müssen.
Am Ende wird es aber nur auf einen Filter hinauslaufen, der den Output checkt und ggf. blockt.
alyk.brevin
Lieutenant
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openai ist scheiße, aber gema ist scheißer.
die gema will auch geld, wenn man auf einer religiösen veranstaltung mit dem eigenen instrument und der eigenen stimme und ohne bezahlung und ohne eintrittskosten ein lied spielt, obwohl die lizenzkosten für text+noten für diesen zweck bereits gezahlt wurden.Krik schrieb:Die Gema verlangt Geld nur dann, wenn mit geschützten Werken kommerziell Geld gemacht werden soll. Was du privat machst, ist ganz alleine deine Sache.
Randfee
Lt. Junior Grade
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1. Whataboutism ... die Klage bezüglich Songtext gehört für mich moralisch/ethisch und besonders "zum wohle des Volkes" abgewiesen, aber ich bin kein Despot, wenn das Volk das so will, bitte.NoNameNoHonor schrieb:@Randfee - Es gibt nicht nur Songtexte, denk' mal an Bücher. Das Urteil wird sicherlich als Präzedenzfall dienen. Und das kommerzielle Verwerten ist was anderes als private Nutzung.
2. Bücher: Auch hier muss das Recht IMHO mal der "Digitalisierung" angepasst werden.
1:1 kopieren und vermarkten ganzer Bücher ist ja nicht erlaubt und soll gerne auch so bleiben, aber Zitatrecht gilt auch. Sinngemäße Wiedergabe muss aber meiner Ansicht nach in Gänze und stets erlaubt sein, schließlich muss man beim Verfassen von Kritiken/Zusammenfassungen auch keine Erlaubnis einholen, weder in Wort und Schrift noch Bild und Ton.
bottom line für mich:
- Erzeugen von "Content" als Leistung muss honorierbar sein (Achtung, ich sage nicht, dass es generell honoriert werden muss, sonst wäre OpenSource in jeder Form ja unmöglich)
- Transkriptionen müssen erlaubt sein - das sind keine Kopien!
Schutz darf IMHO nie alle Modalitäten umfassen und "Informations/Redefreiheit" muss imho nochmal extra geschützt sein... und ist sie auch- Ein Lied darf man nicht kopieren sprich man darf nicht versuchen das Vermarktungsformat 1:1 zu klonen, passt.
ABER den Text sollte man hinschreiben dürfen, die Noten auch. Warum? Weil ich selber (oder jemand im Auftrag) das auch könnte und niemand mich daran hindern kann, da es nicht umsetzbar ist. - Ein Mobiltelefon darf man auch quasi nicht "kopieren", ist natürlich ohnehin als hardware viel schwieriger zu kopieren als eine Information, trotzdem darf man es nicht, siehe Markenrecht und gefälschte Ware. Ok, passt.
ABER, Fotos, Videos oder Texte dazu zu schreiben ist frei, auch darf ich es bis aufs letzte atom zerlegen und könnte darüber so viele Berichte schreiben wie ich möchte.
- Ein Lied darf man nicht kopieren sprich man darf nicht versuchen das Vermarktungsformat 1:1 zu klonen, passt.
- Mehrfachbesteuerung oder Kassieren für eine Person (!) gehört verboten. Nutzungsgerät PC muss (!!) ja GEZ Gebühren zahlen, auch wenn ich den Inhalt "atemlos durch die Nacht" gar nicht abrufe(n will). Ergo haben sie kassiert, per Zwangsgebühr. Danach MUSS Ruhe sein!
- Fair Use Zeitfenster:
alles was öffentlich ist und dazu zählt Ton, der überall hinstrahlt, muss imho SOFORT frei für jeden in anderer Modalität wiedergegeben werden dürfen. Aber auch das Zeitfenster in dem man lizenzfrei kommerziell über das Vermarktungsformat (z.B. Lied) verbreiten darf (also Radiosender, Musikanbieter im netz usw) sollte sicher keine 70 Jahre betragen.
- was einem Menschen erlaubt ist an freier Informationsnutzung und Umwandlung muss imho auch einer Maschine erlaubt sein, denn das wird man nie sachlich trennen können ("hat der das jetzt selber geschrieben oder ChatGPT" --> Beweislastumkehr). Jeder der ein Buch XY kauft oder ein Lied hört, kann das informationstechnisch komplett zerlegen, zusammenfassen, forks erzeugen und für den eigenen Nutzen auch beliebig weiterverwenden - dagegen ein Gesetz zu erlassen wäre BS, da nicht durchsetzbar.
Zuletzt bearbeitet:
Was hat denn dieser Artikel mit der Ausgangslage hier zu tun? Äpfel und Melonen?Stanzlinger schrieb:
Russland vs. "Westen" ist mal eine völlig andere Ausgangslage. Russland ist kaum bzw. fast gar nicht auf unserem Märkten unterwegs. Dann ist der "Use-Case" völlig anders. Ergibt eigentlich keinen Sinn darüber zu diskutieren.
Stanzlinger
Lt. Commander
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- 1.658
@Stanzlinger
Sobald sie in DE operieren wollen, müssen sie sich aber an EU und DE Recht halten. Es ist da völlig irrelevant wo deren Sitz ist. Westliche Firmen können ja auch nicht einfach ihren Seitz nach Russland verlegen (Kontrollen etc.).
Sobald sie in DE operieren wollen, müssen sie sich aber an EU und DE Recht halten. Es ist da völlig irrelevant wo deren Sitz ist. Westliche Firmen können ja auch nicht einfach ihren Seitz nach Russland verlegen (Kontrollen etc.).
Randfee
Lt. Junior Grade
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- Beiträge
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@Farrinah was ist an dem Urteil "gut"? Bin sehr gespannt.
Es für illegal zu erklären einen String wiederzugeben (nicht als audioformat, was illegaler streamingdienst wäre) welcher für jeden (!) frei empfangbar (weil über GEZ abgegolten) und damit abschreibbar ist? Gerade wegen der existierenden Zwangsgebühr halte ich es für unhaltbar.
Es für illegal zu erklären einen String wiederzugeben (nicht als audioformat, was illegaler streamingdienst wäre) welcher für jeden (!) frei empfangbar (weil über GEZ abgegolten) und damit abschreibbar ist? Gerade wegen der existierenden Zwangsgebühr halte ich es für unhaltbar.