News Ausgabe geschützter Liedtexte: OpenAI verliert Urheberrechts­klage gegen die Gema

Grundlegend ist das ein wichtiger Schritt in die Richtige Richtung ... seit einiger Zeit bedienen sich milliardenschwere Firmen / Projekte den Inhalten von Privatleuten aber auch Copyright geschützte Materialen von diversen Quellen um ihre kostenpflichtigen KI Modelle zu trainieren und das Ergebnis dann für teuer Geld weiterzuverkaufen. Eins der Probleme die ich hier sehe ist nicht nur die fehlende Quellenangabe, sondern auch die Nichtwürdigung des Arbeitsaufwands der Erstellung vor allem komplexer Inhalte.

Dabei umgehen Firmen wie Google / OpenAI und Co. gern auch mal den ein oder anderen "rechtlichen" oder "technischen" Schutz gegen Fremdnutzung oder unentgeldliche Nutzung kostenpflichtiger Inhalte.

Wenn das KI Thema, ein globales ohne Gewinnbeabsichtigungen von Milliardenfirmen wäre, wäre hier auch eine "Sinnigkeit" dahinter zu sehen die Daten nutzen zu können.
Da hier aber Gewinn eingefahren wird und sich mit dem KI Thema viele Firmen die Taschen füllen, können sie auch die Lizenzkosten für die Nutzung von geistigem Eigentum anderer tragen.

Das es ausgerechnet die GEMA wegen Songtexte ist, ist unerwartet aber zu begrüßen in dieser Situation.

Die Schmerzgrenze des Mitleids sinkt zunehmend wenn man mitbekommt das hier nicht nur Firmen mit Milliardenumsätzen die Hand aufhalten um KI Produkte zu vertreiben, sondern das auf der anderen Seite andere Firmen als Kunden, diese KI aus "unfreien" Inhalten nutzt um proaktiv auch Mitarbeiter aus ihren Reihen zu werfen um diese zu ersetzen.
 
Generell müssen AI generierte Inhalte, vorallem die Videos, kennzeichnet (zB durch Wasserzeichen) werden. Erst dann steigt mein Interesse zu gucken welches Potential die AI hat.
Es gibt viel zu viele Videos, wo man nicht erkennen kann ob sie von AI stammen.
 
usernamehere schrieb:
Also, das Urteil wirkt sehr lächerlich.
Führst du das auch aus oder...?
Die Betreiber/Anbieter der KIs haben ein (aktuell weniger gut funktionierendes )Geschäftsmodell, das ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung für x00 Mrd. €.
 
KeinNutzerName schrieb:
Dann baut man eben ein, dass kein Liedtext komplett angezeigt wird und fertig. Wird Zeit, dass diese energieverschwendende KI-Seuchenblase platzt. :rolleyes:
Ergänzung ()


Dann benutzt man eben auf dem Weihnachtsmarkt, Weihnachtslieder die kostenfrei sind. Kein Problem oder ? :heilig::schluck:

aber vorher erhöht man die Gebühren einfach noch auf sagen wir mal 1 Mio EUR. Warum auch nicht? Dürfen sie doch?
Schon ziemlich seltsam wie hier auf einmal die GEMA verteidigt wird, nur weil es gegen die "böse KI" geht, von der hier 95% der Userschaft nachweislich nicht den Hauch einer Ahnung hat. Teilweise kommt man sich vor wie in der Kommentarspalte von welt.de - viel Meinung aber.....:heilig::schluck:
 
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Rock Lee schrieb:
Schon ziemlich seltsam wie hier auf einmal die GEMA verteidigt wird, nur weil es gegen die "böse KI" geht, von der hier 95% der Userschaft nachweislich nicht den Hauch einer Ahnung hat. Teilweise kommt man sich vor wie in der Kommentarspalte von welt.de - viel Meinung aber.....:heilig::schluck:
Im Gegensatz zu deinen sachlichen Kommentaren wie "Ich verachte die Contentmafia so sehr."
Fang erstmal selbst mit Argumenten an, bevor zu hier pauschal anderen Unwissenheit vorwirfst.
 
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Naja im Zweifelsfall wird man halt Deutschland rausnehmen oder die Ergebnisse zB.. hardgecoded einschränken

Dann kommt halt standardmässig in D auf alle Antworten die Musik Lyrics uswe enthalten "in ihrer Region gesperrt" das wäre einfach umsetzbar - meine China macht das auch. Deren Modelle geben auch andere Antworten bei regimekritischen Fragen als die gleichen Modelle für Chinesen.

Aber glaub niemand wird für Deutschland ein eigenes Modell trainieren.
 
MonoMan schrieb:
Was für ein Quatschurteil. Urheberrecht hin oder her, aber die Songtexte sind ja öffentlich einsehbar. Niemandem wird so was weggenommen.
Hast du mal bei den Seiten geguckt? Selbst in der Google Übersicht (nicht der KI Übersicht) sind die Urheber genannt und (höchstwahrscheinlich lizenziert)

Screenshot_2025-11-12-11-35-52-776_com.android.chrome-edit.jpg

Ist dieses Atemlos aus dem Artikel. Kenn ich nicht.
Ergänzung ()

Stanzlinger schrieb:
Einfach den Firmensitz in ein Land verlegen, wo ein anderes Recht herscht - dann wäre das Problem schon behoben. Russland hat das Urheberrecht für unfreundlich Länder abgeschafft.
? Wo ist denn der Firmensitz von OpenAI?

Wichtig ist, wo du deine Sachen anbietest. Kannst natürlich aufhören chatgpt in D anzubieten, dass steht Sam frei.
 
Naja er wird es einfach für den Markt hardgecoded bei der Antwortrückgabe einschränken dann ist er trotzdem dabei und die Konkurrenz kann auch nichts besseres bieten.

Es gibt dann halt so ne verkrüppelte Variante für D.

Das juckt doch OpenAI nicht ob Deutsche das ganz oder nur eingeschränkt nutzen können zahlen müssen sie das Gleiche wenn sie überhaupt AI nutzen wollen

evtl verhindert der auch mit nachgeschalteter Zensur dass bilder von frauen ohne kopftuch in streng muslimischen Ländern generiert werden können oder Fragen zum Platz des himmlischen Friedens in China etc

Da gibt es sicher eine technisch umfangreiche Nachzensurmöglichkeit in den Modellen um trotzdem in allen Ländern präsent sein zu können - egal was das Modell unzensiert alles kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Saint81 schrieb:
Wenn jemand einen Song covert, nimmt er doch auch den Originaltext und verdient damit Geld
Und beteiligt den Original-Künstler oder denjenigen, der die rechte innehat.
 
Alphanerd schrieb:
Kannst natürlich aufhören chatgpt in D anzubieten, dass steht Sam frei.
Sollte er tun. Bin gespannt wie tatsächlich relevante Wirtschaftszweige reagieren wenn ihnen Dank der GEMA die Werkzeuge genommen werden.
 
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Alphanerd schrieb:
Wichtig ist, wo du deine Sachen anbietest. Kannst natürlich aufhören chatgpt in D anzubieten, dass steht Sam frei.
Also den Dienst nur noch mit beschränkten IPs zugänglich machen? Ich würde es nur für den "Mond" anbeiten - kann aber nix dafür, wenn "Erdbewohner" auch zugreifen können..und ein IP Sperre nützt nix, solange es VPNs gibt - daher spar ich gleich die Beschränkung. Ihr Rechte können die Länder dann ja gerne in Russland und Co durchsetzen
 
Da ich ja nach "Argumenten" gefragt wurde:
Ich halte das Urteil für überzogen. Es setzt an zwei Stellen falsch an: Erstens wird „Memorisierung = Vervielfältigung“ gleichgesetzt, als ob statistische Gewichte schon die Kopie eines Werks wären. Das ist technisch wacklig und juristisch gefährlich, weil damit praktisch jedes ML-Modell unter Generalverdacht gestellt wird. Für mich gehört die juristische Bewertung an den Output, nicht ins Innere eines neuralen Netzes: Was zählt, ist, was rauskommt und nicht die inneren Parameter. Zweitens behandelt das Gericht die 1-zu-1-Interaktion im LLM wie eine öffentliche Distribution. Genau dort fehlt mir die Verhältnismäßigkeit. Ein LLM-Chat ist typischerweise zweckgebunden: Der Nutzer fragt etwas, was er zur Analyse, zum Verständnis, oder zur Einbettung in eigene Arbeit benötigt und das LLM reagiert zweckgebunden auf seinen Input. Das ist näher am Zitatkontext als an einem Ersatzvertrieb für Texte. Songlyrics sind zudem kurz und funktional. Anders als E-Books sind sie selbst nur eine Textkopie eines Musikstücks. Wenn wir hier dieselbe Schärfe anlegen, landen wir in einer Welt in der sogar Grußkartenzeilen abmahnfähig wirken: Völlig maßlos aus Nutzersicht.

Ich sage nicht, dass alles erlaubt sein soll. Wenn wir bei Romanen und anderen Langtexten sind: Nahezu vollständige, wortgleiche Volltext-Ausgaben, die am Ende substituieren, dürfen geblockt oder lizenziert werden. Aber beim Rest muss ohnehin das Urheberrecht reformiert und modernisiert werden, so dass LLMs ohne Auflagen der Contentmafia Lyrics, Gedichte etc. ausgeben können. Am Ende muss auch der Nutzer selbst haftbar gemacht werden. Nicht das LLM, sondern er trägt die Verantwortung, wenn ausgegebene Texte anschließend öffentlich verbreitet werden. So verhindert man, dass LLM Nutzung durch mächtige Labels und Vertriebsparasiten im Keim erstickt wird. Schließlich gibt es nicht nur OpenAI, sondern auch viele kleine Open Weights LLMs von relativ kleinen Unternehmen und Forschungsgruppen, die vor der gleichen Problematik stehen.
 
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Alphanerd schrieb:
Ist dieses Atemlos aus dem Artikel. Kenn ich nicht.
Du Glücklicher, ich wäre auch gerne davon verschont geblieben, nur wurde der Song ja quasi überall herumgeschallt, ob in Kinos oder Bowlingbahnen, im Radio sowieso.

Allerdings interpretiert durch Helene Fischer.
 
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Azeron schrieb:
Dann bitte auch alle Internseiten verklagen auf denen man Songtexte findet oder wird hier wiedermal mit zweierlei Maß gemessen?
Und vor allem auch Menschen, die Songtexte im Kopf abspeichern (also merken).Mit den Gedanken lässt sich ja auch unter Umständen Geld verdienen.
 
Endlich gehts den Großkonzernen mal an den Sack.
Die setzen sich von Anfang an großflächig über alle geltendes Recht einfach so hinweg.
Es wird alles ohne Nachzufragen wie selbstverständlich in den KI Topf geworfen, um damit anschließend richtig dickes Geld zu machen.
Das ist gewerbliche Nutzung im ganz großen Stil.
Aber selber gehen ausgerechnet diese Großkonzerne im großen Stil gegen jeden kleinen sogenannten "Raubkopierer" vor, der sich auch nur einen Film, Spiel, oder Musiktitel aus dem Netz gezogen hat, was damals mit gleich teilweise mehreren Tausend Euro Abmahnkosten belegt worden ist.
Doch selbst wenn diese Firmen evtl. irgendwo verklagt werden und ausnahmsweise sogar trotz vieler Anwälte mal verlieren sollten, so ist am Ende immer noch mehr als genug Gewinn dabei über, denn sonst würden sie es unterlassen.
Denn mal ehrlich,w as juckt die Firmen das denn, wenn in Deutschland da wegen ein paar Titel rumgezickt wird, und selbst wenn es ein paar Millionen kostet, so sind die Milliardengewinne pro Jahr imemr noch hoch genug.
 
hehe ich glaube du überschätzt den Einfluss von dt Gerichten auf die Welt etwas :D

Ich glaube bevor sich die grossen IT und AI Konzerne der Welt von deutschen Gerichten was diktieren lassen ziehen die einfach den Stecker in Deutschland bzw schränken ihr Angebot lokal ein - ohne dass es dafür Preisnachlass gibt.

Wenn solche globalen Untenehmen auf alles eingehen was irgendwelche kleine Lokalfürsten fordern wären die Produkte nichts.

Deutschland fordert ein extra strenger Urheberrecht, Islamistische Staaten keine - oder sehr sehr eingeschränkte - Frauenthemen, China nichts Anti-Parteiisches, Nordkorea nur Jubelberichte über Kim, Thailand(?) keine Witze über Könige, Arabische Emirate nicht über Alkohol, Russland dass man nur Polizei und kein Kriegsherr sei usw usw

Man zensiert und verändert dann halt für jeden der Lokalfürsten individuell nur für deren Variante die Ergebnisse bei den problematischen Themen und gut ist - solche individuellen Nachzensuren sind sicher eh schon eingepreist denke ich, das wissen die globalen Untenehmen doch auch dass es in manchen Ländern, Regionen, Religionen etc Tabuthemen gibt.
 
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Azeron schrieb:
Dann bitte auch alle Internseiten verklagen auf denen man Songtexte findet oder wird hier wiedermal mit zweierlei Maß gemessen?
Es geht hier um die gewerbsmäßige Nutzung im großen Stil.
Die verdienen weltweit so Milliarden durch Abomodelle, indem sie fremdes Eigentum verwenden und als Dienstleistung weiterverkaufen.
Wenn eine einfache Webseite lediglich einen Songtext anzeigt (z.B. als Originaltext, vielleicht sogar selbst abgeschrieben, mit Landessprachenübersetzung) und dafür kein Geld verlangt, ist das etwas völlig anderes.
Man könnte also quasi sagen, die nehmen die Bücher der Autoren kostenlos in die Hand und verkaufen die an Kunden weiter und behalten den Erlös daraus für sich selber.
Wenn man etwas nutzen will, muss man dafür bezahlen, also Verträge schließen.
Künstler dürfen auch nicht einfach Lieder anderer Künstler 1:1 kopieren, ohne Vertrag gibts dann ein Plagiatsvorwurf und eine Klage mit einer saftigen Zahlungsaufforderung.
 
BxBender schrieb:
Die verdienen weltweit so Milliarden durch Abomodelle, indem sie fremdes Eigentum verwenden und als Dienstleistung weiterverkaufen.
Aber diese Songtexte kann ich doch auch ohne Abo von ChatGPT erfahren.

BxBender schrieb:
Wenn eine einfache Webseite lediglich einen Songtext anzeigt (z.B. als Originaltext, vielleicht sogar selbst abgeschrieben, mit Landessprachenübersetzung) und dafür kein Geld verlangt, ist das etwas völlig anderes.
Und wenn diese Seiten Werbung anzeigen und über diesen Weg Geld mit Content verdienen der nicht ihnen gehört? zB diese hier: https://www.songtexte.com/ Meinst du die zahlen jedem Artist Geld dafür dass die mit ihren Songtexten quasi Geld verdienen? Und falls dieser Anbieter das tut, tut das dann jeder? Es gibt ja viele solcher Seiten.

Und sowas ist Ok aber wenn OpenAI das quasi automatisiert macht was andere händisch (per Copy&Paste) zusammentragen und anbieten, ist es wieder böse und muss unter allen umständen unterbunden werden?

Also ich sehe da einfach keinen Unterschied, tut mir wirklich leid. Hier wird einfach mit zweierlei Maß gemessen.
 
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Conqi schrieb:
Mit der Begründung kann MusikDownloadsTotalLegal.com mir auch kostenlos Downloads von Songs bereitstellen. Der User ist es ja, der das Lied anfragt. Dass sie es in ihrer Datenbank haben ist dann nur Zufall.

Es ist nur ein Unterschied, ob man das komplette Werk bekommt oder nur einen Teil davon, wie eben den Songtext. Nach deiner Argumentation müsste auch Google für alle Songtexte Geld zahlen, da die alle im Index gespeichert sind. Und bei Youtube werden Songtexte automatisch in den Untertiteln bei Musikvideos generiert!

Das Lächerliche ist hier doch eher, dass eine konstruierte Situation aufgebaut wurde, mit der man jetzt Geld kassieren will. Warum sollte man eine KI auffordern, einen Songtext zu generieren, der einem bestehenden Lied entspricht? Das ist kein praxisrelevanter Vorgang. Wer den Songtext will, der kann ja auch "Songtexte Atemlos Helene Fischer" googlen. Dafür braucht man keine KI.
 
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