ausgeraubt mal anders

vondi1122 schrieb:

Das würde sie sicher nicht überflüssig machen, da tausende Bitcoins pro Stunde gekauft/getauscht und gewechselt werden, bei Bitcoinhandel kommt es auf Geschwindigkeit an...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Den Mod will ich sehen der das handeln kann, abgesehen davon müsste sich CB dann bei der BAFIN registrieren und entsprechende Lizenzen, Kapitaleinlagen usw. haben, wenn hier BTC vs. FIAT gehandelt wird, dann wäre CB nichts anderes als eine Börse wie bitcoin.de oder MTGOX.

Wer live beobachten will wie derzeit FIAT in BTC fließt :

http://fiatleak.com/


Dauert bisschen bis es "hochfährt".
 
Daaron schrieb:
Und was dein Lehrgeld angeht: Du musst von einer massiven Infektion deins PCs ausgehen -> Formatieren & neu aufsetzen...

Das würde ich nicht machen!

Denn wenn ein Trojaner auf dem Rechner war, dann ist der Rechner kompromittiert.
Es ist gut möglich, dass der Angreifer noch andere Dinge mit dem Rechner angestellt hat.
Dazu könnte auch gehören den Rechner für andere Angriffe und somit Straftaten benutzt zu haben und wenn bei denen ein Opfer Anzeige erstattet, dann kommen die erstmal zum Threadstarter und der hat dann nichts als Beweis in der Hand außer einer Behauptung, das sein Rechner neulich kompromittiert wurde und er alle Beweise nun gelöscht hat.


Deswegen würde ich folgendes machen.

1. Falls kein Backup der wichtigen Daten existiert, eine Linux Live CD booten und die Daten die man dringend benötigt von der alten Festplatte auf ein anderes Medium sichern.
Hier sollte man aber darauf achten, die Schadsoftware nicht mitzukopieren.
Also keine Programme sichern, sondern bestenfalls nur reine Datendateien. Also Bilder, Text-, Audio- und Videodateien
und davon auch nur das, was man dringend benötigt.
Beim Kopieren nur den Kopieren Befehl benutzen und nicht den Verschieben oder Löschbefehl, das ist ganz wichtig.
Die alte Platte muss so bleiben wie sie ist.

2. Wenn man mit Schritt 1 fertig ist, die alte Festplatte ausbauen und damit zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Die Polizei braucht mit Sicherheit nicht euren kompletten Computer, die Festplatte sollte ausreichen
und wenn da mal was weggegeben wurde, dann kann das sich über Monate hinziehen, eine Zeit, in der ihr euren Computer nicht mehr seht und der dann schön altern kann.
Deswegen würde ich nur die Festplatte der Polizei übergeben und den Computer behalten.

3. Eine neue Festplatte kaufen und auf dieser ein neues frisches System einrichten.

4. Die von der alten Platte gesicherten Daten sollte man anschließend dann nocheinmal mit Antischadsoftware durchchecken.
Für besonders kritische Dateien kann es auch sinnvoll sein, sie auf jotti.org upzuloaden und durchchecken zu lassen.
Achtet dabei aber darauf, dass ihr nichts hochladet, wovon ihr nicht wollt, dass andere das Lesen können.
Das Urheberrecht ist hierbei auch zu beachten, also nichts hochladen, was ihr nicht hochladen dürft.



Da Logs von Verbindungsdaten in der Regel auf Providerseite nach wenigen Tagen gelöscht werden, sollte man sehr schnell handeln.
Also besser heute noch als Morgen.
Ergänzung ()

Rea123 schrieb:
Und wegen inkompetenten Polizisten würde ich mir keine Sorgen machen: Wenn man nicht gerade auf Dorfdienststelle ist, gibt es oft manche die ein bisschen Ahnung haben und bei dem Wort Computer nicht gleich abschalten ;)

Polizeiintern wird der Fall sowieso an Spezialisten weitergegeben, die sich damit auskennen. Es arbeiten auch studierte Informatiker bei der Polizei in diesen speziellen Dienststellen.
Da würde ich mir also keine Sorgen machen.


Und was den Anwalt betrifft.

Im übrigen trägt bei Straftaten der Staat die ganzen Kosten für die Anzeige und ein eventuelles Gerichtsverfahren solange der Täter sie noch nicht tragen muss, ihr seid in einem Strafverfahren nur Zeuge. Man braucht also erst einmal auch keinen Anwalt.

Den braucht man erst dann, wenn man selbst eine private Zivilklage einreichen möchte und die reicht man für die Schadensersatzforderungen ein und das kann man auch noch später machen, wenn der Straftäter gefunden wurde, also die Anzeige für das Strafverfahren gefruchtet hat und es überhaupt etwas gibt, wo man die Zivilklage ansetzen könnte.
Die Strafanzeige sollte der Polizei aber zumindest vorgebracht werden, damit die überhaupt handeln kann.
Denn wie soll die sonst von dem Fall erfahren?
 
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