Ausziehen - Bafög

Danke für eure Beiträge!

@Drakonomikon

Dachte für die Rechnung, wie gesagt, es fallen Studiengebühren und Nebenkosten weg. Ersteres übernimmt mein Vater, letzteres wird eh durch das Kindergeld gedeckt.



Das mit dem Mietvertrag würde ich aber gerne noch genauer wissen, vielleicht hat ja einer Erfahrung. Ist ja außerdem noch 1 Jahr hin.

Ausziehen würde ich zu 80%, studieren zu 100%. Aber ein wenig mehr Geld ist nie verkehrt, das würde auch meine Eltern dann später entlasten, ich liege eh schon extremst auf der Tasche.
 
Wohnung im Bestitz der Eltern zählt als Wohnen bei den Eltern und wird mit 50€ bezahlt.
Deshalb sagte ich ja 400€ pro Monat abzüglich des "Überverdienstes" der Eltern.
Und wenn diese "normal" verdienen, so bedeutet dies idR, dass man NIX bekommt!
 
Drakonomikon schrieb:
Wieso probierst du es nicht einfach aus? So wie ich das verstehe würdest du dort einziehen und studieren auch wenn du kein Bafög bekommst.
Füll die Formulare aus, warte 3-4 Monate auf Antwort und schau was passiert. Ich denke aber dass du nichts bekommen wirst.

Monatlicher Bedarf an Geld (samt Nebenkosten):
-100€ Spritt
-150€ Studiengebühren
-130€ Nahrungsmittel
-40€ Telefon & Internet
-40€ Strom
-30€ Gas, Wasser, Scheiße
-15€ Hausratversicherung
-15€ Haftpflichtversicherung
-30€ Haushaltsmittel (Reiniger, etc)

=550€
minus Kindergeld 184€
=366€

Kleidung und sonstiger Bedarf nicht mitberechnet.

Wie auf der letzen Seite schon geschrieben kann es sein, dass er mit der Haftpflicht noch über die Eltern versichert sein kann. (müsstet also mal nachgucken )
Außerdem sind 15€ pro Monat dafür zu hoch angesetzt. Eher 5-10Euro ;)
Gleiches kann auch für Hausrat gelten.
Den Abschlag beim Strom würde ich dagegen höher schätzen, weil die Energieversorger bei Neukunden gerne mal eine zu hohen Abschlag setzen, weil man das Nutzungsverhalten noch nicht kennt. Also eher 60Euro.
 
Natürlich kann man an Angehörige (Eltern, Kinder) vermieten. Wird ja oft so gemacht um Kosten (Reparaturen etc.) steuerlich geltend machen zu können. Nur in dem Fall würden dann die Mietkosten (du) auch als Mieteinnahmen (deiner Eltern) natürlich gelten.
 
Wenn die Wohnung deine ist, wird sie dir mit hoher Wahrscheinlichkeit als Vermögen angerechenet. Ich z.b. hab einen Anteil von dem Haus meiner Eltern geerbt und dieser Teil wird mir angerechnet.
Das heißt: zB. Wohnung hat Wert:20000€
20000€-5200€(Freibetrag)=14800/12Monate=1200€ die sie die anrechnen würden.
Ich bin mir zwar nicht 100% sicher ob das so läuft, aber ihre Argumentation wird Wahrscheinlich so lauten:
"Sie können die Wohnung ja auch vermieten/verkaufen und von der Miete leben."

Dein Auto(falls es auf die dich läuft) wird ab 7500€ angerechnet.

Was du auf jeden Fall bedenken solltest: Das hier ist ein Computerforum und kein Forum für Bafög-Empfänger! Ich bezweifle das hier von den Postern jemand dabei ist, der in einer ähnlichen Lage war wie du. Also melde dich lieber zB bei: http://www.bafoeg-rechner.de/ an.

Und wenn du Fragen hast, die du dort nicht beantworten kannst, geh in dein Bafögamt und frage.
 
Hab jetzt nicht alles gelesen, daher nur meine bescheidene Auskunft hierzu:

Rechnungsgrundlage für das BaFög-Amt sind die elterlichen Einkünfte von vor 2 Jahren.

Meine Tochter, 17, ist aufgrund einer Berufsschule zwecks Fachabitur mit Jahrespraktikum und Schichtdienst 30 km entfernt in ein Schwesternwohnheim gezogen.

Mein Exmann: Krankenpfleger in der Psychiatrie, verdient keine Recihtümer, ich selbst (Krankenschwester) habe vor zwei Jahren nur Nov/Dez. auf Steuerkarte gearbeitet, damals 50%-Stelle, Steuerklasse 5....also sehr sehr bescheidene Einkunft, die auch gar nicht mitberechnet wurde wegen zu niedrigem Verdienst.

Es wurde also nur das Einkommen meines Exmannes angerechnet, wir waren da schon getrennt lebend, zwei Häuser mit Schulden, sonst keinerlei Vermögen.
Zwei Kinder, eine gerade ausgezogen wegen Nichterreichbarkeit des Ausbildungsplatzes, die andere Tochter mit Schwerbehindertenausweis wegen chronischer Erkrankung.
Die Miete samt Essen, Trinken, gelegentl. Heimfahrten usw. kosten mich monatl. mindestens 400 Euro, wir nagen gerade echt am Hungertuch.
Bin alleinerziehend und habe auf 75% Stelle im Drei-Schicht-Dienst aufgestockt, mehr geht nicht wegen meiner 2. kranken Tochter.

Wir haben 4 Monate !!!!!!!!!! auf den BaFög-Bescheid bekommen, und was soll ich sagen?
Ich erhalte keinen einzigen Cent....weil mein Exmann so ein Großverdiener ist...HÄ? !!!!!!!!!!!!!
Leider konnte mir niemand sagen wo man Widerspruch einlegt, die Frist ist nun auch rum....das wars dann also....ich finde das entwürdigend und sehr fragwürdig, wer um Himmels Willen bekommt denn dann noch heutzutage BaFög?

Dann lese ich hier von zwei Häusern, bezahltem Auto usw.... da hätte ich mich gar nicht erst getraut einen Antrag zu stellen :-(

Wir überlegen gerade ob meine Tochter ihr Fachabi abbricht und zurück nach Hause zieht, ich weiß nicht ob ich das finanziell noch 1,5 Jahre durchhalten kann :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so mit 300 € monatlich solltest du rechnen für Essen, Hygieneartikel, ab und an mal ausgehen am Abend.

Teste mal diesen Bafög-Rechner - auch wenn ich mir sehr sicher bin, dass du keinen Anspruch hast (in meinem kompletten Verwnadtenkreis wurden fast alle Bafög-Bescheide abgelehnt, trotz "normaler" Arbeitereltern ohne extremes Einkommen. Bafög ist ja eigentlich nur für den Notfall gedacht, dass man sonst nicht studieren kann).
 
@Galadriel73: Wenn der Exmann ordentlich verdient ist er doch auch unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber. Zudem kann, wenn das Einkommen jetzt weniger als das von vor 2 Jahren ist, ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.
Wenn der Exmann wirklich nicht so viel verdient, gehe ich aber davon aus, dass der Antrag nicht richtig ausgefüllt wurde. Gerade mit noch einem pflegebedürftigem Kind sollte da noch ein bisschen was rausspringen.
Und wegen Widerspruch gegen den Bafög-Bescheid wäre ich mal einfach zur Bafögstelle des Studentenwerkes gegangen, da hat man doch auch den Antrag abgegeben oder nicht?!?
 
@Galadriel73

Wenn das Kind einen Anspruch auf Bafög (also nicht zuviel verdient/besitzt, Altersgrenzen etc etc) hat, dann ist es für das Kind egal ob die Eltern 1 Million pro Monat verdienen oder 0 Euro.

Wenn der Befög-Bescheid sagt, dass ihr zuviel als Eltern verdient, dann müssen die Eltern auch zahlen - in diesem Fall wohl der Exmann.

Das Kind kann in diesem Fall die Summe von den Eltern monatlich einfordern.


Wenn der Exmann nicht zahlen will, dann mal Hilfe beim Bafög-Amt holen, wie man das am besten einfordert. Zur Not steht am Ende die Klage, die ihr aber garantiert gewinnen werdet.


Da ist nichts verwerfliches daran, für Kinder muss man nun mal Unterhalt zahlen bis sie ihre erste Berufsausbildung/Studium abgeschlossen haben.

Und es geht hier ja nicht um Geld zum versaufen, sondern um den Grundstock einer Karriere.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kryptolan schrieb:
Das Kind kann in diesem Fall die Summe von den Eltern monatlich einfordern
Ich glaube kaum das man den Bafögsatz einklagen kann. Wer kann denn bitteschön sein Kind mit 700€ im Monat unterstützen? Vor allem wenn es dann auch noch mehrere sind.
Aber du hast sicherlich recht das der Vater unterhaltpflichtig ist. Wie hoch die Summe ist, sit wieder etwas anderes. Aber ich denke hier zählt jeder €. Da frage ich mich ernsthaft warum man in einer solchen Situation nicht Hilfe bei irgendeiner Beratungsstelle sucht?

Aber das Bafög System ist einfach nicht gerecht. Den Satz senken, die Rückzahlquote erhöhen, dann kann man gleich viel mehr Studenten unterstützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nasenbär schrieb:
Ich glaube kaum das man den Bafögsatz einklagen kann. Wer kann denn bitteschön sein Kind mit 700€ im Monat unterstützen? Vor allem wenn es dann auch noch mehrere sind.

Doch, kann man. Wenn man selber kein Geld hat und die Voraussetzungen erfüllt, dann steht einem das Geld zu.

Entweder das Amt zahlt oder die Eltern oder beide anteilig.

Und die Eltern müssen eigentlich nur zahlen, wenn sie gemessen an ihrem Einkommen noch Geld für das Kind übrig haben sollten.


Man wird da ja nicht in Hartz4 gedrückt, ich müsste nochmal nachsehen, aber ich glaube dass es grob so ist, dass jedem Elternteil erstmal ~1100 Euro zustehen, dann noch andere Kinder etc. eingerechnet werden und dann zugemutet wird, das man vom Rest durchaus auchmal die Hälfte aufbringen kann bis zur Höchstgrenze des Bafög-Satzes.
*edit* Hier mal ein Beispiel: http://xn--bafg-7qa.org/einkommensermittlung-der-eltern/

Dazu auch ganz interessant:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/studienanfaenger/10.asp
Auf Antrag des Auszubildenden (Achtung: Termine beachten!) können Vorausleistungen erbracht werden, wenn Eltern/Elternteile

keine Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen und damit der Antrag nicht berechnet werden kann oder

den nach dem BAföG errechneten Eigenanteil nicht oder nicht in voller Höhe zahlen.

Im Prinzip ist das Vorausleistungssystem einfach zu erklären: Damit das Studium nicht wegen fehlender Finanzierung abgebrochen werden muss, springt in bestimmten Fällen das BAföG anstelle der Eltern ein, indem Ausbildungsförderung vorausleistet wird. Vorausleistungen sind keine regulären BAföG-Bezüge, sondern "Unterhaltsvorschüsse", die das Amt gegen unterhaltspflichtige Eltern geltend macht. Nach Anhörung der Eltern versucht das Amt, die vorausgeleisteten Beträge bei den Eltern einzufordern. Hier sind die unterhaltsrechtlichen Bedingungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu beachten.

Nicht selten sind Eltern hoch verschuldet und können deshalb keinen Unterhalt zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schulden, die nicht der Vermögensbildung dienen (z. B. bei Hausbau), in der unterhaltsrechtlichen Bewertung berücksichtigt werden. Hier besteht ein erheblicher Beratungsbedarf, den die Auszubildenden und die Eltern in Anspruch nehmen sollten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also,

ich habe vergessen folgendes zu erwähnen:

Der Vater ist unterhaltspflichtig und zahlt auch so wie er muß.
Leider geht der komplette Unterhalt drauf für die Kosten die diese Schule uns verursacht.
Am Wochende und in den Ferien kommt meine Tochter bisher (noch) nach Hause, so daß ich natürlich auch da für sie zahle, logisch :-)
Sie hat dadurch daß es eine Schule und keine Ausbildung ist KEINEN Pfennig Einkommen.

Mein Ex arbeitet voll als Krankenpfleger, ich hatte vor 2 Jahren fast kein Einkommen.
Inzwischen arbeite ich zu 75% damit wir überhaupt über die Runden kommen.

Noch mehr arbeiten kann ich aber nicht weil meine andere Tochter sehr krank ist und ich durch die drei Schichten sowieso nur zu den unmöglichsten Zeiten daheim bin.... :-(

Mein Ex und ich haben jeder ein bescheidenes Häuschen, die jeweils mit einigen Schulden belegt sind. Vermögen sonstiger Art gibt es nicht.

Ich habe den Antrag damals schriftlich gestellt, es wurde alles an unser beider Einkommen berechnet...
Ich hab echt gedacht ich spinne, weil wir weiß Gott keine Unsummen verdienen, man muß wohl echt grottenarm sein um überhaupt 50 Euro Bafög zu bekommen :-(

Ich konnte beim besten Willen damals keine Beratungsstelle finden die mich hätte aufklären können ob ein Widerspruch Sinn macht oder nicht, sonst hätte ich das natürlich versucht...
 
@Galadriel73

Dann such dir am besten jetzt eine Beratungstelle vor Ort - Deine Situation scheint für eine Beratung übers Forum hier zu komplex zu sein.

Wenn ihr am Hungertuch nagt, dann sollte Bafög auf jeden Fall drin sein. Entweder die haben etwas falsch berechnet, es gibt zu wenig Unterhalt oder sonstwas.
 
Ich verstehe das sowieso nicht ganz, sie geht ja auf eine Berufsschule, ergo fällt sie ja sowieso unter Schüler-Bafög und das ist doch eigentlich, sofern man nicht mehr Zuhause wohnt, was sie ja nicht mehr tut, doch eigentlich Eltern-unabhängig.
.
 
Ja,

ich habe Schüler-BaFög beantragt.
Der Antrag war ganz und gar nicht Eltern-unabhängig, das war das einzigste was wir ausfüllen mußten.....sein Gehalt und meins, und wieviele Kinder...waren etliche Formulare.

Wo genau außer an einer Uni vielleicht könnte man sich denn da beraten lassen?
 
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