Autorostschaden durch Scheibenaustausch - Garantie?

furryhamster

Lt. Commander
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Hallo,

bei mir am Auto wurde 2009 die Frontscheibe ausgetauscht. Jetzt ist auf dem Dach an der Scheibe ein Rostschaden entstanden. Der damalige Autoverkäufer sagt, dass wegen dem Fensteraustausch die 10 Jahre Rostgarantie nicht greift. Die Werkstatt die Ausgetauscht hat, will sich dem Schaden nicht annehmen.

Habe ich irgendwo noch eine Art Garantie oder sowas dass ich auf den Kosten nicht hängen bleibe?
 
Die Garantie dazu würdest du in deinen Unterlagen finden.
Falls das nicht der Fall ist, müsstest du der Autowerkstatt wohl nachweisen, dass diese beim Aus-/Einbau einen Fehler gemacht und das Auto beschädigt hat und danach wohl den Rechtsweg einschlagen....

Aber das wird wohl mehr Aufwand und Kosten mit sich bringen, als den Schaden beseitigen zu lassen.
Der Hersteller wäre aber auch nicht ganz richtig, wenn er den Schaden übernehmen würde, den andere verursacht haben (sollen).

Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Schaden durch den Fenstertausch entstanden ist? (Ernst gemeinte Frage)
 
NuminousDestiny schrieb:
Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Schaden durch den Fenstertausch entstanden ist? (Ernst gemeinte Frage)

Ich habe die Scheibe dort reparieren lassen, wo ich das Auto gekauft habe. Diese haben jemand externen beauftragt der die Scheibe repariert hat. Zum Verkäufer bin ich dann auch hin wegen der 10 Jahre Rostgarantie. Die haben mir dann gesagt, dass der Schaden durch das Einsetzen der Scheibe entstanden ist und damit die Hersteller Rostgarantie nicht greift.

Fazit ist dann wohl dass ich auf den Kosten hängen bleibe. Werksgewährleistung besteht ja auch nur 2 Jahre
 
furryhamster schrieb:
Die haben mir dann gesagt, dass der Schaden durch das Einsetzen der Scheibe entstanden ist und damit die Hersteller Rostgarantie nicht greift.

Ich würde mich mal mit allen Unterlagen bei der Verbaucherzentrale beraten lassen. Ich halte den obigen Satz nicht für haltbar.
 
Ist der Verkäufer denn in diesem Fall auch gleich Hersteller und darf dementsprechend die Garantie nicht verneinen oder ist er es nicht wonach die erste Aussage richtig ist, aber er eigentlich haften müsste, wenngleich dieser die Schuld an den externen Dienstleister weitergeben kann/weitergibt?

Für mich klingt das nämlich danach, dass der Verkäufer hier haftet, da du ihn beauftragt hast etwas zu reparieren, er dabei aber dein Auto beschädigt hat, wenngleich er jemand anderes dafür beauftragt hat.
 
Hier sind ja verschiedene Dinge noch unklar:

Ist der Verkäufer gleichzeitig auch Garantiegeber der Rostgarantie (eher nein, da dies meist der Hersteller ist)?
Was ist hierzu konkret in den Garantiebedingungen geregelt?

Aber nochmal:

Die Ansprüche aus dem Werkvertrag zum Tausch der Scheibe sind bereits sicher verjährt.
 
Ganz ehrlich als erfahrener Schrauber kann ich mir nicht vorstellen, dass der Schaden vom Scheibentausch kommt. Es ist einfach eine Stelle wo sich gern Wasser an der bzw. unter der Dichtung sammelt und dadurch kann es dort nunmal rosten.

Ich würde mal googeln ob andere Fahrer des selben Modells, dort auch Rost haben und inwiefern die Herstellergarantie greift, was ich mir aber nicht vorstellen kann, da dafür in der Regel die Inspektionen regelmäßig gemacht werden müssen.
 
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