Bäume auf Privatgrundstück, Verkehrssicherungspflicht

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log11

Captain
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Hallo,

aus gegebenen Anlass (bevorstehender Sturm) beschäftigt mich mal wieder folgendes Thema.
Wir besitzen ein Grundstück mit EFH. Auf dem angrenzenden Grundstück steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum übernächsten Nachbarn eine Fichte. Ich würde diese auf 15-20m Höhe schätzen.
Die Fichte steht fast in einer Flucht zur Hauptwindrichtung mit unserem Haus. Nun ist bei jedem Sturm die Sorge, dass das Ding irgendwann mal umkippt. Wenn dieser in unsere Richtung kippt, wird auf jeden Fall die Baumkrone unser Hausdach treffen.
Wie kann ich meinen Nachbarn legal dazu bewegen, zumindest die Krone zu kappen um die Hebelkräfte auf die Wurzeln zu reduzieren?
Ich weiß, dass jeder Grundstückbesitzer eine sog. Verkehrssicherungspflicht hat. Der Baum an sich sieht nach meinem laienhaften Verständnis zwar gesund aus, ist aber bereits leicht in Hauptwindrichtung geneigt.
2 Sachen treiben mich da um.
1. Der Stress und Ärger, falls unser Hausdach dadurch beschädigt wird....unabhängig von der Schadenregulierung.
2. Wer reguliert in solch einem Fall den Schaden?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus.
Danke Euch.
 
Wenn der Baum gesund ist und nicht einsturzgefährdet, dies eventuell regelmäßig kontrolliert wird bzw. es keinen Grund gibt etwas anderes anzunehmen kann die Verkehrssicherungspflicht bereits erfüllt sein.

1. Sprich mit deinem Nachbarn und mach ihm klar was deine Sorge ist, kannst ihm ja auch anbieten die Kosten zu übernehmen, wenn er drauf eingeht gut, wenn nicht leider Pech.

2. Stürzt der Baum durch Sturm um und beschädigt dein Haus ist das ein Sturmschaden und wird im Rahmen deiner Gebäudeversicherung reguliert.
 
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Bei meinen Schwiegereltern war die Situation sehr ähnlich. Die haben sich dann von einem Anwalt beraten lassen, der sagte im Grunde das gleiche wie @DuckDuckStop.

Ist der Baum gesund und dies kann nachgewiesen werden -> Pech.
Sollte der Baum kaputt sein und dem Nachbarn ist dies bekannt, wirds teuer.
Ist es nicht bekannt könnte es ein Streitfall der Versicherungen werden.

Die sind dann zu dem Nachbarn, haben sich schriftlich von ihm geben lassen das ihm bewusst ist das der Baum ein Problem hat. Keine zwei Wochen später wurden die Bäume abgenommen.

In jedem Fall muss das zur Versicherung.
 
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@DuckDuckStop und @Hylou , vielen Dank.
Augenscheinlich sieht die Fichte gesund aus, aber wer kann das als Laie schon so genau wissen. Da Bilder mehr als 1000 Worte sagen, habe ich mal 2 Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven gemacht. Die Entfernung im Bild täuscht, der Baum ist ca. 8-10m vom Haus weg.
Vielleicht bin ich auch nur zu ängstlich, aber....
Unser Schlafzimmer ist unter dem Dach genau auf der Seite, wo die Fichte steht. Ich mag mir nicht ausmalen was passiert, wenn diese des Nachts auf unser Hausdach fällt. Ich bin kein Statiker um einschätzen zu können, ob das dann durchschlägt und uns ggf. sogar gefährdet.

OK, also würde im Fall des Falles meine Wohngebäudeversicherung den Schaden in erster Instanz regulieren und sich dann ggf. an meinen Nachbarn wenden. Die Frage ist nur, erkennt man im Nachgang ob hier die Verkehrssicherungspflicht gegeben war?

Meine Nachbarn sehe ich sehr selten, aber ich werde das mal ansprechen. Ich weiß jedoch, aus der Dorfgemeinschaft, dass sie nicht sehr zugänglich sind.
 

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Wenn jetzt alle Bäume gefällt werden würde, die im Ansatz eventuell ein Haus oder anderes treffen könnten beim Umfallen durch Sturm, obwohl sie gesund sind.. merkst Du selber, oder?
 
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Ein kleines Beispiel;

Kollege parkt auf öffentlichen Parkplatz, durch Sturm fliegen Dachziegel einer Sparkasse auf sein Auto.

Zum Anwalt da ja die herunterfallenden Teile vom Gebäude waren.

Resultat, Pech gehabt. Seine eigene Pkw Versicherung müsste in Anspruch genommen werden da der Eigentümer dafür nicht in die Verantwortung gezogen werden kann da schaden durch Sturm.

Bei grob fahrlässigen Sachverhalten wie versäumte Instandhaltung der Dachfläche sieht das wieder anders aus muss aber im Einzelfall entschieden werden und vor allem nachgewiesen werden.
 
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log11 schrieb:
Augenscheinlich sieht die Fichte gesund aus, aber wer kann das als Laie schon so genau wissen.
Man sieht Bäumen in der Regel recht gut an, ob sie gesund sind oder nicht. Das fängt mit großflächig abgestorbenen Ästen etc. an geht dann über fehlendes blatt/nadelwerk. Der Baum auf den Fotos sieht augenscheinlich fit aus, bin da aber auch kein Fachmann.
log11 schrieb:
Ich mag mir nicht ausmalen was passiert, wenn diese des Nachts auf unser Hausdach fällt. Ich bin kein Statiker um einschätzen zu können, ob das dann durchschlägt und uns ggf. sogar gefährdet.
Brauchst dir keine großen Sorgen machen. Bäume dieser Größe stürzen, wenn überhaupt, sehr langsam und der Sturz selbst wird durch die vielen Äste sehr stark gebremst. Sollte er tatsächlich auf/an das Haus stürzen wird wahrscheinlich nicht viel mehr als geringfügige Schäden an Dach/Dachziegel und Fassade entstehen, wenn überhaupt.
log11 schrieb:
Die Frage ist nur, erkennt man im Nachgang ob hier die Verkehrssicherungspflicht gegeben war?
Kann dir relativ egal sein, es geht dann ja nur darum (Sturm vorausgesetzt) ob sich dein Gebäudeversicherer einen Teil des Geldes wiederholen kann. Aber wenn man dem umgestürzten Baum Krankheiten ansieht könnte man sich zum Beispiel Nachweise vorlegen lassen, dass er regelmäßig überprüft wurde.

Wobei es recht unwahrscheinlich ist, dass der Gebäudeversicherer diesbezüglich Anstrengungen unternimmt sofern es keine akuten Hinweise gibt.
 
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So ein paar Bäume fällen lassen kostet schnell ein paar Tausender.

Es ist leider ein Fehler Bäume im eigenen Garten überhaupt erst so riesig werden zu lassen. Es sei denn der Garten wäre so weitläufig, daß es keinen stört wenn da mal was umkippt, aber direkt am Haus ist das halt nichts.

Meine Eltern haben auch so ein paar Riesen rumstehen. Fällung sollte beauftragt werden (Kostenvoranschlag direkt mal 5000€) aber der Herr hat sich nie wieder blicken lassen. Scheinbar gehts denen auch zu gut, zu viele Aufträge, etc.

Selber fällen in der Größe - lebensgefährlich.

Gleichzeitig gilt ein ggf. Bestandsschutz für solche Bäume, d.h. man braucht eine Genehmigung um diese fällen zu dürfen. Das fängt ab eine bestimmten Stammdurchmesser an, weiß ich auch nicht so genau.

Wenn dir sehr viel dran liegt, kannst du ja eine kleine Kostenbeteiligung anbieten. Klar, sollte nicht dein Problem sein, aber vielleicht bewegt sich der Nachbar dann eher.
 
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Ich danke euch und bin erstmal etwas beruhigt.
Werde die Nachbarn einfach mal drauf ansprechen, mal schauen was sie sagen.
Eigentlich dürfte der Baum da gar nicht stehen, da er unmittelbar an den Grundstücksgrenzen von 3 weiteren Nachbarn steht. Aber das ist natürlich ein anderes Thema.
 
Es gilt hierbei auch zu beachten, dass Bäume unter Umständen auch gar nicht gefälklt werden dürfen wenn gesund. Dies gilt es mit dem entsprechenden Amt vorher abzuklären. Also selbst wenn dein Nachbar dir zuhört und das versteht darf er unter Umständen gar nicht. Und einfach machen würd ich lassen, das wird nämlich auch schnell sehr teuer.

Und seit wann darf ein baum nicht an Grundstückgrenzen stehen?
 
Es ging dem TE ja auch nicht ums fällen sondern ums zuschneiden.
 
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Die Spitze großteilig wegschneiden kommt auf selbe raus. Soll ja nicht nur 50cm zurückgeschnitten werden.
 
Erkekjetter schrieb:
Und seit wann darf ein baum nicht an Grundstückgrenzen stehen?
Es gibt einzuhaltende Grenzabstände bei Hecken und Bäumen zur Grundstücksgrenze.
Bei großkronigen Bäumen sind das i.d.R. 4-5m Abstand.
.
Wird bei uns in Thüringen im § 44 ThürNRG vorgegeben.
 
Abgeschnittene Spitze macht die Bäume auch ziemlich hässlich, die ziehen dann ihre Äste rauf um irgendwie ne neue Spitze hinzukriegen, das wächst nicht normal nach. Da kann man gleich ganz wegmachen und ggf. was neues pflanzen.
 
Der Baum gehört nicht mal dem TE, die Diskussion um fällen und welche Voraussetzungen ist doch völlig sinnlos.

Vielleicht macht der Nachbar ja hier noch einen Thread auf, dann macht es Sinn.
 
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log11 schrieb:
Wird bei uns in Thüringen im § 44 ThürNRG vorgegeben.
Das mag für Neupflanzungen gültig sein, der Baum da steht ja aber nicht seit gestern da... Der ist unter Umständen älter als das Nachbarsrecht.
 
Also nur anhand der Bilder wäre meine Sorge nicht allzu groß. Ggf. täuscht das Größenverhältnis auch, aber mir kommt die Fichte tendenziell eher so hoch wie ein normales EFH vor. Ggf. etwas größer.
Da bewegen wir uns dann im Größenbereich von 8-15m.

Eine 20m-Fichte sieht da mMn andes aus. Mal zum Vergleich. Im normalen Hochwald (voll ausgewachsene Bäume) haben große Fichten etwa 25m Höhe, in Ausnahmefällen bei guten Standorten mal 30m+, das ist aber eher selten.
Die Fichte scheint mir aber bedeutend kleiner zu sein. Irgendwo im Bereich 12-15m maximal. Man verschätzt sich da auch leicht mal.

Dazu kommt wie bereits oben geschrieben: Die Fichte wird selbst im Fall der Fälle an einem Haus wenig Schäden verursachen. Kaputte Ziegel, ein paar gebrochene Dachlatten, das wird’s dann auch sein. Ich glaube nicht, dass das Ding mehere Sparren samt Deckenbalken durchschlagen kann. Die Äste bremsen den Fall deutlich ab. Zudem ist ein Kippen des Baumes mit Wurzelteller eher ein langsames Fallen. Schlimmer ist es, wenn große Bäume direkt abbrechen und der Stamm im Fallen nochmal Fahrt aufnehmen kann.

Von kappen halte ich aus ästhetischen Gründen auch nicht viel. Das sieht nach ein paar Jahren einfach schäbig aus.
 
Ich würd den Baum gar nicht verändern, solltest du in einer Stadt wohnen in der es wenig Grün gibt. Ein Bekannter von mir führt quasi Buch über jeden größeren Baum und macht immer Anzeige an das Amt wenn es Veränderungen an den Bäumen gibt (auch bei Zuschnitt).
Er hat mal ein Gerichtsverfahren über einen falschen Zuschnitt geführt, da dieser zum Absterben des Baumes führen kann - seiner Meinung nach Absicht um den Baum dann fällen zu dürfen damit neuer Baugrund erschlossen werden kann.

Also Vorsicht, ein Baum der da schon Jahrzehnte steht hat unter Umständen gewisse Freunde die gewaltig Probleme machen können.
 
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hallo7 schrieb:
Ein Bekannter von mir führt quasi Buch über jeden größeren Baum und macht immer Anzeige an das Amt wenn es Veränderungen and den Bäumen gibt
Wenn man sonst nichts zu tun hat im Leben 😁
 
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kieleich schrieb:
Abgeschnittene Spitze macht die Bäume auch ziemlich hässlich, die ziehen dann ihre Äste rauf um irgendwie ne neue Spitze hinzukriegen, das wächst nicht normal nach. Da kann man gleich ganz wegmachen und ggf. was neues pflanzen.

Khaotik schrieb:
Von kappen halte ich aus ästhetischen Gründen auch nicht viel. Das sieht nach ein paar Jahren einfach schäbig aus.

Muss nicht hässlich werden. Wir haben im Garten einen Sequoia (Mammutbaum), der wuchs wie verrückt und sah beinahe aus wie der Burj Khalifa. Die Spitze/Terminaltrieb haben wir dann wegen Photovoltaik-Beschattung stolze ~3m gekappt. Das sah zunächst erwartungsgemäß wirklich sehr räudig aus. Der Baum hat aber seine Äste so angehoben bzw. neue Triebe ausgebildet, dass er wieder eine Art Krone bildet. Vielleicht nicht die Originalform (jetzt pummeliger bzw. runder als vor seiner OP), aber hässlich keineswegs!

Kann natürlich bei einer Fichte anders aussehen, aber als möglichen Kompromiss würde ich es nicht ausschließen.
 
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