BAföG-Vermögensnachweis

@Supermoto
Und welcher der beiden Betroffenen verhält sich nun sozialer?
Finde es gerade amüsant, dass du das fragst. Die Gesellschaft soll also bereit sein, für einen Alkoholiker, der sein Geld versoffen hat, aufzukommen, bei dem man weiss, dass er das Geld auch weiterhin zu diesem Zwecke verheizt, als jemanden, der die Voraussicht besitzt an die Zukunft zu denken? Es zählen im übrigen ALLE Ersparnisse. Das muss nicht unbedingt Bargeld sein, das kann auch eine private Renten- oder Lebensversicherung sein (so wie bei mir damals). Da war nach den 3 Jahren + 1 Jahr Übernahme "so viel" drin, dass diese Summe genau dem Freibetrag entsprach. Auf dem Konto hätte sich demnach nichts befinden dürfen. Was sich nach einem Umzug dann sowieso erledigt hatte. Die Frage ist aber: Wenn ich jetzt anstatt einen Fernseher für 1000€ zu kaufen das Geld aufm Konto gelassen hätte, hätte ich auch kein Bafög bekommen für ca 1,5 Monate. Das ist dann i.O.? Völliger Blödsinn.

@smuper
Ach Supermoto, ich studierte nicht gerade Ethik und nutze auch sonst jede Möglichkeit mir einen Vorteil zu verschaffen.
Von nichts kommt nichts ...
Und jetzt rate mal. Jeder Unternehmer in Deutschland macht das. Jeder Politiker macht das. Jeder kleine Sachbearbeiter macht das. Alle machen das. Es wird soviel Geld rausgeworfen, warum sollte es gerade in diesem Fall anders sein? Vor allen Dingen geht es eher um die moralische Frage, ob man jemandem, der mit Geld umgehen kann kein Geld geben sollte, während man einem Süchtigen (mit der Begründung er habe kein Vermögen) sofort Geld gibt.

Das ist aber alles eine Grundsatzdiskussion über Bafög. Dem Themenersteller wird nach 7 Jahren überhaupt nichts passieren, ob er dafür Belege hat oder nicht ist irrelevant. Es kann sein, dass das Bafög Amt für die letzten 6 Monate die Kontoauszüge möchte. Das sollte ja kein Problem sein. Außerdem hat man, wie Supermoto schreibt, Freibeträge. Fudeln sollte man jedoch, wie er auch schreibt, lieber nicht.
 
@Onkelhitman:

Sagt mal Leute, muss man zu jeder rethorischen Frage auch noch die Antwort dazu schreiben?

Selbstverständlich meinte ich NICHT, dass sich derjenige, der sein Geld 'sinnlos' (im Sinne des Gesetzes) verheizt und dann nach Sozialleistungen schreit, sozialer verhält. Ganz im Gegenteil.

Und da gehen unsere Meinungen ganz konform, dass dies stellenweise ungerecht geregelt wird. Leider kann der Gesetzgeber da nicht genügend differenzieren, ohne den bürokratischen Aufwand ins Unermessliche zu steigern.

Legal gibt es aber immerhin für vorausschauende und planende Menschen bzw. deren Eltern die Möglichkeit, Guthaben zur rechten Zeit auf die richtigen Namen anzulegen, so dass diese nicht anrechnungsfähig sind. ;)
 
Zumindest diejenigen Mitglieder dieser Community, die ihr Verhalten noch an sozialen Maßstäben messen, sind sich wohl der Tatsache bewußt, dass falsche Einkommens- und Vermögensangaben bei Bezug von Sozialleistungen (auch BAföG) meist zu höheren Leistungen und damit zu Leistungsmissbrauch führen.

Legal gibt es aber immerhin für vorausschauende und planende Menschen bzw. deren Eltern die Möglichkeit, Guthaben zur rechten Zeit auf die richtigen Namen anzulegen, so dass diese nicht anrechnungsfähig sind.

Nichts anderes habe ich behauptet, legal aber für manche Mitbürger moralisch fragwürdig. Deine zweite Aussage liest sich allerdings schon ganz anders als die Erste.

Falsche Angaben machen wäre dumm, frühzeitig Maßnahmen ergreifen wohl clever.
 
Es ist ein entscheidender Unterschied, ob Geld auf den Namen des BAföG-Empfängers angelegt wird und bei BAföG-Beantragung bewußt verschwiegen bzw. im Sinne des Gesetzes rechtmißbräuchlich übertragen wird, oder ob Kapital auf einen anderen Namen (Großeltern, Eltern, usw.) angelegt und nach Ende des BAföG-Bezugs übertragen wird.

Ersteres ist illegal und strafbar, Letzteres legal und sinnvoll. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Wie deckt sich:

Warum denken viele eigentlich nur darüber nach, ihr Vermögen 'sinnvoll' zu mindern, um BAföG beziehen zu können, statt ihr Geld wie vom Gesetzgeber vorgesehen für den Lebensunterhalt aufzuwenden?

mit

oder ob Kapital auf einen anderen Namen (Großeltern, Eltern, usw.) angelegt und nach Ende des BAföG-Bezugs übertragen wird.

Ersteres ist illegal und strafbar, Letzteres legal und sinnvoll. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Sorry, aber was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Genau, nichts.

Wenn ich Kapital auf den Namen z.B. der Großeltern anlege, ist das deren Eigentum, mit dem sie tun und lassen können, was sie möchten. Ob sie es später verschenken oder auch nicht, ist einzig deren Entscheidung. Da gibt es auch nichts zu verschweigen oder anzugeben.

Wenn ich Kapital auf den Namen des BAföG-Beziehers anlege, gilt das als sein Eigentum und Vermögen, das er im Rahmen der Freibeträge aufzuwenden hat. Das Nichtangeben dieses Vermögens erfüllt den bereits beschriebenen Tatbestand.
 
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Sinnvolle Ausgaben wie Laptop, Wohnungseinrichtung, usw. werden vom Gesetzgeber als vermögenswirksam gesehen (wird der Student auch alles brauchen!). Das Luxusauto (meistens) jedoch nicht. Was daran jetzt unsozial sein soll, erschliesst sich mir nicht.

Wer nach diesen Ausgaben Bafög berechtigt ist, dem kann man nun wirklich nicht nachsagen, er hätte zuviel Geld.
 
Es ist ja schon mehrere Jahre her. Blöd wird nur sein, wenn der Betrag der 10000 Euro genau auf der Kopie zu sehen sein wird.
 
Auf welcher Kopie? Er muss nicht bis ins unendliche nachweisen, wann er wie wo für was Geld ausgegeben hat. Das geht 6 Monate zurück und nicht mehr. Wäre doch lächerlich, wenn man da Jahre zurück ginge.
 
Wenn ich das Sparbuch kopiere (Nachweis, wieviel Geld jetzt drauf ist), dann steht das da natürlich - ein paar Einträge unter dem aktuellen Saldo - drauf.


Allerdings hab ich von der Bnak auch einen Ausdruck erhalten, wieviel jetzt drauf ist zusammen mit meinem Girokonto-Saldo. Ginge das nicht auch?
Ergänzung ()

Und wieso sollte das überhaupt blöd sein?
 
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Also entweder ist besagter Eintrag mit den 10.000,- € wirklich einige Jahre her, dann hast du nichts zu befürchten.

Oder die ganze Diskussion hier wurde völlig unnötig geführt, da du nur Möglichkeiten zur Verschleierung suchst?
 
Nein, glaub mir. So bin ich nicht. Eintrag ist Januar 2008, zu 100 % und ich hab das Vermögen, was ich noch habe, korrekt angegeben. Ich bin ein Angsthase was sowas angeht, deswegen dieser Thread zur "Beruhigung" ^^.
Wenn ich wirklich Möglichkeiten zur Verschleierung suche, dann hätte ich wohl eiskalt danach gefragt. Aber wie gesagt, meine einzige Frage ist ja nur gewesen, inwiefern ich belegen muss, was mit den 10.000 Euro passiert ist. ich hab halt keine Belege von den 2 großen Reisen + Studienfahrt, die ich damit gemacht habe. Oder der PC, den meine Mutter mir damals gekauft hat: Von meinem Geld bezahlt, aber keine Rechnung aufgehoben nach all den Jahren.

Aber ihr habt mich beruhigt, dann kann ich ja Montag in aller Ruhe den Antrag abgeben. Ich brauche das Geld nämlich wirklich, da meine Mutter und mein Vater nicht mehr berufstätig sein können, dementsprechend ist hier ein bisschen Notstand was das Geld angeht.
 
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Um es noch einmal zu deiner Beruhigung zu sagen:

Ausgaben aus dem Jahr 2008 sind weit jenseits des Erfassungs- und Interesse-Horizontes des BAföG-Amtes.

Interessant sind da lediglich die letzten 2 Jahre. Maximal.
 
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