BAföG-Vermögensnachweis

Regidür

Ensign
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Okt. 2013
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180
Hallo, ich möchte BAföG beantragen und würde vermutlich den Höchstsatz erhalten.

Auf meinen Sparkonto, welches, als ich 3 oder so war, von meiner Mutter eröffnet wurde, habe ich momentan 40 €. Im Januar 2008 sind allerdings 10.000€ runtergeflossen, meine Mutter hat diese runtergebucht. Das ganze ist also schon länger her.
Die sind für Sachen des täglichen Bedarfs, Möbel, Reisen, Elektronikartikel und den Führerschein aufgebraucht worden, sodass ich momentan ein Vermögen von ca. 1000 € habe.

Frage: Gibt es später Probleme, wenn ich jetzt BAföG beantrage, ich aber nicht belegen kann, was mit den 10.000 € gemacht wurden? Habe kaum Kassenbons oder Belege für Reisen aufgehoben. Bin aber auf jeden Fall die letzen 4 Jahre oder so nicht über den Freibetrag gekommen, kann aber halt nichts belegen. Man hört ja öfter über BAföG-Betrug. Deswegen bin ich so vorsichtig.

Könnte das Amt in 4 Jahren oder so nach Datenabgleich Belege für die Verwendung fordern? Wenn ja, stehe ich nämlich dumm da.
 
ich kenn mich nicht aus, aber ich denke nicht, dass es nicht von belang ist, was vor 7 jahren auf dem konto war.

hatte das wichtigste wort vergessen.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich musste damals einen Wisch vom Amt unterschreiben, dass ich ein halbes Jahr vor Beginn der Leistung nicht mehr wie 500 Euro verschenkt oder ausgegeben habe oder dies dann nachweisen kann.

Ich habe das so interpretiert: Ein halbes Jahr vor Leistungsbeginn wird Betrag X auf dem Konto festgestellt und der dient dann für jegliche Vergleiche. Wären dann zum Beispiel 10000 Euro "verschwunden" hätte ich beweisen müssen, was mit dem Geld passiert ist.
 
Um was für ein BAföG für welches Bildungsziel geht es denn? Bei beruflichen Schulen ist es z.B. so, dass für das BAföG lediglich die elternunabhängigen Vermögensverhältnisse herangezogen werden. Das elternabhängige BAföG hingegen wird dann für Fach-/Hochschulstudium herangezogen.
 
Wann später? Wenn 2008 10 000€ abgeflossen sind, kräht da kein Hahn nach.

Und zu dem beweisen: Man kann auch mal nen schlechten Tag im Kasino haben und 10 000€ verspielen. Muss man natürlich nachweisen, dass man auch da war. Vielleicht mit nem Beleg für ne Cola und Eintrittsgeld?
 
@Eisbrecher Elternabhängiges BAföG für die Uni

@Onkelhitman Ich hab gelesen, dass das Amt einen Datenabgleich nach ein paar Jahren zur Kontrolle macht, da weiß ich natürlich nicht, wie weit die zurück kontrollieren bzw. was genau kontrolliert wird.
Meine Sorge ist halt, dass sie sehen, dass ich Januar 2008 Vermögen hatte und wissen wollen, für was es ausgegeben wurde.

Es wurde ausgegeben, aber ich hab natürlich nicht mehr alle Kassenbons. Ich war da 11, da denkt man nicht an sowas :D
 
Nein, ist bei der Zeit völlig irrelevant. Da brauchst du keine Angst haben. 7 Jahre sind ein lächerlicher Zeitraum, außerdem hat in der Zeit "deine Mutter für dich Geschäfte abgewickelt", da du ja noch minderjährig warst.

Hab also keine Angst, dass in der Hinsicht noch was kommt.
 
Glaub mir, es ist zwar vieles transparent, aber für Bafög werden diese Möglichkeiten nicht genutzt.

Wenn ich da an meine Zeit in der Bank zurückdenke und wie der Sachbearbeiter der Bafög Stelle angerufen hat und gefragt hat ob die Angaben des Antragstellers plausibel sind ...

Die haben überhaupt nicht die Manpower um da genaue Proben zu machen von der Ausbildung und dem Wissen der Sachbearbeiter mal ganz abgesehen.
 
Kann ich mir vorstellen. Hab mir jetzt nur mal den Worst-Case vorgestellt, dass sie ausgerechnet mich genauer prüfen.

Wie gesagt, ich habe kein Vermögen mehr über dem Freibetrag, ist alles schon vor Jahren ausgegeben worden (mache keine Falschangaben oder sowas). Kann ich halt nicht belegen. Aber anscheinend ist das ja nicht schlimm, dann bin ich beruhigt.
 
ich beziehe bafög schon 5 jahre lang. der antrag muss ja jedes jahr aufs neue gemacht werden, jedesmal mit aktuellem vermögensnachweis, sprich: kopie eines kontoauszugs zum zeitpunkt der antragstellung.
von mir wurde noch nie nach irgendwelchen alten kontoständen oder ähnlichem gefragt, deshalb gehe ich mal von aus dass is völlig irrelevant ist was da damals auf deinem konto los war.
 
Bekommt man beim Sparkonto auch wie beim Sparbuch ein kleines Heft wo alles aufgelistet wird? Falls nicht, dann würde ich mir keine Sorgen machen.
 
Das ist ein Sparbuch und da ist alles aufgelistet. Aber ihst halt 7 Jahre her dass da mal soviel drauf war, seit dem nur noch 15 Euro. Sorry, vertippt im ersten Beitrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
smuper schrieb:
Glaub mir, es ist zwar vieles transparent, aber für Bafög werden diese Möglichkeiten nicht genutzt.

Ich kenne doch einge (zu Recht) vorbestraften Kommilitionen :D Plötzlich hat doch mal wer nachgeguckt, und dann ham se dumm aus der Wäsche geguckt.

5 Jahre alte Abflüsse sind aber sicherlich unproblematisch. Zusätzlich gibt es reichlich sinnvolle Sachen die man kaufen kann, um das Vermögen zu mindern.

-aranax
 
Warum denken viele eigentlich nur darüber nach, ihr Vermögen 'sinnvoll' zu mindern, um BAföG beziehen zu können, statt ihr Geld wie vom Gesetzgeber vorgesehen für den Lebensunterhalt aufzuwenden?
 
Vielleicht weil jemand, der in seiner Ausbildung Geld angespart hat, dies nicht getan hat, um von diesem gesparten Geld zu LEBEN, sondern Rücklagen zu besitzen für mögliche anfallende Investitionskosten? Während der Andere Auszubildende, der drei Jahre lang sein Geld zum Fenster geworfen hat sofort und unmittelbar Bafög bekommt?

Das ist natürlich nur eine Annahme.
 
Und welcher der beiden Betroffenen verhält sich nun sozialer?

Das Gesetz unterscheidet aber sehr wohl zwischen 'sinnvoller' Anschaffung (z.B. Computer, Bücher, usw.) und 'sinnlosem' Geldverprassen. Letzteres wird zur Vermögensminderung nicht anerkannt.

Und schließlich hat der Gesetzgeber genau aus diesem Grund entsprechende Freibeträge und Schonvermögen berücksichtigt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Freibeträge)
Ach Supermoto, ich studierte nicht gerade Ethik und nutze auch sonst jede Möglichkeit mir einen Vorteil zu verschaffen.

Von nichts kommt nichts ...
Ergänzung ()

Und gleich vorweg, ich habe kein Bafög nutzen können.

Wer aber am Teilaspekt "Eigenes Vermögen" am Bafög Amt scheitert, dem ist nicht mehr zu helfen und sollte vielleicht überdenken ob ein Studium der richtige Weg ist ...
 
@smuper:

Zumindest diejenigen Mitglieder dieser Community, die ihr Verhalten noch an sozialen Maßstäben messen, sind sich wohl der Tatsache bewußt, dass falsche Einkommens- und Vermögensangaben bei Bezug von Sozialleistungen (auch BAföG) meist zu höheren Leistungen und damit zu Leistungsmissbrauch führen. Was strafbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet: (Bezug auf Beitrag von smuper)
@Supermoto

Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?? Ich hab das Vermögen doch für den Lebensunterhalt ausgegeben (darunter auch PC, Führerschein und Klassenfahrt) und bin LÄNGST nicht mehr über dem Freibetrag. Schon seit Jahren nicht. Meine Frage ist halt nur, ob ich auch einen Vermögensabfluss nach 7 Jahren nachweisen muss, was hier ja verneint wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Regidür:

Das bezog sich nicht auf dich, sondern auf den Beitrag von smuper. Bei dir ist alles korrekt, sofern deine Angaben stimmen.

Übrigens ist das mit Schenkungen und Übertragungen nicht ganz so trivial, sie können angefochten oder im Falle von BAföG nicht anerkannt werden.
 
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