Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter

Schnetzel

Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

ich möchte mir ein Balkonkraftwerk auf dem Balkon meiner Mietwohnung installieren. Im letzten Jahr hat die Vermieterin es noch abgelehnt (Grund: bauliche Veränderung, Optik). Dieses mal bin ich schon weiter gekommen. Jedoch stellt Sie diverse Anfoderungen, die, wenn ich diese erfüllen würde, das Unterfangen unwirtschaftlich machen. Im Anhang ist der Brief.

Was sagt ihr dazu? Kann sie solche Anforderungen stellen? Wenn ich zu einem Anwalt gehe, dann ist das natürlich auch wieder sofort unwirtschaftlich.

Liebe Grüße
 

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An was genau störst du dich?

Wenn es darum geht das ggf. Kosten entstehen um das zu realisieren sehe ich jetzt nicht warum die Vermieterin dafür aufkommen sollte?
 
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Ich glaube nicht, dass das Schreiben eine vollumfassende Gültigkeit hat.
 
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Die Vermieterin will wissen dass die Brüstung das aushält und dass es fachgerecht montiert wird, da kannst du was gegen sagen, das ist afaik nicht deine Aufgabe. Das mit de Steckdose hört sich etwas schräg an, gerade bei nur zwei Modulen, das gleiche für die Zähler Geschichte.


Das mit dem Netzbetreiber ist ziemlich sicher falsch, das wurde afaik letztes Jahr geändert.
 
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Abgesehen davon, dass die Anforderung der Registrierung beim Netzbetreiber veraltet ist, sind das zwar bürokratische Schritte aber nicht abstrus...

Bezüglich Netzbetreiber:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html

Bezüglich dem Tragegewicht des Balkons würde ich den Vermieter nach einem Nachweis fragen, dass der Balkon für die Nutzung durch einen Menschen geeignet ist. Das Papier kannste dann direkt wieder einreichen.

Dass die Anlage an diesem dann auch sturmsicher und elektrisch einwandfrei montiert ist, ist mMn eine faire Auflage. Mit der Feuerwehr ebenfalls.
Ich würde da nach einem Gesamtpaket suchen, das explizit keinen elektrischen Fachmann erfordert für den Zusammenbau.

Die eigentliche Elektrik der Wohnung ist Sache des Vermieters. Die hat mit 800W klar zu kommen.
 
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Normal! Ja.
Die Vermieter müssen ja sicher sein, das Veränderungen sich nicht auswirken bzw bei Gefahr/Risiko alles versichert ist und ordnungsgemäß war!
Das machen in Sachsen viele Genossenschaften! Und ja, als Mieter darf ich vieles, aber ob ich als Mieter dies ordentlich mache, steht im Raum. Somit durch Fachman bestätigen lassen.

Alles im allem OK so, da am Ende gefahren wie Brand, Beschädigungen bei Wind/Unwetter etc., Beschädigungen an Stromleitungen abgedeckt sein müssen.
 
Ehrlich gesagt ich hab 2 so Dinger und wegen dem bisschen Strom lohnt sich der Aufwand und Ärger nicht. Mit Anwälten und Sonderfachmännern würde ich da nicht Zeit verschwenden wollen.
 
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Vorweg: Da hat jemand was gegen Balkonkraftwerke.

Wie es rechtlich zu den übrigen Punkten aussieht, kann ich nicht sagen (das meiste fällt ohnehin in den Aufgabenbereich des VERMIETERS und nicht des Mieters, also Statik des Geländers, Sicherheit der elektrischen Installation) aber diesen Absatz hier muss ich korrigieren:
Screenshot 2025-06-12 at 19-43-58 (2) Balkonkraftwerk unrealistische Anforderungen des Vermiet...png

  • Das Balkonkraftwerk darf ab dem Zeitpunkt der Meldung ins Marktstammregister in Betrieb genommen werden. Das ist eine Sache von 10 min.
  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich, der wird durch die Anmeldung im Marktstammregister über die Zählernummer in Kenntnis gesetzt.
  • Ist ein alter Ferraris-Zähler verbaut, wird sich der Netzbetreiber um den Austausch des Zählers mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen, denn es liegt in seiner Verantwortung, geeignete Messstellen zu betreiben. Einen Grund den Betrieb eines Balkonkraftwerkes bis zum erfolgten Zählerwechsel zu untersagen ist das nicht (mehr). Und der Zähler wird auch nicht auf deine Kosten getauscht. Es ist ja auch nicht dein Zähler. Er ermittelt nur deinen Verbrauch.
Ein Messstellenbetreiber darf höchstens 20 Euro im Jahr für eine moderne Zähleinrichtung verlangen. Die Kosten für einen notwendigen Zählertausch nach dem Einbau einer EEG-Anlage sind mit den jährlichen Entgelten besiegelt. Und das gilt auch für einen Zählertausch, der nach dem Einbau einer Photovoltaik-Balkonanlage notwendig wird.
§ 10a Absatz 3 EEG: "Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden."
Das neue Gesetz regelt im § 8 Absatz 5a, dass die Anmeldung des Balkonkraftwerks nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber) erfolgen muss. Die Bundesnetzagentur fordert den Messstellenbetreiber nach der Anmeldung zum Austausch des Zählers auf. Ab dann hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, den Wechsel umzusetzen. Betreiberinnen und Betreiber haben mit der Anmeldung ihre Pflicht getan und müssen sich nicht selbst um den Zählertausch kümmern.
 
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Man muss sich fragen, was passiert wenn etwas in Zusammenhang mit dem BKW passiert. Wer haftet dann? Somit alles legitim.
  • Überhitzung und Brandgefahr durch unsachgemäße Verkabelung oder defekte Komponenten
  • Stromschlaggefahr bei unsachgemäßen Steckverbindungen oder ungeschützten Kontakten
  • Fehlerhafte Montage: Gefahr durch unzureichende Befestigung der Solarmodule, besonders bei starkem Wind
  • Gefährdung bei Bränden: Gefahr von giftigen Dämpfen und schneller Ausbreitung von Feuer durch Solarmodule
  • Schadhafte Kabel und Steckverbindungen können zu Kurzschlüssen oder weiteren Sicherheitsrisiken führen
Haftung und und und...
 
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Also den Part zur Steckdose würde ich anzweifeln. Die Festlegung auf die maximale Einspieseleistung wurde ja konkret getroffen um unter den ungünstigsten Bedingungen eine (Dauer)Überlastung eines Stromkreises zu vermeiden.
Wenn die Steckdose ungeeignet wäre, dürfte sie afaik auch nicht anders genutzt werden.

=> Aber da wirst du nur mit Hilfe aus dem Internet (gibt ja genug Stellen, Foren etc wo man sich tiefer informieren kann) weiterkommen. Ein gutachter wegen Balkongeländer und Ausführung der/ deiner Montage sprengt ja den wirtschaftlichen Rahmen. Zur Not lass Dich halt Erstberaten durch einen Anwalt, sollte ja nur die ~120€ oder was das sind kosten.
 
duAffentier schrieb:
Somit alles legitim.
Nein. Das ist typische Vergrämungsstrategie, mindestens die Hälfte der hervorgebrachten Anforderungen sind rechtlich veraltet und der Rest ist mindestens fraglich.
 
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Danke für Eure schnellen und umfangreichen Antworten. Das mit der Haftung ist in sofern schon geklärt, dass ich ein Schreiben von meiner Haftpflichtversicherung vorlegen sollte, in der diese mir bescheinigt, dass Schäden durch das BKW übernommen werden. Das waren auch schon etliche Briefwechsel...
 
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duAffentier schrieb:
Überhitzung und Brandgefahr durch unsachgemäße Verkabelung oder defekte Komponenten
Das trifft auf jegliche Haushaltsgeräte zu. Wenn diese den hier geltenden Normen entsprechen, dann dürfen sie betrieben werden. Das gilt auch für BKWs.
duAffentier schrieb:
Stromschlaggefahr bei unsachgemäßen Steckverbindungen oder ungeschützten Kontakten
Nochmal, das trifft auf jegliches Gerät im Haushalt zu, was mit Strom betrieben wird. Wenn man diesen Zirkus für das BKW fordert, dann soll der Vermieter bitte auch jedes Jahr den DGUV-Prüfer vorbei schicken um alle Ortsveränderlichen Geräte zu prüfen.
duAffentier schrieb:
Gefährdung bei Bränden: Gefahr von giftigen Dämpfen und schneller Ausbreitung von Feuer durch Solarmodule
Glas, Kunststoff und Aluminium. Wer mir erzählen will, das dies eine höhere Brandlast ist als die Ikea Balkongarnitur hat nicht alle Latten am Zaun. Wie gesagt, Vergrämungstaktik.
duAffentier schrieb:
Schadhafte Kabel und Steckverbindungen können zu Kurzschlüssen oder weiteren Sicherheitsrisiken führen
Nochmal: wieso nur bei Balkonsolar dieses Theater? Der E-Roller im Hausgang, das E-Bike im Keller und der Trockner in der Waschküche wären meine Sorgenkinder.

Wer prüft eigentlich die sachgerechte Anbringung von Blumenkästen? Und ob das Balkongeländer statisch dafür geeignet ist?
Die könnten sich bei einem Windstoß lösen oder die Halterung hält dem Gewicht beim gießen nicht stand, das könnte jemandem auf den Kopf fallen! Und wenn die Pflanzen zu trocken sind könnten die Feuer fangen und das Haus abfackeln, ach herrje.

Wenn man was verhindern will, findet man immer irgendwelche Argumente. Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen und das ist unverhältnismäßig seitens des Vermieters.
 
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Ein Geländer muss das Gewicht eines fallenden Menschen verkraften....das sind Kräfte über 200 Kg wenn ein dicker fällt. Dein Modul wiegt 20 Kg.....wenn der Vermieter Angst wegen dem Balkon hat, ist dieser sofort zu sperren wegen Lebensgefahr


Ein Balkon ist gemäß der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen DIN 1055 mit einer zulässigen Verkehrslast von min. 5 kN/m² (ca. 500 kg/m²) ausgelegt, für ein Balkongeländer sind zusätzlich zum Eigengewicht gemäß Eurocode 1 Vertikallasten 0,5 kN/m (ca. 50 kg pro Meter Geländer) zu berücksichtigen.
 
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Ich würde zum Mieterschutzbund gehen und nachfragen. Ja der Vermieter kann es weiterhin ablehnen aber nur mit wenig zugelassenen Gründen.
 
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Stanzlinger schrieb:
wenn der Vermieter Angst wegen dem Balkon hat, ist dieser sofort zu sperren wegen Lebensgefahr
Und auf Kosten des Vermieters instand zu setzen. Ich wäre für eine Mietpreisminderung bis das Geländer und die elektrische Installation der Wohnung auf einem Stand ist, der dem sicheren Benutzen nicht mehr widerspricht. Was gleichzeitig ausreichend für die Installation eines Balkonkraftwerkes ist, das explizit ohne Fachkraft installiert und in Betrieb genommen werden darf.
 
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Wenn eine 16A Leitung mit 1,5qm2 bereits mit 3800W belastet ist und von der anderen Seite ein BKW mit 600-800W dagegen hält ist der Stromkreis eben nicht mehr in der Norm und das kann gefährlich werden. Daher ist hier sicher geboten das zu erwähnen mit der Brandgefahr und der Überhitzung, da eine Sicherung nicht auslöst, die macht das ja nur, wenn die Last von einer Seite kommt, von Hausanschluss.

Insbesondere weil es sich hier um eine Dauerleistung handelt über Stunden.

Es wird noch eine Weile dauern bis Wohnungen einen separaten Einspeisenanschluss als Standard erhalten. Gerade im Bestand ist das alles nicht immer soooo einfach. Die meisten Menschen kaufen ihre BKWs im Supermarkt - Einstecken, fertig ....

Über den Rest wollen und sollen sie sich keinen Kopf machen müssen. Aber der Teufel steckt eben im Detail.
 
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