Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter

SavageSkull schrieb:
hat eine Glasscheibe im Alurahmen eine Brandlast? meine die frage ernst
Nein, sie kann aber zur Wärmeleitung beitragen. Je nach Beschaffenheit des Geländers ( Holz, Kunststoff) ist das zu berücksichtigen.
 
ghecko schrieb:
Erst soll es brennen, nun zerbrechen...
Das ist der Unterschied zwischen dir und mir, wenn ich Brandschutzkonzepte schreibe und meine Unterschrift darunter setze, hafte ich dafür. Du hast offensichtlich so überhaupt keine Ahnung, was Feuerwehren und Bauämter alles verlangen. Also bitte bitte erzähle mir nix. Natürlich kann man einfach machen, wenn der Kunde das will, dann aber ohne mich.
 
Zur Sturmsicherheit. Bei aufgeständerten Modulen (Carport) sind Empfehlungen des Herstellers dabei in welcher Gegend von Deutschland die Ständer wie hoch beschwert sein müssen ( Windatlas), so etwas wird ein Hersteller von Balkonhalterungen auch aussagen können, wo man die Halterungen nutzen kann, da gehen dann halt nicht die selbstgebastelten Halterungen aus dem Obi, sondern nur offizielle Halterungen.
Zur Steckdose: Darfst Du mit einem Elektrogrill auf dem Balkon grillen? Wenn ja, dann hat sich der Punkt auch schon erledigt. Das mit der Berührungssicherheit ist noch eine Grauzone, weil nicht 100% geregelt ( die Ampel konnte es nicht mehr beschließen). Ich habe eine schaltbare smarte Steckdose zwischen BKW und Steckdose und einen fetten Hinweis draufgeklebt, dass diese erst auszuschalten ist ( Knopf), bevor das Kabel gezogen wird. Also auch eine berührungssichere Steckdose per Definition. Die smarte Steckdose misst auch gleich den Ertrag.
 
Tuetensuppe schrieb:
Einfach machen ... und genau das ist falsch.
Vielleicht solltest du auch den von dir verlinkten Text durchlesen ;-)
Ich mache einfach alles und wenn wer komisch kommt - dann kommt die juristische Antwort mit Gewinngarantie ;-) Der Vermieter kann zwar was dagegen haben, wenn was am Balkon hängt. Wenn man die Solarpannel innerhalb des Balkons aufstellt, dann kann er gar nichts dagegen machen - weil der Bereich wie die Zimmer der Mieter frei gestalten kann. Kann mir egal sein, Bude gehört mir
 
ghecko schrieb:
Es scheint mir, wir müssen die Erbauung und die Einrichtung von Wohnstätten gänzlich überdenken, um den ganzen Bedenken an Balkonkraftwerken gerecht zu werden.
Bedanke dich bei den Sesselfurzern und der Bürokratie.

Es gibt Feuerwehren die, kein Witz, fordern einen zweiten Rettungsweg in einem Bauwagen a la Peter Lustig der in einem Waldkindergarten steht, oder es kommen Anträge zurück, weil sie aus Versehen falsch gelocht worden sind.
 
Firefly2023 schrieb:
Du hast offensichtlich so überhaupt keine Ahnung, was Feuerwehren und Bauämter alles verlangen.
Tatsächlich nicht. Aber ich kann unterscheiden, von welchen Geräten und Materialien eine relevante Gefahr ausgeht und von welchen nicht.
Was ich mir von Amtsträgern generell wünsche, wäre weniger Willkür.
 
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Schnetzel schrieb:
2. Geeignete Einspeisesteckdose / Elektroprüfung

Die Forderung, dass eine Fachkraft den ordnungsgemäßen Anschluss an eine spezielle Einspeisesteckdose bescheinigen oder gar neu installieren müsse, ist nicht haltbar. Laut VDE V 0100‑551-1 und VDE-AR-N 4105 dürfen PV-Anlagen mit einer Ausgangsleistung von ≤800 W durch Laien betrieben und über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen angeschlossen werden, sofern der Wechselrichter den NA-Schutz integriert hat – was bei modernen Geräten der Fall ist.
Auch die Netzbetreiber bestätigen, dass kein Fachbetrieb erforderlich ist, solange die Anlage den Normen entspricht.
Den Post habe ich übersehen.
Einfach Normen nennen und Inhalte behaupten ist Käse. Die aktuell gültige VDE V 0100‑551-1 zwingt dich zur Wielanddose. VDE-AR-N 4105 ist eine Norm für Geräte und nicht Anschluss/Installation.
 
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ghecko schrieb:
Tatsächlich nicht. Aber ich kann unterscheiden, von welchen Geräten und Materialien eine relevante Gefahr ausgeht und von welchen nicht.
Was ich mir von Amtsträgern generell wünsche, wäre weniger Willkür
Das kannst du eben nicht. Selbst Türen und Zargen brauchen Zertifikate. Natürlich brennt ein Panel nicht, es kann aber brechen usw. Es ist eine Gefahrenquelle. Wünschen kannst du dir viel! Kleines Offtopic. Ich rate jedem ab in Holzbauweise zu bauen, weil alle hohl drehen, Holz brennt ja, aber das Bauen mit Holz ist ja ökologisch und toll. Eine Feuerwehr hat gerade bei einem Bauherr der ein Holzhaus bauen will, gefordert innen mit Gipskarton die Türzargen zu verkleiden….falls es brennt! Also…. So einfach wie ihr euch das alles vorstellt ist es nunmal nicht. Bezüglich des Briefes des Vermieters kann man sich aufregen und ja es gibt Dinge die kann man getrost Ignorieren, aber wenn es so schon anfängt,würde ich hie lediglich tätig werden, wenn ich eine Miet-Rechtsschutzversicherung habe.
Ergänzung ()

Tuetensuppe schrieb:
Ich habe eine recht anschauliche Info über diese erwähnten 1,20 Meter für's Anleitern gefunden:
https://balkon.solar/news/2024/01/18/balkonsolar-und-anleitern-fluchtweg-und-feuerwehr/
Ja, sage ich ja und dennoch. Wenn der Kreisbrandinspektor sagt, „geht so nicht“ weil er das so sieht, da machst du gar nix, es sei denn nu hast viel Geld für die gerichtlichen Auseinandersetzungen die, selbst wenn du Recht bekommst auf den Kosten sitzen bleibst.

Und nochmal: „
Unterhalb der Hochhausgrenze bestehen keine Bedenken, solange die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nicht eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass nicht direkt am Modul angeleitert werden muss.
Dazu ist es ausreichend, an Rettungsfenstern die lichte Breite des Fensters zuzüglich eines beidseitigen Bereiches von 10 cm sowie an zum Anleitern bestimmten Balkonen einen 1 m breiten Teil des Geländers von Modulen freizuhalten.“

Der erste Satz ist übrigens ausschlaggebend!
 
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Firefly2023 schrieb:
Selbst Türen und Zargen brauchen Zertifikate.
Und die Zertifikate für die Komponenten des Balkonkraftwerkes gibts beim Hersteller. Kann man gerne dem Vermieter übermitteln, wenn der das fordert.
https://static.trinasolar.com/sites/default/files/IEC_61215&61730_TUV SUD_DualGlass.pdf
Screenshot 2025-06-12 at 22-26-55 IEC_61215&61730_TUV SUD_DualGlass.pdf.png
 
Danke für Euren Input.
Das die KI nicht immer ganz zuverlässig ist mit Fakten ist mir bewusst, weswegen ich den Text hier eingestellt habe. Ich wohne übrigens im 3 von 6 Stockwerken. Das Balkongeländer besteht aus Metall. Leider ist mein Balkon nur 3,3m Breit, weswegen es mit den 1,2m knapp wird. Soweit ich das aber richtig verstehe, gilt das nur, wenn ich die Module anwinkel. Wegen den vielen Tauben bevorzuge ich aber aktuell eine senkrechte Montage. Leider ist der Balkon massiv (wahrscheinlich Beton), weswegen ich noch nicht sicher bin, wie ich das BKW befestige.
 
Schnetzel schrieb:
Leider ist der Balkon massiv
Du hast doch ein Geländer aus Metall? Dafür gibt es Schellen, die kannst du an Montageschienen oder direkt an den Modulen befestigen.
Es gibt zahlreiche Montagesysteme für Balkonsolar, da würde ich mich auf den Verkaufsplattformen einfach mal umsehen und inspirieren lassen, welches System zu deinem Geländer am besten passt. Am besten eins mit Zertifikat :rolleyes:
 
ghecko schrieb:
Und die Zertifikate für die Komponenten des Balkonkraftwerkes gibts beim Hersteller. Kann man gerne dem Vermieter übermitteln, wenn der das fordert.
https://static.trinasolar.com/sites/default/files/IEC_61215&61730_TUV SUD_DualGlass.pdf
Anhang anzeigen 1627622
Das weiß ich, wie gesagt. Es geht um den Vermieter und die Frage ist, ob man sich das antun will, wegen 150 Euro Ersparnis im Jahr im besten Fall.
Ergänzung ()

Schnetzel schrieb:
Ich wohne übrigens im 3 von 6 Stockwerken.
So….. und damit ist es ein zweiter Rettungsweg.
 
Firefly2023 schrieb:
und damit ist es ein zweiter Rettungsweg.
Aber doch nur wenn ein Feuerwehrstellplatz vor dem Balkon ist oder er in Richtung Straße ausgerichtet ist? Alleine weil es der dritte Stock ist kann das doch nicht schon als zweiter Rettungsweg durchgehen, oder habe ich dich da falsch verstanden?

Was wohl Marco Scheel zu dem ganzen sagen würde...
 
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Würde, um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, erstmal nur ein Modul anschließen. Bringt ja auch schon Effekte.
 
Relak schrieb:
Aber doch nur wenn ein Feuerwehrstellplatz vor dem Balkon ist oder er in Richtung Straße ausgerichtet ist? Alleine weil es der dritte Stock ist kann das doch nicht schon als zweiter Rettungsweg durchgehen, oder habe ich dich da falsch verstanden?
Das ist ein 6. Stöckiges Gebäude. Da sind Balkone fast immer ein 2. Rettungsweg. Eine Drehleiter kommt, je nach Modell in den 7. Stock. In der Regel sind da überall Stellflächen.

Es spielt keine Rolle, was Marco Scheel sagen würde.
 
Vor dem Balkon ist ein Hof mit Feuerwehrzufahrt. Ich habe eine nicht maßstäbliche Skizze vom Balkon erstellt. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann gibt es keine Probleme, wenn ich die Panele flach anbringe. Theoretisch könnte auch der 1m breite Abschnitt für die Feuerwehr genügen.



1749797773683.png
 
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mein Rat: Bring die Dinger erst einmal plan an! Damit hast Du die Fluchtwegdebatte gelöst und alle anderen Forderungen des Vermieters sind in Deinem Fall ohnehin rechtlich nicht durchsetzbar.
Plane Anbringung bringt im Winter ertragsmäßig Vorteile und im Sommer schadet der Minderertrag nicht wegen der ohnehin starken Einstrahlungsenergie.

Falls schon andere Mieter auf dem Balkon eine PV-Anlage haben schadet es nicht, sich optisch daran zu orientieren. Falls Du der erste bist, dann nimm was schönes, was zum Haus passt. Im meine ja, full black Module kommen überall immer dezenter, wie die etwas billigeren silbern glänzenden.
 
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In den 42 Wohneinheiten des Gebäudes ist noch nicht ein BKW montiert. Ich kann mir auch vorstellen warum. Ich habe mir jetzt folgenden Text "zusammengestellt". Sieht hier noch jemand Ungereimtheiten? Ich überlege, ob ich den offensiven Unterton entferne.


Sehr geehrte xxx

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die grundsätzlich erteilte Genehmigung zur Installation eines Balkonkraftwerks auf meinem Balkon. Leider enthält Ihr Schreiben eine Reihe von Auflagen, die ich in der vorgelegten Form nicht akzeptieren kann, da sie teils realitätsfern, teils nicht rechtskonform sind.

Im Einzelnen:


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1. Statik der Balkonbrüstung

Sie fordern einen Nachweis durch einen „Sonderfachmann“, dass die Balkonfront das Gewicht von zwei handelsüblichen PV-Modulen (je ca. 20 kg) tragen könne. Generell hat für den Nachweis der regelmäßig auf einem Balkon zu erwartenden Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1-1 der Vermieter in Vorleistung zu gehen – nur dann darf dieser einen Balkon vermieten. Ein Gutachten vom Mieter zu verlangen ist also nicht rechtens bzw. kann der Vermieter gerne auf eigene Rechnung anfertigen lassen. Dem Mieter liegen zudem nicht die Unterlagen dazu vor, die benötigt werden würden. Ein Blumenkasten wiegt in der Regel ohnehin ähnlich viel oder sogar mehr wie ein Balkonkraftwerk. Die Ausgangslage ist, dass ein Balkon immer in der Lage sein muss, auch ein Balkonkraftwerk zu tragen. Die statische Verantwortung liegt also beim Vermieter.
Sofern Sie Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkongeländers bzw. des Balkons im Allgemeinen haben, so würde dies ein Mangel der Wohneinheit entsprechen und ein nutzen bzw. betreten des Balkons wäre im Allgemeinen nicht als sicher anzusehen. Sollten Sie weiterhin von einer Unsicherheit der Statik seitens des Balkongeländers ausgehen, so sehe ich mich gezwungen eine Mietminderung durchzusetzen, bis Ihrerseits ein statischer Nachweis über die Sicherheit des Balkongeländers erbracht wurde, da in dieser Zeit eine Nutzung des Balkons als nicht sicher gälte.


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2. Geeignete Einspeisesteckdose / Elektroprüfung

Die Forderung, dass eine Fachkraft den ordnungsgemäßen Anschluss an eine spezielle Einspeisesteckdose bescheinigen oder gar neu installieren müsse, ist nicht haltbar. Laut VDE V 0100‑551-1 und VDE-AR-N 4105 dürfen PV-Anlagen mit einer Ausgangsleistung von ≤800 W durch Laien betrieben und über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen angeschlossen werden, sofern der Wechselrichter den NA-Schutz integriert hat – was bei modernen Geräten der Fall ist.
Auch die Netzbetreiber bestätigen, dass kein Fachbetrieb erforderlich ist, solange die Anlage den Normen entspricht.


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3. Feuerwehrzugang / Neigungswinkel

Ich werde die Module flach montieren, um ein Anleitern der Feuerwehr nicht zu erschweren.


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4. Anmeldung bei Netzbetreiber / Zählertausch

Gemäß EEG reicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) aus. Der Netzbetreiber wird dadurch automatisch informiert. Falls dieser den Austausch des Zählers veranlasst, ist dies seine Aufgabe – die Kosten dürfen nicht dem Anschlussnehmer (also mir) auferlegt werden.

§ 10a Absatz 3 EEG: "Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden."

Das neue Gesetz regelt im § 8 Absatz 5a, dass die Anmeldung des Balkonkraftwerks nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber) erfolgen muss. Die Bundesnetzagentur fordert den Messstellenbetreiber nach der Anmeldung zum Austausch des Zählers auf. Ab dann hat der Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, den Wechsel umzusetzen. Betreiberinnen und Betreiber haben mit der Anmeldung ihre Pflicht getan und müssen sich nicht selbst um den Zählertausch kümmern.

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5. Fachgerechte Montage / Sturmfestigkeit

Die PV-Module werden gemäß Herstelleranleitung montiert. Eine gesonderte Abnahme durch einen "Sonderfachmann" ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Es ist ohnehin selbstverständlich, dass ich für eine sichere und sturmfeste Befestigung sorge – und bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auch hafte. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung liegt Ihnen ja bereits vor.


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Fazit

Ich begrüße Ihre grundsätzliche Zustimmung, möchte Sie jedoch bitten, bei der Umsetzung den realen gesetzlichen Rahmen zu berücksichtigen – und nicht durch formale Hürden eine inzwischen gesetzlich privilegierte Nutzung faktisch zu blockieren. Die Energieerzeugung auf dem eigenen Balkon ist heute Standard, keine Sondermaßnahme.

Ich werde die Module entsprechend den geltenden Normen montieren, dokumentieren und anmelden – und gehe davon aus, dass sich damit sämtliche Bedenken erledigt haben.

Mit freundlichen Grüßen
 
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