Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter

tRITON schrieb:
Daher ist hier sicher geboten das zu erwähnen mit der Brandgefahr und der Überhitzung
Das ist ein absoluter Grenzfall und der Grund, warum das BKW auf 800W gedeckelt ist.
Damit ein BKW einen Steckdosenkreis überlasten kann, muss das BKW zwischen dem LSS und den Verbrauchern gesteckt werden und dann müssen die Verbraucher dauerhaft genau so viel Leistung benötigen das der LSS nicht auslöst und das Balkonkraftwerk die Überlastung mit der eigenen Leistung konstant aufrecht erhält.

Ja, das kann hypothetisch eintreten. Aber nach der Logik müsste man auch Autofahren verbieten, das ist deutlich gefährlicher für alle Beteiligten.
 
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duAffentier schrieb:
Man muss sich fragen, was passiert wenn etwas in Zusammenhang mit dem BKW passiert. Wer haftet dann? Somit alles legitim.
  • Überhitzung und Brandgefahr durch unsachgemäße Verkabelung oder defekte Komponenten
  • Stromschlaggefahr bei unsachgemäßen Steckverbindungen oder ungeschützten Kontakten
  • Fehlerhafte Montage: Gefahr durch unzureichende Befestigung der Solarmodule, besonders bei starkem Wind
  • Gefährdung bei Bränden: Gefahr von giftigen Dämpfen und schneller Ausbreitung von Feuer durch Solarmodule
  • Schadhafte Kabel und Steckverbindungen können zu Kurzschlüssen oder weiteren Sicherheitsrisiken führen
Haftung und und und...
Abgesehen vom Wind trifft das ja auf jedes Gerät zu, das der Mieter in die Steckdose steckt. Soll man deswegen jetzt auch im privaten Umfeld deswegen jedes Gerät einem BGVA3/DGUV Test unterziehen?

Wenn der Vermieter dafür Sorge tragen muß, das an der Steckdose am Balkon ein elektrischer Tischgrill mit ca 1500 Watt funktioniert, ist doch das Thema bereits geklärt.
 
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Boombastic schrieb:
Der Betreiber von balkon.solar hat gute Absichten, ignoriert aber gelegentlich auch mal Gesetz und/oder Norm.

§8 EEG Abs. 5(a) https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html
Regelt, dass ein Kleinanlagen mit 800W Einspeisung, 2kW installierten Modulen an "bleiebigen" Stromkreisen einspeisen dürfen. Jedoch unter Einhaltung maßgeblicher Regeln.

§554 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
regelt die vorrangige Mietnutzung u.a. für Steckersolar und welche Auflagen der Vermieter machen darf (Absatz 2).

Maßgebliche Regeln wäre dann sowas wie: DIN VDE V 0100-551-1 und VDE-AR-N 4105
Die Erste Norm ist das Ding, was einem praktisch Vorschreibt ne Wielanddose zu brauchen, die der Elektriker setzt. Die Zweite Norm sind Anforderung an den Wechselrichter (da muss man halt schauen, dass es entsprechende Papiere gibt).

DIN VDE V 0126-95 kommt als Novelle und wird ab gültigwerden regeln, wie Steckersolar anschließbar sind. Da wird aber spannend, ob/wie das Ganze ausgeht. Bisher schaut es so aus, dass die Anforderungen absurd werden und die Elektriker unbedingt Ferrari fahren wollen -.-
https://www.vde-verlag.de/normen/11...-vde-v-0126-95-2024-06.html#tabAuswahlOption3


Also ernsthaft, VDE-AR-N 4105 wird auch gerade überarbeitet. Die beiden Novellen hatten je in der ersten Runde teils Vorschläge drinnen die total absurd sind. Ich kenne Anforderungen aus dem Medizinbereich, Luft-/Raumfahrt und Funkanlagen und die Anforderungen waren einfach total drüber. Das schaute schon sehr danach aus, als hätte da die Industrie fett Bock Schütze, Filter und Arbeitsstunden vorzuschreiben. Jeder scheiß Staubsauger/Föhn streut mehr Störungen ein, spießt bei Lastwechsel mehr zurück und hat bei gezogen Stecker höhere Potentiale am Stecker als jeder Wechselrichter, der die aktuelle Norm einhält.
Ergänzung ()

ghecko schrieb:
Nochmal, das trifft auf jegliches Gerät im Haushalt zu, was mit Strom betrieben wird. Wenn man diesen Zirkus für das BKW fordert, dann soll der Vermieter bitte auch jedes Jahr den DGUV-Prüfer vorbei schicken um alle Ortsveränderlichen Geräte zu prüfen.
Als ob, die Gefahr Mieter wie mich zu haben ist viel zu groß. Prüfer kommt, bekommt ein Käffchen und direkt ne Mengelliste der Hausinstallation :D.
 
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Was die Steckdose angeht, jede Handelsübliche Schuko Steckdose ist als Einspeisesteckdose geeignet wenn man nicht mehr als 800W einspeist. Falls trotzdem Bedenken bestehen kann man die üblichen 16A Sicherungen durch 13A oder 10A austauschen um eine "Überlastung" der Kabel zu vermeiden.
Der Unterschied zwischen ner normalen Steckdose und ner Wieland Steckdose ist, dass man bei letzter die Kabel nicht einfach so rausziehen kann. Die Befürchtung war irgendwann mal: "Man zieht das Kabel, das Balkonkraftwerk erzeugt weiter Strom und dann bekommt irgendwer nen Stromschlag", was völlig absurd ist. Balkonkraftwerke und Mikrowechselrichter schalten sofort ab wenn man den Stecker vom Wechselrichter aus der Steckdose zieht.

Ansonsten das Gewicht des Balkonskraftwerks sind üblicherweise um die 20 Kilo pro Panel. Balkongeländer sind für viel mehr ausgelegt. Von daher kein Problem.

Gegen Brandschutz kann man nix sagen. Balkonkraftwerk ist so anzubringen dass die Feuerwehr ne Leiter an den Balkon anlegen kann.

Nachweise der sturmsicheren Montage: Wer soll das bestätigen? Ein Statiker? Wer übernimmt die Kosten? Wenn der Vermieter sowas fordert soll er auch die Kosten übernehmen. Ansonsten haltlose Forderung, insbesonders weil ja auch eine Haftpflichtversicherung fürs Balkonkraftwerk besteht. Die dürfte greifen wenn das bei Sturm wegfliegt. Aber wenn man das gescheit anbringt, ordentlich alles verschraubt, dann fliegt da gar nix.

Die Inbetriebnahme geht den Vermieter überhaupt nichts an, das ist Sache zwischen dir und deinem Stromanbieter.

Demontage ist easy. Damit es zu keinen Beschädigungen des Balkons kommt würde ich ne gummierte Halterung für Balkonkraftwerk verwenden.
 
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Piktogramm schrieb:
DIN VDE V 0126-95 kommt als Novelle und wird ab gültigwerden regeln, wie Steckersolar anschließbar sind. Da wird aber spannend, ob/wie das Ganze ausgeht. Bisher schaut es so aus, dass die Anforderungen absurd werden und die Elektriker unbedingt Ferrari fahren wollen -.-
https://www.vde-verlag.de/normen/11...-vde-v-0126-95-2024-06.html#tabAuswahlOption3
der Grundgedanke hinter einem auf 800W gedeckeltem BKW, war ja, das es für Laien ist. Also 300 Euro Baumarkt, auspacken, zwei schellen festschrauben, Stecker rein fertig. Wer mehr haben will, baut eine richtige PV. Immer wieder schön, wie sowas in Deutschland in die Hose geht.
 
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Mit Hilfe von ChatGPT und euren Input habe ich mir eine Antwort genieren lassen:

Betreff: Ihre Auflagen zur Genehmigung eines Balkonkraftwerks

Sehr geehrter [Name des Vermieters],

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die grundsätzlich erteilte Genehmigung zur Installation eines Balkonkraftwerks auf meinem Balkon. Leider enthält Ihr Schreiben eine Reihe von Auflagen, die ich in der vorgelegten Form nicht akzeptieren kann, da sie teils realitätsfern, teils nicht rechtskonform sind.

Im Einzelnen:


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1. Statik der Balkonbrüstung

Sie fordern einen Nachweis durch einen „Sonderfachmann“, dass die Balkonbrüstung das Gewicht von zwei handelsüblichen PV-Modulen (je ca. 20 kg) tragen könne. Hierzu weise ich darauf hin, dass ein Balkon laut DIN 1055 mindestens mit 5 kN/m² (ca. 500 kg/m²) belastbar sein muss. Wenn der Balkon diese Last nicht trägt, wäre er akut einsturzgefährdet – und müsste im Interesse der Mietsicherheit umgehend gesperrt und auf Ihre Kosten saniert werden.
Da ich davon ausgehe, dass der Balkon sicher nutzbar ist, sehe ich keinen Anlass, ein einzelnes Modulgewicht von etwa 10 kg/m² besonders zu rechtfertigen.


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2. Geeignete Einspeisesteckdose / Elektroprüfung

Die Forderung, dass eine Fachkraft den ordnungsgemäßen Anschluss an eine spezielle Einspeisesteckdose bescheinigen oder gar neu installieren müsse, ist nicht haltbar. Laut VDE V 0100‑551-1 und VDE-AR-N 4105 dürfen PV-Anlagen mit einer Ausgangsleistung von ≤800 W durch Laien betrieben und über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen angeschlossen werden, sofern der Wechselrichter den NA-Schutz integriert hat – was bei modernen Geräten der Fall ist.
Auch die Netzbetreiber bestätigen, dass kein Fachbetrieb erforderlich ist, solange die Anlage den Normen entspricht.


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3. Feuerwehrzugang / Montagehöhe / Neigungswinkel

Die Forderung, auf dem Balkon dauerhaft 1,20 m als Feuerwehrzugang freizuhalten, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. In Wohnhäusern mit mehreren Zugängen sind Balkone ohnehin kein primärer Rettungsweg. Sollte es dazu baurechtliche Bedenken geben, wäre dies – wieder – ein grundsätzliches Problem der Gebäudesicherheit, das Sie zu verantworten hätten.
Meine Anlage wird selbstverständlich so montiert, dass sie nicht über die Brüstung hinausragt. Ein sinnvoller Neigungswinkel ist dabei funktional notwendig – zumal weder Passanten noch Einsatzkräfte dadurch beeinträchtigt werden.


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4. Anmeldung bei Netzbetreiber / Zählertausch

Gemäß EEG reicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) aus. Der Netzbetreiber wird dadurch automatisch informiert. Falls dieser den Austausch des Zählers veranlasst, ist dies seine Aufgabe – die Kosten dürfen laut § 17 EEG 2023 nicht dem Anschlussnehmer (also mir) auferlegt werden. Sollte bereits ein digitaler oder rücklaufgesperrter Zähler verbaut sein, entfällt der Austausch ohnehin.


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5. Fachgerechte Montage / Sturmfestigkeit

Die PV-Module werden gemäß Herstelleranleitung montiert. Eine gesonderte Abnahme durch einen "Sonderfachmann" ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Es ist ohnehin selbstverständlich, dass ich für eine sichere und sturmfeste Befestigung sorge – und bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auch hafte. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung liegt Ihnen ja bereits vor.


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Fazit

Ich begrüße Ihre grundsätzliche Zustimmung, möchte Sie jedoch bitten, bei der Umsetzung den realen gesetzlichen Rahmen zu berücksichtigen – und nicht durch formale Hürden eine inzwischen gesetzlich privilegierte Nutzung (vgl. § 554 BGB) faktisch zu blockieren. Die Energieerzeugung auf dem eigenen Balkon ist heute Standard, keine Sondermaßnahme.

Ich werde die Module entsprechend den geltenden Normen montieren, dokumentieren und anmelden – und gehe davon aus, dass sich damit sämtliche Bedenken erledigt haben.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
 
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Freundlich die Kommunikation suchen und schauen. Jeder muss sich absichern. Und am Ende bleiben weniger Baustellen übrig.
 
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Was die Absicherung angeht, Schuko Steckdosen bzw. der Stromkreislauf an dem die hängen sind normalerweise mit 16A Sicherungen ausgestattet. Heisst, bei 230V und 16A reicht das für Verbraucher die 3680 Watt ziehen.

Jetzt ist es aber so, dass die Sicherung nur Richtung Stromkasten/Stromkabel absichert, d.h. theoretisch kann es sein - in extrem unwahrscheinlichen Szenarien - , dass vom Stromkasten ~3700 Watt kommen und vom Balkonkraftwerk nochmal 800W und dann im Stromkreis 4500 Watt Dauerlast sind was - theoretisch - zu einem Kabelbrand der Stromkabel führen kann.
In der Praxis ist das noch nie passiert und dieses Szenario ist extrem unwahrscheinlich.

Vermeiden kann man das aber indem man die Standard-16-Ampere Sicherungen durch schwächere ersetzt, z.b. durch 13 Ampere oder 10 Ampere, wenn man auf der sicheren Seite sein will.

Mit 10 Ampere Sicherungen würde man 2300 Watt "absichern" plus "nicht abgesicherten" 800W vom Balkonkraftwerk, wodurch dann max 3100 Watt auf dem jeweiligen Stromkreis möglich wären (in der Praxis geht mehr bevor die Sicherung rausfliegt). Damit wäre man dann komplett safe.
 
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Schnetzel schrieb:
1. Statik der Balkonbrüstung
Hier geht ChatGPT auf die Traglast des Balkons ein, spezifisch ist aber hier die Traglast des Geländers interessant, die wohl auch in der Norm enthalten ist. Auf die sollte sich die Argumentation beziehen, damit es wasserdicht ist.
 
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SavageSkull schrieb:
Immer wieder schön, wie sowas in Deutschland in die Hose geht.
Die Baubranche kann ein Lied davon singen, dass der Gesetzgeber "Stand der Technik" vorschreibt und die Industrie diesen Stand über Normen diktiert. Ein nicht ganz unerheblicher Teil der steigenden Baukosten ist schlicht die Industrie, die über Normen ihre Produkte als verpflichtend festlegt. Bei der DIN VDE V 0100-551-1 ist es ja auch so. Die Anforderung an den Stecker sind so und als Beispiel ist es nochmal hinterlegt, dass man so ne scheiß Wielandeinspeisedose braucht (oder jemanden, der einem beglaubigt, dass alternative Dosen äquivalent sind, was aber noch unwirtschaftlicher ist).

Und international wird da auch gerade an IEC-Normierung gebastelt. Da wird spannend, ob die Öffnungsklauseln für nationale Regeln es durch den Prozess schaffen, oder ob man sich zum Balkonkraftwerk ne Mauerfräse kaufen muss -.-
 
Das mit der Feuerwehr ist natürlich Quatsch was du schreibst. Sollte es zu einem Brand kommen und dein tolles BKW verhindert ein Anleitern, kannst du dich sehr sehr warm anziehen, wenn Menschen zu Schaden kommen. Selbstverständlich sind Balkone Rettungswege! Mal einen Blick in deine Landesbauverordnung und die gängigen Brandschutzverordnungen geworfen.

So ein Aufriß wegen eines BKWs. Im Zweifel kündigen Sie die das Mietverhältnis.
 
Piktogramm schrieb:
Ein nicht ganz unerheblicher Teil der steigenden Baukosten ist schlicht die Industrie, die über Normen ihre Produkte als verpflichtend festlegt
Dieselbe Leier wie mit den Brandschutzschaltern. Generell sinnvoll, aber die Preise von den Dingern sind einfach dreckig frech. So frech, das sie es zurückgezogen haben. Jetzt muss man stattdessen ein Gutachten erstellen, warum man sie nicht braucht.
Firefly2023 schrieb:
Sollte es zu einem Brand kommen und dein tolles BKW verhindert ein Anleitern
Und wie sollen geneigte Module, die unten vllt 30cm zum Balkon hinzufügen, ein Anleitern verhindern?
Firefly2023 schrieb:
So ein Aufriß wegen eines BKWs
Ja, tatsächlich. Seitens des Vermieters.
 
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Alle anderen europäischen Ländern haben übrigens kein Problem damit zu sagen: "Balkonkraftwerk mit max 800W kann über ne normale Steckdose angeschlossen werden", nur wir Deutschen Bedenkenträger hattens anfangs auf 600W limitiert und überlegen uns so nen Scheiss wie ne extra "Einspeisedose" die nix bringt im Vergleich zu ner normalen Steckdose und einfach nur Kosten verursacht.

Achja, und wegen der Kabel-Überhitzungsgefahr die ja der Grund für 800W limitierung ist, da könnte man easy gegen vorgehen seitens des Gesetzgebers und sagen "Bei Neubauten müssen Stromkabel mit mindestens 4mm² Querschnitt standardmäßig verbaut werden" (Das sind die Elektroherd-Starkstromkabel). Dann wäre die angebliche Kabel-Überhitzungsproblematik kein Thema mehr und man könnte auch 2000W Balkonkraftwerke verbauen, zumindest in Neubauten. (4mm² Kabel sind für bis zu 25A ausgelegt, also 230 x 25 = 5750 W)

Oder man könnte auch mal überlegen, dass bei normalen Wohnungen der Strom standardmäßig 3 Phasen hat. Heisst man könnte pro Phase 800W einspeisen , also insgesamt 2400W ohne dass bei aktuellen Strominstallationen irgendwas geändert werden müsste. Das einzige was man machen müsste ist dafür zu sorgen dass der Strom auf der jeweiligen Phase eingespeist wird, aber dafür gibts ja technische Lösungen.
 
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ghecko schrieb:
Und wie sollen geneigte Module, die unten vllt 30cm zum Balkon hinzufügen, ein Anleitern verhindern?
Ich habe mit Brandschutz und Feuerwehr zu tun, dagegen sind die Vermieter zahm. Fakt ist, dass ein Balkon, sollte er zur Straßenseite gerichtet sein und im
Bereich einer Stellfläche für die Feuerwehr sein, dann muss eben ein sicheres Anleitern möglich sein. Sollte das Panel auch brenne oder Feuer fangen, wie soll da dann angeleitert werden?

@TE: wieviele Parteien wohnen in dem Gebäude, wieviele Stockwerke gibt es?
 
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ghecko schrieb:
Und wie sollen geneigte Module, die unten vllt 30cm zum Balkon hinzufügen, ein Anleitern verhindern?
Keine Ahnung, wie Feuerwehrleute ticken, aber mir wäre es im Ernstfall ziemlich egal, ob da ein 50 Euro Modul zu bruch geht, die Glasplatte hält mich jedenfalls nicht davon ab, da eine Leiter dran stellen zu können.
Ergänzung ()

Firefly2023 schrieb:
Sollte das Panel auch brenne oder Feuer fangen, wie soll da dann angeleitert werden?
hat eine Glasscheibe im Alurahmen eine Brandlast? meine die frage ernst.
 
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Firefly2023 schrieb:
Sollte das Panel auch brenne oder Feuer fangen, wie soll da dann angeleitert werden?
Das Panel ist so das letzte, was auf einem Balkon feuer fangen könnte. An einem Panel ist idr. nämlich kaum brennbares Material vorhanden. Mit Brandlast sollte jemand der mit Brandschutz und Feuerwehr zu tun hat ja eigentlich was anfangen können.
Nach der Logik sind sofort alle Kunststofffenster durch Alufenster zu tauschen, deren Brennwert denen modernen Panels am nächsten kommt. Brandgefährlich, Rettung unmöglich. Ganz davon abgesehen was sonst so für Zeug auf Balkonen steht. Sichtschutz, Pflanzen, Sonnenschirme.

Zweierlei Maß und so.
 
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Es geht hauptsächlich um die Bruchsicherheit.

Aber du scheinst ja ein Experte zu sein…dann schau mal in die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1 + 10 und da sind die kommunalen Vorschriften noch gar nicht berücksichtigt.
 
Firefly2023 schrieb:
Aber du scheinst ja ein Experte zu sein
Den LAE hab ich immerhin. Was ist das Äquivalent im zivilen?
Firefly2023 schrieb:
Es geht hauptsächlich um die Bruchsicherheit.
Erst soll es brennen, nun zerbrechen...

Es scheint mir, wir müssen die Erbauung und die Einrichtung von Wohnstätten gänzlich überdenken, um den ganzen Bedenken an Balkonkraftwerken gerecht zu werden.
 
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