Balkonkraftwerk als Vermieter

Piktogramm schrieb:
Die Hausverwaltungen sind doch genauso Überraschungspakete. Von Rechtsbeugern, Übereifrigen bis hin zu "wir lassen die Immobilie Verrotten, bis es uns ans Geld geht" kannste da alles haben.
Klar kann man mit Hausverwaltung immer Pech haben (auch als Vermieter und Kapitalanleger übrigens), aber vom Nervfaktor her schlägt wirklich nichts "Privatier mit drei Wohnungen".
 
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.one schrieb:
Du willst auf meinem Balkon (von mir gemietet) was installieren? Kein Thema. Reine Geldfrage. Was bekomme ich dafür?
Die Außenfläche vom Balkon ist unter Verfügung des Besitzers der Immobilie bzw. bei mehreren Eigentümer Gemeingut zwischen diesen.

Per Gesetz haben Mieter da nur eine vorrangige Nutzung für Balkonkraftwerke.
Wobei es beim TE eh keine Balkone zu geben scheint.
 
Piktogramm schrieb:
Lass die Kohle liegen, warte bis zur Mondernisierung und überschlage, ob du eine Anlage aufs Dach packen kannst, die sich über normale Einspeisung wirtschaftlich trägt über 10Jahre. Alles was deine Mieter beinhaltet ist nach aktuellem Recht, Norm Imho nicht wirtschaftlich aber dafür eine Arbeitsbelastung für dich und die Mieter.
Einspeisesteckdosen nach neuer Norm am Balkon bereit zu stellen halte ich trotzdem für eine gute Idee, da wohl eh die Elektroverteilung angegangen wird kann man das gleich mit durchführen. Dann können die Mieter selbst entscheiden, ob sie selbst ein BKW betreiben wollen oder nicht.
 
AdmirAlex schrieb:
Das ist mit ein wenig Verhaltensänderung nicht der Fall.
hochgradiger Schwachsinn. Im Winter bekommst Du den Speicher nicht mal voll. Selbst wenn du ein BKW mit 2000Wp nimmst hast Du aktuell mit Glück für 4-5 Stunden je 100W anstehen. Das reicht gerade mal für den Verrbauch der leeren Wohnung. Im Sommer dagegen hast Du soviel Überschuß das der Speicher ruckzuck voll ist. Aber eine Waschmaschine betreibst Du damit auch nicht.
 
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Kann ich bestätigen. In meiner Konstellation sind es 2kWp Platten und ein 2kW Speicher.
 

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@ghecko
Da der TE geschrieben hat, dass es keine Balkone gibt, wäre das Setzen einer Einspeisedose schlicht rausgeworfenes Geld.
 
Piktogramm schrieb:
Da der TE geschrieben hat, dass es keine Balkone gibt, wäre das Setzen einer Einspeisedose schlicht rausgeworfenes Geld.
Es spricht auch nichts dagegen die Module von Balkonkraftwerken auf dem Dach anzubringen und den Mietern die Möglichkeit zu geben einen Wechselrichter an die Kabel anzuschließen und an einer Einspeisesteckdose irgendwo in der Wohnung zu betreiben.
Wobei ich hier dann auch eher eine Eigenverbrauchsanlage sehe, die evtl die Heizkosten reduziert.
Micha- schrieb:
Im Sommer dagegen hast Du soviel Überschuß das der Speicher ruckzuck voll ist. Aber eine Waschmaschine betreibst Du damit auch nicht.
Wieso nicht? Wenn die Waschmaschine heizt, verbraucht sie zwar 2000W, das ist aber nur wenige Minuten so. Da wird der Verbrauch schon mal auf 1200W reduziert. In der übrigen Zeit verbraucht die Maschine in der Spitze beim schleudern um die 500W, das kann das BKW komplett abdecken. Wärmepumpentrockner verbrauchen auch nur um die 600W.
Allgemein kann man mit einem 2kWp BKW und Speicher über das Jahr gerechnet seinen Stromverbrauch in einer durchschnittlichen Wohnung ohne weiteres um 40-60% reduzieren. Sinnlos ist das also keineswegs.
 
Piktogramm schrieb:
Per Gesetz haben Mieter da nur eine vorrangige Nutzung für Balkonkraftwerke.
Dann will ich ein eigenes, wenn er alles fertig hat. 😆 Das ganze Vorhaben ist halt nicht durchdacht. Egal ob mit oder ohne Balkone.
 
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@ghecko
Eine Anlage auf dem Dach, egal wie klein ist nach Gesetz und Norm keine steckerfertige Anlage. Damit biste sofort in der Regelung für die größeren Anlagen drinnen, brauchst Anschluss und Anmeldung durch die Elektrofachkraft (Anmeldung in Eigenleistung im Marktstammregister reicht nimmer) am eigenem Einspeisestromkreis. Das verdoppelt mindestens die Kosten für den Vermieter, wobei die Mieter ein entsprechendes Angebot ablehnen können müssen.

Rechte und Normen sind an der Stelle einfach total bescheuert, treiben Kosten und garantieren keinerlei Abnahme. Auch so Dinger wie Solarthermie und Solarstrom betriebene Wärmepumpen lassen sich wirtschaftlich meist nicht umlegen, außer durch höhere Kaltmieten.
 
Piktogramm schrieb:
Eine Anlage auf dem Dach, egal wie klein ist nach Gesetz und Norm keine steckerfertige Anlage.
Eben nicht. Die Montage der Module ist für die Klassifizierung als BKW nicht relevant.
Piktogramm schrieb:
Rechte und Normen sind an der Stelle einfach total bescheuert, treiben Kosten und garantieren keinerlei Abnahme.
Das hingegen ist so halb wahr, die neue VDE Norm gibt nun zwar endlich grünes Licht für Schuko, allerdings nur unter verschärften Bedingungen. Über 960Wp muss nun eine Wielanddose mit separatem Stromkreis vorhanden sein. Und der Wechselrichter darf nach wie vor nur 800W haben.
Wie und wo die Panels montiert werden ist aber nicht Teil der Einstufung. Nur Wechselrichter und die Peakleistung der Module. Jede Art von Montage ist zulässig, soweit zweckmäßig und sicher.
https://www.photovoltaik.info/news/ab-dezember-2025-neue-vde-regeln-fuer-balkonsolaranlagen/
 
Zuletzt bearbeitet:
@.one
Naja, an sich finde ich den Gedanken gut, aber Recht und Norm stehen im Weg. Sagen wir 2kWp mit passender Ausrichtung aufs Dach ließen sich für 800€ realisieren. Dann könnte das für 6,50 vermietet werden. Der Vermieter hat das Geld nach ~12 Jahren drinnen bei angenommen 20Jahren Haltbarkeit, die Miete ist klein genug, dass der Mieter eine Chance hat auf ROI.
Rechnung geht schon nach hinten los, wenn ein Mieter verweigert, 800€ Investment aber keine dagegen verbuchbare Mehreinnahme bei der Miete und schon ist es Essig.
Ergänzung ()

ghecko schrieb:
Eben nicht. Die Montage der Module ist für die Klassifizierung als BKW nicht relevant.
EEG $9 Satz 3
(3) Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn 1.
sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
2.
sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, nicht als eine Anlage. Bei der Fiktion nach Satz 1 bleiben Steckersolargeräte unberücksichtigt, 1.
deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt,
2.
deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und
3.
die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.
Entsteht eine Pflicht nach Absatz 1, 1a oder 2 für einen Anlagenbetreiber erst durch den Zubau von Anlagen eines anderen Anlagenbetreibers, kann er von diesem den Ersatz der daraus entstehenden Kosten verlangen.

Es kommt stark darauf an, wie es aufgebaut ist. Tendenziell bekommt man das als Steckersolargerät verargumentiert, wenn die 2kWp je hinter eigenen Stromzählern liegen. Dann muss man nur einen separaten Kabelstrang ziehen, den einzeln sichern (ein Letztverbraucherstrang über Etagen erweitern macht (hoffentlich) kein Elektriker). Es wird dann aber als Festinstallation gelten (Installation nach Norm braucht Fachkraft). Das Einzige was sich ändert ist die Anmeldepflicht durch die Fachkraft.

Es ändert sich nicht viel, Aufwand und Ausfall von Einnahmen wenn sich Mieter verweigern halten kein gescheites Verhältnis ein.

Mit einem Speicher, wäre es dann aber definitiv eine große Anlage -.-.


ghecko schrieb:
Das hingegen ist so halb wahr, die neue VDE Norm gibt nun zwar endlich grünes Licht für Schuko, allerdings nur unter verschärften Bedingungen. Über 965?Wp muss nun eine Wielanddose mit separatem Stromkreis vorhanden sein. Und der Wechselrichter darf nach wie vor nur 800W haben.
Wie und wo die Panels montiert werden ist aber nicht Teil der Einstufung. Nur Wechselrichter und die Peakleistung der Module. Jede Art von Montage ist zulässig, soweit zweckmäßig und sicher.
https://www.photovoltaik.info/news/ab-dezember-2025-neue-vde-regeln-fuer-balkonsolaranlagen/
Wielanddose dürfte hier eher nicht der Fall sein, sondern Festinstallation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Piktogramm schrieb:
..regelt wo der Wechselrichter einspeist. Nicht, wo die Module angebracht sind.

Und nach wie vor, soweit eine Einspeisesteckdose vorhanden ist, spricht auch künftig nichts gegen ein BKW mit bis zu 2kWp. Und das kann im Zuge der Elektroinstallation vorgenommen werden, die ja ohnehin überarbeitet wird. MC-4 Terminals gibt es auch, die Verlegung von Solarkabeln und das Setzen von MC4-Terminals in Innenräumen ist auch kein Problem.

Das Vereinfachte Anmeldeverfahren beim MaStR gilt dann auch für solche Anlagen und ist bei bereits vorhandener Installation von einer Einspeisesteckdose für den Mieter kein Hindernis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohje ich hätte es mir ja denken können. Es wurde eine Schlammschlacht. Leute keiner von uns kann und weiß alles. Ich gebe freimütig zu, nicht alles bedacht zu haben, besonders in unserem Bürokratiedjungel. Na und? Ein Forum ist meiner Meinung u.a nach dafür da wertfrei Ideen auszutauschen und zu schauen, was man am besten umsetzen kann. Könnt ihr das von euch sagen? Ich vermute nicht, so wie ihr euch benehmt. Diesbezüglich würde ich die ganzen Leute, die nur meckern und besserwissereien verteilen bitten sachlich zu bleiben. Ihr wissts besser? Super, erklärt es mir doch einfach sachlich. Macht echt wenig Spaß mit euch. Ich schmeiße hier nur Ideen in den Raum, denn wie gesagt, muss ich mich in dem Bereich informieren. Aber was habe ich auch erwartet. Hier in Schland gibts einfach zu viele von euch ;)

An diejenigen, die gute Vorschläge gemacht haben meinen Dank. Ich werde mich informieren was geht und was nicht. Natürlich ist es mir daran gelegen MIeter zu finden, die meine Vision von energetischer Sanierung teilen. Wer das nicht mitmachen will, bitte. Gezwungen wird niemand.

So meinetwegen kann die Kiste hier zugemacht werden. Habe meine Infos erhalten und kein Interesse mehr das hier weiter zu verfolgen. Euch schöne Feiertage!
 
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Na, Du stellst Dich aber mit einigen Thesen da sehr breitbeinig hin. Ideen in den Raum werfen hört sich bei mir anders an. Da musst Du dich nicht wundern das dies richtig gestellt wird. Die einen sind halt Besserwisser und die anderen Dummschwätzer.
 
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Sei froh, dass das Echo nur hier im Board zurück kommt.
Da draußen, in der realen Welt, wirst du es mit Mietern zu tun bekommen. Die lassen sich nicht alles bieten.
Das wird dann richtig übel werden.
Und diese Verallgemeinerungen, was die User hier angeht, ist... Naja, was will man noch erwarten.
 
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