Nirgendwo, hat auch keiner behauptet. Aber wenn Zweifel bestehen, sollte der Eigentümer bezahlen, nicht der Nutzer, der für einen Einwandfreien Zustand schon monatlich zahlt.Uzer1510 schrieb:Wo steht denn im Gesetz dass eine gutachterliche Absicherung wenn Zweifel bestehen verboten ist?
Wenn der Balkon den Anforderungen entspricht, gibt es keine Gefährdung. Wenn du als Eigentümer eine vermutest, darfst du sie gern auf eigene Kosten ausräumen. Aber dein Mieter ist nicht der Dumme, der dir alles bezahlt!Uzer1510 schrieb:Schutz von Leib und Leben ist ein höheres Rechtsgut dem ist das untergeordnet und zwar ohne dass dies extra erwähnt werden muss.
Der Gutachter jetzt attestiert dir aber auch nur einen guten Zustand und Tragsähigkeit nur, wenn bei Bau auch alles richtig gemacht worden ist. Ansonsten müsste er ja tatsächlich Tonnen an den Balkon hängen und den Stahl und Beton einer Materialuntersuchung unterziehen. Wie schon öfter geschrieben, wenn du als Eigentümer Zweifel am Zustand deines Eigentums hast, solltest du sie nicht als vorschriftmässigen Zustand vermieten!Uzer1510 schrieb:Gesetze definieren nur den Teil des Muss Zustands nicht - oder extrem seltenst - den kann oder was ist angemessen Zustand - so sind die halt zu lesen und zu verstehen
Es scheint wirklich schwer zu sein, das zu verstehen und Eigentümer und Mieter Rechte und Pflichten zu unterscheiden.