Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter

Uzer1510 schrieb:
Naiv vertauen wenn es um wichtige Dinge geht ist schön und normal für Kinder aber halt nicht für Erwachsene.
Komisch, ich wurde beim Grillkaufen bislang NIE darauf hingewiesen, dass es ungünstig wäre, diesen in einem Innenraum zu betreiben.
Uzer1510 schrieb:
Nun wenn die Gefahr besteht dass durch Aussenmontage Dritte bei unsachgemässer Laieninstallation verletzt werden können dann natürlich.
Dann bist du privat sehr wahrscheinlich auch gegen den Absturz der ISS auf deinen Kopf oder Asteroidenabstürze versichert. Kann ja passieren.
Uzer1510 schrieb:
bei unsachgemässer Laieninstallation verletzt werden können dann natürlich.
Und dann ist und bleibt es ein Problem des Mieters, der es da dilletantisch angebracht hat. Die Veranwortung für die Sicherheit wird, bei Unwissenheit, niemals auf den Eigentümer der Immobillie ausgeweitet. Wenn der Eigentümer da bedenken hat, kann er gern die Demontage verlangen und ich hole dann den Sachverständigen, der mir in 5 Minuten bestätigt, mich an die Motageanweisungen der Hersteller gehalten zu haben bzw. nein, das bestätige ich selbst und verweigere damit die Demontage. Dann kann der Eigentümer gerne vor Gericht ziehen. Er müsste mir erstmal grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das ist regelmäßig nicht möglich, wenn die Anleitungen befolgt wurden. Dann geht es an der Hersteller/Verkäufer der Sache. Aber der Eigentümer ist einfach nicht in der Veranwortung für evtl Schäden des BKW und hat einfach Angst vor dem unbekannten. Wundert mich eigentlich, dass hier in Deutschland die Umrüstung vom Glühfaden zu LED so reibungslos und leise abgelaufen ist.
 
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Uzer1510 schrieb:
Ja das merkt man. Es gibt aber Gesetze, Normen und Vorschriften.

Keins davon besagt, dass man einen Gutachter braucht, der die ordnungsgemäße Montage von Pflanzkübeln oder Klemmmarkisen an Balkonen bestätigt.
Genausowenig ist es für die Montage von BKWs vorgeschrieben.

Ist der Balkon statisch geeignet, wovon auszugehen ist und die Montage nicht durch nachvollziehbare Gründe durch den Vermieter untersagt, darf der Mieter/Nutzer ein BKW am Geländer montieren.

Genau darum geht es hier und um nix anderes.

Durch den Vermieter wurde eine Auflage zur Befestigung getätigt (senkrechte Montage). Der Rest ist irrelevant.
 
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Nein aber einen Fachmann zu Rate zu ziehen und auf Experteneinschätzung zu vertrauen ist nunmal immer sinnvoll vor allem in fremden Fachgebieten.

Wenn man zum Arzt geht überträgt man auch nicht die Haftung für seine Gesundheit auf den Mediziner sondern nutzt nur sein Fachwissen was sinnvoll wäre.

Bist Du denn in Deinem Beruf durch jeden beliebigen Laien sofort ersetzbar?
 
Uzer1510 schrieb:
Bist Du denn in Deinem Beruf durch jeden beliebigen Laien sofort ersetzbar?
Sicher nicht, aber ich behaupte, dass jeder Laie in der Lage ist vier passende Schrauben und Muttern korrekt zusammenzudrehen.

Falls nicht, würde ich auch davon absehen diesen Personen zum Essen Messer und Gabel in die Hand zu geben.

Ist aber vollkommen irrelevant was ich denke. Der Nutzer ist in der Haftung, wenn er etwas unzureichend befestigt hat. Dabei ist es vollkommen egal ob das Solarmodule, Blumenkübel, Markisen oder Fahrräder sind.
 
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Uzer1510 schrieb:
Nein aber einen Fachmann zu Rate zu ziehen und auf Experteneinschätzung zu vertrauen ist nunmal immer sinnvoll vor allem in fremden Fachgebieten.
Dann holst du dir zum Aufbauen von Ikea Möbeln auch einen Schreiner, der dir die Hand beim Aufbau hält?
Uzer1510 schrieb:
Wenn man zum Arzt geht überträgt man auch nicht die Haftung für seine Gesundheit auf den Mediziner
Also wenn ein Arzt mir völlig ungeeignete Medikamente oder sagor schädliche verschreibt, ist das mein Problem und der Arzt macht einfach weiter? Ja, ganz bestimmt. Ich denke, der Arzt haftet sehr wohl für falsch verschriebene Medikamente.
 
ein Balkonkraftwerk ist eine bauliche Veränderumg des Aussenbaukörpers der nicht im Eigentum des Mieters ist - eine Markise und ein Pflanzkübel nicht das ist nunmmal ein wesentlicher Unterschied.

Aber er haftet nicht für Deine Gesundheit indem er Deinen Gesundheitszustand beurteilt - der Statiker wird das Balkonkraftwerk nicht installieren.
 
Eine Markise ist sehr wohl eine bauliche Veränderung und noch dazu keine privilegierte.

Sie muss nur ordnungsgemäß angebracht sein.

Schönes Beispiel:
In der Wartungsanleitung meiner Rückstauklappe steht, dass diese von fachkundigem Personal 1x jährlich gewartet werden soll.
Weißt du was fachkundig (laut Definition des Herstellers) heißt? Hat die Anleitung gelesen und verstanden. Im Schadensfall bin nun nicht ich in der Nachweispflicht, dass ich die Anleitung nicht verstanden habe.
 
Uzer1510 schrieb:
ein Balkonkraftwerk ist eine bauliche Veränderumg des Aussenbaukörpers
Die aber per Gesetz priveligiert ist und vom Eigentümer nicht abgelehnt werden darf. Ausser Statik und Straße drunter. Er kann natürlich auch 1Mrd€ Sicherheitsleistung verlangen. Gerne auch andere Sachen. Wir haben mittlerweile genügend Wege und Argmuntationsketten aufgezeigt, um damit umzugehen. Wir wollen glücklicherweise nicht dich persöhnlich von einem BKW überzeugen.
Fazit immer noch: Wenn Blumenkübel und Grill auf dem Balkon erlaubt werden, gibt es KEINE Gründe, ein BKW abzulehnen. Es geht von angeschraubten Modulen mit 30kg/1,7m deutlich weniger Gefahr aus, als von eingehängten 35kg/m Blumenkübeln. Punkt.
 
Nein eine Klemmarkise nicht un ddas hast Du doch geschrieben

"Keins davon besagt, dass man einen Gutachter braucht, der die ordnungsgemäße Montage von Pflanzkübeln oder Klemmmarkisen an Balkonen bestätigt."

Privilegierung hier nur dass es ein prinzipielles Anrecht auf Ausführung daraus lässt sich aber nicht das Recht ableiten dass jeder Laie zum Zwecke der Renditeoptimierung was möglichst günstig für ihn hinbaseltn darf
 
Uzer1510 schrieb:
Nein eine Klemmarkise nicht un ddas hast Du doch geschrieben
Richtig. Aber selbst bei einer Markise zum Schrauben, die eine bauliche Veränderung darstellt, ist nur von einer ordnungsgemäßen Montage die Rede.
Ich konnte nirgends lesen, dass die Montage von einem Gutachter abgenommen werden muss. Lasse mir aber gern entsprechende Vorschriften/Gesetze zeigen.
Ergänzung ()

Uzer1510 schrieb:
Privilegierung hier nur dass es ein prinzipielles Anrecht auf Ausführung daraus lässt sich aber nicht das Recht ableiten dass jeder Laie zum Zwecke der Renditeoptimierung was möglichst günstig für ihn hinbaseltn darf
Es muss auch nicht explizit genehmigt werden.

Auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest, jeder Laie darf sich ein Balkonkraftwerk installieren, insofern es nicht durch andere Einschränkungen explizit verboten/untersagt ist.

Ob die Installation im Schadensfall "ordnungsgemäß" war, entscheidet ein Gutachter. Aber erst nachdem der Schaden eingetreten ist. Wer dann dafür haftbar gemacht wird entscheidet im Zweifel ein Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss man nicht wir haben seit vielen Jahren eine Dachsolaranlage und ich überlege diese durch ein BKW zu ergänzen weil ich mein "grosses" HO im Haus habe (Einliegerwhg) mit getrennten Stronmkreis

Aber auch die wird kein hingepfuschter Billigkram sein.

Trotz Privilegierung an die Ausführung konnen trotzdem Mindestansprüche gestellt werden die erfüllt werden müssen. Sprich sach- und fachgerechte Ausführung um mögliche Gefährdung Dritter so gut es geht auszuschliessen.

Die Privilegierung heisst eben nicht das ist jetzt der Freifahrtschein dass Hansi mit sein 58er IQ jetzt mit seinen Pokemonschnürsenkeln 4 Module an ein Drahgitter einer Balkongitters hängen darf. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Uzer1510 schrieb:
daraus lässt sich aber nicht das Recht ableiten dass jeder Laie zum Zwecke der Renditeoptimierung was möglichst günstig für ihn hinbaseltn dar
Basteln=|=fachgerechte Installation oder Anleitung befolgt, evtl gar kein fertiges BKW?
Uzer1510 schrieb:
Privilegierung hier nur dass es ein prinzipielles Anrecht auf Ausführung
Und daraus lässt sich nicht die Pflicht zur Abnahme herleiten.
Ergänzung ()

Uzer1510 schrieb:
Aber auch die wird kein hingepfuschter Billigkram sein.
Dann wirst du dir bestimmt nach Anbau einen Fachmann holen, der dir die fachgerechte Montage bestätigt? Sonst hast du evtl hinterher ein Haftungsproblem, wenn ich dich richtig verstehen wollen würde. Ach ja, vorher nicht den Elektriker und Statiker vergessen, sonst siehe oben.
 
Uzer1510 schrieb:
Trotz Privilegierung an die Ausführung konnen trotzdem Mindestansprüche gestellt werden die erfüllt werden müssen. Sprich sach- und fachgerechte Ausführung um mögliche Gefährdung Dritter so gut es geht auszuschliessen.
Nein. Es sei denn du kannst einen entsprechenden Gesetzestext zitieren.

Natürlich sollte, auch im eigenen Interesse, die Ausführung fachgerecht geschehen. Eine Pflicht dafür existiert aber nicht.
Ein Fahrrad befestigt man idealerweise auch fachgerecht auf dem Autodach bevor man damit losfährt. Eine explizite Pflicht dazu besteht aber nicht. Sowas nennt man Eigenverantwortung!
 
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Eigenverantwortung endet halt immer da wo andere gefährdet werden und man nur Laienwissen hat.

Ich finde die Auflage vorher prüfen zu lassen ob das Geländer geeignet ist nicht übertrieben wenn hier Bedenken hinsichtlich der Zusatzbelastung bestehen.

Eigenverantwortung heisst vor allem seine Grenzen kennen und auf Fachwissen zurückzugreifen ich glauibe nicht dass die Beurteilung hier so einfach ist

Zu meinen Eigenverantwortung sei alles selber hinzupfriemeln auch wenn man nur Haklbwissen hat ist halt falsch das heisst einfach dumm sein - Eigenverantwortung heisst das objektiv Sinnvolle zu machen.
 
Uzer1510 schrieb:
Ich finde die Auflage vorher prüfen zu lassen ob das Geländer geeignet ist nicht übertrieben wenn hier Bedenken hinsichtlich der Zusatzbelastung bestehen.
Wie wir nun schon unzählige Male ausgeführt haben, kann/muss ein Mieter davon ausgehen, dass ein Geländer der minimalen Mehrbelastung standhält, da sonst die Statik des gesamten Balkon in Frage zu stellen ist.
Den Nachweis dazu muss im Schadensfall der Eigentümer erbringen und nicht vorab der Mieter.

Uzer1510 schrieb:
Eigenverantwortung heisst vor allem seine Grenzen kennen und auf Fachwissen zurückzugreifen ich glauibe nicht dass die Beurteilung hier so einfach ist.
Korrekt. Daher entscheiden im Schadensfall auch Gutachter.

Uzer1510 schrieb:
Eigenverantwortung endet halt immer da wo andere gefährdet werden und man nur Laienwissen hat.
Wenn ich ein Fahrrad aufs Autodach schnalle werden bei nicht fachgerechter Ausführung andere gefährdet. Sollte ich das zukünftig unterlassen und durch eine Fachkraft ausführen lassen? Gibt es dafür geschultes Personal oder gar eine Meisterprüfung? An wen kann ich mich da wenden?

Wer bestätigt mir die fachgerechte Montage meiner Pflanzkübel? Gibt es da sowas wie eine Pflanzkübelmontagezertifizierung? Oder eine Fortbildung?

Wer oder was hält die halbblinde Oma Erna davon ab jeden Morgen ins Auto zu steigen? Damit gefährdet sie erheblich andere. Ein funktionierendes Auge reicht per Gesetz zum Autofahren. Auch wenn ich da anderer Meinung bin.
 
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Das ist mit Sicherheit nicht pauschal beantwortbar welche Reserven etc vorhanden sind.

Das ist aber doch nichts wert solche Allgemeinbeteuerungen "das geht so bro trust me" wenn es um was wirklich Wichtiges geht das kommt sicher oft von Menschen denen das dann komplett egal ist sollte doch was passieren weil jemand auf sie gehört hat.

Naja ein Seil festknoten das wirst Du vermutlich hinbekommen das ist auch kein (akademischer) Lehrberuf - Statik und Reservern von Bestandsgebäuden wie hier Geländern berurteilen das glaube ich werniger.
 
Darum geht es nicht. Es geht darum was per Gesetz definiert ist. Danach wird geurteilt und danach sollte man sich (mindestens) richten.

Alles andere ist Wunschdenken deinerseits.
 
Ja und das Recht sagt das mit höchste Rechtsgut das über allem steht ist der "angemessene" Schutz von Leib und Leben Dritter.

Gewinnmaximierung durch selber Basteln ist dem nachrangig. Siehe auch Urteilsbegründung vom verlinkten LG Berlin Urteil das hier auch diese Rechtsgüterabwägung trifft.
 
Uzer1510 schrieb:
ob das Geländer geeignet ist
Entweder es ist Baulich OK und trägt, oder es entspricht nicht mehr den Vorgaben.
Uzer1510 schrieb:
wenn hier Bedenken hinsichtlich der Zusatzbelastung bestehen.
Die es nicht gibt, da ein ordnungsgemäß installiertes Balkongeländer wesentlich mehr tragen kann und die Gewichtskraft NACH UNTEN wirkt und damit nicht die Grenze des Geländers überschreiten KANN, da ein Geländer in die Richtung wesentlich mehr tragen können muss.
Uzer1510 schrieb:
wenn hier Bedenken hinsichtlich der Zusatzbelastung bestehen.
Wenn darüber Bedenken existieren, dann sollte das geprüft werden, denn dann ist das Geländer eventuell strukturell schon zu schwach und der Balkon in Gänze nicht mehr nutzbar. Diese Bedenken werde ich als Mieter nicht ausräumen. Wenn diese existieren, braucht man keine Balkonmiete mehr zahlen.
Uzer1510 schrieb:
Eigenverantwortung heisst vor allem seine Grenzen kennen und auf Fachwissen zurückzugreifen ich glauibe nicht dass die Beurteilung hier so einfach ist
Wenn du hier Bedenken für deine eigene Arbeit siehst und du dir nicht zutraust, 4 Schrauben nach Anleitung fest zu ziehen, dann solltest du dir Menschen vom Fach dazu holen, ja. Es hindert dich aber keiner daran, es selbst auf eigenes Risiko zu machen.
Uzer1510 schrieb:
Eigenverantwortung heisst das objektiv Sinnvolle zu machen
Deswegen holst du dir als rechtsschaffender Mensch natürlich auch einen Elektriker zum Glühlampe wechseln, denn das darfst du offiziell gar nicht....huch?
Uzer1510 schrieb:
Welche Reserven denn bitte jetzt schon wieder?35kg Pflanzkübel ist in Ordnung, keine Bedenken, aber 20kg Module sind ein Problem. Hm ja. Immer noch nein.
Uzer1510 schrieb:
Das ist aber doch nichts wert solche Allgemeinbeteuerungen
Und, holst du für dein BKW denn die benötigten Fachkräfte, um vorab alle Eventualitäten zu prüfen?
 
Uzer1510 schrieb:
Ja und das Recht sagt das mit höchste Rechtsgut das über allem steht ist der "angemessene" Schutz von Leib und Leben Dritter.
Und nun? Was ist jetzt das Argument, dass dafür spricht mir den Sachverständigen zu holen der bestätigt, dass meine Pflanzkübel korrekt montiert sind?

Nochmal: Eigenverantwortung! Man kann nicht jeden kleinen Pfurz reglementieren und vorschreiben. Man kann nur Grenzen setzen (Gesetze/Normen) und muss davon ausgehen, dass die Menschen sich darin bewegen. Tun sie das nicht, werden Gutachter das belegen und Richter darüber urteilen.
 
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