Balkonkraftwerk: unrealistische Anforderungen des Vermieter

Samurai76 schrieb:
Und, holst du für dein BKW denn die benötigten Fachkräfte, um vorab alle Eventualitäten zu prüfen?

Die Bereiche die Fachwissen egal ob Handwerksausbildung oder akademisch voraussetzen und eine Gefahr für andere darstellen wenn man nur Halbwissen hat da nutze ich natürlich Fachleute -lieber zahle ich jetzt bei wichtigen Dingen vor allem wenn 1x Ausgaben ein wenig als später das zigfache wenn man feststellt ups google ersetzt doch keine langjährige Fachausbildung oder ein Studium.
 
Uzer1510 schrieb:
wenn man nur Halbwissen hat da nutze ich natürlich Fachleute
Ja, aber ich vermute, nicht für die Installation als solche (Mieter), sondern in der Funktion Eigentümer und du möchtest in genau dieser Funktion sicherstellen, dass deinem Eigentum kein Schaden geschieht. Wenn die Struktur nicht vorgeschädigt ist, geht davon keine Gefahr aus. Ich spekuliere also, dass du dieses Haus nicht vor kurzen selbst gebaut hast und von daher keine Ahnung, wie die Struktur eigentlich ist. Aber, das ist deine Verantwortung als Eigentümer und nicht die Pflicht des Mieters, dir dieses zu bestätigen! Wenn du als Eigentümer Sicherheit haben willst, hole sie dir, aber fordere dies nicht von Nutzern. Du machst ja auch keinen TÜV für einen Mietwagen sondern gehst davon aus, dass dieser den TÜV bereits erhalten hat...oder mietest genau diesen Wagen einfach nicht. Ich würde dann halt einfach für den Balkon, der nicht mehr trägt, nicht mehr zahlen.
 
Ich finde euch beide @Samurai76 & @SaxnPaule sehr löblich aber seht es doch ein @Uzer1510 ist einfach gegen ein BKW. Eure sachlichen Argumente werden immer wieder mit wilden Gegenbehauptungen und Argumenten versucht auszuhebeln. Aber er will einfach nicht. Ich möchte auch nicht wissen, wie der User selber durch die Welt kommt, denn so wie hier Argumentiert wird, dürfte außer in seinem gelernten Bereich alles andere nur durch andere Fachkräfte gemacht werden. Selbst ne "Glühbirne wechseln".

Interessanter wird es hier nur noch, wenn der TE eine Rückmeldung veröffentlicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ghecko, R.Kante, Samurai76 und eine weitere Person
Höh nein ich bin keinesfalls gegen PV oder Balkonanlagen sondern nur gegen möglichst billig auf kosten der Sicherheit

Wenn es um wichtige Sachverhalte geht sind mir halt Laienbauchgefühle nichts wert auf das ich baue.
, für mich rangiert bei wichtigen komplexen Sachverhalten die Aussage "ja ich bin zwar kein echter Fachexperte sondern nur ein selbsternannter aber ich glaube" unter nicht relevant - eine Meinung und Einschätzung hat jeder zu allem aber nicht jede Meinung hat bei jedem Thema einen Wert auf den man sich verlassen sollte - wenn es bessere Alternativen also Experteneinschätzungen aus dem Fachbereich gibt.

Wenn Sorge besteht hinsichtlich z.B. der Statik dann ist das nunmal eine Frage die einer individuellen Prüfung des Einzelfalls und Klärung bedarf die Kostenfrage ist dann u.U. separat zu klären.

Gerade im Bestandsbau gilt keiner ist wie der andere und keiner wie erwartet. Über 50% des Bestandes ist älter als ein halbes Jahrhundert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Uzer1510 schrieb:
Wenn Sorge besteht hinsichtlich z.B. der Statik dann ist das nunmal eine Frage die einer individuellen Prüfung des Einzelfalls und Klärung bedarf die Kostenfrage ist dann u.U. separat zu klären.
Ja. Die Kosten dafür (diese Sorgen) soll doch aber bitte diejenige Person tragen, die diese Sorgen hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76 und SaxnPaule
Nun ich hab jetzt mal einfach überschlägig das berechnet und nachgeschaut weil mich das interessiert hat welche Lasten ein Modul hat - Ich habe mal Windlastzone 2 genommen hier komme ich auf ziehmlich genau 1000N pro Modul aber da statische und nicht dynamische Last => gilt Faktor 2 (Untergrenze für die Geiz ist Geil Fraktion aktuell meine ich 1,7 - Normal sind aber 2) im Gebäudebau ~ 2000N pro Modul.

also ~ 200 kg die anzusetzen sind - pro Modul

Das ist die zweitniedrigste Windlastzone also grob "Deutschland Mitte/Nord und Münchner Raum" das ist also keine Worst Case Betrachtung.
 
Zuletzt bearbeitet:
In horizontaler Richtung. Hast du auch mal auf Basis der Angaben des TE überschlagen, welche Windlast wohl auf der vorhandenen Betonbrüstung anzunehmen ist? Insbesondere wenn die Module vertikal montiert werden, erhöht sich die wirksame Fläche nicht oder nur geringfügig, insofern die Höhe der Module die Höhe der Brüstung übersteigt. Somit ist auch nicht von einer zusätzlichen Last auszugehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Ich habe das allgemein überschlägig berechnet und nicht für einen einzigen Spezialfall. Natürlich variieren die individuellen Fälle das ist nur der grobe Erwartungswert in Windlastzone 2.
 
Ist es denn deiner Meinug nach allgemein anzunehmen, dass ein Balkon keine Windlast erfährt?
 
Ich dachte es geht hier um das Geländer? das ist nicht der Balkon das ist im Normfall eine Konstruktion die mit dem Balkon (der Grundplatte) an ein paar Punkten verbunden ist und inzwischen extrem selten flächig.

Eine Befestigung an einer flächigen z.B. Beton Balkonbrüstung ist sicher unproblematischer was Windlast angeht - das ist aber seit ~ 50+ Jahren nicht mehr aktuell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist dir möglicherweise ein Missverständnis unterlaufen. Im Eingangspost (explizit der Brief der Verwaltung/des Vermieters) und in den darauffolgenden Beiträgen des TE ist die Rede von der "Balkonfront" bzw. "Balkonbrüstung". Davon ab würde ich umgangssprachlich eine Brüstung auch als "Geländer" bezeichnen.
 
Ich habe mich immer auf die Montage am Geländer bezogen weil ich den Einzefall nicht ausreichend kenne und diese Montage nunmal üblich ist - ich habe mehrfach gesagt eine individuelle Betrachtung ist notwendig.

Auch Deine Annahmen für den konkreten Einzefall sind genauso nur geraten - hier fehlen einfach die notwendigen Angaben ob das im ganz konkreten Fall angemessen sein könnte oder nicht.

Solche Balkongeländer werden nunmal deutlich anders belastet und das sind jetzt keine Exoten.

https://www.tibu-shop.de/Gelaender-senkrechte-Streben-Balkon-Terrasse-Bruestung-Pfostenart_92
https://de.materials4me.com/media/2f/5c/84/1707686664/edelstahlgelaender-balkon-beispiel.jpg
https://www.schmitz-peter.de/ab/793_529/Balkongelaender_2_14.JPG

etc
 
Zuletzt bearbeitet:
Na wie der konkrete Balkon des Nutzers aussieht auch das ist doch von Dir genauso nur geraten ob der einem der von mir geposteten entspricht (damit aktuell ohne nennenswerte Windlast auf der kombinierten Brüstung und Geländerkonstruktion) oder nicht.

Der konkrete Einzefall gibt hier einfach nicht ausreichend Informationen her und ist auch unerheblich für die Frage kann eine geforderte Beurteilung durch einen Fachmann im Einzelfall berechtigt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Uzer1510 schrieb:
Ich habe mich immer auf die Montage am Geländer bezogen weil ich den Einzefall nicht ausreichend kenne und diese Montage nunmal üblich ist - ich habe mehrfach gesagt eine individuelle Betrachtung ist notwendig.
Dann hast du Beitrag 81 nicht gelesen.
 
Uzer1510 schrieb:
[...] wie der konkrete Balkon des Nutzers aussieht [...]
Dazu habe ich keinerlei Annahmen getroffen, ich habe lediglich die Aussagen des TE genutzt.
Schnetzel schrieb:
[...] wohne übrigens im 3 von 6 Stockwerken. Das Balkongeländer besteht aus Metall. Leider ist mein Balkon nur 3,3m Breit [...]

Schnetzel schrieb:
[...] ist der Balkon massiv (wahrscheinlich Beton), weswegen ich noch nicht sicher bin, wie ich das BKW befestige.

Warum du permanent versuchst mit irgendwelchen angeblichen Allgemeinbeispielen von der konkreten Situation abzulenken, ist mir ein Rätsel.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dewa
Uzer1510 schrieb:
kann eine geforderte Beurteilung durch einen Fachmann im Einzelfall berechtigt sein.
Dann kannst du ja auch die Prüfungen der Zulassungsstellen und der KFZ Hersteller anzweifeln, Müsste nicht auch jedes Auto dann sinnvollerweise auch noch einmal individuell auf die Situation des Einzelfalles bei Erstzulassung geprüft werden?
Im Fall BKW haben die Behörden offensichtlich geprüft, was in D für einen Balkon als Tragkraft anzunehmen ist und wie sich damit die Windlasten der Module vertragen, Deine Sorgen des Eigentümers will keiner verstehen und das hilft dem TE in keiner Weise, ich würde also vorschlagen, dich rauszuhalten, wenn es um Hilfe für den TE geht. Wenn du oder der Eigentümer Zweifel an der Traglast des Balkons haben, sorgt selbst dafür und zahlt das Gutachten über euer Eigentum, aber versucht nicht, unnötigerweise die Kosten dafür von jemand anders abzunötigen. Es gibt keine Prüfpflicht und die kann auch nicht konstruiert werden.
Aber wir können deine Annahme ja mal weiterspinnen und annehmen, der Balkon ist wirklich hin. Mieter entscheidet sich aber nach dem Erstschreiben dazu, dass BKW auf das nächste Mietobjekt zu verschieben. Jetzt passiert doch ein Unfall mit dem Balkon. Da hat der Mieter zumindest gleich das Schuldeingeständnis mitbei bekommen und das Gericht kann Fragen, wenn beim Eigentümer schon Zweifel bestehen, warum wurde das denn nicht geprüft? Seitens des Eigentümers versteht sich. Dann gehts direkt von der Fahrlässigkeit in die Mutwilligkeit, was das Strafmaß deutlich erhöhen dürfte. Aber so eine Statik ist ja nur im Fall des BKW interessant und wird zur Ablehnung genutzt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dewa
R.Kante schrieb:
Warum du permanent versuchst mit irgendwelchen angeblichen Allgemeinbeispielen von der konkreten Situation abzulenken, ist mir ein Rätsel.


Wo gibt denn der TE wichtigie Grunddatenn? in welcher Windlastzone Baujahr Gebäude, evtl Sanierung Bauart des Balkons, Himmelsrichtung, Umgebungsbebauung, Stockwerk. etc

Denn Eingebungen und Glaube das sei so ersetzen halt keine individuellen Fakten und Sachverhalte wenn man über einen individuellen Fall reden will.

Natürlich ist das ein Unterschied ob man in Windzone 1 oder 4 lebt im 2. Stock oder im 14. das Haus und die Balkone von 1970 oder 2020 sind etc Windseite oder nicht etc, welche Gebäude stehen in Windrichtung, bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten etc

Ohne Mindestdaten über einen konkreten Fall reden ist eben nur daherplappern, weil das nicht möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Uzer1510 schrieb:
Ohne Mindestdaten über einen konkreten Fall reden ist eben nur daherplappern, weil das nicht möglich ist.
Oder man akzeptiert einfach die Meinung der Behörden in Deutschland, dass kein BKW mehr Windlast auf den Balkon und das Geländer bringt, als der Balkon oder das Geländer tragen kann (können sollte!!!). Ich habe bislang auch noch von keinen solchen Vorkommnissen (ausser Einzelfälle) gehört. Und wenn das ein grundsätzliches Problem wäre, bei über 1 Million installierter BKW, würden die Behörden eingreifen und den Verkauf an Laien unterbinden (schon lange unterbunden haben). Wir sind hier nicht in den USA, wo bei Produktmarkteintritt nur geschaut wird, was bislang passiert ist. Nein, hier musst du vorab nachweisen, das nichts passieren kann. Da kann man sich soger relativ gut drauf verlassen, solange man nicht chinesische billig Mehrfachsteckdosen kauft. Da gibt es nach jedem Produktrückruf drei neue Modelle mit dem gleichen Problem.
Vorab Prüfung der BKW hat ergeben, dass Windlast und Gewicht der Module < behördlich geforderte Traglast des Balkons/der Brüstung. Trägt ein Balkon oder die Brüstung ein BKW nicht, war der Balkon oder die Brüstung baufällig und entsprach nicht mehr den gefordeten Normen. Wie oft eigentlich noch?
 
Wo steht denn im Gesetz dass eine gutachterliche Absicherung wenn Zweifel bestehen verboten ist?

Schutz von Leib und Leben ist ein höheres Rechtsgut dem ist das untergeordnet und zwar ohne dass dies extra erwähnt werden muss.

Gesetze definieren nur den Teil des Muss Zustands nicht - oder extrem seltenst - den kann oder was ist angemessen Zustand - so sind die halt zu lesen und zu verstehen. Was nicht (explizit) verboten ist ist erlaubt das ist der allgemeine Grundsatz wie man Gesetze erst mal zu lesen hat - Eigeninterpretation was der "Intention des Gesetzgebers" war sollte man erst meist gar nicht versuchen ausser man ist am BGH :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben