Notiz Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream

G00fY schrieb:
Interessanten Ansichten kommen hier zu Tage. Das liest sich schon sehr demokratiefeindlich und elitär. Vermutlich hättet ihr am liebsten auch das Recht euer Eigentum zu jeder Tages- und Nachzeit zu betreten, oder Kameras zu installieren, oder beliebig über Mietpreise zu bestimmen usw
Interessante Ansicht, das liest sich für mich danach: Dir gehört zwar was, aber ich nehme mir das was mir gefällt egal ob es dir passt.
Eigentum verpflichtet. Natürlich muss man investieren, natürlich muss man sich drum kümmern. Ich darf auch mein Eigentum zu jeder Tages und Nachtzeit betreten. ABER nicht die Räumlichkeiten die ich vermietet habe. Natürlich nicht.
Hier geht es aber um eine gewisse Umgestaltung MEINES Eigentums. Und das dies komplett ohne meine Meinung evtl. gewisse Einschränkungen geschieht halte ich schon für kritisch. Da hier wie bei vielen anderen Fällen auch der Mieter in eine viel zuhohe Position gehöben wird.

Anspruch JA
Einschränkung von Seiten des Eigentümers minimieren JA

Ich bin ja bereit gewisse Sachen hizunehmen, ich möchte aber auch die Gewissheit haben, noch über mein eigenes Eigentum entscheiden zu können. Und diese Entscheidung wird mir nicht nur hier zunehmend genommen.
G00fY schrieb:
Es geht am Ende des Tages um das fachmännische installieren vom VDE geprüften und gesetzlich regulierten Elektrogeräten. Nur weil diese an der Fassade angebracht werden können, ist das also plötzlich ein riesen Problem?
Liest dir gerne nochmal meine Praxiserfahrung durch. ICH habe jetzt das Problem das kein Fachmann sich das angeschaut hat. ICH lebe mit dem Gewissen, "hmm klappt das alles, hat er auch wirklich alles richtig gemacht".
 
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Moep89 schrieb:
Geht so nicht. Die WR sind netzsynchronisiert
Jup ist mir klar. Denke da eher an Dächer Panels und Insellösung.
Beim 600W BK gings mir nur um Grundlast.
 
P4ge schrieb:
Dadurch das alle Immobilien diesem Zustand unterliegen bleibt der Zustand relativ.
Gleichzeitig wird aber die Immobilien im Ist-Zustand gehalten da sonst Mietminderung geltend gemacht werden könnte. Dies führt dazu das wir bei +/- 0 bleiben.
Das eine ist Modernisierung, das andere Erhaltung. Zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
Für die Erhaltung ist die Kaltmiete anteilig gedacht. Leider meinen einige, dass die quasi reiner Profit sein soll und alle Kosten entweder vermieden werden müssen, oder auf den Mieter abgewälzt werden sollen.
engineer123 schrieb:
Eines dabei fehlt aber, und das ist wieder die "Optik der Fassade".
Dass Optik bei sowas überhaupt eine Rolle spielt ist schon das Grundproblem. Das sind Gebäude die praktisch genutzt werden sollen. Optik hat da nichts zu suchen, schon gar nicht beim derzeitigen Mangel an Wohnraum.
Aber da macht der Staat selbst ja schon fleißig mit und schreibt beispielsweise die Farbe der Dachziegel vor, oder bestimmt die Position und Form von Gebäuden, damit bei Luftaufnahmen schöne Bilder entstehen (kein Witz!). Solchen Firlefanz können wir uns absolut nicht leisten.
engineer123 schrieb:
  • nur in DE technische geprüfte und zugelassene BKW dürfen verwendet werden
  • nur in DE technisch geprüfte und zugelassene Akkusysteme dürfen verwendet werden
  • zusätzliche Leitungen und Steckdosen dürfen nur von professionellen Elektroinstallateuren installiert werden
Ist doch schon längst so, weil in anderen Gesetzen geregelt, beispielsweise NAV.
P4ge schrieb:
Weil das eine Alt-Immobilie ist und noch nicht alle Wohnung Kernsanniert wurden. Zum Schutz des Mieters, der das weiß, wollte ich genau das prüfen lassen. Nicht um Kosten zu schaffen oder etwas zu verhinern, sondern um mögliche Schäden zu vermeiden.
Die Elektroinstallation an sich MUSS den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sonst darfst du sie nicht betreiben, geschweiegedenn vermieten. Du kannst da natürlich trotzdem einen Elektriker was prüfen lassen, aber auf eigene Kosten.
P4ge schrieb:
Da wird nicht geschaut ob man nicht das gleiche Modell wie der Nachbar nimmt (Optik).
Warum sollte man auch? Das sind technische Gerätschaften, die man nach technischen Kriterien aussucht.
Rainbowprincess schrieb:
Und was nimmt sich der Staat raus, über das Eigentum anderer zu bestimmen?
P4ge schrieb:
An welchem Punkte haben diese Personen denn mehr Rechte bekommen als ich?
Ich verweise hier einfach mal auf das GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
 
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Reglohln schrieb:
Relativ zueinander, klar. Aber durch utopische Mieterhöhungen eben nicht relativ zu Löhnen und Gehältern. Ergo steigt der Wert indirekt, obwohl er es nicht dürfte.
Es besteht keine Korrelation zwischen Miete und Lohn. Als AG ist es mir egal wie feudal du wohnst. Als Vermieter ist es mir realtiv mit was du dein Geld verdienst, hauptsache es kommt. Utopisch ist gar nichts da 20% staatlich gedeckelt ist. Wer dagegen verstößt macht was falsch. Das kann aber nicht der Allgemeinheit der Mieter auferlegt werden.
Reglohln schrieb:
Nein. Der funktionale Zustand mag zwar nicht beeinträchtigt sein, aber alles altert. Ich bezahle für die 15 Jahre alte Gastherme mind. genauso viel, wie schon vor Jahren.
Diese wird in regelmäßigen Abständen überprüft das sie nicht defekt ist. Oder möchtest du jedes Jahr eine neue? Dann hättest du aber jedes Jahr eine komplett sannierte Wohnung. Wahlweise können die Zeitabschnitte ausgetauscht werden. Meine Aussage bleibt die gleiche.

Reglohln schrieb:
Dafür wird ja Miete gezahlt.
Ja für den IST-Zustand mit bedingten Rückhalt für die Zukunft. Wenn aber die Kosten in der Zukunft steigen muss auch die Miete steigen sonst klappt das Gefüge nicht. 100€ Miete : 80€ für Kauf (oder Darlehen) 20€ Renovierung. Wenn die Lohnkosten für Maurer steigen reichen die 20€ nicht. Ergo muss Erhöht werden um den Rahmen zu behalten. (Sehr einfaches beispiel)


Reglohln schrieb:
Inflation.

Ich bekomme für ein Auto nach 10 Jahren inflationsbereinigt auch nicht den Neuwert (oder gar mehr), nur, weil ich es jedes Jahr zum Service schaffe. Nicht einmal, wenn ein neuer Motor verbaut wird.
Eine Immobilie hat vor 10 Jahren 150.000 € gekostet. Heute wird sie für 500.000 € verkauft. Was glaubst du worin die Wertsteigerung liegt?

1. Der Zustand wurde gehalten
2. Sannierungen haben Stattgefunden
3. Das Angebot an vergleichbaren Immobilien hat abgenommen
4. Die Nachfrage nach Wohnraum hat zugenommen
..
...

Und diese Entwicklung ist falsch? Wenn ich einen bestimmten PKW haben will, der nicht mehr Produziert wird, den aber auch noch andere haben wollen, sinkt auch nicht der Preis.
 
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P4ge schrieb:
Und das dies komplett ohne meine Meinung evtl. gewisse Einschränkungen geschieht halte ich schon für kritisch.
Glaube nicht, dass dies das Ziel der Änderungen ist. Eine Rücksprache mit dem Eigentümer dürfte nicht entfallen. (PS: Will dich im Übrigen nicht mit @Rainbowprincess über einen Kamm scheren, da ich bei dir das Gefühl habe du bist bereit zu einer sachlichen Diskussion).

Ich habe aber ja weiter vorne meine Erfahrungen als Mieter geschildert. Die Balkonkraftwerke zählen zudem nicht nur zu den Interessen der Mieter. Diese dienen auch dem Staatsziel Klimaschutz. Daher hat auch der Gesetzgeber eine besonderes Interesse an der Förderung.

Die aktuelle Situation ist leider sehr festgefahren und aus meiner Sicht haben besonders die Eigentümer dazu beigetragen. Wenn ich als Mieter alle Unterlagen, Zertifikate, Anträge, Versicherungsnachweise etc. auf den Tisch lege und eine ordentliche, einvernehmliche Einigung zu dem Thema BKW anstrebe, vom Eigentümer aber dann abstruse Forderungen und Schreiben einer Rechtskanzlei zurückbekomme, zeigt dass das hier grundsätzlich was falsch läuft und der Gesetzgeber aktiv werden muss.
P4ge schrieb:
Anspruch JA
Einschränkung von Seiten des Eigentümers minimieren JA

Ich bin ja bereit gewisse Sachen hizunehmen, ich möchte aber auch die Gewissheit haben, noch über mein eigenes Eigentum entscheiden zu können.
Da kommen wir der Sache doch näher. Aktuell gibts in den meisten Fällen aber gar keinen Schritt in diese Richtung, seitens der Eigentümer. Wenns eine sachlich nachvollziehbare Begründung gegen ein Balkonkraftwerk an dem gewünschten Standort gibt wäre das ja auch okay. Aber derzeit machen sich die Eigentümer nicht mal die Mühe ihre Entscheidung zu begründen. Es kommen Standard-Antworten mit Anforderungskatalogen die eine Umsetzung von vornherein unmöglich machen.
 
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Moep89 schrieb:
Die Elektroinstallation an sich MUSS den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sonst darfst du sie nicht betreiben, geschweiegedenn vermieten. Du kannst da natürlich trotzdem einen Elektriker was prüfen lassen, aber auf eigene Kosten.
Das ist mir klar und wurde so auch gemacht. Aber ich wollte halt für mich die gewissheit haben alles getan zu haben. Vielleicht hätte ich sogar die kosten für den Blitzer übernommen. ABER meinen Wunsch zu übergehen halte ich da schon für Mieterfeindlich. Aus solchen Gründen sehe ich es auch nicht ein auf Mieter freundlich zuzugehen.
Moep89 schrieb:
Warum sollte man auch? Das sind technische Gerätschaften, die man nach technischen Kriterien aussucht.
Naja Optik wäre schon schön, wenn alles gleich aussieht. Ist ja kein Zwang aber 8x das gleiche Modell sehe schöner aus, als 8 verschiedene.
Moep89 schrieb:
JA Mein Eigentum verpflichtet MICH. Aber ich habe ja kein Recht gegenüber den Mieter. Gut gemeinter Link von dir aber schlecht umgesetzt.
G00fY schrieb:
Die aktuelle Situation ist leider sehr festgefahren und aus meiner Sicht haben besonders die Eigentümer dazu beigetragen. Wenn ich als Mieter alle Unterlagen, Zertifikate, Anträge, Versicherungsnachweise etc. auf den Tisch lege und eine ordentliche, einvernehmliche Einigung zu dem Thema BWK anstrebe, vom Eigentümer aber dann abstruse Forderungen und Schreiben einer Rechtskanzlei zurückbekomme, zeigt dass das hier grundsätzlich was falsch läuft und der Gesetzgeber aktiv werden muss.
Ich sehe hier aber ein gewisses Problem von beiden Seiten. wenige Eigentümer aber einigen Mieter böse mitgespielt. Jetzt denken viele Mieter schlecht über viele/alle Eigentümer. Leidtragende sind Eigentümer wie ich.
Ich wäre auch sofort für Mieterstrom, halte aber selt das geplante Modell für den größten Mist.
Ich denke es ist viel mehr geholfen, wenn gezielter gegen schwarze Schafe vorgegangen wird und willige Eigentümer in einer gewissen Art belohnt werden.
Zuschüsse für Eigentümer die z.b. Mieter zu BKW´s bringen. Wenn eine Sammelbestellung oder ähnliches gemacht wird.
 
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AGB-Leser schrieb:
Kann der doch machen, ist kein Problem. Was hat das Balkonkraftwerk mit der Solaranlage vom Haus zu tun? Nichts, zumal der Vermieter das eh als Gewerbe betreiben muss und quasi am Hausanschluss einspeist.
Wenn die Balkone belegt sind, geht das eben nicht.
 
Kafkaesk schrieb:
Wozu eigentlich einen Elektriker. Diese Balkonkraftwerke sind eigentlich so beschaffen, dass sie plug and play sind und von der Sicherheit geprüft sein sollten. Normalerweise müssen da kein Stecker mehr gecrimpt werden oder sowas. Zumindest wenn man diese Komplettsets erwirbt, die es Vielfach zu kaufen gibt. So ein Set bekommt man mittlerweile schon ab 300€ und die Kosten eines Elektrikers versaut einem da ganz schnell die Bilanz.

Du glaubst es nicht aber 90% der getesteten Geräte sind Kernschrott und sogar gefährlich. Auf YT gibt es Leute die führen jetzt ne Liste.
Und selbst bekannte und meist als unbedenlich erachtete Hersteller beetraf es nur weil sie sich wahrscheinlich ein paar Cent einsparten oder sich Garantiefälle bei Ausfällen von mechanischen Schutzelementen sparen wollten.
Glaub Anker hat in den Tests am besten abgeschnitten zumindest bei billigeren Produkten.

Auch bei den Panels gibt es riesige Unterschiede.
Und falsche Firmwares gab es meist noch oben drauf.
Kannste du als Endnutzer meist nicht mal selbst ändern.
 
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Moep89 schrieb:
Dass Optik bei sowas überhaupt eine Rolle spielt ist schon das Grundproblem. Das sind Gebäude die praktisch genutzt werden sollen. Optik hat da nichts zu suchen, schon gar nicht beim derzeitigen Mangel an Wohnraum.
Aber da macht der Staat selbst ja schon fleißig mit und schreibt beispielsweise die Farbe der Dachziegel vor, oder bestimmt die Position und Form von Gebäuden, damit bei Luftaufnahmen schöne Bilder entstehen (kein Witz!). Solchen Firlefanz können wir uns absolut nicht leisten.

@Moep89

Die Hoheit der Eigentümergemeinschaft über die "Optik der Fassade" wird ein neues Gesetz spezifisch zum BKW Komplex nicht grundsätzlich ändern, mit Sicherheit nicht.
Die "Optik der Fassade" kommt daher, dass jeder Wohnungseigentümer auch als anteiliger Hauskäufer gilt. Er hat das Recht darauf, dass das Haus dauerhaft von außen so aussieht wie er es gekauft hat.
Deshalb dürfen Eigentümergemeinschaften respektive deren Hausordnungen bspw.
Satelliten-Schüsseln, Grill-Sets auf dem Balkon, Wäscheleinen auf dem Balkon widersprechen.

Der Gesetzgeber muss abwägen, ob und wenn ja wie er für ein BKW einen Rechtsvorrang vor dem Widerspruch einer Eigentümergemeinschaft einräumen will.

Wenn der Gesetzgeber hergeht und pointiert ausgedrückt nur reinschreibt:
"Wenn einer BKW will, darf er machen."

dann wird so ein neues Gesetz spätestens beim BVerfG höchstrichterlich einkassiert.
Es müssen in so einem neuen, einzelnen Gesetz klare sicherheitstechnische Bedingungen und die Haftung der Betreiber der BKWs an einem Ort aufgelistet sein.
Ich will als Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft nicht verschiedene Gesetze, Berufsordnungen und Stadtwerke durchlesen bzw. kontaktieren. Ich benötige einige wichtige gesetzliche "Garantien" damit ich einem BHK Wunsch eines anderen Eigentümers zustimmen kann.

Dann hat so ein Gesetz überhaupt die Chance Bestand zu haben, wenn es zu Klagen auf Ebene des BVerfG kommt.
 
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P4ge schrieb:
Naja Optik wäre schon schön, wenn alles gleich aussieht. Ist ja kein Zwang aber 8x das gleiche Modell sehe schöner aus, als 8 verschiedene.
Es gibt ja sogar leichtbau Solarmodule, die einfach anstatt eines bestehenden Sichtschutzes an geeigenten Balkons installiert werden können. Dass sind dann eben keine 20kg Glasmodule die einen halben Meter über den Balkon ragen (bei denen ich Bedenken der Eigentümer sogar teilweise verstehen kann!).
Wenn wenigstens solche Module eine einfachere Genehmigung erfahren würden. Aber in meinem Fall wurde sogar eine solche Lösung verweigert mit der Begründung am Telefon (Zitat) "die könnten ja runterplumpsen". Die Nachbarn drunter und drüber haben seit Jahrzehnten Blumenkübel außen hängen. :lol: Man merkt einfach, dass vielen Eigentümern das Wissen und vor allem der Wille fehlt!

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P4ge schrieb:
Als AG ist es mir egal wie feudal du wohnst. Als Vermieter ist es mir realtiv mit was du dein Geld verdienst, hauptsache es kommt.
Und mir kann's dann egal sein, ob du mit der Miete zurande kommst? Oder ist das doch alles irgendwie miteinander verknüpft?

Utopisch ist gar nichts da 20% staatlich gedeckelt ist.
Das hat miteinander ja nichts zu tun. 20% in 3 Jahren sin mMn absolut utopisch. Oder was ist mit den Menschen, die unter der massiven Inflation der letzten Jahre ächzen?

P4ge schrieb:
Diese wird in regelmäßigen Abständen überprüft das sie nicht defekt ist.
Sie ist aber dennoch im Wert gesunken was ökonomisch ja logisch ist.

P4ge schrieb:
Ja für den IST-Zustand
Korrekt. Für den IST-Zustand, der irgendwann weit in der Vergangenheit liegt.

P4ge schrieb:
Wenn die Lohnkosten für Maurer steigen reichen die 20€ nicht.
Noch mal: Inflation.

P4ge schrieb:
1. Der Zustand wurde gehalten
2. Sannierungen haben Stattgefunden
Eine Sanierung hebt den Wert nicht bzw. hebt sie ihn nach vorherigem Wertverlust wieder etwas. Besser gesagt: Eine Sanierung halt den Wert stabil.

P4ge schrieb:
3. Das Angebot an vergleichbaren Immobilien hat abgenommen
4. Die Nachfrage nach Wohnraum hat zugenommen
Das hat für bestehende Mietverhältnisses keinerlei Einfluss und streng genommen darf es das auch nicht für neue. Wohnraum (vor allem zu vermietender) darf einfach kein Spekulationsobjekt sein.

P4ge schrieb:
Wenn ich einen bestimmten PKW haben will, der nicht mehr Produziert wird
...dann hat das etwas mit Sammlerwert und Luxus zu tun und nicht mit einem Grundbedürfnis. Ist daher nicht vergleichbar.
 
Ist eh besser es macht eine gute Firma die Installation.
Gutes stabiles Haltesystem.
Leider rennen da sicher viele Scharlatane herum die keinen Tau haben und nur Moneten sehen wollen.
Am besten Innung anrufen.

Tonblumentöpfe außen? Gute Idee. Nicht
 
Rainbowprincess schrieb:
Ich möchte nicht, dass jemand ungefragt an meinem Eigentum Veränderungen vornimmt,
Dann darfst Du nicht vermieten! Punkt!
Der Mieter hat das Nutzungsrecht und damit auch das Rechts im vom Gesetz (das auch für den Mieter gilt) Veränderungen durchzuführen. Leb damit, oder lass das vermieten....
 
G00fY schrieb:
Wenn wenigstens solche Module eine einfachere Genehmigung erfahren würden. Aber in meinem Fall wurde sogar eine solche Lösung verweigert mit der Begründung am Telefon (Zitat) "die könnten ja runterplumpsen". Die Nachbarn drunter und drüber haben seit Jahrzehnten Blumenkübel außen hängen. :lol: Man merkt einfach, dass vielen Eigentümern das Wissen aber vor allem der Wille fehlt!
Solche Argumente verstehe ich einfach nicht. Das Argument "es steigert" den Wert..... naja, als ob der Mieter die nach dem Auszug hängen lässt ^^.

Aber es zeigt doch eigentlich das Mieter an ihre Wohnung denken. So was kauft man ja nicht, wenn man morgen eigentlich schon ausziehen möchte. Die liebsten Mieter sind doch die die mit 18 einziehen und erst mit 98 ausziehen. Die mal den Dreck wegmachen auch wenn sie diese Woche nicht dran sind, weil der Nachbar das gleiche macht.


G00fY schrieb:
Es gibt ja sogar leichtbar Solarmodule, die einfach anstatt eines bestehenden Sichtschutzes an geeigenten Balkons installiert werden können. Dass sind dann eben keine 20 KG Glasmodule die einen halben Meter über den Balkon ragen (bei denen ich Bedenken der Eigentümer sogar teilweise verstehen kann!).
Als wenn mein Mieter die vorgeschlagen hätte, hätte ich evtl abgelehnt und gesagt kauf dir lieber welche mit winkel zur Sonne ^^, die bringen dir mehr :D .
Ja klar die Verkehrssicherheit müsste gegeben sein. Aber an dem Punkt bin ich raus, weil dann der Mieter sich drum kümmern muss.
Aber genau solche gezicke von manchen Eigentümern bringt doch schlechte Stimmung ins Getriebe.
 
G00fY schrieb:
Es gibt ja sogar leichtbar Solarmodule, die einfach anstatt eines bestehenden Sichtschutzes an geeigenten Balkons installiert werden können. Dass sind dann eben keine 20 KG Glasmodule die einen halben Meter über den Balkon ragen (bei denen ich Bedenken der Eigentümer sogar teilweise verstehen kann!).
Wenn wenigstens solche Module eine einfachere Genehmigung erfahren würden. Aber in meinem Fall wurde sogar eine solche Lösung verweigert mit der Begründung am Telefon (Zitat) "die könnten ja runterplumpsen". Die Nachbarn drunter und drüber haben seit Jahrzehnten Blumenkübel außen hängen. :lol: Man merkt einfach, dass vielen Eigentümern das Wissen aber vor allem der Wille fehlt!

Anhang anzeigen 1454912
Dann informier dich mal was solche Module an Ertrag bringen und kosten. Dein letzter Satz beschreibt einige Schreiber hier ganz gut.
 
Blende Up schrieb:
Dann darfst Du nicht vermieten! Punkt!
Der Mieter hat das Nutzungsrecht und damit auch das Rechts im vom Gesetz (das auch für den Mieter gilt) Veränderungen durchzuführen. Leb damit, oder lass das vermieten....
Das Nutzungsrecht hat Grenzen und diese sind weit genug gesteckt. Ich bin strikt dagegen, diese darauf auszuweiten, dass Mieter weitreichende veränderungen am Objekt eigenmächtig vornehmen können. Das ist mein Standpunkt und von dem weiche ich auch nicht ab. Wer sowas möchte, soll selber bauen und sich mit seinem Eigenheim verwirklichen.
In meinem konkreten Fall bieten wir menschen die Möglichkeit an, in unserer Immobilie zu wohnen (in der wir übrigends selber leben). Sind also Einliegerwohnungen, kein separates Mehrfamilienhaus. Wir sind auf die Mieteinnahmen nichtmal zwingend angewiesen, einzig bei der frisch renovierten Dachwohnung haben wir uns verpflichtet, diese 10 jahre lang zur Miete zu stellen, da wir die Renovierungskosten von der Steuer abgesetzt haben. Sollte das Mietrecht danach aber derart abstrus werden, werden wir die Wohnungen für die Eigennutzung anmelden. So einen Stress wollen wir uns nicht in unserem eigenen Wohnhaus geben.
 
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Reglohln schrieb:
Und mir kann's dann egal sein, ob du mit der Miete zurande kommst? Oder ist das doch alles irgendwie miteinander verknüpft?
Wieso das? Ich als Vermieter mache DIR ein angebot. DU musst nicht bei mir wohnen. Wenn dir die Miete zuviel wird kannst du auch ausziehen. Der Mietvertrag zwingt dich nicht zum verbleiben.

Reglohln schrieb:
Das hat miteinander ja nichts zu tun. 20% in 3 Jahren sin mMn absolut utopisch. Oder was ist mit den Menschen, die unter der massiven Inflation der letzten Jahre ächzen?
Ja und wenn du 10 Jahre nicht erhöhst heißt das nicht das man die Punkte sammeln kann.
Das manche sich wohnen nicht mehr leisten können ist primär nicht MEIN Problem. ICH kann in meinem Rahmen dazu beitragen das Menschen eine bezahlbare Wohnung haben. Aber weil z.b. ein Mieter keine Arbeit mehr hat und die Miete nicht bezahlen kann, ist das nicht mein Problem. Er kann staatliche Zuschüsse beantragen. Tut er das nicht, habe ich einen finanziellen Ausfall. Ich benötige im gleichen Maße ebenfalls das Geld. Ist dieser Lohnausfall dann nicht im gleichen Maße zu berücksichtigen?

Reglohln schrieb:
Sie ist aber dennoch im Wert gesunken was ökonomisch ja logisch ist.
Du wirst persönlich Älter und nutzt dich ab, warum verdienst du dann immer mehr? Wegen deiner Erfahrung? Wieso die Arbeitswelt wandelt sich ständig.
Ich hatte im Argument das Beispiel eines Austausches dargestellt. Dein Argumentation sieht eine ständige Neuheit zu alten Werte vor, das kann nicht klappen.

Reglohln schrieb:
Noch mal: Inflation.
Achso die Inflation zählt nur für die Lohnerhöhung der Mieter. Die Einnahme seite des Eigentümers darf also sinken.
Reglohln schrieb:
Eine Sanierung hebt den Wert nicht bzw. hebt sie ihn nach vorherigem Wertverlust wieder etwas. Besser gesagt: Eine Sanierung halt den Wert stabil.
wenn ich dir zwei Wohnung zeige eine mit Fließen, Tapeten von 1980 und eine von 2023 beide im Jahr 2023 Sanniert (alt aussehende Fließen). Dürfen dann beide Wohnung gleich viel kosten ?
Wenn ich sanniere findet automatisch eine Wertsteigerung statt. Wenn ich den alten Laminat entferne und durch den gleichen neuen ersetze ist es zwar der gleiche Laminat, aber null Abnutzung. Also NEU. Also Wertsteigerung.

Reglohln schrieb:
Das hat für bestehende Mietverhältnisses keinerlei Einfluss und streng genommen darf es das auch nicht für neue. Wohnraum (vor allem zu vermietender) darf einfach kein Spekulationsobjekt sein.
Der letzte Punkt ist der entscheidende. DAS ist deine persönliche Meinung. JA das machen nicht wenige Menschen, dafür können aber nicht alle die Leidtragenden sein und zu verurteilt werden.
Und nochmals das Angebot und die Nachfrage bestimmen den Preis. Unser Staat hat es selbst in der Hand hier regulatorisch einzugreifen. Sozialwohnung fallen nach 15 Jahren nicht zwangsweise aus der Bindung. ABER der Staat möchte halt auch irgendwann Geld verdienen. Er könnte es aber auch lassen.


Reglohln schrieb:
...dann hat das etwas mit Sammlerwert und Luxus zu tun und nicht mit einem Grundbedürfnis. Ist daher nicht vergleichbar.
Und ob das vergleichbar ist. DU möchtest das aber in keinsterweise akzeptieren. Der Platz für Wohnraum ist endlich. Er sollte effektiv genutzt werden. Das tun wir aber nicht. Wir akzeptieren einfach immer noch die Schaffung von Luxusimmobilien und ausweisung von Wohngebieten für Einfamilienhäusern im ländlichen Raum. Anstatt wirklich zu schauen wo wir Masse brauchen.
 
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engineer123 schrieb:
In Hausordnungen kann z.B. verboten werden, dass Wäsche über den Balkon zum Trocknen
ausgehängt werden darf.
Haha, ja. Das wollte die Architektin bei unserer Baugemeinschaft auch, damit ihr ach so wundervoller Bau (Standard langweiliges 0815 Design) nicht mit gebluemten Unterhosen im Wind verschandelt wird. Da waren sich zumindest noch praktisch alle einig, dass das absurd ist.

Bei Solarpanels am Balkon ist das leider anders. Ich persoenlich kann das Argument mit der Fassade 0 nachvollziehen. Fast alle Neubauten der letzten Jahrzente sind sowas von oede, seelenlos oder pseudo-protzerisch, dass man da eh nix verschandeln kann.
 
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WolledasKnäul schrieb:
Dann informier dich mal was solche Module an Ertrag bringen und kosten.
Ich betreibe inzwischen eine solche Lösung. ;) Gesamtkosten lagen bei 300€ (habe nur ein 310W Modul). Ginge inzwischen auch günstiger (Modul, WR). Im Peak komme ich im Winter auf ca. 230W im Sommer auf 150W (liegt eben am Einfallswinkel). Komme damit in guten Monaten auf ca. 30 kWh (bei meinen Stromkosten ca. 10€). Aber mir gehts ja gar nicht primär um den finanziellen Nutzen. Ich finds gut das ich im Sommer den Strom den ich im Home Office verbrauche (Bildschirm, Notebook, Router) 100% durch Sonnenenergie decken kann.
 
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Der Gesetzesentwurf ist in dieser Form löchriger als ein Schweizer Käse

Der Gesetzgeber hat die Pflicht ein rechtsicheres Gesetz rauszubringen und nicht irgendein Wisch der 1000 Fragen, Rechte und Pflichten offenlässt. Am Ende werden die Gerichte über viele Jahre mit dem Mist zugeballert werden, weil nichts richtig durchdacht wurde.
 
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