Notiz Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream

Frank

Chefredakteur
Teammitglied
Registriert
März 2001
Beiträge
8.788
Die Änderungen für Stecker-Solar-Geräte, sogenannte Balkonkraftwerke, sind erst Ende Februar wieder zur Abstimmung im Bundestag vorgesehen, womit die Erleichterungen für den Anschluss und die Anmeldung sowie eine höhere Leistung von 800 Watt umgesetzt werden könnten. Zuvor steht am Montag aber eine öffentliche Anhörung an.

Zur Notiz: Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Otorva, justFlow, SweetOhm und 6 andere
Hoffen wir mal das es zügig durchkommt. Auch finde ich die Änderung sinnvoll, das man nun nicht mehr auf ein Goodwill des Eigentümers angewiesen ist. Was aber vermutlich der FDP Lobbypartei ein ziemlicher Dorn im Auge sein wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aquilid, AlanK, Golden_ und 21 andere
Die erste sinnvolle Gesetzesänderung der Ampel.😂

Bleibt nur zu hoffen, da auch wirklich Rechtssicherheit zu haben. Heißt Balkon nur Balkon oder auch am Fenstergeländer, wie stehts um Verkehrssicherheit sprich ist ein Fachmann notwendig, wie darf die Leitung von draußen nach Drinnen erfolgen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: _b1nd, DerSnacker, xNeo92x und 7 andere
Kaum zu glauben nach über 200 Jahren ist Strom nicht für Jedermann zugänglich ist. Wird sowas mit Internet auch sein? 2024 ...
Standard: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, warmes Wasser, Heizung, Strom, Internet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DerSnacker, SweetOhm, tritratrullala und eine weitere Person
Ich brauch hier den Rechtsanspruch von Wohnungseigentümern gegenüber der Eigentümergemeinschaft.

Einer hat Angst, dass das Haus abbrennt, weil er mal elektrische Probleme mit nem Akku hatte (die Balkonanlage hat nicht mal nen Akku, aber den Unterschied blickt der nicht). Dem Naechsten gefaellt nicht wie das an der Fassade aussieht. Ansonsten noch jede Menge Gruen Waehler die regelmaessig in den Urlaub fliegen aber auch nicht ueberzeugt sind bei sich Solarstrom auf dem Suedbalkon zu erzeugen :rolleyes:

Besonders bei den aktuellen Preisen (Solaranlage niedrig und Strom hoch) und unserem Doppel-Heimarbeitshaushalt wuerde sich das schon nach ein paar Jaehrchen lohnen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aquilid, Flywolf, DerSnacker und 19 andere
Offtopic, aber der Themenbezug zu Solar ist da:

Es gibt aktuell ja all die schicken Lösungen für Balkonkraftwerke von Anker, Zendure und wie sie nicht alle heißen. Aber für echte Inselanlagen habe ich leider noch nicht gefunden. Sieht alles so nach 2013 und ziemlich unsexy aus, technisch teilweise seit Ewigkeiten unverändert. Eine preisliche Bewegung sehe ich da auch nicht. Hat da wer Empfehlungen? Ich suche etwas für eine abgelegene Hütte, dann muss man den Generator nicht so oft laufen lassen und spart sich das mitbringen von Treibstoff. Müssen nur Werkzeugakkus geladen werden und Lichter brennen. Große Geschichten wie Wasser aufbereiten laufen alle über einen Holzofen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: fulgent, Kafkaesk und Mcr-King
Für mich ist das ganze wiederum einfach undurchdacht und hingeklatscht
Ein Vermieter kann dann auch jederzeit das ganze unter dem Vorwand einer energetischen Sanierung ein Schlupfloch die Mietpreispreisbremse aushebeln, der Rechtsanspruch gilt ja nicht nur einseitig
Sollten Kosten wegen Renovierungs und Umbauten anfallen, da ja nicht unbedingt jeder Balkon für so ein BK ausgelegt ist, können diese wiederum auf die Miete aufgeschlagen werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe jetzt mein BKW noch schnell auf Nulleinspeisung mit Speicher umgestellt und auf mehr als 2 KWp Module umgebaut, da es bisher ja keine Grenze nach oben gibt. 800W Einspeisung ins Hausnetz finde ich zukünftig ganz passend Fortschritt.

estros schrieb:
Die erste sinnvolle Gesetzesänderung der Ampel.😂
Was die Ampel mir alles beschert hat, was ich nicht mehr hergeben möchte:

  • Deutschlandticket
  • Kindergelderhöhung (habe mehr als 2 Kinder, lohnt sich ordentlich)
  • Kinderfreibetrag erhöht
  • Höherer Grundfreibetrag
  • Inflationsausgleichsgesetz (=mehr Netto)
  • Home-Office-Pauschale erhöht

Wovon ich ebenfalls ordentlich profitiert habe:

  • Gas- und Strompreisbremse
  • Energiepreispauschale
  • Steuerfreie Prämie von meinem Arbeitgeber mit dem letzten Tarifabschluss
Die Liste ist nicht vollständig. Mehr fällt mit Ad Hoc nur nicht ein.

Also ich habe unter der Ampel mittlerweile deutlich mehr Geld in der Tasche. So wie die meisten Menschen die ich kenne und die zum Jahreswechsel nicht alles für Böller auf den Kopp gekloppt haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: regnirak, s0undjan, 5clowne und 74 andere
Blublah schrieb:
Ich brauch hier den Rechtsanspruch von Wohnungseigentümern gegenüber der Eigentümergemeinschaft.

Einer hat Angst, dass das Haus abbrennt, weil er mal elektrische Probleme mit nem Akku hatte (die Balkonanlage hat nicht mal nen Akku, aber den Unterschied blickt der nicht). Dem Naechsten gefaellt nicht wie das an der Fassade aussieht. Ansonsten noch jede Menge Gruen Waehler die regelmaessig in den Urlaub fliegen aber auch nicht ueberzeugt sind bei sich Solarstrom auf dem Suedbalkon zu erzeugen :rolleyes:

hmmm, seltsam, ich bin auch Wohnungseigentümer.
Genau die beiden Punkte "Brandschutz" und "Optik der Fassade" sind Standard-Vorschriften bei wie auch immer gearteten Änderungen in der Fassade, größeren Elektrogeräten (Außenklimaanlagen) und Neu-Installation von Leitungen, Steckdosen, natürlich erst recht auch für Starkstrom-Leitungen.

Es ist natürlich legitim, eine Trendbewegung wie die "Balkonkraftwerke" mit der
harten Realität zu konfrontieren.

Natürlich sollen und dürfen Balkonkraftwerke nur betrieben werden, wenn sie GS oder CE geprüft sind.
Natürlich müssen zusätzliche Leitungen und Anschlüssen
absolut fachmännisch von Elektroinstallateuren verlegt werden.

Wenn das Gesetz diese Mindeststandards, die für andere Elektromaßnahmen Standard sind, nicht umfasst, wird es ein schlechtes Gesetz.
Das ist das Mindeste was ich als Wohnungseigentümer und Teil einer Eigentümer Gemeinschaft von dem Gesetz erwarte, dass "Brandschutz" und "fachmännische Elektroinstallation" vorgeschrieben werden.

Zum Abschluss noch eine kleine "Trigger-Pointe" ( 😉 ):

Wenn Deine Hütte wegen eines Elektrofehlers beim Nachbar-Balkonkraftwerk anfängt zu brennen...
bist Du der Erste der schreit: "Scheiss Gesetz, was ist mit Brandschutz!"
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bänki0815, gamecard, CrAzYLuKe und 3 andere
engineer123 schrieb:
Wenn Deine Hütte wegen eines Elektrofehlers beim Nachbar-Balkonkraftwerk anfängt zu brennen...
Der Unterschied ist in wie fern da, wenn es durch eine Mikrowelle, Fernseher, Herd, Durchlauferhitzer oder was auch immer ausgelöst wird?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gigaherz, asdwe, Flaimbot und 20 andere
Das kann nur der Anfang sein.. Ich würde gern eine PV-Anlage aufs Dach setzen, natürlich von einer Fachfirma installiert und abgenommen, ohne das mir andere Eigentümer das versauen können.
Aktuell stehen da soviele Hürden im Weg seitens der Bürokratie, das man das gar nicht versucht..

Jetzt müsste ich das Dach in die Teilungserklärung aufnehmen und dann nur mit Zustimmung der anderen Besitzer (gut bei uns wäre das nur einer) dann meinen Teil davon mit PV voll machen.. Und das muss sich ändern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow und Rob Boss
engineer123 schrieb:
Natürlich sollen und dürfen Balkonkraftwerke nur betrieben werden, wenn sie GS oder CE geprüft sind.
Natürlich müssen zusätzliche Leitungen und Anschlüssen
absolut fachmännisch von Elektroinstallateuren verlegt werden.
Dieses Gesetz ändert ja nichts daran, dass du das BKW beim Netzbetreiber anmelden musst. Und dieser muss auch prüfen, ob die Anlage von den Bauteilen zulässig ist.

Das derzeitige Gesetz führt doch nur dazu, dass Leute Guerilla Kraftwerke installieren und das gar nicht erst mit Eigentümern absprechen, weil diese teils absurde Forderungen stellen und das Vorhaben kategorisch blockieren. Auf den Rechtsweg haben die meisten Mieter keine Lust. Selbst wenn dieser in den meisten Fällen erfolgreich sein dürfte.

Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Die meisten Hauseigentümer haben keinerlei Ahnung und wollen BKW grundsätzlich nicht zulassen. Das passiert dann unter dem Vorwand "Sicherheit". So gabs zB eine Klage gegen „Haus & Grund Kiel“ weil diese ernsthaft folgende Bedingungen an einen Mieter gestellt hatten:
  • Gutachten eines Statikers
  • Gutachten eines Brandschutzbeauftragten
  • Überprüfung der gesamte Hauselektronik ab dem Hauptzähler durch Elektrofachbetrieb
  • Sonderkaution im Mietvertrag
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
Nachdem Klage eingereicht wurde, wurde das Balkonkraftwerk plötzlich genehmigt: Balkonkraftwerk darf angebracht werden: Von Deutscher Umwelthilfe vor Gericht unterstützte Mieter kommen endlich zu ihrem Recht

Es darf nicht sein, dass Hauseigentümer willkürlich staatlich gewollte und geförderte Bestrebungen zum Umweltschutz torpedieren. Daher hoffe ich besonders auf die Erweiterung des §554, damit Hauseigentümer sich endlich mal vernünftig mit dem Thema beschäftigen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gigaherz, asdwe, ErbarmeHesse und 13 andere
Hab mir auch schon viele Gedanken dazu gemacht.
Ich denke mal dass ein BK mit 600W WR schon mal ganz gut usreicht um einiges an Grundlast abzudecken.
Am besten über eine eigene durchgehende Leitung.

Und wer mehr will sollte mMn sich etwas mit Speicher zulegen um auch autark zu sein wenn das Stromnetz mal zusammenbricht.
Im öffentlichen Netz denkt scheinbar niemand über Speicher nach.
Und die Leitungen sind ja auch schon am Limit.
 
knoxxi schrieb:
Der Unterschied ist in wie fern da, wenn es durch eine Mikrowelle, Fernseher, Herd, Durchlauferhitzer oder was auch immer ausgelöst wird?
Erzähl dass dann mal einer Versicherung, da wird die erste Frage lauten, "war das eine ordnungsgerechte Installation des BK, von wem durchgeführt, Nachweise, etc.... -> Am Ende heißt es dann, da zahlen wir nicht
 
onetwoxx schrieb:
da zahlen wir nicht
Ich denke auch hier werden sich die Regeln entwickeln. Und ja auch ich sehe Versicherungen in weiten Teilen als Verbrecher an und habe schon zwei mal dagegen erfolgreich geklagt. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow
onetwoxx schrieb:
Erzähl dass dann mal einer Versicherung, da wird die erste Frage lauten, "war das eine ordnungsgerechte Installation des BK, von wem durchgeführt, Nachweise, etc.... -> Am Ende heißt es dann, da zahlen wir nicht
Ein eigenständig angebrachtes BKW zählt zu den Hausratsgegenständen und sollte durch den Versicherungsschutz der Hausratversicherung abgedeckt sein. Zumindest ist das so, wenn du einen seriösen Versicherungsanbieter hast. Im Zweifel sollte man das einfach vorher abklären. Mir wurde dies schriftlich bestätigt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: justFlow, SweetOhm und knoxxi
Diese kalte Enteignung als Vermieter/Eigentümer ist schon beachtlich.

Meine Erfahrung mit Balkon PV Anlage: Mieter "fragt mich" ob er die installieren darf. Ich gebe die Zustimmung mit der kleinen Einschränkung "Bitte vom Elektriker prüfen lassen das alles ok ist".

Was passiert dann: Selbstinstallation, überstand zum Balkon darunter, Stress mit einem neuen Mieter wegen Verschattung.

Ich habe dem Mieter jetzt freundlich darauf hingewiesen das sämtliche Schäden die durch seine BKW Anlage entstehen (Brand etc) voll ihm zur Last gelegt wird.

Ich habe nichts gegen Neuerungen, aber bitte im Rahmen dessen. Vermieter / Mieter ist nicht die selbe Stufe. Aber hier wird dem Eigentümer ganz klar Rechte entzogen mit Konfliktpotential um die sich der Gesetzgeber null kümmert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bänki0815, DNS81, Fliz und 2 andere
onetwoxx schrieb:
Ein Vermieter kann dann auch jederzeit das ganze unter dem Vorwand einer energetischen Sanierung die Mietpreispreisbremse aushebeln,
Das ist meiner Meinung nach ohnehin ein Unding. Eigentlich sinkt der Wert der Immobilie über die Jahre gesehen aufgrund von allgemeiner Abnutzung und über die Dauer indirekt/relativ sinkendem und folglich bald überholtem technischen Zustand (Dämmung, Fenster, ...). Die Miete sinkt aber nicht.

Man gibt Vermietenden folglich einen Vorschuss, um Rücklagen für die spätere Modernisierung bilden zu können, welche die Immobilie dann erst einmal wieder auf den aktuellen technischen Stand bringen. Ausgenommen natürlich Dinge, die gänzlich neu hinzukommen (Balkone z.B).

Nur, weil Wohnraum knapp ist, steigen die Kosten für Vermietende abseits der Inflation nicht. Dennoch dürfen Mieten in dem meisten Regionen um bis zu 20% innerhalb von 3 Jahren steigen 🤑.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: >[WarLord]< und justFlow
cbtestarossa schrieb:
Und wer mehr will sollte mMn sich etwas mit Speicher zulegen um auch autark zu sein wenn das Stromnetz mal zusammenbricht.
Geht so nicht. Die WR sind netzsynchronisiert und lassen keinen Inselbetrieb zu. Der ist deutlich komplexer und rechtlich schwieriger zu realisieren. Mal eben hybrid ist nicht. Speicher an sich geht natürlich.

Meine Paneele kommen nächste Woche. Die werden erstmal nur mit dem dazugehörigen WR in Betrieb genommen und wahrscheinlich werde ich den auch erstmal auf 600W limitieren, auch wenn ich für den Anschluss extra einen Endstromkreis lege.
In kürze wird aber ein 24V Akku mit 5,2 kWh dazukommen und eine automatische Regelung zur Nulleinspeisung. Dann werde ich verutlich auch die Drossel einfach rausnehmen, damit weniger verlorengeht, wenn ein Tag mal wirklich ordentlich Sonne hat und der Akku schon voll ist, während gleichzeitig z.B. 4-6 kW in der Küche verbraten werden. Dann kann der WR immerhin 1600W beisteuern.
 
G00fY schrieb:
Es darf nicht sein, dass Hauseigentümer willkürlich staatlich gewollte und geförderte Bestrebungen zum Umweltschutz torpedieren.
Es ist deren immobilie, also auch deren Recht zu entscheiden was der Mieter da anbauen darf und was nicht. Wem es nicht passt, der soll selber Geld in die Hand nehmen und sich sein eigen Häuschen bauen.
Zum Glück haben die beiden Mieter von uns keinen Balkon.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bänki0815 und tritratrullala
Zurück
Oben