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NewsBalkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung
Die neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke ist fertig und erlaubt nun offiziell den Anschluss über einen herkömmlichen Schuko-Stecker. Dabei wird die Modulleistung aber erheblich begrenzt. Die entsprechende DIN-Norm DIN VDE V 0126-95, die sich zuletzt stark verzögert hatte, erscheint nun im Dezember 2025.
Ich habe eine Anker Solar Bank 2 E1600 Pro mit 4 Modulen, ca. 1800Wp.
Ich habe die Regelungen selbst noch nicht gelesen. Aber es klingt so, als könnte ich die Solar Bank nicht mit Schuko anschließen, obwohl die Solar Bank max. 800 W ins Hausnetz gibt, weil die Module "zu viel" W haben? Wieso ist das abhängig von der Modulleistung, nicht von der Einspeiseleistung?
Beim Fön, Generator, Staubsauger, Elektroheizung, 3,8kw Walboxen usw interessiert es doch auch keinen, ob die 3800w dauerhaft angelegt sind, warum soll die Lodulleistung bzw dauerhafte Einspeisung mit 800w nen Problem darstellen?
Von mir aus Extra absichern, FI Vorschreiben und fertig.
Diese idiotischen Arbeitsbeschaffubgsmaßnahmen für Handwerker gehören abgeschafft, speziell da wir ja „alle weniger Netto in Zukunft haben“.
Bürokratie nur da wo Sie auch sinvoll ist
Zumal VDE ≠ Gesetzliche Vorgaben.
Edit: also immer bezogen auf den Stecker Typ! Ansonsten gibt‘s schon sinnvolle Sachen
Ich bin zwar auch kein allzu großer Fan der VDE, aber die Denken durchaus nach, bei dem was sie tun. Die 800Watt Einspeisung kommt on top auf die 3,8kW Abnahme pro Strang und manche Uraltverkabelungen können das halt leider nicht ab. Die Norm muss aber immer funktionieren, auch bei seltenen Seitenbedingungen.
Was noch immer nicht die Unterschiede in der Modulleistung nach Steckertyp erklärt. Ob ich Nun Stecker A und danach die 2,5mm² habe, oder Stecker B ist völlig unerheblich.
Ne Sicherung nachzusetzen kostet keine 100€. Zzgl einer Stunde Arbeit vom Elektriker, wüsste jetzt nicht wo sich das widerspricht. Um den Preis sind die Module alleine seit 2 Jahren gesunken…
Ich kann auch noch 0,7mm^2 auf meinem Stromkreis haben, darauf wird die Norm ausgelegt sein, wenn man hier keine arbeitsbeschaffubgsmaßnahme unterstellt (vermute ich)
Aber das wäre vom Anschluss eh losgelöst, ein Elektriker muss sowas nicht prüfen auch wenn er das sollte.
Was hat die Modulleistung mit dem Schukostecker zu tun? Ergibt einfach gar kein Sinn.
Am Ende interessiert doch nur wie viel Watt der WR abgeben darf.
Kein Wunder, dass so viele einfach Guerilla PV machen.
Soweit ich das sehe, einfach einen Balkonkraftwerk Akku System kaufen, welches 2kW am PV Eingang kann und nur 800W abgeben, ist imo wohl die beste Lösung (wenn man den Platz für die 4 Module hat, aber keine große PV installieren kann/darf).
@gaelic +1 @Azdak Die 800W sind denke ich nachvollziehbar. Was mir nicht einleuchtet, was macht eine Wieland-Verbindung besser, dass unter den gleichen Voraussetzungen bei ihr 2kWp betrieben werden dürfen?
@Azdak Aber wo ist der Zusammenhang zwischen Modulleistung und Einspeisung? Der Wechselrichter darf ja nicht mehr als 800W einspeisen, egal wieviel Modulleistung gegeben ist. Das macht auf den ersten Blick keinen Sinn.
Natürlich widerspricht sich das. Du forderst zum Einen, dass kein Einsatz von Fachpersonal notwendig ist, zum Anderen den Einbau von zusätzlicher Sicherung, RCD und separater Verkabelung.
Ein Balkonkraftwerk soll aber doch von einem Laien, der es bei Aldi/Lidl/ Norma etc. zusammen mit Tomaten kauft, direkt anschließbar sein.
Sind doch für einige sehr gute Nachrichten! Diese Regelung betrifft, soweit ich das sehe, nämlich praktisch eh nur Mieter (und dort sind mehr als zwei 480W Module doch eher unüblich). Vermieter und Wohnungsgesellschaften haben sich bislang immer auf die VDE Norm berufen und die Installation des Wieland-Steckers durch einen Fachbetrieb als Voraussetzung bzw. Hürde formuliert.
Jeder der Eigentum hat braucht sich für die VDE Empfehlung nicht zu interessieren und muss sich einzig danach richten, was der Netzbetreiber bzw. Gesetzgeber vorschreibt. Also es bleiben wie im Solarpaket definiert max. 2000W Modulleistung und 800W Wechselrichter genehmigungsfrei, egal welcher Stecker.
Ich fordere es nicht, so eine Installation haben bereits alle Häuser ab 2000.
Ältere Häuser haben eh nur Bestandsschutz, das hat mit aktuellen Normen erstmal wenig am Hut.
Ich darf auch nen 3kw Notstromgenerator am Haus anschließen solange dieser dir notwendige Zulassungen hat. Und nochmal die einzig relevant Frage, was hat das mit der Modulleistung zu tun?!
Ich habe eine Anker Solar Bank 2 E1600 Pro mit 4 Modulen, ca. 1800Wp.
Ich habe die Regelungen selbst noch nicht gelesen. Aber es klingt so, als könnte ich die Solar Bank nicht mit Schuko anschließen, obwohl die Solar Bank max. 800 W ins Hausnetz gibt, weil die Module "zu viel" W haben? Wieso ist das abhängig von der Modulleistung, nicht von der Einspeiseleistung?
Ist nicht voneinander Abhängig. "Die VDE will hier sicherstellen, dass die DC-Seite nicht in kritischen Bereichen unterwegs ist."
Aber mit der Einspeiseleistung AC-Seitig von max. 800 Watt hat die Modulleistung von 960 WattPeak DC-Seitig erstmal im Bezug auf den Schukostecker nichts zutun.
Ich halte von dieser Norm im übrigen absolut gar nichts. Eine Überdimensionierung der DC-Seite ist bei vielen Wechselrichtern insofern passend zum MPPT (den MMPTs) gewählt sinnvoll damit diese überhaupt effizient betrieben werden.
Bei 960 Wp laufe ich Gefahr, dass ich eigentlich nie die 800 Watt-Einspeiseleistung AC-Seitig erreiche. Vllt. bei perfekten Aufstellwinkel und perfekten Temperatur und Einstrahlverhältnissen die dann eventuell eine Hand voll Tage im Jahr vorkommen.
Davon ab haben alle hiesigen vertriebenen Wechselrichter einen NA-Schutz. Selbst wenn man es provoziert bekommt man es unter keinen Umständen hin, den Schukostecker zu ziehen und eine gewischt zu bekommen wenn man an beiden Polen gleichzeitig anpackt. Das ist ja der Sinn der Schaltung die diesem Schutz zugrunde liegt. Und die arbeitet bei höheren Leistungen exakt genauso zuverlässig.
Die 960 Wp wurden übrigens gewürfelt. Da bin ich mir sehr sicher.
Too little, too late, und wo hier wirklich nachgedacht worden sein soll erschließt sich mir auch nicht. Die Unterscheidung nach Modulleistung würde nur dann ansatzweise sinnvoll sein, wenn die Wechselrichterleistung nicht eh auf 800W begrenzt wäre, da manch ältere Schuko-Dose mit 2000W über Stunden durchaus überfordert sein kann.
Und für das alles hat man nun wieder mehrere Jahre gebraucht...