News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung

HtOW schrieb:
Ich fordere es nicht, so eine Installation haben bereits alle Häuser ab 2000.
Eine Installation mit separater Absicherung einer jeden Steckdose, in die ich ein Balkonkraftwerk einstecken könnte?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kuddlmuddl
TheHille schrieb:
@olEn Da stand im Text, für Anlagen mit Akku gelten andere bzw. noch keine dahingehenden Bestimmungen.

Ich habe selbst eine Solarbank2 und warte eigentlich nur darauf, dass ich mehr als 800W einspeisen dürfte...
Da wirst du lange drauf warten müssen, das wird nicht passieren und das war auch absehbar.
Das Limit wurde ja erst von 600W auf 800W erhöht, für mehr reicht bei den 1,5mm Kabel in Deutschland der Sicherheitspuffer nicht.
Ergänzung ()

Arne schrieb:
Too little, too late, und wo hier wirklich nachgedacht worden sein soll erschließt sich mir auch nicht. Die Unterscheidung nach Modulleistung würde nur dann ansatzweise sinnvoll sein, wenn die Wechselrichterleistung nicht eh auf 800W begrenzt wäre, da manch ältere Schuko-Dose mit 2000W über Stunden durchaus überfordert sein kann.
Und für das alles hat man nun wieder mehrere Jahre gebraucht...
Ich verstehe es auch nicht so wirklich.
Wenn der WR eh auf 800W begrenzt ist es doch vollkommen egal, ob da 800, 960, 1200 oder 2000W an Modulleistung angeschlossen werden. Wobei die WR aufgrund ihrer Vorgaben ja eh nicht unendlich viele Module ermöglichen. Und wenn der WR ja eh nur 800W einspeisen kann, dann liegt auf dem Schuko Stecker doch auch immer die selbe Spannung an, egal ob 800W oder 2000W Modulleistung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kitsune-Senpai, clarkathome, 00Deeekay00 und 6 andere
Hoffe die meinen bei Balkonkraftwerken mit Akku keine Inselanlagen, denn da wären die Vorschiften maximal lächerlich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kitsune-Senpai
In anderen Ländern sind viel höhere KW Zahlen bei den Modulen möglich. Bisher brennt da nix ab.

Schade
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KlaasKersting und Ben99
@Zero2Cool

Dabei sollte man bedenken, dass, auch wenn im Solarpaket max. 800W Wechselrichter angegeben sind, das nicht bedeutet, dass es grundsätzlich verboten oder unmöglich ist auch Balkonkraftwerke mit 1000W, 1500W oder 2000W WR zu installieren. Die max. 800W, die im Gesetz stehen, beziehen sich auf die genehmigungsfreie Installation! D.h. du darfst bis zu 800W ohne Genehmigung vom Vermieter oder Behörde/Netzbetreiber installieren, musst es lediglich im Register anmelden.

Bei über 800W benötigst du eben eine Genehmigung deines Netzbetreibers. Wenn der aber zustimmt oder keine Bedenken äußert, dann darfst du da auch 1000W oder 2000W WR installieren, je nachdem was die Genehmigung sagt. Und genau dafür ist dieser Standard gedacht. Die WR gibts ja auch.

Nuklon schrieb:
In anderen Ländern sind viel höhere KW Zahlen bei den Modulen möglich. Bisher brennt da nix ab.

Schade

In Deuschland doch auch ...

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: mightyplow und G00fY
Man sollte sich der Probleme mit Schuko schon bewusst sein, aber warum man in Deutschland alles (und dann aber nur eine Hälfte davon) in eine Regelung packen muss, ist mir auch schleierhaft. Absolute Überregulierung in einem Bereich, in dem sowieso schon jeder, der es wollte, seine eigene Konstruktion aufgebaut hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: racer3
Zero2Cool schrieb:
Und wenn der WR ja eh nur 800W einspeisen kann, dann liegt auf dem Schuko Stecker doch auch immer die selbe Spannung an, egal ob 800W oder 2000W Modulleistung.
Nur halt länger. Mit 2000kWp aufm Dach hab ich quasi den ganzen (Sommer-)Tag über die 800W. Durchgehend. Trotzdem verstehe auch ich die Begrenzung nicht. Eine Schuko Steckdose kann zwar keine 16A Dauerlast aber 10A über den Tag sollten kein Problem sein.
 
Mal abgesehen von den ganzen Sonderregeln, ich finde es gut, daß es jetzt eine Norm gibt. Jetzt kann mir mein Vermieter erst recht keine fadenscheinigen "Gründe" nennen, warum ich kein BKW installieren darf.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SmashD und nan1bot
Knighty schrieb:
Nur halt länger. Mit 2000kWp aufm Dach hab ich quasi den ganzen (Sommer-)Tag über die 800W. Durchgehend. Trotzdem verstehe auch ich die Begrenzung nicht. Eine Schuko Steckdose kann zwar keine 16A Dauerlast aber 10A über den Tag sollten kein Problem sein.
Wie schon oben geschrieben: wenn es ein Problem gibt dann liegt das hinter dem Stecker (in der Wand). Was man nun mit einem anderen Stecker ab 960Wp Modulleistung verbessert, ist wohl eher im Esoterikbereich der VDE zu finden.
 
olEn schrieb:
Wieso ist das abhängig von der Modulleistung, nicht von der Einspeiseleistung?
Weil der VDE mal als Verband Deutscher Elektrotechniker gegründet wurde und nicht als Verband der Eigenleistung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Player49, 9t3ndo und olEn
Die Regelung mit dem Akku ist für mich nicht nachvollziehbar.
Gibts da spezielle Akku Größen oder Solarmodul größen ab wann man die dann Anmelden und mit Sensor ausrüsten muss ?
Um es mal Absurd zu machen.
Jeder Taschenrechner mit Solarzellen und Akku müsste dann angemeldet werden sobald man ihn auf dem Balkon lässt oder wie ?
Was ist mit der Survival Batterie mit 50W Solar und Akku und Radio und Taschenlampe ?
Was ist mit Mobilen Akkus die fürs Camping gedacht sind usw ?
Darf ich im Sommer überhaupt noch irgendwas mal bei Sonnigem Wetter auf dem Balkon laden lassen ?
Und wie siehts dann im Garten oder in der Natur oder auf dem Dach eines Autos aus ?
Mir scheint die Leute die diese Gesetze machen, haben wenig Lebenserfahrung.
 
HtOW schrieb:
Lächerlich diese ganzen Sondernormen...

Von mir aus Extra absichern, FI Vorschreiben und fertig...
Nö, es gibt durchaus gute Argumente dafür... Nämlich dass die Bkw mieterfreundlich sein sollen, denn Mieter dürfen eigenmächtig nichts an der Elektroinstallation in der Wohnung verändern.

Eigenheimbesitzer haben was dies betrifft mehr Freiheiten. In welcher Mietwohnung befindet sich denn eine separat abgesicherte Steckdose auf dem Balkon oder in Nähe des Balkons?
Für extra absichern muss dann die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden und ein Elektriker beauftragt werden der dies erledigt. Und wenn dann sogar noch eine extra Leitung zur Steckdose am Balkon verlegt werden muss übersteigen diese Kosten den Preis des Bkw selber.

FI Schalter, den kann man selber in Form eines FI-Zwischensteckers nachrüsten. Aber wenn Leute auch noch einen Stromzähler als Zwischenstecker haben wollen dann wird die Sache eng, denn zwei Zwischenstecker direkt an der Steckdose hintereinander sind nicht erlaubt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nan1bot, CPat, Incanus und eine weitere Person
@Nighteye das macht nur Sinn, wenn die Anlage am Haus angeschlossen ist.

Inselanlagen müssten da komplett aus den Regelungen raus sein...
 
Juchhu - Endlich ist mein BKW nach 3 Jahren vollkommen legal - Anfangs rechnete ich jeden Tag mit einem sich aus Hubschraubern abseilenden Sonderkommando, weil ich:
a. Die ersten 15 Monate noch einen rückwärtslaufenden Ferraris-Zähler hatte (trotz sofortiger Anmeldung beim Netzbetreiber)
b. Das BKW mit einem Schukostecker angeschlossen habe (zumindest ist die Steckdose eigens abgesichert mit Sicherung und FI, hier hoffte ich auf Milde vor dem VDE-Richter..).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: JanMH, kuddlmuddl, lord_aKiRa und 5 andere
CubeID schrieb:
@Azdak Die 800W sind denke ich nachvollziehbar. Was mir nicht einleuchtet, was macht eine Wieland-Verbindung besser, dass unter den gleichen Voraussetzungen bei ihr 2kWp betrieben werden dürfen?
Ich bin nicht angesprochen, antworte dennoch mal.
Ich gehe davon aus dass der Gedanke dahinter ist dass dann ohnehin ein Elektriker die Elektroinstallation auf Tauglichkeit überprüfen muss. Weil die Wieland-Steckdose muss von einem Elektriker installiert werden, zumindest in Mietwohnungen.
Es wird Leute "Laien" nicht davon abhalten diese selber zu installieren, aber dann geht der Versicherungsschutz verloren.
Die VDE-Richtlinien interessieren in erster Linie Versicherungen im Schadensfall.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: medsommer, Incanus, racer3 und eine weitere Person
Das ist doch vollkommen gaga!

Die WR Leistung ist doch AC seitig sowieso auf 800W begrenzt um als Steckersolaranlage zu gelten. Daher ist es doch vollkommen egal, wieviel Leistung DC seitig am WR hängt.

Bei mir hängt vor dem WR noch ein Akku, der auch max 800W DC seitig abgibt. Bin mal gespannt, wie das in das ganze Konstrukt passt. Vermutlich gar nicht. Da bin ich wiedermal froh, dass meine Anlage schon angemeldet ist und somit wahrscheinlich unter Bestandsschutz fällt.
 
craxity schrieb:
@Azdak Aber wo ist der Zusammenhang zwischen Modulleistung und Einspeisung? Der Wechselrichter darf ja nicht mehr als 800W einspeisen, egal wieviel Modulleistung gegeben ist. Das macht auf den ersten Blick keinen Sinn.
Ich denke, hier spielt die Dauer der Einspeisung mit max. 800W eine Rolle. Mit 2000W Modulleistung wirst Du an einem Sonnentag im Sommer bestimmt 12h lang 800W einspeisen können, was natürlich auch die Steckdose 12h mit 800W belastet (eigentlich sollte die doch aber 2000W Dauerbelastung abkönnen, siehe E-Auto-Notladekabel?) - so wohl die Gedankengänge der VDE-Ingenieure..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KlaasKersting und Ganjaware
gaelic schrieb:
Ob ich Nun Stecker A und danach die 2,5mm² habe, oder Stecker B ist völlig unerheblich.
Übliche Steckdosenstromkreise sind in Deutschland in 1,5mm² Aderquerschnitt ausgeführt. Und diese sind normalerweise mit 16 Ampere abgesichert.
Das Problem ist dass die Sicherung die zusätzlichen 3,5 Ampere (bei 800 Watt) des Bkw nicht unbedingt mitbekommt.
Bedeutet: Es können im Stromkreis auf Leitungsabschnitten bis zu 19,5 Ampere fließen, ohne dass die Sicherung auslöst... und das kann je nach Alter, Verlegung und Qualität der vorhandenen Leitungen bereits grenzwertig viel sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kitsune-Senpai, schwimmcoder, 9t3ndo und 6 andere
@puri Und wenn ich meinen Ofen 10h laufen lasse um Pflaumenmus zu kochen? Da ist die Dauerlast deutlich höher als 800W und das ebenfalls an einer Schuko Dose.

Wenn der VDE einer Steckdose oder dem Stromkreis eine Dauerlast von 800W nicht zutraut, wäre die gesamte Elektroinstallation in Frage zu stellen!

Wenn jetzt wieder jemand mit dem Argument "Überlastung von Teilabschnitten" kommt, können wir sicher wieder auf ein sehr konstruiertes Beispiel warten, wo ein Verbraucher am selben Stromkreis auch noch 2500W kontinuierlich über 12h bezieht. Einfach lächerlich. Zumal ich keinen einzigen Verbraucher im Haus habe, der über 2kW zieht. Und schon gar nicht über so einen langen Zeitraum.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Midium, Tilak71, .fF und 5 andere
SaxnPaule schrieb:
@puri Und wenn ich meinen Ofen 10h laufen lasse um Pflaumenmuß zu kochen? Da ist die Dauerlast deutlich höher als 800W und das ebenfalls an einer Schuko Dose.
Sehe ich auch so - ich habe anfangs mein E-Auto nur über eine Schuko-Steckdose geladen - bis 8-9h am Stück - mit 10A = 2300W Dauerbelastung.. Aber die VDE-Jungs müssen wohl auch Installationen aus den 1930'ern miteinbeziehen..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: schwimmcoder
Zurück
Oben