News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung

SaxnPaule schrieb:
Wenn jetzt wieder jemand mit dem Argument "Überlastung von Teilabschnitten" kommt, können wir sicher wieder auf ein sehr konstruiertes Beispiel warten, wo ein Verbraucher am selben Stromkreis auch noch 2500W kontinuierlich über 12h bezieht. Einfach lächerlich. Zumal ich keinen einzigen Verbraucher im Haus habe, der über 2kW zieht. Und schon gar nicht über so einen langen Zeitraum.
Klassische Einsample-Statistik Argumentation. Weil bei dir kein Verbraucher mit 2 kW Leistung für längere Zeit an einem Stromkreis betrieben wird muss dass in anderen Haushalten ebenfalls der Fall sein, oder wie?
Wenn du in einem Eigenheim lebst kannst du die Regel auf eigen Verantwortung ignorieren, wohnst du zur Miete würde ich dir jedoch nahelegen diese Regel zu beachten.
 
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WinnieW2 schrieb:
Es können im Stromkreis auf Leitungsabschnitten bis zu 19,5 Ampere fließen, ohne dass die Sicherung auslöst... und das kann je nach Alter, Verlegung und Qualität der vorhandenen Leitungen bereits grenzwertig viel sein.
Und da macht es einen Unterschied, ob da nun 8 oder 12h die 800W fließen? Welcher Verbraucher soll das sein, der genauso lange läuft und permanent 3.500W verbrät?

WinnieW2 schrieb:
Klassische Einsample-Statistik Argumentation.
Ich habe es ja extra offene formuliert. Kannst gern ein sinnvolles Gegenbeispiel bringen.
 
@WinnieW2
Nochmal: mit Schuko sind max 960W Modulleistung erlaubt, mit diesem Spezialstecker 2000W. Der WR ist immer auf 800W limitiert, die Leitung dahinter auch immer die Gleiche.
Was ändert nun der Steckertyp an der (Nicht-)Problematik?
 
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@gaelic Ich sehe da keinen technischen Grund... nur den von mir bereits erwähnten.
Ich kann da nur mit meinen Achseln zucken. Wenn der VDE eine Tauglichkeitsprüfung in Sinn hatte, wäre kein anderer Stecker notwendig gewesen, sondern nur ein verbindlicher e-Check der vorhandenen Elektroinstallation.
 
Zuletzt bearbeitet:
WinnieW2 schrieb:
Ich bin nicht angesprochen, antworte dennoch mal.
Ich gehe davon aus dass der Gedanke dahinter ist dass dann ohnehin ein Elektriker die Elektroinstallation auf Tauglichkeit überprüfen muss. Weil die Wieland-Steckdose muss von einem Elektriker installiert werden, zumindest in Mietwohnungen.
Es wird Leute "Laien" nicht davon abhalten diese selber zu installieren, aber dann geht der Versicherungsschutz verloren.
Die VDE-Richtlinien interessieren in erster Linie Versicherungen im Schadensfall.
Wieso muss ohnehin ein Elektriker kommen? Die 800W vom WR sind gesetzt, ob mit Schuko oder Wieland. Ja, mit 2kWp Panels dahinter können die 800W länger anliegen, dem Stromkreis dahinter ist es jedoch egal ob das nun über Schuko oder Wieland reinkommt. Oder gibt es für die Wieland-Dose die Auflage, dass da exklusiv ein Kabel zum Sicherungskasten liegen muss?
 
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SaxnPaule schrieb:
Und da macht es einen Unterschied, ob da nun 8 oder 12h die 800W fließen? Welcher Verbraucher soll das sein, der genauso lange läuft und permanent 3.500W verbrät?


Ich habe es ja extra offene formuliert. Kannst gern ein sinnvolles Gegenbeispiel bringen.
Ich komme langsam in die Gehirnwindungen der VDE-Ingenieure. Es könnte ja ein besonders Schlauer seine Klimaanlage mit über 3 KWh Anschlussleistung an den gleichen Stromkreis wie das BKW anschließen, dass der BKW-Strom auch SICHER der Klima zu Gute kommt..
 
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WinnieW2 schrieb:
Übliche Steckdosenstromkreise sind in Deutschland in 1,5mm² Aderquerschnitt ausgeführt. Und diese sind normalerweise mit 16 Ampere abgesichert.
Das Problem ist dass die Sicherung die zusätzlichen 3,5 Ampere (bei 800 Watt) des Bkw mit unbedingt mitbekommt.
Bedeutet: Es können im Stromkreis auf Leitungsabschnitten bis zu 19,5 Ampere fließen, ohne dass die Sicherung auslöst... und das kann je nach Alter, Verlegung und Qualität der vorhandenen Leitungen bereits grenzwertig viel sein...
Das ist der entscheidende Post. Erstaunlich, dass es so lange gedauert hat, bis das jemand erwähnte.
Die Einspeisung kann ja nun von "zwei Richtungen" erfolgen. Es gibt aber auch Absicherungsadapter für Steckdosen. Das würde ich dann machen.

Meine 4 BKW mit je 780 Watt Peak an zwei separaten Zählern sind ohnehin nicht VDE-konform. Einspeisen kann ich aktuell 2 x 600 Watt + 2 x 600 Watt.
 
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@puri nein. Schuko Steckdosen sind nur für eine Dauerbelastung von 10A ausgelegt. Auch wenn der Stromkreis theoretisch 16A abkann.
 
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Was mich am meisten irritiert, ist die Aussage zu Balkonkraftern mit Akkus. Dass ein Stromsensor notwendig sein soll, finde ich eigenartig.

Edit: Umformuliert.
 
HtOW schrieb:
Zumal VDE ≠ Gesetzliche Vorgaben.
Das mag man formal so schreiben können, praktisch läuft es aber dennoch darauf hinaus. Denn praktisch sieht es - stark verkürzt - so aus: Der Betreiber einer elektrischen Anlage ist verpflichtet, deren sichern Betrieb zu gewährleisten. Sowohl als privater Eigentümer und vielmehr noch als gewerblicher Betreiber. Wie er das macht ist zwar prinzipiell ihm überlassen, aber woran wird sich ein Gericht im Zweifel orientieren? Überraschung! Richtig, VDE Normung!

Insofern hoffe ich, das alle, die sich immer mit obiger Aussage breitbeinig hinstellen im Zweifel auch die Eier haben, für eventuell selbst verzapfte Abweichungen gerade zu stehen - und PS.: das fällt eventuell entweder nie auf, oder wenn dann eben fett, im Falle von Sach- und insbesondere Personenschäden.
 
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HtOW schrieb:
Beim Fön, Generator, Staubsauger, Elektroheizung, 3,8kw Walboxen usw interessiert es doch auch keinen, ob die 3800w dauerhaft angelegt sind, warum soll die Lodulleistung bzw dauerhafte Einspeisung mit 800w nen Problem darstellen?
Von mir aus Extra absichern, FI Vorschreiben und fertig.
Laien-Beispiel:
Wenn du 3,8kW anschließt dann sind auf dem Stromkreis +3,8kW, aber eine Sicherung auslöst würde erst bei -3,8kW auslösen. Somit kannst du auf dem Stromkreis biszu 7,6kW haben bevor die Sicherung auslöst.

Dabei geht es aber hauptsächlich um die Stromstärke die duch die Kabel fleißt.
Normal fileßt 15A durch, aber mit Solar wird die maximal mögliche Stromstärke die durch einen Stromkreis fließen kann erhöht, bevor die Sicherung auslöst.
Das sieht man ja beim 12VHPWR, ist die Stromstärke zu hoch dann schmilzt das Kabel und es kann im extremfall, wenn leicht entzündliche Gegenstände in der Nähe sind, auch anfangen zu brennen...

Die extra Absicherung ist halt bei Balkonsolar nicht vorgesehen, weil die jeder Laie überall anstecken darf.
Deswegen ja die Regelung von 800-2000W und dann die Regelung darüber mit Dachsolar...
 
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puri schrieb:
Sehe ich auch so - ich habe anfangs mein E-Auto nur über eine Schuko-Steckdose geladen - bis 8-9h am Stück - mit 10A = 2300W Dauerbelastung.. Aber die VDE-Jungs müssen wohl auch Installationen aus den 1930'ern miteinbeziehen....
Das Problem liegt wohl bei den Verbindungsklemmen, die korrodieren bei zu viel Dauerleistung. Irgendwas in der Art habe ich mal gelesen. Korrigiere mich ansonsten jemand.
 
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HtOW schrieb:
Ne Sicherung nachzusetzen kostet keine 100€. Zzgl einer Stunde Arbeit vom Elektriker, wüsste jetzt nicht wo sich das widerspricht.
Für so was wird man häufig gar keinen Elektriker bekommen, die Anfahrt kostet da meistens schon fast so viel.
 
Kommt schon sehr spät, die Norm :-D
Aber so ganz unsinnig ist das alles nicht. Man speist im selben Strang hinter einer Sicherung aus 2 Richtungen. Defekte Wechselrichter können Spannung an den Steckern anliegen haben. Das wäre dann beim normalen Schuko nicht berührungssicher. Auch weitere Umstände, wie zb eine Verlegung der Anschlussleitung zur Steckdose in einer Leichtbauwand (gedämmt), reduzieren die nutzbare Gesamtleistung.. Sonst schmort die Leitung irgendwann weg...
Etwas so zu normieren, dass es wirklich für jeden Fall anwendbar ist... nicht so einfach. Ich würde die PV immer separat verkabeln.
 
theGucky schrieb:
Laien-Beispiel:
Wenn du 3,8kW anschließt dann sind auf dem Stromkreis +3,8kW, aber eine Sicherung auslöst würde erst bei -3,8kW auslösen.
Das stimmt so überhaupt nicht: Man darf nur 800 Watt einspießen, die restlichen 3 kW gehen dennoch über die Sicherung. Je nachdem wo nun die "Einspeisesteckdose" sitzt, kann es zu Problemen kommen. Wenn die Steckdose die letzte der ganzen Strecke bis zur Sicherung ist, dann kann es überhaupt nicht zu Problemen kommen, da der Teilabschnied zwischen Verbraucher und Hausstromquelle korrekt abgesichert ist, und der Teil von BKW-Dose zum Verbraucher auch nur mit 800 Watt.
 
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Jaja,kann man viel dran rum meckern.
Aber: positiv gesehen ist das normale 0815 Balkonkraftwerk jetzt normkonform. Also kein Problem mit Versicherung o.ä.
 
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Es macht so gar keinen Sinn.

Der Aufbau sieht doch so aus:

Solarmodule -> Wechselrichter -> Steckdose

Und da gibts die Begrenzung von 800W beim Wechselrichter.
Ob man jetzt
Solarmodule 960W -> Wechselrichter 800W -> Steckdose hat
oder
Solarmodule 2000W -> Wechselrichter 800W -> Steckdose
ist also komplett egal. Über den Schuko Stecker an der Steckdose laufen maximal 800W, völlig egal ob am Wechselrichter jetzt zwei Module mit 960W oder vier Module mit 2000W dran hängen.

Und bei den meisten die 2000W haben wird der Aufbau eher so aussehen:

Solarmodule 2000W -> Batterien -> Wechselrichter -> 800W -> Steckdose
Wobei der aktuelle Stand ist dass man heutzutage Batterien + Wechselrichter in einem Gerät hat.
Wenn die Solarmodule 2000W erzeugen, landen davon 1200W in der Batterie und 800W im Hausnetz.

In keinem dieser Fälle wird der Schuko Stecker mit mehr als 800W belastet.

Also wieder mal eine sehr seltsame VDE-Norm die ziemlich realitätsfern ist.
 
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