Bauknecht will Geld für den Techniker

SourceCoder

Lt. Commander
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Apr. 2012
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1.585
Hallo zusammen,

ich habe hier ein Kühlschrank mit NoFrost Funktion vor ca. 4-5 gekauft und bis jetzt nicht im Einsatz da ich erst vor einigen Tagen in die Wohnung eingezogen bin. Nun musste ich leider feststellen, das der Kühlschrank nicht richtig kühl.
Deswegen habe ich Bauknecht kontaktiert das Sie sich das bitte mal anschauen sollen, und das erste was mir der Mitarbeiter sagt ist: "Sie müssen den Techniker bezahlen, wenn das Gerät doch nicht defekt ist".

Hallo? Wo sind wir hier, wenn ich selbst den Fehler analysieren und beheben könnte, würde ich doch nicht beim Herstellen nachfragen. Nun meine Frage, weiß einer ob das Gesetzlich erlaubt ist oder versucht hier Bauknecht einen unwissenden Kunden abzuziehen?
 
Das ist völlig normal.
 
Sicher. Wenn es kein Defekt ist und so kein Garantie / Gewährleistungsfall, dann musst Du die entstandenen Kosten tragen. Was ist daran so ungewöhnlich. Das ist im jedem Bereich so. Nicht nur bei Kühlschränken.
 
Zunächst sollte man erstmal klären, was der TE unter 'kühlt nicht richtig' versteht.

Wie genau äußert sich der Fehler (Ist) und wie müsste sich der Kühlschrank unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen verhalten (Soll)?

Weicht das Ist-Verhalten deutlich von den geforderten Leistungsdaten ab und ist er laut Hersteller korrekt aufgestellt und in Betrieb genommen worden, so kann man wohl von einem Mangel und damit einem Gewährleistungsfall ausgehen.

Für den Gewährleistungsfall genügt die Feststellung des Käufers, dass der festgestellte Mangel wiederholt und nachvollziehbar (auch sporadisch) auftritt. Zwecks Beweisbarkeit empfehlen sich Fotos (z.B. von der Temperaturanzeige), ein Tagebuch mit abgelesenen Temperaturdaten oder ähnlich aussagekräftige Dinge.

Sollte der Mangel durch eine Überprüfung des Verkäufers/Herstellers nicht feststellbar sein, kann die Zahlung der Überprüfungspauschale mit Hinweis auf obige Nachweise verweigert werden.
 
Klar ist das normal.

Du hast zwar Vor Ort Service, das heißt aber nicht, dass man aus Langeweile Techniker für umsonnst rufen kann. Wenn der Kunde zu Blöd ist, die Bedienungsanleitung zu lesen und den Kühlschrank einzuschalten, dann zahlt der Kunde auch den Techniker.
 
Wie @Supermoto sagt (PS: wie ich gerade beim zweiten Lesen feststelle, wohl noch etwas darüber hinausgehend):
Im Rahmen der Gewährleistung - also an den Verkäufer wenden - fallen auch bei Feststellung des Nichtvorliegens eines Gewährleistungsfalls nicht ohne Weiteres Kosten für den Verbraucher an. Er müsste schon fahrlässig verkannt haben, dass er nicht berechtigt ist - und bin mir nicht mal sicher, ob einfache Fahrlässigkeit genügt.
 
@Droitteur:

Stimme dir vollkommen zu. Und sehe auch keinen Widerspruch zu meinem Beitrag #4. ;)

Nachtrag:

Übrigens gab es doch in einem anderen Thread irgendetwas zum Thema Mangel. Dort sieht der TE bereits eine unvollständige oder bereits geöffnete Original-Verpackung als Mangel an. Meiner Meinung kann man dies allerdings verneinen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE

Wenn das Gerät technisch einwandfrei ist, dann ist das so, als wenn Du Dir zu einem Produkt den Techniker einkaufst, der es Dir anschließt/einrichtet.

Das ist in anderen Bereichen (Telekom z.B.) nicht anders.

Lässt Du den Techniker kommen und es stellt sich heraus, dass ein defekt vorliegt - kostenfrei
Stellt sich aber heraus, dass das Gerät in Ordnung ist, der Anwender es lediglich falsch eingerichtet oder in betrieb genommen hat, dann zahlt der Kunde.

Ganz einfach und für mich auch absolut nachvollziehbar so.
 
Woher soll ich als Laie bitte wissen was dem Gerät fehlt?
Ich habe das Gerät nun in Verwendung und bin eigentlich der Meinung dass das Gerät nicht richtig kühlt.
Aber ich werde am besten das selbst nachmessen und dokumentieren.
 
Du hast es schon richtig erkannt. Erstelle ein eigenes Meßprotokoll, z.B. durch regelmäßige Innenraum-Messungen (verschiedene Zonen) mit einem IR-Thermometer oder simplen Fieberthermometer. Dann erkennst du ziemlich zuverlässig, ob ein Mangel vorliegt. Und man kann dir auch keine (grobe) Fahrlässigkeit vorwerfen.
 
SourceCoder schrieb:
Woher soll ich als Laie bitte wissen was dem Gerät fehlt?

Indem du all das schon mal ausschließt, worauf die Bedienungsanleitungen in der Regel hinweisen. Fehler beim Aufstellen, Fehler beim Befüllen, Fehler bei den Einstellungen etc
 
Thermometer kaufen und in den Kühlschrank legen. Gebrauchsanweisung durchlesen und die Kühlleistung des Gerätes feststellen. Temperatur ablesen und das subjektive "Ich glaube der kühlt nicht richtig", durch ein objektives "Ohh, er kühlt ja doch richtig" ersetzen lassen.
 
Im Kühlschrank muss schon was drin sein. Luft lässt sich nur schlecht kühlen :D

Manche Kühlschränke müssen nach einem Transport er längere Zeit stehen bleiben, bevor man sie einschalten darf. Die Bedienungsanleitung hilft da weiter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und ich vermisse eine korrekte Angabe dazu, was mit "4-5" gemeint ist! Jahre, Monate oder was? Wie gelagert, in der Originalverpackung oder ausgepackt im Freien?
 
can320 schrieb:
Manche Kühlschränke müssen nach einem Transport er längere Zeit stehen bleiben, bevor man sie einschalten darf.

Das gilt für alle. Besonders wenn man sie (entgegen der ausdrücklichen Anweisung) liegend transportiert hatte.
 
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