Bedingungen für Gewährleistung/arglistige Täuschung bei Privatverkauf

@Dominion tatsächlich, der Punkt ist mir noch gar nicht so richtig aufgefallen, er hat die Karte ja selbst erst noch nicht mal ein halbes Jahr, da ist die Aussage natürlich unglaubwürdig. Ich habe ihm jetzt hier per PN und per Mail geschrieben und gesagt, dass ich gesehen habe, dass die Karte hier als defekt gekauft wurde und nach der Reparatur gefragt und noch während ich hier diesen Beitrag schreibe kommt auch schon die Antwort.

Sinngemäß: Karte sei nicht defekt gewesen

Karte lief übrigens vom 22.10 bis 29.10 bei mir, am 29.10 war der Absturz während CSGO und danach dann kein Bild mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
@SSD Turbo
Anfangs habe ich ja auch gedacht, dass es sich um einen unglücklichen Zufall handeln würde. Darum habe ich auch zunächst wertneutral geschrieben, wie die Beweislage aussehen dürfte.

Inzwischen habe ich aber ebenfalls erhebliche Zweifel.

Ich schlage vor Du kontaktierst mal den ursprünglichen Verkäufer der Karte, bin gespannt was er dazu sagt, wie er die Karte verkauft hat.


EDIT:
Laut des Verkaufsposts des ersten Verkäufers lief die Karte einwandfrei, bis sie plötzlich kein Bild mehr auslieferte.
Das Argument des VK ist mMn nicht nachvollziehbar.

Weiß hier jemand, ob Wärmeleitpads überhaupt die Temperatur im Ofen vertragen? Oder ob die WLP vor dem Backen entfernt bzw nach dem Backen ersetzt werden sollte? Ich könnte mir das vorstellen, aber dazu fehlen mir die Kenntnisse. Kann hier jemand was dazu sagen?
Sonst könnte der Tausch der WLP ein starkes Indiz dafür sein, dass die Karte gebacken (d.h. unsachgemäß repariert) wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Dominion Verkäufer habe ich bereits gestern kontaktiert. Er meinte komischefrage sei dran gewesen und hätte ihm mittgeteilt er habe die Karte zum laufen bekommen, wie er das gemacht hat hat er dem ursprünglichen Verkäufer aber wohl nicht mitgeteilt. Habe ihn jetzt nochmals angeschrieben und gefragt für wie wahrscheinlich er es hält, dass die Karte nach Versand wieder lief und ob er noch die Nachrichten in seinem Postfach hat.
 
Idon schrieb:
Der Verkäufer schrieb "Hab keinen Ton feststellen können. [...]"

Darauf würde ich mich als Käufer aber doch verlassen können dürfen
Da kann man sich nicht drauf verlassen, da man nie weiß wie taub oder zumindest schwerhörig jemand ist. Schwerhörigkeit ist zunehmend auch ein Problem der Jüngeren
Smartin schrieb:
Zumal der Typ mehrere Grafikkarten gehandelt hat.
Mustis schrieb:
müsste doch auch unter gewerblich geführt sein
Eben, denn bei regelmäßigem Handel kann man schnell in den Bereich der Gewerbsmäßigkeit kommen. Beim Grakas wird dies niemand jemandem unterstellen der sich immer das neueste Modell holt und seine alte Graka dann verkauft, wer aber öfter gebrauchte kauft und verkauft, offenbar ohne sie jenseits eines Funktionstests überhaupt selbst zu nutzen, den dürften Gerichte und Behörden dann schon als Gewerbetreibenden einstufen, mit der Konsequenz das er sich auch der Gewährleistungspflicht nicht entziehen kann.
 
@Holt ob er jetzt gewerblich oder privat handelt ist nach meinem Kenntnisstand eigentlich egal, da die Gewährleistung (Mängelhaftung) scheinbar auch für private Verkäufer gilt, wenn sie nicht ausgeschlossen wird. Die Frage ist eher ob mir eine Gewährleistung in deisem Fall etwas bringt.
Drittens schreibt das deutsche Recht (nicht erst neu, sondern schon seit Anfang 2002!) eine zweijährige Mängelhaftung (früher noch als "Gewährleistung" bekannt) für alle üblichen Verkäufe vor (§438 BGB). Die Mängelhaftung besagt, dass der Kaufartikel bei Übergabe frei von (sich vielleicht erst später äußernden) Mängeln ist und der Verkäufer dafür haftet (dies also notfalls nachträglich herstellen muss). Dies betrifft definitiv auch Verbrauchsgüter wie Akkus oder Bremsen - das Gesetz kennt keine oft so genannten Verschleißteile. Diese Mängelhaftung kann bei gebrauchten Gegenständen auf 1 Jahr reduziert werden (§476 BGB). Sie kann von privaten Verkäufern auf 0 reduziert werden (§476 BGB). Sinnvoll ist also an Stelle des üblichen Geschwafels eine einfache klare Aussage wie
https://www.ebay.de/gds/Garantie-EU...g-bei-Privatverkauf-/10000000017536235/g.html
 
Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, dann ist es egal, wenn sie im Angebot ausgeschlossen wurde, dann ist es schon relevant, da dies bei gewerblichen Verkäufern eben nicht wirksam möglich ist. Wenn der VK sie nicht ausgeschlossen hat, dann muss er Dir den Schaden ersetzen, also z.B. nachbessern oder den Kauf rückabwickeln.
 
Holt schrieb:
Da kann man sich nicht drauf verlassen, da man nie weiß wie taub oder zumindest schwerhörig jemand ist. Schwerhörigkeit ist zunehmend auch ein Problem der Jüngeren
[...]

Vereinbarte Eigenschaften und so. Auch wenn ich meine, dass das deinerseits nur Spaß war, so erlaube ich mir dennoch den Hinweis, dass der Verkäufer ja später eingeräumt hat, dass er von dem Spulenfiepen wusste. Á la war bei mir nicht ganz so schlimm, der Käufer hätte es verschlimmert.
 
Ich habe ihm jetzt nochnmal geschrieben, dass ich zumindest eine Erstattung des halben Preises fair fände weil er dann nicht mal Verlust machen würde und nach eigenen Angaben auch kein Aufwand mit der Karte hatte. Hier die Antwort:
Sinngemaß: Karte war absolut in Ordung, du hast sie kaputt gemacht.

Ich habe ihm wenige Stunden nachdem ich die Karte hatte folgendes geschrieben:
22. Oktober 2018
https://abload.de/image.php?img=20181022_172136lndu4.jpg
Karte läuft, leider surren die Spulen aber ziemlich krass bei wechselnder Last. Habe bis jetzt nur Cinebech und Gta V getestet aber die Grafikkarte ist, zumindest bei diesen Anwendungen, leider deutlich zu hören :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem gegenüber würde ich aber ohne Rücksicht mein Recht einfordern und wenn er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann hat er sie zu leisten. Wenn er es doch getan hat, würde ich da mal nachforschen wie viele Graka (und sonstige HW) der so ge- und verkauft hat und ggf. mal schauen wie Finanz- und Gewebeaufsichtsamt dies beurteilen, denn deren Meinung dürfte sich im Zweifel ein Richter anschließen.
 
Ich würd mir auch eine Stellungnahme seitens CB wünschen. In meinen Augen ist der Ankauf defekter Ware mit der Absicht sie zu "reparieren" und wieder zu verkaufen klar gewerblich. Inwiefern ist dies auf dem CB Marktplatz erwünscht oder nicht? Des weiteren ist auf dem CB Marktplatz darauf hinzuweisen, dass es sich um reparierte Ware handelt? Wir bewegen uns auf dem CB Marktplatz doch nicht in einer professionellen Umgebung. Wie können also durchgeführte Reparaturen sach- und fachkundig sein? Und wen sie es sind, warum wird dann keine Gewährleistung gegeben?

Das Thema wirft einige Fragen auf (in meinen Augen).
 
wie wärs mal wenn man den VK hier in den Thread einläd das er sich hier vlt mal äußern kann zu der Sache?

Wenn er schon hier im Forum aktiv ist.
 
wieso? Soll er sich hier doch auch rechtfertigen wenn er es möchte, sehe darin kein Problem. Ist immer besser direkt 2 Meinungen ggü. stehen zu haben als eine Geschichte einseitig (nichts gegen dich direkt).

Ich finde das wird im HWLuxx Forum ganz gut gelöst, die haben ein extra Unterforum für Probleme im Marktplatz.
 
Also meiner Meinung nach @SSD Turbo ist es ein Ding der Fairness ihn hier einzubeziehen. Es wird ja schließlich über ihn geredet. Nicht das ich Dir was unterstelle, aber jede Medaille hat 2 Seiten.

Edit: Mist, @MrMorgan war schneller ;)
 
@Dominion
Backt man die Karten nicht bei deutlich unter 100°? Ich habe da irgendwas um 50-60° im Kopf. Demnach wäre es für mein Verständnis unkritisch mit der WLP, weil so eine GPU ja dauerhaft auch mal bis zu 80-90° heiß werden darf.

Zu gewerblich oder nicht, habe ich das hier gefunden. Zwar hier auf eBay bezogen, aber ich denke, man kann die Aussagen auf andere Fälle umlegen:
https://www.medienrecht-urheberrech...ndel/286-ebay-haendler-privat-gewerblich.html
Ist also nicht so einfach zu definieren, ab wann es gewerblich ist.

Nachdem, was bisher so kam, kann man schon darauf schließen, dass der Verkäufer zumindest von möglichen zukünftigen Problemen der Grafikkarte wissen konnte. Backen ist ja nun nicht wirklich repariert.
Ich finde das im Luxx auch besser gelöst mit dem Unterforum für Probleme im Marktplatz und man sollte den Verkäufer auch anhören.
Auch um hier im Forum besser einschätzen zu können, ob man weiter sanktionieren muss (Marktplatzsperre z.B.).

Wenn es wirklich hart auf hart kommt, weiß ich nicht, ob es bei dem eher geringen Streitwert (42€?) die Mühe wert ist. Einige werden sagen, aus Prinzip schon. Kann ich ja auch irgendwie verstehen. Aber ich denke auch, dass eine Stunde deiner Zeit bereits wertvoller sein dürfte.
 
natürlich ist das kein Verfahren wert.
Ungeachtet dessen gehören solche Leute gesperrt.
 
Einseitige Willkür wäre das hier ja zwangsweise bei ner MP Sperre ;)

Letztendlich entscheided natürlich die Forenleitung.
 
Ich habe keine Lust, bei jemanden Sachen zu kaufen, der diese als defekt kauft, als i.O. verkauft und mir dann noch unterstellt, dass ich sie kaputt gemacht hätte.
Aber das ist manchmal auch die Krux des Gebrauchtkaufes. Deswegen kaufe ich ohnehin fast immer nur noch neu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thane schrieb:
@Dominion
Backt man die Karten nicht bei deutlich unter 100°? Ich habe da irgendwas um 50-60° im Kopf. Demnach wäre es für mein Verständnis unkritisch mit der WLP, weil so eine GPU ja dauerhaft auch mal bis zu 80-90° heiß werden darf.

Also ich habe keinerlei Erfahrung mit der Materie "Grafikkarte backen", bin nach kurzer Suche jedoch auf diese Seite gestoßen:

https://blog-it-solutions.de/grafikkarte-backen-die-erfolgreiche-methode/

Hiernach wird mit 100 Grad begonnen, danach bis zum Erfolg jedoch auch bei 160 Grad, 190 Grad und 220 Grad. Auf besagter Seite wurde ein Erfolg erst nach 30 Minuten bei 190 Grad erzielt.

Und bei diesen Temperaturen stellt sich mir die Frage, wie es mit der WLP ausschaut. Hält diese solche Temperaturen durch, oder muss sie ersetzt werden?
 
Zurück
Oben