Bedingungen für Gewährleistung/arglistige Täuschung bei Privatverkauf

@Ribery88
Das finde ich ist ein sehr guter Vorschlag.

Wenn er darüber aufklärt, auf welche Weise repariert wurde, können wir die Rechtslage wesentlich besser abschätzen. Und auch zwischen den beiden Parteien vermitteln, falls möglich.
 
die karte wurde bestimmt "gebacken" oder so

Jedem der sowas ernsthaft in Erwägung zieht müsste sich soweit informiert haben, das solche "Reparaturen" meist nicht lange heben und sich der Fehler nach wenigen Wochen bis Monaten wieder einschleicht.
 
Dominion schrieb:
@Idon
Die Kommunikation zwischen VK und TE können wir ja hier nicht nachvollziehen. Ich denke nur, wenn der VK ein wirklich schlechtes Gewissen hätte oder haben müsste, würde er nicht so reagieren ("Lügner" und schlechte Bewertung). Da hätte er sich vermutlich eher gar nicht zum Fall gemeldet.
Ich würde auch nicht ausschließen, dass er einfach nur so ignorant und von seinem Bild der Dinge so überzeugt ist, dass er es einfach nicht blickt und vielleicht sogar tatsächlich denkt ich unterstelle ihm was zu unrecht. Wie dem auch sei, es ist auf jeden Fall ein schwieriger Zeitgenosse mit dem sachliche Diskussion leider recht auswegslos scheint. Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass sojemand hier im Markplatz eiegntlich nichts verloren hat. Meine negative Bewertung von ihm habe ich bereits von der Moderation löschen lassen (danke dafür nochmal liebe Mods). Die Frage ob man ihn im Marktplatz sperren kann wäre natürlich interessant. @Veit @sudfaisl ?
 
Sauber gelaufen ist das jedenfalls nicht. Eine defekte Karte gekauft und dann zwei Monate später ohne einen Mucks zu sagen wieder verkaufen (und sogar erst noch 110 Eur fordern), finde ich absolut keinen fairen Umgang. Zumal der Typ mehrere Grafikkarten gehandelt hat. Sieht für mich nach "Geschichtenerzähler" aus. Für mich klingt das nach Hinterhofbastler, der sich an defekten Teilen versucht und diese dann wieder verkauft. Betrug würde ich vielleicht nicht unterstellen, aber eine arglistige Täuschung sehe ich darin schon, auf explizite Nachfrage zu behaupten, die Karte habe kein Spulenfiepen und auch die Vorgeschichte zu verschweigen. Fair wäre gewesen, klar zu sagen, dass er die gekauft und repariert hat.
 
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Dominion schrieb:
[...]
Das Spulenfiepen wurde ja nicht explizit verneint.

Ich verstehe deine Sichtweise bezüglich der Überzeugung des Verkäufers. Da haben wir wohl einfach in der Vergangenheit unterschiedliche Erfahrungen gemacht oder ich bin in diesem Punkt noch misstrauischer als ich bisher dachte. :)

Zum Thema Spulenfiepen: Der Verkäufer schrieb "Hab keinen Ton feststellen können. [...]"

Darauf würde ich mich als Käufer aber doch verlassen können dürfen, insbesondere, wenn ich extra danach gefragt habe und auch genau damit mein Kaufangebot verknüpft habe, mir die Sache also wirklich wichtig zu sein scheint?
 
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sehe ich genauso, wenn einer anfragt und die Frage quasi unter die Bedingung eines Kaufes stellt, dann hat die Aussage auch eine andere Qualität, zumal der Verkäufer (wie ich es verstanden habe) dem Käufer nachträglich ja noch unterstellt hat, dass dieser das Spulenfiepen verursacht habe. (womit wohl unstreitig sein dürfte, dass er das Spulenfiepen im Video dann auch wahrgenommen hat).
 
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eine fachmännisch durchgeführte Reparatur müsste doch auch unter gewerblich geführt sein oder? Also ich würde definitiv einen Hinweis erwarten, dass es sich um eine reparierte Sache handelt. Das man eine, auch fachmännisch, reparierte Ware ohne Hinweis darauf verkaufen darf kann ich mir grad auch nicht so ganz vorstellen. Jeder Handel gibt an, wenn es sich um refurbshied oder dergleichen handelt.
 
Smartin schrieb:
(womit wohl unstreitig sein dürfte, dass er das Spulenfiepen im Video dann auch wahrgenommen hat).
Das hat er auf jeden Fall wahrgenommen, er sagt ja auch, dass es bei ihm nicht so krass war wie bei mir.
 
naja, spulenfiepen ist auch stark abhängig vom genutzten Netzteil, diese Erfahrung habe ich schon selbst machen können ;)
 
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@MrMorgan deswegen habe ich ja extra in einem zweiten System getestet. Natürlich ist das noch nicht wissenschaftlich belastbar aber...

Stand ist jetzt, ich habe den Käufer von Kleinanzeigen über die Umstände informiert und gefragt ob er die Karte trotzdem kaufen will. Er würde es trotzdem versuchen sie nochmal zu reparieren und bietet mir 28€ somit würde sich mein Verlust von 70€ auf 42€ schmälern. Wäre auf jeden Fall bequemer als sich weiter mit dem Verkäufer rumzuschlagen :confused_alt:
 
na das musst du schon für dich selbst entscheiden...

wegne 42€ würde ich wohl jetzt auch nicht die große welle machen, aber ärgerlich ist es schon
 
@SSD Turbo Also wenn es alles mit dem aktuellen Käufer abgesprochen ist, würde ich sie verkaufen. Natürlich nochmal ausführliche Bilder machen vorallem mit Seriennr. usw. und dann trotzdem weiter mit dem Verkäufer streiten. Das eine hat für mich nichts mit dem anderen zu tun. Was du ihm oder er dir anbieten kann, ist eben die Ersattung von der Differenz von 42€. Das du einfach als 0 Nummer daraus kommst.
 
Und dann bietet der Verkäufer an, dass er die Karte zurücknimmt, was natürlich nicht geht, weil der TE sie weiterverkauft hat und er ist aus der Sache problemlos raus.
 
Nun, wenn wir arglistige Täuschung annehmen, also die Tatsache, dass er absichtlich eine sterbende Grafikkarte verkauft hat, wäre es dann nicht an der Zeit ihm, zumindest hier, das Handwerk zu legen?
 
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Das ist natürlich ein Aspekt, aber eigentlich habe ich die Karte ja schon weiterverkauft bevor ich hier herausgefunden habe, dass die Karte bereits einmal defekt war. Und bisher war der Verkäufer auch nicht besonders kooperativ, ob er wohl mit der Androhung rechtlicher Schritte kooperativer ist weiß ich nicht.
 
Kann man die Sache nicht einem Mod melden und den Verkäufer vom Marktplatz nehmen, bevor soetwas wieder passiert?
Das wäre auch noch zu machen.
 
@Serious_Sam ich hatte schon Kontakt mit Veit bezüglich der Sache. Er hatte mir geraten dem Verkäufer im Thread eine Frist zu setzten zu der Sache Stellung zu nehmen, was ich dann ja auch gemacht habe. Über eine Markplatzserre haben wir noch nicht geredet aber ich habe die Mods ja mal oben in Beitrag #24 markiert.
 
Mustis schrieb:
eine fachmännisch durchgeführte Reparatur müsste doch auch unter gewerblich geführt sein oder? Also ich würde definitiv einen Hinweis erwarten, dass es sich um eine reparierte Sache handelt. Das man eine, auch fachmännisch, reparierte Ware ohne Hinweis darauf verkaufen darf kann ich mir grad auch nicht so ganz vorstellen. Jeder Handel gibt an, wenn es sich um refurbshied oder dergleichen handelt.

Ein solcher Hinweis kann nicht zwingend vorausgesetzt werden:
Angabepflichtig sind lediglich vorhandene Mängel, nicht jedoch vorherige Reparaturen (da diese, sofern fachgerecht ausgeführt, keinen Mangel darstellen).


@SSD Turbo
Mir ist jetzt, da ich etwas mehr Zeit habe mich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen, jedoch etwas aufgefallen, was auch bei mir Zweifel an der Ehrlichkeit bzw fachgerechten Reparatur aufkommen lassen. Und zwar das Datum des Verkaufs der Karte an Deinen Verkäufer (als sie noch defekt war) in Verbindung mit seiner Aussage, er habe zwar kein Spulenfiepen wahrgenommen, es sei jedoch "schon eine Weile her", als er die Karte zum letzten Mal in Betrieb hatte.

Die defekte Karte war am 09.08.2018 hier bei CB inseriert worden. Rechnen wir jetzt noch die Zeit hinzu, die der Verkauf an sich gedauert hat; dazu den Versand und die Reparatur (interessant wäre auch noch die Frage, wann die Karte vom VK hier inseriert worden ist), so halte ich diese Aussage für unglaubwürdig. "Schon eine Weile her" ist zwar sicher kein bestimmbarer Rechtsbegriff, jedoch ist davon auszugehen, dass die Karte im System des VK innerhalb der letzten 3 Monate lief.
Eine Aussage wie [sinngemäß] "ich kann mich gar nicht mehr genau erinnern" ist bei dieser Zeitspanne nicht glaubwürdig.


Mit "fachgerecht repariert" (meine o.g. Posts) meine ich ganz sicher nicht das Backen und damit verbunden ein Aufweichen der Lötstellen. Sowas stellt keine fachgerechte Reparatur dar. Ich hatte anfangs das Verlöten neuer Speicher o.ä. im Sinn. Wer das Wissen besitzt, wie man eine solche Karte durch Backen funktionstüchtig bekommt, dem darf auch das Wissen unterstellt werden, dass eine solche Maßnahme in vielen Fällen keine dauerhafte Lösung darstellt.

Das Backen stellt lediglich eine unsachgemäße Reparatur dar, und eine solche wäre in der Tat angabepflichtig, da die weitere Existenz eines bereits zuvor bekannten Sachmangels nicht einmal ansatzweise ausgeschlossen werden kann.


Mein Rat:
Als erstes solltest Du den VK anschreiben und auffordern, Dir die Art der durchgeführten Reparatur zu schildern. Das postest Du dann bitte hier.
 
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