Bedingungen für Gewährleistung/arglistige Täuschung bei Privatverkauf

SSD Turbo

Commander
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Hallo zusammen,

wie der ein oder andere vielleicht im Martplatz schon geshen hat habe ich hier eine GTX780ti gekauft. Nun hatte diese Karte aber ziemlich böses Spulenfiepen und ist schlussendlich auch noch abgeraucht und somit defekt. Der Verkäufer zeigt sich hier überhaupt nicht kooperativ. Er hat die Gewährleistung beim Verkauf jedoch nicht ausgeschlossen und zusätzlich frage ich mich ob hier evtl. sogar eine arglistige Täuschung vorliegen könnte. Erstmal wurde mir hier erzählt das von der Karte nichts zu hören sei:
fiepen1.PNG


Und dann habe ich gestern auch noch feststellen müssen, dass die Karte hier als defekt erworben wurde und mir ohne Hinweis darauf, dass es sich um eine "reparierte" Karte handelt verkauft wurden.
defekt1.PNG


Nun hatte ich eigentlich nicht wirklich Lust mich damit groß rumzuschlagen, dachte ja auch ich hätte vielleicht einfach nur Pech, dass die Karte mir jetzt abgeraucht ist, allerdings hätte man da mit den notwenigen Infos ja auch schon kommen sehen können. Jedenfalls hatte ich die Karte bei Kleinanzeigen als Defekt einegstellt um wenigstens die 70€ Verlust etwas zu schmälern , habe sie jetzt eigentlich auch schon verkauft mit der Angabe, dass keine Reperaturversuche unternommen wurden (wusste zu dem Zeitpunkt ja noch nicht das die Karte schon mal kauptt war).

Deshalb hätte ich jetzt gerne mal ein paar Ratschlägen von euch wie ich mit der ganzen Sache am besten weiter verfahren sollt. Die Karte habe ich zwar schon verpackt und frankiert, sie steht aber noch bei mir, also noch nicht versendet. Meine Forderung eines Preisnachlasses beim Verkäufer wurde von ihm abgelehnt, zusätzlich wurde ich dann hier auch noch als Lügner bezeichnet und schlecht bewertet.

mfg
SSD Turbo
 
Ohne Anwalt hast du da gar keinen Erfolg auf Aussicht. Wenn du eine Rechtsschutz hast dann los, wenn nicht dann ist es wohl Lehrgeld.
Verkaufen würde ich nur wenn es ohne Anwalt geht und als Lehrgeld verbucht wird.
 
Alles klar, danke habe leider keinen Rechtsschutz.
Benzer schrieb:
Verkaufen würde ich nur wenn es ohne Anwalt geht und als Lehrgeld verbucht wird.
Was genau meinst du damit? Verstehe das mit dem Lehrgeld nicht ganz?
 
Also weiterverkaufen ohne Hinweis, dass schon mal einer dran repariert hat, würde ich auf keinen Fall.
Sonst bist im nächsten Thread Du der Böse der Dinge verschwiegen hat.

Wenn Du zum Anwalt gehst, dann solltest Du die Karte nicht verkaufen. So verstehe ich @Benzer
 
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Wenn du den Weg mit Anwalt gegangen wärst, hätte ich die Karte nicht verkauft. Dann wären die 70€ Lehrgeld gewesen. So kannst du die Karte als Defekt an Bastler verkaufen und noch etwas rausschlagen.
 
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FrankenDoM schrieb:
Also weiterverkaufen ohne Hinweis, dass schon mal einer dran repariert hat, würde ich auf keinen Fall.
@Benzer
Ja ich würde den Käufer auf jeden Fall nochmal darüber informieren, das sich da eine Änderung ergeben hat, DHL hatte gerstern ein Problem mit dem System und konnte es nicht erfassen sonst wäre es schon weg gewesen.

Ja wenn ich den Versuch wagen würde den Kaufpreis zurück zu holen würde ich die Karte natürlich nicht verkaufen. Wollte mich jetzt nur mal hier umhören um mein weiteres Vorgehen dann zu Planen, muss ja mit dem Käufer der Karte in Kontakt treten und entweder sagen, dass ich die Karte nicht mehr verkaufen kann oder eben, dass er sie haben kann falls er sie mit dem neuen Kenntnisstand noch will.
 
@SSD Turbo
Obwohl die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, müsstest Du beweisen, dass die Karte bereits bei Übergabe an den Versanddienstleister durch den Verkäufer mangelhaft war.

Wenn dieser Nachweis jedoch gelingt, was unwahrscheinlich ist, hättest Du gute Karten.
 
Ich hätte keinen Bock es einfach auf sich beruhen zu lassen. Vor allem deshalb, weil sie ja scheinbar als defekt gekauft, repariert und ohne das alles zu erwähnen Dir verkauft wurde, aber wie Du am besten vorgehst...
 
@Dominion ich kann ja wahrscheinlich nachweisen, dass die Karte bereits einmal defekt war (das sollte ja schon ein Mangel vor Übergabe sein) bzw. Übergabe an den Versanddienstleister gab es nicht, Karte wurde persönlich übergeben.

@FrankenDoM ja ich habe eigentlich auch keinen Bock mich hier übern Tisch ziehen zu lassen und den Täter einfach so davon kommen zu lassen, weiß aber nicht was ich hier groß tun kann ohne großen Aufwand oder Kosten zu haben.
 
Äh hallo?!
Ist doch egal wie man von anderen etwas Versteht.
Und ob du Rechtsschutzversichert bist oder nicht spielt auch keine rolle.

Wenn du Betrogen wurdest, steht es dir frei Strafanzeige zu Erstatten.
Ob der Staat jedoch Interesse an einer Verfolgung hat steht auf einem anderen Blatt.

Dann bleibt noch der Private Klageweg, und da ist dann eine Rechtsschutzversicherung recht nützlich weil die Kosten für einen Anwalt und die Prozesskosten im Raum stehen…

Ob es sich für dich Lohnt musst du selber Wissen.
 
Falls die Karte als Beweismittel benötigt werden sollte, so sollte sie sich natürlich in deinem Eigentum und Besitz befinden.

Gleichzeitig hat der (neue) Käufer natürlich einen Anspruch auf Lieferung der Kaufsache. Eventuell kommt man da aber mit Offenheit wieder raus.

Benzer schrieb:
Ohne Anwalt hast du da gar keinen Erfolg auf Aussicht. [...]

Wieso nicht?

Und warum sollte eine Rechtsschutz in einen sowieso ausweglosen Fall investieren?

Dominion schrieb:
@SSD Turbo
Obwohl die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, müsstest Du beweisen, dass die Karte bereits bei Übergabe an den Versanddienstleister durch den Verkäufer mangelhaft war.

Wenn dieser Nachweis jedoch gelingt, was unwahrscheinlich ist, hättest Du gute Karten.

Findest du das unwahrscheinlich? Obwohl hier ein Thread bzw. die Historie der Karte bekannt ist?

Ich bin immer kein Freund von Arglist etc., aber mit dieser Historie kann man ja durchaus mal in die sonst hier im Forum fallenden Schlagworte prüfen. Neben Arglist also Betrug, üble Nachrede... und zivilrechtlich gibt's ja letztlich auch noch Treu und Glauben.


Kurzum: Ob der TE das alles kann - fachlich wie psychisch, inkl. dem notwendigen Zeit- und vielleicht Finanzaufwand - weiß ich nicht. Wäre das mein Fall, so hätte ich neben meiner allgemein perversen Freude an solchen Sachverhalten auch die persönliche Motivation, nicht das Ende der Kette darzustellen. Und ich würde das Unterfangen nicht als ausweglos sehen.
 
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Einen Nachweis für einen Defekt beim Kauf hat doch der TE ?
Der Verkäufer hat ja die Karte damals schon als Defekt angeboten, wenn ich den Zusammenhang richtig verstehe

Also ich hätte an deiner Stelle den Verkäufer aufgefordert eine Nachbesserung durchzuführen
Kann er dies nicht dann trittst du vom Kaufvertrag zurück...
 
@SSD Turbo
So lange die Reparatur seinerzeit fachgerecht erfolgte und der ursprüngliche Mangel damit vollständig beseitigt war, gibt es keine Pflicht darüber aufzuklären.


@Idon
Ich sehe bislang nur keine nachweisbare Arglist beim Verkäufer. Die Karte lief ja anfangs beim TE.
Daher glaube ich nicht, dass der Verkäufer die Absicht hatte, den TE zu betrügen. Wahrscheinlich war es eher großes Pech... .
 
@Dominion

Die Karte lief wohl, so wie ich das rekonstruieren kann, keine zwei Wochen beim TE. Es ist also durchaus vorstellbar, dass die Karte nur soweit wieder "repariert" wurde, dass sie gerade eben diese kurze Zeit hält - in der Hoffnung, dass der Verkäufer sich mit eben deiner Argumentation exkulpieren kann.
Edit: Der Verkäufer hatte die Karte wohl selbst erst im August 2018 erhalten.

Warum auch sonst sollte der Verkäufer nicht mit offenen Karten spielen? Warum sollte er gar nicht reagieren, wenn der TE ihn anspricht und ihn auch noch schlecht bewerten etc.?


Ohne das also zu beantworten, weil vielleicht unnötig, der Punkt des Spulenfiepens: Der Verkäufer könnte hier zugesichert haben (siehe den durch den TE im Eröffnungspost verlinkten Thread), dass die Karte kein Spuelfiepen hat. Offensichtlich hat sie dennoch eines, der Käufer wusste davon eventuell sogar (siehe dieses PM-Zitat: https://www.computerbase.de/forum/t...-gpus-rams-mobos.1829871/page-3#post-21950380).


Ohne weitere Prüfung wüsste ich nicht, warum der TE hier auf den ganzen Kosten (alleine) sitzen bleiben sollte.
 
@Dominion der Magel war temporär auf jeden Fall beseitigt, die Karte leiferte ein Bild. Die "Fehlinformation" gezog sich zu beginn ja nur auf das extreme Spulenfiepen, nachdem er ursprünglich behauptet hatte nichts gehört zu haben. Er hat sich aber selbst mehrfach selbst teilweise des Fiepens widersprochen nachem ich dies angesprochen hatte. Ich vermut das er die Karte halt evtl. gebacken hat oder sowas und dass das keinen langfristigen Erfolg hat sollte ja bekannt sein. Hier ein gutes Video dazu:

Eine ausdrückliche Absicht eines Betruges würde ich hier jetzt auch nicht wirklich sehen, eher dreistigkeit und einen Verkauf bei dem durchaus im Hinterkopf die Mängel bekannt waren. Sprich dem Verkäufer war die Qualität und Lebensdauer des Produkts einfach egal. Ebenso ist er ja auch nicht daran interessier mir entgegen zu kommen. Ein anständiger Verkäufer hätte Nachbessrung oder Rücknahme angeboten oder wäre auf einen Preisnachlass einegagengen, ich habe ja nicht mal den vollen Kaufpreis von ihm gefordert worauf er ja aber antwortete, dass ich nicht mal 5€ bekommen würde.
 
Die von dir angemerkten Punkte sind jetzt aber unter Umständen genau die, die in Richtung Betrug gehen könnten. Es ist nobel von dir, dass du dem Verkäufer das nicht unterstellen und zutrauen möchtest.

Wie gesagt, der Verkäufer hatte die Karte ja selbst nicht lange im Bestand. Warum nicht? Wer kauft eine bekannt defekte 780 Ti für 25€+Versand und verkauft diese ~3 Monate später als nicht-defekt für 70€(+Versand?)?
 
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@Idon
Wenn der Nachweis gelänge, dass die Karte nur unzureichend repariert wurde (und dadurch die kurze Haltbarkeit bedingt war), dann ändert sich meine Betrachtungsweise natürlich. Dann würde ich Dir zustimmen.


Die Kommunikation zwischen VK und TE können wir ja hier nicht nachvollziehen. Ich denke nur, wenn der VK ein wirklich schlechtes Gewissen hätte oder haben müsste, würde er nicht so reagieren ("Lügner" und schlechte Bewertung). Da hätte er sich vermutlich eher gar nicht zum Fall gemeldet.


Sollte die Karte tatsächlich nur gebacken worden sein, und man könnte dies irgendwie feststellen, würde ich allerdings sagen, dass dies für eine Kenntnis eines Mangels sprechen würde, dessen Beseitigung nicht sicher angenommen werden kann. In dem Falle würde ich dem TE seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung (oder ggf Rücktritt) definitiv zuerkennen.


Das Spulenfiepen wurde ja nicht explizit verneint.
 
@Dominion
Dann wäre doch am einfachsten dass der Verkäufer dem TE mitteilt wie er die Grafikkarte ordnungsgemäß repariert hat und wie er das nachweisen kann ?
 
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Zutrauen möchte ich ihm das, untersellten möchte ich es nur nicht, da ich es eben nicht zu 100% belegen kann. Es kann ja sein, dass er tatsählich dachte, dass die Karte jetzt einfach funktioniren wird. Das er nichts von Spulenfiepen gehört hat halte ich für unwahrscheinlich, das er es nicht so krass wie ich gehabt hat, halt ich zwar für wahrscheinlich, aber er hatte die Karte ja wahrscheinlich auch nie im Einsatz und Furmark ist jetzt ja nicht gerade etwas wo eine Karte zwangsläugfig groß Fiept. Bei Microsoft Office hat sie ja auch nicht gefiept, wenn ich also nie ein Spiel oder sonst was starte könnte ich ja auch behaupten nix vom Fiepen zu wissen.

Das der Verkäufer nur Profit aus der Karte schlagen wollte ist ja aber wohl offentlich, was aber auch ziemlich traurig ist, da er offentlichtlich ja geung Geld hat sich eine RTX2080 zu kaufen deren Garantie er direkt durch auftragen von Flüssigmetall zerstört.

Zum Thema Flüssogmetall, er hatte mir gesagt, dass er sie damit vershen hat und sie dadruch viel kühler und leiser laufen würde als zuvor. Im Thread sieht man ja aber, dass er sie ja selbst schon mit Flüssigmetall gekauft hat. Diese Aussage habe ich aber nur mündlich. Habe auch mal bei einem anderen Käufer aus dem Thread nachgefragt wie seine Sachen so waren und deren Zustand war wohl auch eher dürftig.
 
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