Tja wo soll ich wohl so eine Frage stellen? Natürlich in dieses Forum:
Ich habe eine Wohnung seit 1.10.07 und habe sie nun eben knapp über nen jahr bewohnt; ich zieh hier zum 1.11.08 aus. In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich:
"Kosten für Schönheitsreperatur: trägt der Mieter"
Ich find den Satz schwammig. Und abgewohnt hab ich in dieser Zeit in der Wohnung hier eh nix. In eine renovierte Wohnung bin ich damals auch gar nich gekommen. Der Zustand der Wohnung ist aber OK und war es auch damals. Der übernommene Zustand der Wohnung und speziell die Renovierung der Wohnung bei Auszug sind nicht speziell aufgeführt in dem Vertrag. Halt nur der Satz zur Schönheitsreperatur oben. Meiner Meinung nach, haben die einfach pech gehabt :-/ Ich seh auch nicht ein, hier zu renovieren nur weil sie es in den Sinn bekommen. Seh ich das nun richtig? Also Stinkefinger zeigen?
Gruß
Ich habe eine Wohnung seit 1.10.07 und habe sie nun eben knapp über nen jahr bewohnt; ich zieh hier zum 1.11.08 aus. In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich:
"Kosten für Schönheitsreperatur: trägt der Mieter"
Ich find den Satz schwammig. Und abgewohnt hab ich in dieser Zeit in der Wohnung hier eh nix. In eine renovierte Wohnung bin ich damals auch gar nich gekommen. Der Zustand der Wohnung ist aber OK und war es auch damals. Der übernommene Zustand der Wohnung und speziell die Renovierung der Wohnung bei Auszug sind nicht speziell aufgeführt in dem Vertrag. Halt nur der Satz zur Schönheitsreperatur oben. Meiner Meinung nach, haben die einfach pech gehabt :-/ Ich seh auch nicht ein, hier zu renovieren nur weil sie es in den Sinn bekommen. Seh ich das nun richtig? Also Stinkefinger zeigen?
Gruß