Bei Auszug renovieren

ManfredW

Cadet 4th Year
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März 2007
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Tja wo soll ich wohl so eine Frage stellen? Natürlich in dieses Forum:

Ich habe eine Wohnung seit 1.10.07 und habe sie nun eben knapp über nen jahr bewohnt; ich zieh hier zum 1.11.08 aus. In meinem Mietvertrag steht wortwörtlich:

"Kosten für Schönheitsreperatur: trägt der Mieter"

Ich find den Satz schwammig. Und abgewohnt hab ich in dieser Zeit in der Wohnung hier eh nix. In eine renovierte Wohnung bin ich damals auch gar nich gekommen. Der Zustand der Wohnung ist aber OK und war es auch damals. Der übernommene Zustand der Wohnung und speziell die Renovierung der Wohnung bei Auszug sind nicht speziell aufgeführt in dem Vertrag. Halt nur der Satz zur Schönheitsreperatur oben. Meiner Meinung nach, haben die einfach pech gehabt :-/ Ich seh auch nicht ein, hier zu renovieren nur weil sie es in den Sinn bekommen. Seh ich das nun richtig? Also Stinkefinger zeigen?

Gruß
 
Schönheitsreparaturen hängen damit zusammen, dass Du z. B. mit der Zeit auf eigene Kosten die Wände streichen bzw. tapezieren musst. Schließlich "verwohnst" Du die Bude auch selbst. Wenn Du ausziehst, muss die Wohnung normalerweise wieder in dem Zustand verlassen werden, in welchem Du sie bezogen hast. Wenn also alles frisch renoviert war, dann musst Du sie renovieren (falls das nötig sein sollte). Wenn die Wände vorher weiß waren und jetzt immer noch weiß sind, sehe ich keinen Handlungsbedarf.

Aber nehmen wir an, Du hast unzählige Löcher in die Wände gebohrt. Dann wirst Du die wohl wieder verschließen müssen. Ich habe meine Wohnung damals in unrenoviertem Zustand bezogen. Deshalb muss ich sie nicht renovieren, wenn ich ausziehen sollte.
 
Vielleicht hilft dir diese Seite das weiter.

oder auch hier (Auszug):
Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren, immer nach seinem Auszug zu renovieren, oder die zusätzlich das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, oder das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen.
 
Das Zitat deckt in erster Linie den Fall ab, dass in einem Mietvertag steht, der Mieter müsse alle x Jahre z. B. die Wände streichen. Solche Passagen sind für unwirksam erklärt worden.

Aber es stimmt schon: Eine "automatische" Pflicht zur Renovierung, nur weil man auszieht, gibt es so nicht.
 
Geil, ja. Ich habs doch geahnt xD Ohne Miracel Whip?! Ohne mich!

Bla ich würds ja einsehen zu renovieren, wenn hier renovierungsbedarf besteht. aber der besteht einfach nicht. die mögen wohl halt einfach nur den durft frischer farbe bzw. wollen dem nachmieter das wort frisch renoviert unter der nase halten und damit ihre exorbitant hohe miete rechtfertigen.

danke für eure ansichten/hilfen
 
Ich glaube mit dem einzelnen, verloren Satz
Kosten für Schönheitsreperatur: trägt der Mieter
ist eher gemeint, dass du defekte Glühbirnen usw. austauschst.

Bevor du dich mit deinem Vermieter anlegst würde ich dir empfehlen, dir vorher die Artikel dazu auf der Mieterbund-Seite ausführlich durchlesen.

Achja, die Mietkaution muss dir mit Zinsen zurückgezahlt werden (vergessen einige Vermieter gern).
 
nene das mußt du nicht.
schöhnheitsreperaturen haben nicht mit ner renovierung gemein.

habe 2005 das gleiche thema gehabt und nach eingehender studie meines mietvertrages und geltendem recht habe ich die wohnung nicht renoviert.
mein vermieter war da anderer ansicht aber das war mir schnuppe.


ich habe lediglich gestrischen weil die wände zum teil auf einer höhe von 50 cm verschmutz waren.
kleinkind und zwei hunde eben.

wichtiges detail damals war das ich erst 14 monate darin gewohnt hatte.
 
st eher gemeint, dass du defekte Glühbirnen usw. austauschst.
Das würde dann aber bedeuten, das er seine Wohnung möbliert gemietet hat oder meinst Du er nimmt die Lampen nicht raus wenn er auszieht, also braucht er auch keine Birnen wechseln. Er muss auch nicht die Wände streichen, wenn sie weiss waren als er eingezogen ist, er sie aber lila angemalt hat. Jeder kann seine Wohnung so gestalten wie er es für seinen Geschmack haben möchte. Hat er aber Nägel in die Wand gekloppt um Bilder aufzuhängen, muss er die auch wieder entfernen, entsteht dabei ein Schaden an den Wänden, weil z.B. der Putz abgebröckelt ist, sieht es schon anders aus. Bei sowas ist es dann immer gut wenn in der Haftpflicht Mietschäden inbegriffen sind, dann kann man beim Schadensfall die Versicherung in Anspruch nehmen, die schicken einen Gutachter und dann wird entschieden was Du machen musst oder auch nicht, weil die haben den Überblick was abgewohnt und durch normalen Verschleiss durch die Miete bereits abgegolten ist, wenn dann noch etwas gezahlt/repariert werden muss zahlt es die Versicherung. Wenn sie die Schäden nicht akzeptieren, Pech für den Vermieter, dann muss er wohl das Gericht bemühen und selbst einen Gutachter beauftragen. Habe so mal einen Anspruch von 6000,- DM auf gerade mal 500,- DM runterhandeln können, weil die Kinder einen Nachtspeicherofen, der mit Marmorplatten abgedeckt war, beschädigt haben (wurde nicht mehr hergestellt, also Sonderanfertigung) das hat dann die Versicherung auch gezahlt. Der Vermieter wollte auch noch 1 neue Haus-Tür haben, weil unser Hund beim öffnen der Tür seine Kratzer über der Klinke hinterlassen hatte, die Tür wurde abgeschliffen und übergestrichen, war schon in den 500,- DM mit enthalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ende vom Lied war, dass der Nachmieter die Wohnung für nicht renovierungsbedürftig angesehen hatte und gut war. Also konnte man sich auch ohne böses Blut verabschieden. Die Vermieter hatte aber echt einen anner Klatsche. Wenn möglich werde ich privatvermietete Wohnungen ab jetzt vermeiden.
 
Hast du auch ein Wohnungsübergabeprotokoll vorliegen? Wenn nicht, kann der Vermieter immer noch behaupten, dass da etwas zu renovieren wäre.
 
Am Besten mal ne Mietrechtsschutzversicherung abschließen ;)
 
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