Schönheitsreparaturen bei Auszug - Reste von Umbaumaßnahmen

Egal wie gut das Verhältnis ist - ich verlange von meinen Mietern einfach keine entsprechenden Fachkenntnisse. Der Wille kann ja durchaus da sein. Dürfte doch auch jeden Mieter freuen, wenn Sie nicht im Umzugsstress noch schnell Pinsel und Farbroller schwingen sollen.

Mein Maler macht das - und ich kann es über die Steuer eh zum Teil absetzen - um die paar Euro ist es mir da wirklich nicht Schade. Ich berechne das ja dem Mieter nicht. Für mich ist das schon Investition für die kommende Nachmietersuche.

Ich habe dann ja auch eine Top-gemalerte Wohnung ohne Spritzer ohne Tropfen und ohne vergessene Stellen.
 
Leider geht die Geschichte weiter:
Nachdem ich die leere* Wohnung Anfang letzter Woche übergeben habe (in der Wohnung alle Schlüssel übergeben, Kautionsurkunde und Mietvertrag vom Vermieter zurück erhalten, nichts schriftlich festgehalten) meldet sich der Vermieter jetzt mit Nachforderungen der Nachmieterin.

*Ein Einbauschrank unter der Dachschräge, den ich bereits von der Vormieterin übernommen hatte, verlieb einvernehmlich und kostenlos in der Wohnung.

Die Nachmieterin beschwert sich, dass ich den Einbauschrank nicht ausgebaut, die Wände gestrichen und wieder eingebaut habe. Die Wände sind mit offenen Schranktüren sichtbar, es sind quasi eingepasste, zusammengeschraubte Regale hinter Schwebetüren. Hätte ich gewusst dass ich dahinter streichen soll/muss, hätte ich den Schrank auf dem Sperrmüll entsorgt und die Wände dahinter gestrichen.

Zudem sollen je nach Lichtverhältnis einige "nicht gestrichene" Stellen an der Decke erkennbar sein.

Ich soll das noch ausbessern.

Soviel zum (angeblichen) Sachverhalt, nun meine Frage(n):
Muss mich das noch interessieren? Die Rückgabe von Schlüssel und Aushändigung der Kaution incl. seines Exemplar des Mietvertrags IN DER WOHNUNG ist doch eigentlich ein klares Indiz dafür, dass der Zustand der Wohnung so akzeptiert wurde, oder?

Miete habe ich bis Ende Oktober bezahlt. In wie fern entstehen mir daraus jetzt noch Rechte und/oder Pflichten?
 
Da du gar nicht hättest renovieren müssen, sage ich mal, gar nicht. Oder hast du dich schriftlich/unter Zeugen verpflichtet die Wohnung zu renovieren gegen eine welche auch immer geartete Gegenleistung? Gab es ein Übernahmeprotokoll was du und der Mieter unterschrieben hast? Laut Post 14 hattest du dich doch ohnehin nur darauf verpflichtet, bestimmte stellen zu streichen und die jetzt reklamierten gehören doch nicht dazu? Die sollte dein Mieter doch machen. Wie kommt er jetzt also auf den Trichter, dass du hier nAcharbeit leisten müsstest?
 
Öhm. Du hast Miete bis Ende Oktober gezahlt, aber jetzt sind schon andere Leute drin?

Ich würde keinem Laien raten diese Baustelle aufzumachen, aber ich würde ja erstmal fragen, warum fremde Leute in meiner Wohnung sind. :D
 
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h00bi schrieb:
ich bin der Mieter.
Vermieter meint ich. ^^

h00bi schrieb:
ich habe mich mit dem Vermieter jetzt so geeinigt:
Küche (Spritzflecken vom Kochen), Schlafzimmer (da wurde keine neues Fenster verbaut) und einen kleinen Teil vom Flur (von mir verschuldete Flecken an der Wand) habe ich gestrichen.
Also sind die Schränke und angeblich nicht renovierten Stelen im Schlafzimmer oder wie? Ich sehe nicht so den direkten Zusammenhang zwischen den und der Schilderung aus post 22
 
Sorry, der Einbauschrank ist unter der Dachschräge im Schlafzimmer.
War für mich irgendwie selbstverständlich.
Idon schrieb:
warum fremde Leute in meiner Wohnung sind.
Verstehe auf was du hinaus willst. Wobei sich erstmal die Frage stellt ob es nach der Übergabe noch meine Wohnung ist.
Für mich ist das ja aber eher vorteilhaft. Wenn sie drin ist muss die Übergabe ja okay gewesen sein.
 
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Jop, deshalb ja: Kein Fass aufmachen.

Und klar, wer zahlt, der verfügt...

So wäre aber auch meine Argumentation: Da sind Leute drin, wir haben alles übergeben, ich habe alles zurück bekommen - der Drops ist gelutscht.


Vorteil für dich: Alles, was er jetzt will, müsste der Vermieter notfalls einklagen, sofern du nicht freiwillig nachgibst. Oder sind noch Nebenkostenrückzahlungen etc. offen?
 
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Also ich bin in der Hinsicht nicht wirklich erfahren aber so aus dem normalen Verständnis heraus hätte dein ehemaliger Vermieter das doch spätestens bei der Wohnungsübergabe reklamieren müssen. Mit der Übergabe gehen doch sämtliche Pflichten wieder auf ihn zurück. Wenns der Neumieterin nicht passt steht es ihr doch frei, die Wand zu streichen. Was der Vermieter ihr versprochen hat was du alles machst ist dann sein Problem.

Für mich wäre der Fall im Moment der Schlüsselübergabe abgeschlossen. Der Vermieter hat doch damit den Zustand der Wohnung als akzeptabel oder wie vereinbart akzeptiert und die Rückgabe angenommen. Habt ihr ein Übergabeprotokoll o.Ä. gemacht?

Ich würde ihm klar zu verstehen geben, dass die Sache für dich mit Übergabe der Wohnung abgeschlossen ist und er das mit seiner neuen Mieterin selbst klären soll.
 
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Idon schrieb:
Oder sind noch Nebenkostenrückzahlungen etc. offen?
Theoretisch ja, praktisch nein.
Ich habe Strom und Gas selbst gezahlt, Müll ebenso.
Einen Gemeinstromzähler gibt es nicht, das Treppenhaus hängt irgendwo bei den 2 Parteien mit drauf.
Ich habe in 8 Jahren keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten. War mir auch egal, da der üblicherweise größte Punkt Heizkosten über meinen selbst angemeldeten Gaszähler lief. Mich hat es auch nicht wirklich gestört dass seine Bastelwerkstatt hinter der Garage an meinem Stomzähler hing, solange er das Licht nicht angelassen hat.

Wäre dann ja quasi eh nur Wasser und Steuer/Versicherungsumlage und so. Dafür sollten die bezahlten Nebenkosten locker reichen. Hätte der Vermieter hier Miese gemacht, hätte er sicher mal abgerechnet und nachverlangt. Der hat an meinen Nebenkosten sicher (ein leichtes) Plus gemacht. Aber war mir wie gesagt jahrelang egal, der Preis war für mich fair.
Ist aber ein interessanter Ansatz. Sollte er stur bleiben und wegen Kleinkram mit Klage drohen (wird er eh nicht machen) kann ich eine für ihn aufwendige und kostenverursachende Betriebskostenabrechnung anfordern.

Khaotik schrieb:
Habt ihr ein Übergabeprotokoll o.Ä. gemacht?
Nein. Weder schriftlich bestätigt dass alles okay ist noch dass etwas nicht okay wäre. Wir haben meiner Ansicht nach die Übergabe mündlich einvernehmlich abgeschlossen.
 
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ums kurz zum Abschluss zu bringen:
Der Vermieter hat ohne mein zutun eingesehen dass er wohl "keine gute Wahl getroffen" hat und sich für eine sehr kleinliche Nachmieterin entschieden hat.
Er hat mir bestätigt dass die Wohnung in diesem Zustand übernommen wurde und dass ich nichts mehr tun muss.

ich stand quasi mit offenem Mund vor ihm weil ichs erstmal nicht glauben konnte was ich da höre, aber die Nummer is für mich jetzt endlich erledigt.
 
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