Schönheitsreparaturen bei Auszug - Reste von Umbaumaßnahmen

h00bi

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Hallo zusammen,

bei mir steht ein Umzug an. Wohne da seit 2012.
Nun geht es um die Frage des Streichens / Tapezierens.

2015 - während ich da gewohnt habe - wurde das Dach renoviert und in meiner Wohnung neue Dachfenster eingesetzt. Also richtig mit ganzer Rahmen rausgesägt, neu eingepasst, teilweise neue Fenster wo vorher keine waren.
Dabei wurde von innen nur rudimentär verputzt/gespachtelt und drüber gestrichen.

Mich hat hat das irgendwann nicht mehr gestört, daher sieht das heute noch so aus.

Nun stellt sich durch den Auszug aber die Frage: Wer renoviert hier?
Für mich ist das - zumindest an den Wänden bzw. in den Räumen mit neuen Fenstern - klar Vermietersache, da nie ein sauberer Zustand hergestellt wurde. Es ist eigentlich auch klar ersichtlich, dass das vom Fenstereinbau stammt.

Nach Ansicht des Vermieters müsste ich ja eh streichen. Dass der Fenstereinbau noch nicht richtig gestrichen wurde, würde keine Rolle spielen.

Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein.
Laut Mietvertrag muss ich die "Schönheitsreparaturen" vornehmen oder voll bzw. anteilig bezahlen.

Wie seht ihr das?
 
Renoviert übernommen, so zurück.

Du hättest auf die Instandhaltung nach dem Fenstereinbau bestehen sollen. Eventuell kannst Du das noch immer.
 
Hi :)

Gerade diese Schönheitsreparatur-/Endrenovierungsklauseln versagen ja immer wieder bei einer gerichtlichen Überprüfung. Kannst die ja mal hochladen, dann kann vielleicht jemand etwas dazu sagen.

Weiter wichtig ist, dass es sich bei diesen Schönheitsreparaturdingen ja auch wirklich nur um kosmetische Dinge handelt. Im Allgmeinen dienen die also schon nur dazu, die generelle Abnutzung zu übertünchen; es geht nicht ernsthaft darum, die Wohnung in einem neuen Zustand zu erhalten. Daraus würde ich dann auch schließen, dass eine Verschlechterung, die durch den Vermieter selbst verursacht wurde, nicht einmal von einer Schönheitsreparaturklausel gedeckt wäre.

Abgesehen davon, dass ansonsten natürlich, wenn die Schönheitsreparaturklausel überhaupt wirksam ist, man ja nicht mehr streichen muss als vorher. Entscheidend ist der Punkt sicher nur dann, wenn eigentlich alles noch wie neu aussieht, nur diese eine Stelle eben nicht. Und da würde ich mich dann schon auf einen Streit einlassen, sage ich mal so :D
 
Sollte die Sache vom Vermieter sein. Er hat es so hergestellt und dir dann zur Nutzung übergeben. Primärer Wohnraum scheint es auch nicht gewesen zu sein, wenn vorher weniger/keine Fenster vorhanden waren.

Bevor du jetzt aber ewig im Streit liegst, deine Kaution womöglich nicht so schnell bekommst ... einfach Farbe kaufen und dann streichen. Wenn der Vermieter es von dir verlangt, dann muss er auch mit der Arbeit eines "Amateur" sich zufrieden geben. (=sauber aber nicht perfekt)

Für mich wäre selber streichen der kleinere Punkt und dann ist gut. Ein Raum dauert auch nicht so lang.
 
Zitat von _killy_:
Primärer Wohnraum scheint es auch nicht gewesen zu sein, wenn vorher weniger/keine Fenster vorhanden waren.
Wohnzimmer ;)
In der einen Wand war kein Fenster, da hat er eins rein machen lassen.
Ansonsten wurden abgesehen vom Schlafzimmer in allen Zimmern die Fenster getauscht.
Schlafzimmer selbst zu streichen hätte ich kein Problem damit.
Zitat von _killy_:
deine Kaution womöglich nicht so schnell bekommst
wie schnell ich die wieder bekomme ist nicht das Problem.
Es macht nur keinen Sinn es drauf ankommen zu lassen wenn ich im Unrecht bin.
 
Ich stimme hier @onesworld nicht zu.

Für meine eingehen Mietverträge (Vermieter privat plus Werkswohnungen) war mir die Vorlage von Haus und Grund so unsympathisch, dass ich dir nicht mal als Grundlage genommen habe.

Als Mieter würde ich da entsprechend ansetzen.
 
@h00bi

Zunächst einmal ist in Zweifel zu ziehen, ob überhaupt eine Renovierungspflicht hinsichtlich "Schönheitsreparaturen" gegeben sein kann.

Übergeben wurde Deine Wohnung nämlich "unrenoviert".
Und die Renovierung während Deiner Mietzeit wurde nicht vollendet.

Sodann ist selbst dann, wenn im Mietvertrag sog. "Schönheitsreparaturen" wirksam dem Mieter auferlegt wurden, dadurch längst noch nicht gesagt, dass überhaupt ein Streichen eingefordert werden kann.

Im Zweifel würde ich jedoch einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate ziehen, da eine konkret ausgestaltete Einzelfallberatung auch in rechtlicher Hinsicht den Rahmen dessen, was ein Forum leisten darf, sprengen würde.

Und da Du ja erstmal nur eine Richtung haben möchtest, ob Du im Recht oder Unrecht bist:
Geh auf jeden Fall zu solch einem Fachanwalt. Ich hoffe das sagt alles. ;)
Eine Erstberatung kostet auch nicht die Welt.


EDIT: Weshalb solltest Du jetzt rechtlich dazu verpflichtet sein, eine unvollendete Renovierung zu vollenden?
Wenn es sich jetzt aber so verhält, dass Du zB tatsächlich zum Streichen verpflichtet bist und es nur darum geht, ein paar durch die Fensterrenovierung ungestrichene Stellen um das Fenster herum mit zu streichen (ohne zusätzliches Tapezieren), dann kann man das natürlich in einem Rutsch mitmachen, wenn man sowieso das ganze Zimmer streicht. In einem solchen Falle lohnt ein sich wehren nicht, da eine absolute Geringfügigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Idon:
Ich stimme hier @onesworld nicht zu.

Für meine eingehen Mietverträge (Vermieter privat plus Werkswohnungen) war mir die Vorlage von Haus und Grund so unsympathisch, dass ich dir nicht mal als Grundlage genommen habe.

Als Mieter würde ich da entsprechend ansetzen.
Kannst du das bitte erläutern? Ich verstehe gerade nur "nix".

Der Fall ist irgendwie blöd, aber renoviert übernommen ist renoviert zurück. Es sollte schwierig werden, das umzukrempeln.
 
Meines Erachtens bedeutet renoviert übernommen nicht in jedem Fall renoviert zurück; insbesondere bei Gewerbeeinheiten ist das aber zulässig. Aus praktischer und rechtlicher Sicht handhabe ich unrenoviert übergeben und unrenoviert zurück überall so, wo ich es bestimmen kann und konnte. Nach meinem Verständnis ist das die weit weniger angreifbare Variante.

Vordrucke wie die von Haus&Grund sollte man mit Vorsicht genießen und auf unwirksame Klauseln prüfen.
 
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Zitat von Dominion:
Weshalb solltest Du jetzt rechtlich dazu verpflichtet sein, eine unvollendete Renovierung zu vollenden?
Na es gibt ja solchen Quatsch wie stillschweigend geduldet und damit akzeptiert.
Keine Ahnung ob das hier relevant wäre.

Wir haben uns nun erstmal in so weit geeinigt dass wir uns die Wohnung im Leerzustand nochmal anschauen und dann das Thema nochmal besprechen.

Ich möchte auch früher aus dem Mietvertrag, ich kann mich also nicht nur auf mein Recht berufen, trotzdem möchte ich meine Argumentation auf der rechtlichen Grundlage führen.
 
Zur Info

aktuelles Urteil bei unrenovierten Wohnungen

Danach muss man bei einer angemieteten unrenovierten Wohnung, bei Auszug keine Renovierungsmaßnahmen nach §Schönheitsrep. durchführen. Wenn du dies trotzdem machst, gehst du schon sehr viel weiter als du eigentlich müsstest. Sehen die arbeiten dazu auch noch gut aus, gehen dem Vermieter die Argumente aus.
Ich gebe Idon Recht, die Haus&Grund Verträge sind nicht wirklich 1a da steckt auch viel Quark drin. Andererseits wird so oft geklagt, da kann man sich heute nicht mehr sicher sein, dass morgen das Papier noch Gültigkeit hat.

@h00bi Wenn du also deinem Vermieter deine Arbeit zeigst, freundlich (nicht agressiv) daraus hinweist das du mehr gemacht hast als du musst, dann sollte der dieser auch den Mut und die Ehrlichkeit haben und das Thema abschließen.
 
Das Gericht hat da meiner Meinung nach sinnvoll entschieden.
Ich hatte die selbe Diskussion vor ein paar Jahren. Grundsätzlich sind alles Klauseln im Vertrag unwirksam, die feste Termine für das Renovieren vorsehen (z.B. alle 5 Jahre). Eine renoviert übernommene Wohnung muss nur entsprechend ihrers Zustandes dann renoviert werden, wenn es notwendig ist oder wenn man mit nicht üblichen Farbtönen gestrichen hat (alles abseits von weiß und Grautönen).
Unrenovierte Wohnung müssen nur dann in den Urzustand zurückversetzt werden, wenn man die Wohnung ruiniert hat. Bei uns haben z.B. Katzen an der Tapete gekratzt. Das muss ich selbstverständlich beheben. Nicht beheben muss ich die normale Abnutzung der Wohnung (Bodenbelag, Sanitär, Wände).

Wenn laut TE erst 2015 renoviert wurde, dürfte das eigentlich keine Auswirkungen auf den ursprünglichen Mietvertrag haben.
 
Zitat von h00bi:
Na es gibt ja solchen Quatsch wie stillschweigend geduldet und damit akzeptiert.
Keine Ahnung ob das hier relevant wäre.

Nein, das ist hier nicht relevant.

In Bezug auf die während Deiner Mietzeit getätigten Arbeiten wurde die Wohnung "unrenoviert" übernommen. Darauf kommt es an.

Diese Arbeiten wurden nicht vollständig vollendet, denn sonst hätten die sichtbaren Stellen ohnehin nachtapeziert / nachgestrichen werden müssen. Darauf hättest Du als Mieter sogar einen Rechtsanspruch gehabt. Das zu vollenden ist nicht Deine Aufgabe als Mieter.

Wenn Du das nun stillschweigend so duldest, bedeutet das keinesfalls, dass Du nun beim Auszug dazu verpflichtet werden kannst, diese nicht ausgebesserten Stellen beseitigen zu lassen oder selbst zu beseitigen. Dies war von Anfang an Sache des Vermieters und ändert sich nicht dadurch, dass Du es nicht einforderst.

Der Vermieter darf das dann eben jetzt erledigen.

Da Du aber etwas von dem Vermieter willst (-> früher als rechtlich möglich aus dem Mietvertrag raus), vielleicht kannst Du Dich einigen, indem Du diese Arbeiten, die Du eigentlich nicht erledigen musst, freiwillig erledigst?
Win-win für beide! Sofern realistisch möglich natürlich.
 
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Hallo zusammen, wollte mal ein kurzes Update geben:

ich habe mich mit dem Vermieter jetzt so geeinigt:
Küche (Spritzflecken vom Kochen), Schlafzimmer (da wurde keine neues Fenster verbaut) und einen kleinen Teil vom Flur (von mir verschuldete Flecken an der Wand) habe ich gestrichen.

Den Rest der Wohnung streicht der Vermieter.

Der Vermieter hat Farbe und einige Malerutensilien zur Verfügung gestellt die ich nutzen durfte.

Nachmieter kommt 1-1,5 Monat früher, ich spare also mind. 1 Monat Miete.
 
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Gut.

Und schade. Ich hätte gerne eine ausufernde Diskussion darüber geführt, ob Spritzflecken in Küche und Schlafzimmer nicht Teil der üblichen Abnutzung sein könnten und damit durch den Mietzins abgegolten. :D
 
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Mir persönlich als Vermieter ist es egal - ich würde sowieso nach jedem Mietwechsel durch meinen Haus-und Hof Maler streichen lassen - da bin ich ganz froh, wenn der Vormieter da nicht noch eine Farbschicht semi-gut an die Wand bringt.
 
Zitat von Niyu:
Mir persönlich als Vermieter ist es egal - ich würde sowieso nach jedem Mietwechsel durch meinen Haus-und Hof Maler streichen lassen - da bin ich ganz froh, wenn der Vormieter da nicht noch eine Farbschicht semi-gut an die Wand bringt.

OHHA
Da möchte ich doch den einen oder anderen Mieter doch schon in Schutz nehmen. Es gibt welche die machen echt gute Arbeit. Da spart man sich echt Geld und Zeit. Ich habe die Farbe gestellt und bin auch als Vermieter gut angesehen, denke das macht nen gewissen Unterschied. Wenn das Verhältniss Mieter - Vermieter immer sehr positiv lief, wird man auch beim Auszug gewillt sein, keinen großen Murks zu hinterlassen.
 
... Spritzlecken im Schlafzimmer? .....😱
 
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Zitat von verbaliBerlin:

:D

Zitat von P4ge:
Wenn das Verhältniss Mieter - Vermieter immer sehr positiv lief, wird man auch beim Auszug gewillt sein, keinen großen Murks zu hinterlassen.
Bin ich auch der Meinung. Mein Vermieter war immer sofort zur Stelle, wenn was kaputt war und hat sich drum gekümmert. Da hab ich mich auch nicht angestellt, die Bude wsl sogar in einem besseren Zustand zurückzugeben als ich sie bekommen hab. (Habe z.B. auf meine Kosten ein neues Inet-Kabel verlegt, da das alte einen Wackelkontakt hatte)
 
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