h00bi
Fleet Admiral
- Dabei seit
- Aug. 2006
- Beiträge
- 18.786
Hallo zusammen,
bei mir steht ein Umzug an. Wohne da seit 2012.
Nun geht es um die Frage des Streichens / Tapezierens.
2015 - während ich da gewohnt habe - wurde das Dach renoviert und in meiner Wohnung neue Dachfenster eingesetzt. Also richtig mit ganzer Rahmen rausgesägt, neu eingepasst, teilweise neue Fenster wo vorher keine waren.
Dabei wurde von innen nur rudimentär verputzt/gespachtelt und drüber gestrichen.
Mich hat hat das irgendwann nicht mehr gestört, daher sieht das heute noch so aus.
Nun stellt sich durch den Auszug aber die Frage: Wer renoviert hier?
Für mich ist das - zumindest an den Wänden bzw. in den Räumen mit neuen Fenstern - klar Vermietersache, da nie ein sauberer Zustand hergestellt wurde. Es ist eigentlich auch klar ersichtlich, dass das vom Fenstereinbau stammt.
Nach Ansicht des Vermieters müsste ich ja eh streichen. Dass der Fenstereinbau noch nicht richtig gestrichen wurde, würde keine Rolle spielen.
Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein.
Laut Mietvertrag muss ich die "Schönheitsreparaturen" vornehmen oder voll bzw. anteilig bezahlen.
Wie seht ihr das?
bei mir steht ein Umzug an. Wohne da seit 2012.
Nun geht es um die Frage des Streichens / Tapezierens.
2015 - während ich da gewohnt habe - wurde das Dach renoviert und in meiner Wohnung neue Dachfenster eingesetzt. Also richtig mit ganzer Rahmen rausgesägt, neu eingepasst, teilweise neue Fenster wo vorher keine waren.
Dabei wurde von innen nur rudimentär verputzt/gespachtelt und drüber gestrichen.
Mich hat hat das irgendwann nicht mehr gestört, daher sieht das heute noch so aus.
Nun stellt sich durch den Auszug aber die Frage: Wer renoviert hier?
Für mich ist das - zumindest an den Wänden bzw. in den Räumen mit neuen Fenstern - klar Vermietersache, da nie ein sauberer Zustand hergestellt wurde. Es ist eigentlich auch klar ersichtlich, dass das vom Fenstereinbau stammt.
Nach Ansicht des Vermieters müsste ich ja eh streichen. Dass der Fenstereinbau noch nicht richtig gestrichen wurde, würde keine Rolle spielen.
Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein.
Laut Mietvertrag muss ich die "Schönheitsreparaturen" vornehmen oder voll bzw. anteilig bezahlen.
Wie seht ihr das?