Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders

DuckDuckStop schrieb:
Aber warum sollte das schlecht für N sein? A bleibt nur die Klage und der Versicherer von N wird die prozessführung für ihn übernehmen. Sehe da kein Problem für N.
Ich zitiere mich einfach mal selbst weil ich gerne ne Antwort auf die Frage hätte.
 
Weil der passive Rechtsschutz vermutlich noch nicht verstanden wurde.
 
Weil die alleinige Aussage, die Versicherung übernähme die Prozessverteidigung, eben gerade nicht synonym mit "und dann gewinnt die Versicherung das auch" ist.

Letztlich kann dem Geschädigten ja egal sein wer er verklagt. Versicherungen sind nicht besser oder schlechter aufgestellt, in aller Regel aber schlechter informiert ("stille Post" mit dem Versicherungsnehmer), als der Durchschnittsbürger.
 
Hat auch nie jemand behauptet, dass der Versicherer auch vor Gericht gewinnt.
Idon schrieb:
Versicherungen sind nicht besser oder schlechter aufgestellt, in aller Regel aber schlechter informiert ("stille Post" mit dem Versicherungsnehmer), als der Durchschnittsbürger.

Das gilt genauso für den Rechtsanwalt des anspruchstellers, der weiß auch nur was ihm erzählt wird.
 
Logisch. Aber N<->Anwalt ist besser als N<->Versicherung<->Anwalt.

Die Darstellung, dass die Versicherung hier verteidigt, war hier schon meines Erachtens deutlich in Richtung "und da hast du eh keine Chance dagegen". Das wollte ich nur nochmal deutlich klarstellen.
 
Okay, das war definitiv nicht so gemeint.

Vor Gericht kann alles mögliche entschieden werden, da würde ich mich zu so einer Aussage niemals hinreißen lassen.
 
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nobodo schrieb:
Weil der passive Rechtsschutz vermutlich noch nicht verstanden wurde.
Nur falls er vorhanden ist.
Ihr tut hier im Thread gerne immer so, dass das alles Ultima Ratio ist.

"Die Versicherung übernimmt die Prozessführung. Basta."

Ich sage: Nein, eventuell ja nicht. Eventuell sagen die, wenn eine Klage reinflattert: Gut, das ist es uns nicht wert, die Forderung ist gering, wir regulieren das einfach so ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ansonsten ist das auch eher bei neueren Versicherungsprodukten der Fall, muss bei alten nicht unbedingt so sein. Und in der PHV sind einige Ausschlüsse diesbezüglich definiert. Keine Ahnung, ob man bei Schadensersatzansprüchen, die aus dem Abbrennen von Feuerwerk (hohes allgemeies Risiko...) herrühren von seiner Versicherung am Ende vertreten wird. Kann mir vorstellen, dass denen das auch zu heiß wird.

Abgesehen davon ist das immer noch egal: Am Ende klagt "A" ja "N" an und nicht die Versicherung von "N". Die Vertreten ihn eventuell - oder halt auch nicht. Kommt drauf an, kann man so nicht zuverlässig beantworten.

Gerichtlichen Ausgang würde ich jedoch offen sehen.
 
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