nobodo schrieb:
Weil der passive Rechtsschutz vermutlich noch nicht verstanden wurde.
Nur falls er vorhanden ist.
Ihr tut hier im Thread gerne immer so, dass das alles Ultima Ratio ist.
"Die Versicherung übernimmt die Prozessführung. Basta."
Ich sage: Nein, eventuell ja nicht. Eventuell sagen die, wenn eine Klage reinflattert: Gut, das ist es uns nicht wert, die Forderung ist gering, wir regulieren das einfach so ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ansonsten ist das auch eher bei neueren Versicherungsprodukten der Fall, muss bei alten nicht unbedingt so sein. Und in der PHV sind einige Ausschlüsse diesbezüglich definiert. Keine Ahnung, ob man bei Schadensersatzansprüchen, die aus dem Abbrennen von Feuerwerk (hohes allgemeies Risiko...) herrühren von seiner Versicherung am Ende vertreten wird. Kann mir vorstellen, dass denen das auch zu heiß wird.
Abgesehen davon ist das immer noch egal: Am Ende klagt "A" ja "N" an und nicht die Versicherung von "N". Die Vertreten ihn eventuell - oder halt auch nicht. Kommt drauf an, kann man so nicht zuverlässig beantworten.
Gerichtlichen Ausgang würde ich jedoch offen sehen.