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Hallo,
kann ich als Privatperson eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht einreichen, wenn ich dir Meinung bin, dass diese Bank nicht informiert bzw informiert hat?
es geht hier um eine Bank im EU Ausland.
War auch mein erstes Ergebnis als ich den ersten Satz nach Google kopiert habe. Hab mir allerdings angewöhnt sowas nicht mehr zu verlinken, da Eigenbemühung = null.
ist die BaFIN für mich zuständig, wenn die Bank ihren Sitz nicht in Deutschland hat? Es geht um eine Bank im EU Ausland, wie im Eröffnungsposting geschrieben.
für den anderen TE, ich habe gegoogelt...
und ich wollte nur wissen, ob ich als Privatperson Beschwerde einreichen kann.. ein ja oder nein, weil hätte doch genügt
Diese Frage kann dir am ehesten und qualifiziertesten diese Hotline beantworten, die, wie in der FAQ auch steht, ja nicht nur für Beschwerden zuständig ist. Der Begriffe "Zuständigkeit" und "BaFin" bei Google hätte sie auch beantwortet, die BaFin ist womöglich nicht direkt zuständig, wenn die Bank keinen Sitz in DE hat. Womöglich kann sie aber dennoch die Beschwerde weitergeben oder eben weitere Möglichkeiten aufzeigen. Auch dafür wäre die verlinkte Hotline ein guter Anlaufpunkt.
Ey Leute,
ich habe gegoogelt, ob es eine Bankenaufsicht in dem EU Land gibt, wo die Bank her kommt.
die Gibt es... meine Frage war nur, ob ich als Privatperson eine Beschwerde einreichen kann
Aber anscheinend den Rechstanwalt, wie man ja hier häufig liest.. also darf man zwar juristische Fragen stellen, aber wenn es um Verbraucherschutz geht, soll man zur vbz.. da fühlt sich dieser Teil des Forums auf einmal nicht mehr zuständig
Und wir können dir das kaum beantworten, wenn wir nichtmal wissen, um welche Bank es sich handelt. Wenn du mit ihr kontakt hast, hat sie womöglich einen deutschen Sitz, der unter die BaFin fällt. Etc. pp.
es hätte mir genügt, ob jemand schon mal eine Beschwerde bei einer entsprechenden Bankenaufsicht, sei es in D, sei es woanders wo eingereicht hat, als Erfahrungswert. @Mustis
sei ehrlich zu dir selbst, hier wird allgemein in Sachen Recht geholfen, kommt dann eine Verbraucherschutzfrage, heißt es gleich: wende dich an die vbz
...Aber anscheinend den Rechstanwalt, wie man ja hier häufig liest.. also darf man zwar juristische Fragen stellen, aber wenn es um Verbraucherschutz geht, soll man zur vbz.. da fühlt sich dieser Teil des Forums auf einmal nicht mehr zuständig...
Die Verbraucherzentrale kann Dir qualifiziert einen Weg nennen, der für Dein Anliegen am besten geeignet ist. Möglicherweise können die Dir sogar direkt dabei helfen Dein Anliegen auf den Weg zu bringen - z.B. mit einem Musterbrief oder anderen Hilfen.
Immer daran denken: Du fragst in einem Computeraffinen Forum nach - nicht auf einer juristischen Plattform oder dem Forum der VBZ.
Richtig, wenn ich mit Paragraph 0815 gekommen wäre, hättet ihr gleich geschrieben, schaue dir lieber mal Paragraph 1234 an.
Und das ist es was ich meine.
Lichtenstein ist kein EU-Mitgliedsstaat, sondern nur Teil des europäischen Wirtschaftsraums. Welche Auswirkungen das auf die Bankenaufsicht oder Bankgeschäfte allgemein hat kann ich nicht sagen.