RedPanda05
Commodore
- Registriert
- Nov. 2024
- Beiträge
- 4.185
Der Fakt ist eigentlich eher, dass es im Zweifel eben nicht so einfach nachzuvollziehen ist, ob es sich bei der Rücksendung um eine Gebrauchtware handelt.hornedry2k schrieb:Muss er. Du darfst Gebrauchtware einfach nicht als Neuwahl verkaufen. Ist einfach ein Fakt.
„
Wurde die fabrikneue Ware bereits einmal an einen anderen Kunden versendet und von diesem anschließend, etwa im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts an den Verkäufer zurückgesendet, bedeutet dies nicht per se, dass diese nun nur noch als Gebrauchtware angeboten werden darf.
Sofern die Ware vom Erstkäufer nicht in Gebrauch genommen wurde, sich also nach wie vor in einem fabrikneuen Zustand befindet, kann diese weiterhin als Neuware angeboten wird.
Hier wird sich in der Praxis allerdings häufig das Problem stellen, dass der Händler gar nicht sicher nachvollziehen kann, wie der Erstkäufer mit der Ware konkret umgegangen ist. Um Ärger zu vermeiden, bietet sich in Zweifelsfällen an, die Ware nicht mehr als Neuware anzubieten.“
https://www.it-recht-kanzlei.de/wann-werbung-mit-neuware-neu-zulaessig.html
Das ist bei vielen Produkten schlicht nicht nachvollziehbar, ob die Ware nur inspiziert oder ihrem intendierten Verwendungszweck zugeführt wurde bzw. nur mit hohem Aufwand.