Betrugsseite, jetzt zahlen?

Also das mit dem Spruch "Ihre IP bla bla bla..." find ich echt süss. ^^

Seitdem es Verschleierungsnetzwerke/Tools wie "Freenet" (nein nicht der Provider!!!!) gibt kannst du via Webseitenregistrierungen oder anderen Websachen (P2P noch ausgeschlossen oder man nutzt dies über Tor oder anderen Diensten) nicht mehr 1:1 zugeordnet werden bzw. das wird dann lustig wenn die deine Daten zu Provider xyz schleppen mit der vermeintlich richtigen IP ^^ und der sagt nur ne kennen wa nicht *ggg*.
 
Vor allem, da das auch noch gar keine Bedingung darstellt, wegen welcher der Provider die Informatonen herausgeben dürfte. Da müssten sie sich an die Polizei wenden...
 
@ 1668mib

schmeiss mal ne Suchmaschine an, fütter sie mit dem Krempel bzgl. D und CH und dir wird geholfen werden








... ach danke für die Klugscheisserei :D - Kompliment geht postwendend zurück :)
 
Da Preis und AGB auf der Webseite klar zu erkennen ist gehe ich mal davon aus das Du zahlen musst. Ob die gebotene Info 60 Euro wert ist bezweifle ich. Trotzdem habt ihr eine Leistung bekommen die zu bezahlen ist. Ob das Geld auch in CH eingetrieben werden kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich frage mich aber bei so etwas immer, warum die Leute auf dubiosen Webseiten so schnell mit der herausgabe ihrer Persönlichen Daten sind????
 
Es ist zwar klar zu erkennen, darum geht es aber nicht, denn so klar nun auch wieder nicht...

Wie gesagt, schreib einen Brief...

Sie können dir jedenfalls kaum was anhaben und sie werden es kauf auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen...
 
So, hab mich mal schlau gemacht, das is keine "alltäglich" Betruggseite!! In den AGB's(die man gelegentlich doch lesen sollte) heist es:

4. Preise, Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme an genealogie.de gilt der bei der Bestellung angegebene Preis.
Er ist auch unter Ziff. II 7. dieser Geschäftsbedingungen einzusehen.
Der Preis versteht sich brutto inklusive Mehrwertsteuer (Endgeld).
Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungstellung.

Jetzt siehts n bissl scheiße aus, für deine Freundin, wäre dieser Satz ganz unten im Kleingedruckten aufgetaucht, wäre das überhaupt kein Problem, da würde jedes Gericht für deine Freundin urteilen. Allerdings bei so ner großen Angabe der Zahlungsbedinungen, da weis ich net was s GEricht da sagen wird^^. Wenn die Firma genealogie Ernst macht und sie anklagt muss sie wohl oder übel zugeben, dass sie den Vertrag nicht gelesen hat. Daran is sie selber schuld-->Zahlung kann gerichtlich erzwungen werden. Allerdings gibts noch die Möglichkeit, dass sie behauptet, ihr wurde durch die Aufmachung der Seite vermittelt, dass der dort angebotene Dienst gratis sei. Wenn sie sich allerdings nicht selbst dor angemeldet hat, sondern jemand anders, mit ihren Daten, wäre die Sache klar, dann muss sie sicher nicht zahlen.

Mein Tipp: "Ich war das nicht" Dann müsste die Firma erstmal nen richterlichen Beschluss erwirken, der deinen Internet-Provider dazu zwingt die IP zurückzuverfolgen, dass wäre dann viel zu teuer und würde sich für die Firma nicht lohnen.
 
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