Bewerben auf befristete Stelle, ja oder nein?

Was akzeptabel ist hängt halt massiv vom Job und auch der Lebenssituation ab.
Die grundlegende Frage ist ja ... braucht man den Job oder geht es auch so. Meine Frau kann arbeiten gehen wenn sie will, muss es aber einfach nicht wenn sie nicht will. Zahle unser Leben komplett alleine, was sie auf ihr Konto bekommt sind 2x Kindergeld und was sie verdient. Wenn sie mit 400€ im Monat zum spielen hin kommt muss sie nicht arbeiten, will sie mehr so muss sie arbeiten.

Ich selbst würde ausgehend von der aktuellen Situation nicht auf eine befristete Stelle wechseln. Bevor ich jedoch in H4 rutsche, sicher ... dann halt befristet oder als consultant ...
 
Ich verstehe die Intention hinter der Frage nicht so richtig.

Wenn du die befristete Stelle antreten solltest, was hindert dich davor/während/danach, dich nach einer anderne Stelle umzusehen? Es ist ja in deinem eigenem Interesse.
 
Für die, die es interessiert: Ich hatte am Dienstag mein Vorstellungsgespräch. Anscheinend habe ich die so von mir überzeugt, dass ich heute für kommenden Dienstag zum zweiten Gespräch eingeladen wurde, diesmal mit der Verwaltungsleitung und dem Pfarrer. Bin mal gespannt, was da passiert.

Entweder kommt gar nichts rein oder gleich alles gleichzeitig:
Ich habe mich parallel beim Zoll beworben und habe am Dienstag eine Einladung zum 1. Vorstellungsgespräch am kommenden Montag erhalten. Ist eine unbefristete Stelle im mittleren Dienst mit der Chance in eine Beamtenlaufbahn einzusteigen.

Sollte ich auch beim Zoll die Chance erhalten bzw. mich gut präsentieren, würde ich natürlich die Stelle beim Zoll vorziehen.
 
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densh schrieb:
Ich finde nur blöd, dass die Stelle leider nicht unbefristet ist, da ich eigentlich aus dieser "Mühle" raus wollte und etwas mit mehr Sicherheit haben wollte.

Andererseits kann dies auch als "Sprungbrett" dienen und ich bin weiterhin beruflich aktiv und bekomme weiterhin Geld.
Sch... drauf. Hauptsache Du hast einen Job. Gerade am Anfang zählt jedes Jahr. Obendrein machen viele Unternehmen erstmal befristete Verträge, weil vielen die Probezeit zu kurz ist und sie Mitarbeiter länger beobachten wollen. Wenn es eine Option ist, dass der Vertrag entfristet wird, ist es wurscht. Und selbst wenn es erstmal nicht vorgesehen ist (Elternzeitvertretung etc.), kann es immer noch sein, dass Du nach dem Jahr ein anderes Angebot bekommst oder eine andere Stelle im Unternehmen frei wird. Zudem kannst Du Dich aus einem Job heraus bewerben, was immer besser ist.
Ergänzung ()

@densh
klingt doch gut, wenn Du mehreres zur Auswahl hast, umso besser. Alles offen halten, bis Du Klarheit hast.
 
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Eine Freundin hat grade eine ähnliche Situation.
Wegen Corona kurz vor ALG1 stehend, hat sich jetzt die Chance mehr oder weniger nahtlos in eine Krankheitsvertretung zu wechseln. Das Problem hier ist noch etwas krasser als das vom TE, weil man ihr nicht mal genau sagen kann für wie lange diese Stelle befristet ist.
Im Erstgespräch hieß es nur "könnten 6 Monate sein, könnten aber auch 2 Jahre sein".

Wie präzise muss man das denn angeben? Ich meine so ein bisschen Planungssicherheit braucht man ja schon und wenn es nur drum geht bei weiteren Bewerbungen ein Eintrittsdatum angeben zu können.
Man will im nächsten Job ja dann auch nicht instant vor die Tür gesetzt werden um dann wieder unverhofft vor ALG1 + Jobsuche zu stehen.
 
Im Vertrag muss die genaue Länge (bzw. das genaue Datum) definiert sein, sonst wäre es kein befristeter Vertrag. Während der Frist ist eine ordentliche Kündigung (von beiden Seiten) nicht vorgesehen (außer man schreibt es in den Vertrag).
 
Oder es ist in einer BV oder einem TV geregelt.

Vermutlich kommt man aber mit einem Aufhebungsvertrag raus, keiner hat Interesse einen AG weiter zu beschäftigen der "weg will". Mit dem altmodischen "Reden" erreicht man oft sehr viel..


In der Regel liegt dem AV noch mal die schriftliche Befristung extra bei, da Arbeitsverträge nicht zwingend schriftlich zu machen sind, die Befristung allerdings schon. (auch hier kann kein TV oder eine BV anordnen da ein AV grundsätzlich schriftlich sein muss)

m Erstgespräch hieß es nur "könnten 6 Monate sein, könnten aber auch 2 Jahre sein
Ohne Sachgrund kann man ja bis zu 3 mal bis zur Höchstdauer verlängern, das muss dann spät. im Vertrag sein.

Die Freundin braucht also nicht zwingend einen schriftlichen Arbeitsvertrag aber die Befristung bedarf zwingend der Schriftform mit den entsprechenden Daten,und dem Hinweis das man sich 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der Agentur melden muss, um keine Kürzung des ALG1 aufgrund eines Meldeversäumnis zu erhalten.



Wegen Corona kurz vor ALG1 stehend, hat sich jetzt die Chance mehr oder weniger nahtlos in eine Krankheitsvertretung zu wechseln.
Hier muss man auch vorsichtig sein, wenn man selbst kündigt und (unbefristet) angestellt war, und in ein befristets Arbeitsverhältnis wechselt und dies nicht verlängert wird, "kann" es eine Sperre geben, da man sich selbst verschlechtert hat.
Kann sein muss aber nicht, sollte man aber vorher wissen.
 
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