News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

@iron_monkey

Hier kann man kein vernünftiges Gespräch führen. Entweder wissen die Leute nicht was in diesen rechtmäßigen Verträgen steht oder sie verstehen den Sinn dieser Inhalte nicht. Sie verlangen ja auch dass man Verträge nicht mehr einhält, wenn sich eine Fliege ungeplant durch die Wohnung bewegt.

Die Akzeptanz anderer Urteile von geschulten Leuten die nach Rechtsgrundlagen und nicht nach ihrer persönlichen Meinung handeln fehlt völlig.
Stattdessen wird jedem der anders Urteilt, irgend eine andere Aussage unterstellt. Gute Argumente oder Beispiele werden übergangen. Eigene oder Aussagen Anderer, die völlig am Thema vorbei gingen, geleugnet.

Einer fühlt sich bei jeder Aussage, die ihm nicht passt immer persönlich angesprochen.
 
Genau was kann der Vertragspartner dafür wenn sich was für dich geändert hat. omg....:hammer_alt:

Ein Provider liefert eine Dienstleistung die man nun Zwangsbezahlen muss wenn man durch "höhere Gewalt" oder andere Lebensumstände oder wie auch immer umziehen muss und der Dienstleister am neuen Platz seine Dienstleistung nicht mehr erbringen kann. Sorry das ist der Oberwitz. Ich kann ja verstehen, dass man die subventionierte Hardware zahlt aber nicht eine Dienstleistung die nicht mehr erbracht werden kann. Und dann noch unverschämte 24 Monate Maximallaufzeit - soviel Kündigungsschutz hat nicht einmal ein Arbeitnehmer der schon ewig in einer Firma arbeitet.
 
68Marcus69 schrieb:
Entweder wissen die Leute nicht was in diesen rechtmäßigen Verträgen steht oder sie verstehen den Sinn dieser Inhalte nicht.

In diesem Thread geht es um ein Urteil! Dabei vergisst Du leider nur einen Punkt:
In den Verträgen steht dieser Passus zum Thema Sonderkündigung so nicht drin.
Es wird immer nur von wichtigen Gründen geredet.

Also berufe Dich nicht immer auf die Verträge! Lese mal Deinen eigenen Vertrag durch.
Du kannst gerne zum Thema Sonderkündigung oder Kündigung zitieren.

Von einem Mann mit 41 erwarte ich weniger Naivität, dafür mehr Lebenserfahrung, aber nicht, dass er der Obrigkeit in den Arsch kriecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@guillome

"höhere Gewalt" konnte nicht nachgewiesen werden steht in der Urteilsbegründung! - frei hinein interpretiert

Er hätte auch andere Tarife wählen können, hast du überhaupt eine Ahnung worüber du redest?

@moquai

Es ist keine Sonderkündigung, da keine "höhere Gewalt", aber er wusste durch den Vertrag, dass wenn er normal umziehen würde keinen Anspruch mehr auf seine Leistung hat.



Bei einem Umzug müssen Sie darauf achten, ob Sie an
Ihrem neuen Wohnort weiterhin unsere Dienstleistungen von uns beziehen
können.

Das steht bei mir drin
und das auch

· Der Vertrag muss innert einer Frist von drei Monaten auf das Ende des
Umzugsmonats schriftlich gekündigt werden. Sie müssen uns eine
Kündigungsbestätigung des Vermieters oder eine andere gleichwertige
Bestätigung zukommen lassen.
· Erfolgt Ihre Kündigung korrekt und vollständig, gilt der Vertrag unabhängig
von der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit per
Ende des Umzugsmonats als beendet.
· Im Einzelfall gewähren Ihnen das Recht, ohne Einhaltung dieser
Kündigungsfrist vom Vertrag zurück zu treten, sofern Sie glaubhaft
machen können, dass Sie nicht wussten, dass der Bezug unserer
Dienstleistungen an Ihrem neuen Wohnort nicht mehr möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
68Marcus69 schrieb:
Es ist keine Sonderkündigung, da keine "höhere Gewalt", aber er wusste durch den Vertrag, dass wenn er normal umziehen würde keinen Anspruch mehr auf seine Leistung hat.
Das behaupte ich auch nicht. Ich habe gesagt, Du sollst Deinen Vertrag zum Thema Sonderkündigung oder Kündigung durchlesen. Du kannst laut diesem Urteil auch nicht normal vorzeitig kündigen.

Kündigen schon, aber erst zum Ende der regulären Laufzeit wird diese gültig.
 
du hast recht, höhere gewalt ist ein juristischer begriff der in diesem fall schlecht gewählt ist. meinen tu ich jedenfalls dinge wie z.b. umzug wegen arbeit, scheidung, krankheit, pflegefälle, etc. sprich umstände zu denen man nichts kann als ich habe jetzt grad kein bock mehr und will 2 km weiter weg wohnen.

ahnung hab ich schon (kann ja schließlich auch wörter schreiben - das impliziert lesen zu können) - brauchst deshalb nicht persönlich zu werden
 
Zuletzt bearbeitet:
meinen tu ich jedenfalls dinge wie z.b. umzug wegen arbeit, scheidung, krankheit, pflegefälle, etc. sprich umstände zu denen man nichts kann
hier ist doch das Problem... ihr möchtet nicht verstehen, dass ihr nichts dafür könnt, jedoch der Vertragspartner genausowenig... jedoch liegt es in eurer Pflicht sich darüber vorher Gedanken zu machen und euch dann mit allen Konsequenzen zu entscheiden... und nicht im Nachhinein einfach unter dem Vorsatz, dass man keine Schuld hätte, die Schuld bzw. finazielle Risiko beim Provider abzuwälzen... der kann noch viel weniger dafür das ihr Umziehen müsst... aber er soll es zahlen... wo ist das die Logik oder eine nachvollziehbare Begründung... der Provider hält sich übrigens immer noch an den Vertrag... das du wegziehen musst / willst ist nicht sein Problem, sondern deins... es ist einfach dreißt, ihr wollt nichts anderes als den Vertrag zu eurem Vorteil ändern und dabei den finaziellen Nachteil direkt dem Provider überlassen... und als Begründung kommt, ihr könnt nichts dafür... was kann der Provider dafür? - Los was kann der Provider dafür? Bitte nur eine einzige Antwort was der Provider dafür kann, das ihr umziehen müsst oder wollt, und warum er deshalb auf sein Recht verzichten soll, damit ihr finaziell besser aus der Geschichte kommt und er schlechter...

p.s.: Eure Logik ist so verdreht nee... wenn der Provider nun ab heute dank eurer Logik nen Verdienstausfall hat, weil da irgendwo nen Unwetter ist etc. darf er ja einfach die Gebühren erhöhen, denn er kann nichts dafür aber es passt ihm gerade das ihr die finaziellen Ausgleich leistet... da würde bestimmt keiner von euch dafür argumentieren, das geht nur solange wie es einem den Vorteil bringt und solange ist diese kindliche Logik auch nur "logisch"...
 
Zuletzt bearbeitet:
@guillome
Warum hat er denn den Umzug gemacht?

@moquai
Hatte das mit der Sonderkündigung falsch verstanden, sorry, da es bei mir keinen Punkt wie Sonderkündigung gibt. Habe aber etwas ähnliches gefunden, siehe nochmals #284


Aber da muss er ja gut geschlafen haben! Anschliessend aber fristlos kündigen.
 
@68Marcus69;

Bei welchem Provider bist Du? Ich würde das gerne 1:1 nachlesen, denn Du hast in einem grausamen Wortlaut zitiert.

@iron_monkey;

#287 ist ein tolles Statement: Man könnte meinen, ein Provider ist am ausrasten.
 
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iron_monkey schrieb:
hier ist doch das Problem... ihr möchtet nicht verstehen, dass ihr nichts dafür könnt, jedoch der Vertragspartner genausowenig...
Was kann der Kunde dafür wenn der Provider die Dienstleistung am neuen Ort nicht bieten kann?

Ein Provider liefert eine Dienstleistung die man nun Zwangsbezahlen muss wenn man durch "unfreiwillige Umzugsaktionen" z.b. umzug wegen arbeit, scheidung, krankheit, pflegefälle, etc. oder andere Lebensumstände oder wie auch immer umziehen muss und der Dienstleister am neuen Platz seine Dienstleistung nicht mehr erbringen kann. Sorry das ist der Oberwitz. Ich kann ja verstehen, dass man die subventionierte Hardware, etc zahlt aber nicht eine Dienstleistung die nicht mehr erbracht werden kann. Und dann noch unverschämte 24 Monate Maximallaufzeit - soviel Kündigungsschutz hat nicht einmal ein Arbeitnehmer der schon ewig in einer Firma arbeitet.

Für mich vermisst das Urteil jegliches Fingerspitzengefühl (einen IT-Dienstleistungsvertrag über Lebensinteressen zu stellen) in dem Fall dass der Dienstleister an einem anderen Ort nicht mehr dienstleisten kann ;)
Erinnert mich ein wenig an die Schildbürger.
 
@68Marcus69;

Was interessiert mich denn die Schweiz? Wir sind in der BRD! Der BGH ist eine deutsches Gericht.
Du kannst doch keine AGB heranziehen, die in der Schweiz Geltung haben. :D
 
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Er hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf seine Wohnung, da kann man im Vorfeld nichts unternehemen? Kontakt aufnehmen mit dem Provider etc. ? Ich weiss nicht, irgendwie klingt der Fall nach eienem Yuppi der nichts unternommen hat, alles auf sich zukommen ließ und am Ende auf dem Bauch gelandet war. Aus Frust hat er dann einfach fristlos gekündigt.

@moquai

Schreibt das BGH jetzt schon Providerverträge?

Aber auch ich bin aus meinem Vertrag gekommen ohne Anwalt und Nebengeräusche. Ich bin nicht zum Vertragsende bei AOL in die Schweiz gezogen. Darauf habe ich bestimmt nicht gewartet. AOL wusste sogar, dass ich wohl nie wieder Kunde werden würde, da es AOL hier nicht gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte auch mal in eure Argumentation für die Provider in die Runde werfen, das es auch schon oft AGB gab die gegen gültiges Recht verstoßen haben und später geändert werden mussten. Obwohl sie vom Kunden unterschrieben und somit anerkannt wurde. Ich weiß gar nicht was ihr mit euren Vertrag ist Vertrag wollt. Nur weil etwas in einen Vertrag steht, muss es auch nicht richtig sein oder gar eingehalten werden.
 
@iron_monkey

Ich habe auch nicht erwartet, dass Du verstehst, was ich Dir schrieb. Das "gerade in den Kram" passen, lässt dabei ebenfalls einiges durchblicken. Und es ist doch ziemlich unfair, das Ganze so herunter zu schreiben. Wo bleibt hier die Empathie?

Kannst Du mir eigentlich erklären, wieso es überhaupt Verbraucherrechte und den Verbraucherschutz gibt, wenn doch alles so easy mit Verträgen zu regeln ist? Wozu eigentlich eine 2 wöchige Widerspruchsfrist, wenn der Kunde doch vorher hätte wissen müssen, was er da kauft oder unterschreibt? Kann doch nicht sein, das er hier widerspricht, wie es ihm "in den Kram" passt.

Aber schön, dass Du uns erklärst, was Verträge sind. Als Unternehmer weiß ich das natürlich nicht.

Und weil etwas so ist, muss es auch immer so bleiben. Damit wäre die Menschheit dann auch noch in der Steinzeit geblieben.

@bratzepeter

Danke für den guten Einwand.
 
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68Marcus69 schrieb:
Schreibt das BGH jetzt schon Providerverträge?
Aber auch ich bin aus meinem Vertrag gekommen ohne Anwalt und Nebengeräusche.
AGB unterliegen gesetzlichen Regelungen. Du verstehst es nicht, was?
Na logisch kommst Du raus, Deine AGB machen es ja möglich.

Bevor Du das auch wieder falsch verstehst:

Na logisch kommst Du raus = Es wundert mich nicht, das Du bei einem Umzug keine Kosten mehr hast.
Denn Deine AGB gestehen Dir ja dieses Recht ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@bratzepeter

Dann hätte der Kläger wohl recht bekommen, wenn er den Vertrag, der keine Gültigkeit hat, da er gegen Deutsches Recht verstößt, fristlos kündigt, oder?

@moquai

Ich war vorher bei AOL, da kam ich auch raus! Wegen Umzug in die Schweiz.
 
68Marcus69 schrieb:
Ich war vorher bei AOL, da kam ich auch raus! Wegen Umzug in die Schweiz.
Da gab es dieses Urteil noch nicht. Oder AOL hatte ein Einsehen wegen dem Wegzug ins Ausland. Oder AOL war kulant.

Hätte aber AOL auf die Zahlung bestanden, man, was würdest Du jetzt gegen AOL und den BGH wettern. :D
 
Es will bei einigen einfach nicht in den Kopf, hätte der BGH entschieden wir müssen morgen mit gelben Hüten rumlaufen, wäre 68Marcus69 wohl der erste mit einen schönen großen gelben Hut. ;)

Ich glaube in dieser Diskussion kommt man nicht mehr weiter, weil es nicht um die Sache geht sondern um eine Frage der Einstellung. Nur weil mir jemand sagt, das ist so! Muss es für mich längst nicht so sein. Sollte mich dieses Thema selbst betreffen irgendwann, würde ich Klagen bis nichts mehr geht...
 
bratzepeter schrieb:
Sollte mich dieses Thema selbst betreffen irgendwann, würde ich Klagen bis nichts mehr geht...
Tja, nur WO und bei WEM möchtest Du klagen? Die Gerichte werden eingeschüchtert auf das Urteil vom BGH verweisen. Ein Anwalt würde Dir wohl auch die Hoffnung auf Erfolg nehmen.

Und wie ich schon in #254 zitiert habe:

Man kann zwar aus wichtigen Gründen vorzeitig kündigen, aber die Wichtigkeit derer entscheiden wohl auch Gerichte.
 
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