News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

moquai

:D
Nein, ich denke ich würde nicht gegen das Urteil wettern, da es meine freie Entscheidung war in die Schweiz zu ziehen.

Ich habe AOL angerufen und sie gebeten zu prüfen, ob man mir in der Kündigung nicht entgegen kommen würde. Sie haben zugestimmt, allerdings habe ich auch noch drei witere Monatsbeträge zahlen müssen. Aber ich fand es fair von AOL bzw. Alice.

Allerdings war ich unheimlich lange Kunde dort! Keine Ahnung mehr wie lange. 8 Jahre oder mehr.

@bratzepeter

Rot mit weissem Kreuz, nicht gelb, vergessen, ich bin in die Schweiz geflüchtet. ;)


Noch etwas schönes aus der Schweiz:
Ich bin hier mit einer 3000er Leitung gestartet, nach ca 6 Monaten bekam ich eine Umrüstung auf 5000, ohne Aufpreis. Weitere 12 Monate später bekam ich für 1 CHF mehr im Monat eine 10000er und vor sechs Monaten habe ich eine 20000er Leistung mit Gratistelefon (Flatrate) und TV mit 6 HD Sendern und ein erlass um 7 CHF im Monat bekommen. Vorher nur normales Kabelfernseh und normales Telefon mit Gebühr und 20 Rappen/ min ins Schweizer Netz. Für weitere 10 CHF im Monat könnte ich auf eine 50000er umsteigen, mach ich aber nicht, da es sie sicherlich nächstes Jahr geschenkt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gebe es zu. Wenn ich so weitreichende Entscheidungen treffen würde, wie ins Ausland ziehen, dann wäre mir in dem Fall auch alles egal. Denn das ist irgendwie ein Sonderfall, da sich ja weitaus mehr ändert.

Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob in diesem Fall das Urteil vom BGH greifen würde.
Ich beneide die Schweizer trotzdem. Sie haben keinen Euro und bessere Möglichkeiten der Volksabstimmung.
 
all jenen, die diese entscheidung in ihren kommentaren befürwortet haben, gönne ich von ganzem herzen, dass sie sich irgendwann dieser situation selbst gegenübergestellt sehen und dann an ihre großen worte "vertrag ist vertrag! was wollt ihr denn?" denken.
 
@uNki
Ich wünsche dir alles gute! :D

@moquai

Die Schweiz ist nicht Ausland, 25% der in der Schweiz lebenden Bevölkerung ist Ausländer, ich glaube mehr als ein Drittel davon sind Deutsche. Wie viele Schweizer haben eine Herkunft aus anderen Ländern, hier tummelt sich die Welt und hier ist was los!

Die Schweiz gehört nicht mehr den Schweizern. :evillol:
 
Laut Atlas gibt es zwischen Deutschland und der Schweiz eine Grenze. Alles hinter dieser Grenze ist Ausland. :D
Und es wird wohl bald so sein: Die Schweiz gehört den Russen.
 
Nee nee, den Deutschen! Sie werden kontinuierlich unterwandert.

Die Schweizer haben coole Rechte, wenn du dich da niederlassen willst, entscheiden die Bürger des Ortes ob du darfst oder nicht.

Wenn du bauen willst, entscheiden die Nachbarn ob du darfst oder nicht.

Allerdings brauchen sie schon gewisse Gründe um dich wirklich abzuweisen. "Seine Nase gefällt mir nicht, reicht nicht". Deswegen dauert hier alles eine kleine Ewigkeit. Hier werden kleine aber sichere Schritte getan.
 
uNki schrieb:
all jenen, die diese entscheidung in ihren kommentaren befürwortet haben, gönne ich von ganzem herzen, dass sie sich irgendwann dieser situation selbst gegenübergestellt sehen und dann an ihre großen worte "vertrag ist vertrag! was wollt ihr denn?" denken.
Was für ein Kindergarten!
 
Ich bin ehrlich gesagt auch ein wenig erstaunt, wieviel aufrechte Streiter für Recht und Gesetz sich hier finden.

Da frage ich mich doch, ob diese (in diesem Falle) nicht gerade verbraucherfreundliche Einstellung da her rührt, dass ihr entweder
a) zu viel Geld habt, oder
b) zu jung seit, und noch keine Verträge abgeschlossen habt, oder
c) ihr - und das ist natürlich euer gutes Recht - an die härteste Auslegung der Regel "pacta sunt servanda" als Grundlage der Markwirtschaft bzw des Rechtsstaates glaubt.

Ich bin mir da echt nicht ganz sicher.
Fakt ist: Verträge sind einzuhalten. ABER. und jetzt kommts doch: Beide Seiten sollten immer gerecht miteinander umgehen. Und es ist meiner Meinung nach schon sehr ungerecht, für eine Leistung zahlen zu müssen, die in Wirklichkeit nicht erbracht wird bzw nicht abgerufen werden kann. Da der Grund für die Nichterbringung überwiegend beim Kunden zu sehen ist, wäre eine anteilige Zahlung, eine Art "Freikaufen" akzeptabel; eine komplette Verpflichtung, die Restvertragslaufzeit zu bezahlen, kann ich nicht nachvollziehen. Es wird de facto keine Leistung genutzt; die monatlichen Gebühren sollen aber gerade den anfallenden "traffic" abdecken, dieser verursacht ja den Löwenanteil der Kosten .
Ich möchte hierbei mal an die Fälle bzgl der "power-downloader" erinnern, die aus ihren "Flatrates" geworfen werden sollten, da sie zu viele Kosten verursachten...

Wenn also ein Kunde aufgrund eines Umzugs, aus welchem Grund auch immer - AUSGENOMMEN ein Scheinumzug, um eben genau diesen Kündigungsgrund herbeizuführen - den DSL-Anschluss nicht mehr nutzen kann, so wäre mMn allenfalls eine Zahlung von 3 - 5€ pro Monat Restlaufzeit angemessen, dann hat das Unternehmen seine subventionierte Hardware und seinen Verwaltungsaufwand locker raus und keiner kann sich beschweren.
Alles andere ist Nepp und ein Rückfall in das dunkle Mittelalter des Verbraucherschutzes.

und wie Moquai weiter Oben auch schon festgestellt hat: §314 I BGB . Wer den liest, wird meine obige Argumentation eventuell verstehen - oder auch nicht; Ansichten und Meinungen sind ja verschieden..
 
Zuletzt bearbeitet: (kleine Ergänzung)
uNki schrieb:
all jenen, die diese entscheidung in ihren kommentaren befürwortet haben, gönne ich von ganzem herzen, dass sie sich irgendwann dieser situation selbst gegenübergestellt sehen und dann an ihre großen worte "vertrag ist vertrag! was wollt ihr denn?" denken.

*gääähn*

So argumentieren User, die die Spielregeln anscheinend immer noch nicht verstanden haben :rolleyes:

Tipp: Bitte zunächst keine Verträge abschliessen.
 
@n8mahr

Bist du gegen Recht und Gesetz? Könnte an nach dem ersten Satz fast glauben.

Erst zählst du drei Punkte auf, wo du deine ganze Fantasie anstrengst, denn sie sind rein spekulativ und haben hier nichts zu suchen. Danach kommt dann:
Ich bin mir da echt nicht ganz sicher.

Da lachen ja die Hühner, da glaubt man fast Punkt b trifft eher auf dich zu.

Danach erwähnst du
Beide Seiten sollten immer gerecht miteinander umgehen.
Warum tut es der Kunde denn nicht? Er kündigt fristlos auf ein Selbstverschulden hin.

Und es ist meiner Meinung nach schon sehr ungerecht, für eine Leistung zahlen zu müssen, die in Wirklichkeit nicht erbracht wird bzw nicht abgerufen werden kann.
Der einzige der beiden Vertragspartner, der nicht bereit ist, seine Vertragliche Leistung zu erfüllen ist doch der Kunde, er kündigt fristlos.

Das "Freikaufen" ist ja nicht vom Kunden aufgesucht worden, bei mir hat es doch,wie bei vielen anderen auch geklappt. Siehst du hier in ein paar Antworten, aber auch bei derDiskussionsrunde bei Golem. Sogar mit 1&1.

Ich möchte hierbei mal an die Fälle bzgl der "power-downloader" erinnern, die aus ihren "Flatrates" geworfen werden sollten, da sie zu viele Kosten verursachten...
Jetzt möchtest du den Providern auch noch deren Geschäftsstrategien, die sich offenbar bewährt haben vorschreiben.

§314 I BGB kommt doch nicht zum tragen, und wenn dann eher zu Gunsten des Providers, da ihm nicht zugemutet werden kann auf diese Willkür-Forderung des Kunden seine angebotene Leistung überall hinzuliefern, wo der Kunde gerade hinziehen will.

Hätte ich damals von AOL verlangen können in die Schweiz zu liefern, bzw. den Vertrag aufzulösen, also herzuschenken, nur weil ich umziehe?

Hätte er sich frühzeitig gekümmert und es auf freundlichen Wege versucht wäre der Provider sicherlich Kulant gewesen, da schon oft genug geschehen. So kann man natürlich nicht seine Vertragssituationen begegnen.

Fristlos zu kündigen, obwohl alle Schuld zur Nichterfüllung des Vertrages bei ihm liegt, ist willkürliches Handeln.

Ich wiederhole mal mein Beispiel aus #269, ich hoffe dir wird dann die Situation klarer:
Wenn ihr einen Pachtvertrag für ein Jahr für eine Gerage abschliesst, verlangt ihr dann beim Umzug auch, dass die Garage zur neuen Mietwohnung versetzt wird oder der Besitzer euch aus dem Vertrag entlässt?
 
Zuletzt bearbeitet:
@68Marcus69;

Die Ausssage von n8mahr "Ich bin mir da echt nicht ganz sicher." ist wohl eher hypothetisch gemeint, gespickt mit einem Hauch Ironie.

Und zum Thema Power-Downloader - Flatrate: Wenn ein Provider eine Flatrate anbietet, dann sollte dieser eigentlich wissen, was Flatrate bedeutet. Das weiß er auch, aber Fehlkalkulationen sich nicht das Problem der Kunden.
Das ging ja damals für die Provider auch gewaltig in die Hose.

Wenn ich ein Auto zum Pauschalpreis (inclusive unbegrenzten oder aller KM) vermiete, dann darf ich mich nicht beschweren, wenn der Kunde eine Weltreise macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Pachtvertragsbeispiel ist absoluter Bullshit und nicht vergleichbar!

Um das mit einem Provider vegleichen zu können müsste der "Verpächter" Millionen von Garagen zu Wohnungen in ganz Deutschland haben. Wenn man dann umzieht kann man ja auch gleich die Garage vom alten und anschließenden neuen Vermieter (also ein und derselbe) mit "pachten". Diese Situation gibt es bei Immobilien in der Realität fast nirgends. Bei einem Internetanschluss gibt es des aber meistens! Daher müssen für Kundenfreundlichkeit und Verbraucherschutz auch solche Konstellationen auch in die Vertrags und Kündigungsgebung berücksichtigtwerden.

Des Weiteren ist ein Internetzugang von finanziellen Risiko für den "Verpächter" nicht ansatzweise so hoch wie für einen auf eine Straße und ein Haus begrenzter Immobilienverpächter.

Es kann nicht sein, dass man für eine Dienstleistung und das sind die Kosten für den monatlichen Traffic etc... weiter bezahlen muss wenn der Dienstleister seinen Vertrag gar nicht mehr erfüllen kann und der Mieter für nichts weiter bezahlen muss.

So, jetzt versteh es oder lass es ein. ich werde nix mehr weiter schreiben und bleibe bei meiner Meinung!
 
Finne schrieb:
Und mal zu den Vorrednern: Es gibt Berufe da weiß man nicht, wie lange man an einem Ort bleibt....man sollte da einen Kompromiß finden.

ja genau...wie mein beruf, deswegen nehme ich immer ohne mindestvertragslaufzeit...
 
*gääähn*

So argumentieren User, die die Spielregeln anscheinend immer noch nicht verstanden haben

Tipp: Bitte zunächst keine Verträge abschliessen.

tipp an den, der alles verstanden hat: mutmaßungen unterlassen. über recht und gesetz bescheid zu wissen und es in jeder hinsicht zu befürworten sind zwei verschiedene paar schuhe.

ich möchte denjenigen kennenlernen, der 24 monate im voraus planen und alle etwaigen veränderungen der lebensumstände und einen damit einhergehenden umzug vorhersehen kann.

wenn man dann gezwungen ist umzuziehen und der provider am neuen wohnort die vereinbarte dienstleistung nicht erbringen kann, finde ich es unverschämt den kunden zu knebeln.

letzten endes ist es deine meinung, die will ich dir nicht nehmen. wünsche viel spaß, sollte es dich mal treffen :)


noch am rande.. da es ja offenbar so selbstverständlich ist, dass das bgh in der hinsicht so entschieden hat, sollte es egtl. keine image-schäden für das betreffende unternehmen zur folge haben, wenn bekannt wird, dass es kunden im notfall kein kündigungsrecht gewährt.
wer glaubt denn bitte daran?
wenn dem so wäre, würde das wort "kulanz" an dieser stelle nicht nötig sein.
 
In der Tat, es wäre kein Image-Schaden, da die Provider ja dem BGH die Schuld geben können.
"Was wollen Sie denn? Wir setzen doch nur unser Recht um."

Aber die Provider könnten ihr Image aufbessern, indem sie auf dieses Recht verzichten und eine Kündigung ohne Folgekosten zulassen würden.
 
Ich versiche dir, über Recht und Gesetz kenne ich mich auch nur grundlegend aus, was als nicht-Jurist auch normal sein dürfte.

Aber ich kann sagen, dass ich Verträge nur abschließe, wenn ich die Rechte und Pflichten daraus verstanden habe und diese akzeptiere.
Und wir sind hier immer noch bei der DSL Kündigung und nicht in anderen Bereichen.

Ich kann jeden verstehen, der sich über eine ungenutzte und weiterhin zahlungspflichtige DSL Leitung aufregt, aber ich habe kein Verständnis für diejenigen, die im Nachhinein laut schreien und einen Vertragsbruch als normal empfinden.

Ich habe das Thema mit der T-Com im letzten Jahr selber durchgemacht und hatte natürlich auch versucht, den laufenden Vertrag per Kulanz zu beenden.
Dieser Bitte wurde aber leider nicht stattgegeben, also musste ich da durch, die restlichen Monate bezahlen und meinen Vertrag erfüllen.
Ärgerlich, keine Frage, aber hier muss ich mir an die eigene Nase fassen und nicht die Schuld bei anderen suchen.
 
Ich wollte versuchen auf Kulanzbasis den Vertrag wegen Umzug vorzeitig zu beenden.
Das wurde verneint und somit habe ich den Vertrag mit Zahlung bis Vertragsende ordnungsgemäß erfüllt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber Du vergisst dabei einen Punkt:

Es geht hier nicht, so wie Du schreibst, um einen Vertragsbruch. Es geht nicht um die "Nichteinhaltung von Verträgen".
Es geht um eine vorzeitige DSL-Kündigung bei einem Umzug. Aber die "Regelung dieser Tatsache" wurde nie in dieser Art in den AGB niedergeschrieben.

Ich empfehle dazu #254, #283 und #300.
 
Die Folgen einer Nichteinhaltung von Vertragen würde ich als Vertragsbruch bezeichnen.

Ich bin darauf eingegangen, da viele User die vorzeitige DSL-Kündigung bei Umzug als ihr Recht ansehen und dies einfach gesetzlich nicht der Fall ist.
Ich würde uns allen das Gegenteil wünschen, keine Frage, aber die Spielregeln lauten anders.
 
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