Bin ich noch wehrpflichtig?

Hendr1k

Lieutenant
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Sep. 2004
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Hallo zusammen,

ich kenne mich nicht so mit der Wehrpflicht aus, deshalb wollte ich Euch mal fragen, ob ich denn noch wehrpflichtig bin. Zur Zeit bin ich 21 Jahre alt und werde Ende Juli 22. Meine Ausbildung endet Mitte Juni 2008, also dieses Jahr. Ab dem 11. August habe ich einen Schulplatz für die Fachoberschule sicher, um mein Fachabitur nachzuholen.

Ich weiß nicht genau wann die Fachoberschule endet, ich gehe aber davon aus, dass diese vor Juli 2009 enden wird. Das Problem ist nun:

- Ich werde erst ende Juli 2009 23 Jahre alt, kann es also sein dass ich noch gezogen werde?
- Ich hatte vor zum Wintersemester 2009 mit dem Studium anzufangen, der Wehrdienst wäre für mich ein verloren gegangenes Jahr (bin eh schon spät dran)

Könnte mir evtl. jemand diesbezüglich helfen? Ich muss noch anmerken, dass das für mich zuständige Kreiswehrersatzamt ständig hinter mir her ist. Ich muss quartalsweise einen Ausbildungsnachweis abschicken usw.
 
Du bist aktuell doch zurückgestellt? In dem Fall kannst Du noch bis zum 25. Lebensjahr gezogen werden.
 
Aktuell bin ich zurückgestellt, das wird aufgrund des Schulplatzes noch bis Juni oder Juli 2009 andauern. Aber erst Ende Juli 2009 werde ich 23 Jahre.

Ich dachte man wäre bis zum 23. Lebensjahr wehrpflichtig?
 
Wenn man aus Gründen zurückgestellt ist, die eine Einberufung bis zum 23. Lebensjahr verhindern, steigt die Grenze afaik auf 25.
 
Da muss ich mich meine Vorredner anschließen. Man ist bis zum 25. Lebensjahr Wehrpflichtig.
 
Der Mann oben weiss nicht wovon er redet...

Du kannst bis zum 23. eingezogen werden, auch wenn du jetzt schon einen Studienplatz sicher hättest, kannst du vor dem Abschluss deines dritten Semesters eingezogen werden.
 
Ok, danke. Dann sind meine bisherigen Zukunftspläne mal eben zerbrochen. :heul:
Aber was ist das für ein Schwachsinn? Wenn ich im 2. Semester studieren würde, könnte ich
noch eingezogen werden? WO ist da die Logik?

Würde ein Auslandsaufenthalt, wie z. B. Travel & Work, helfen die Zeit zu überbrücken?
 
Lies doch mal den Wikipedia Link.

Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):
  • in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert;
  • bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
    • genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei
    • Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern;
 
Ja habs grad gelesen. Habe auch keine Lust bis zum 25. irgendwo im Ausland zu hocken. Dann heißt es wohl in den bitteren Apfel zu beißen. Man bin ich grad sauer!
 
Ich habe wohl das Glück, dass ich jedes Quartal ein Einschreiben bekomme, in dem steht, dass ich wieder mal eine Bestätigung der Bestehenden Ausbildung absenden müsse. Also die haben mich ganz genau im Visier, leider.

Meine Frage ist somit (leider) beantwortet, vielen Danke für die rege Anteilnahme (und das Beileid)
 
Gemustert bist du schon? Falls nein gibt es genug Tricks sich spätestens bei der Musterung von dem Verein zu verabschieden.
 
Auch wenn das heer so hinter dir her ist , gibt es für dich noch eine Chance. Denn der schein trügt oftmals.. Soviele leute wollen die eh ned beim bund haben.. sprich nach abschluss der BOS/FOS und mit beginn des studiums könntest du dich evtl. wieder zurückstellen lassen. Nur in den seltensten Fällen wirst du zum Heer gezwungen, wenn du bereits einen studienplatz hast.
Ich selbst war beim Heer und breche mit meinem Studium in Österreich jetzt einige Regeln, die man als ehmaliger Soldat auferlegt bekommt. Deshalb rate ich dir, versuchs einfach. Mehr als schiefgehen kann es nicht. Und wenn du doch 9 Monate deines Lebens verschwenden musst, dann ist das halt leider so. Versuche dann wenigstens was sinnvolles dort zu werden und die ganzen kostenlosen weiterbildungen mitzunehmen ;)


:evillol:

Edit sagt, dass im Bezug auf bereits bestandene Musterung auch kein Thema herrscht, denn sollten sie dich wirklich einziehen wollen hast du noch das recht darauf nachgemustert zu werden. Dort könntest du natürlich ausgemustert werden ;)
 
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Hallo Hendr1k, ich bin Zivi.

Du könntest folgendes machen: Beende deine Ausbildung und melde dich für die FOS an. Für das dritte Quartal kann du hoffentlich noch eine Ausbildungsbestätigung herkriegen (hast ja gesagt Mitte Juni endet die Ausbildung).
Ich nehme an, dass du der sogenannten Wehrüberwachung unterliegst, Problem ist folgendes:
WPflG schrieb:

D. h. nach Abschluss der Ausbildung müsstest du dies eigentlich theoretisch sofort melden. Da stellt sich mir jetzt auch noch die Frage, was auf diesen Quartalseinschreiben draufsteht.

Was natürlich passieren kann, ist, dass du nicht gezogen wirst, weil du relativ alt bist bzw. vielleicht einen schlechten Tauglichkeitsgrad hast und die BW mehr Wehrpflichtige auf ihrer Liste hat als Kapazitäten da sind. Deshalb sage ich: Auf jeden Fall eventuelle Anmeldungen etc. der FOS vornehmen und falls du keinen Einberufsbescheid erhälst erstmal ab in die Schule.

Verweigern kannst du übrigens dann immer noch, sollte die BW dich schon zum 1.9. einziehen, wird es allerdings eng - KDV-Antrag dauert als nicht-Soldat ca. zwei Monate. Bei der BW verpasst du nicht viel, ich war ein paar Wochen dort und als Zivi hast du nahezu keine Nachteile aber ein paar kleine Vorteile.

Nur in den seltensten Fällen wirst du zum Heer gezwungen, wenn du bereits einen studienplatz hast.
Huhu...*wink*
2 Wochen vor Studienbeginn kam der Bescheid, Widerspruch - keine Chance^^
 
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Gemustert wurde ich vor ca. 3 Jahren, muss ich dann nochmals nachgemustert werden? Meine Anmeldung bei der FOS gebe ich nächste Woche ab, den Platz hab ich zu 100%.

Edit:

Ich werde es so versuchen:

1. Ich werde morgen einen Nachweis bei meiner Ausbildungsstelle einholen (Auf diesen Nachweisen steht nur, dass ich momentan noch in der Ausbildung bin)

2. Meine Anmeldung für die FOS abgeben, Schule beginnt am 11. August

3. Die Zeit von Mitte Juni bis Anfang August überbrücke ich mit einem Auslandsaufenthalt, also Urlaub :-)

4. Ich werde mich bemühen schon vor Ablauf der Schulzeit einen Studienplatz zu ergattern

5. Dann muss ich hoffen, dass der Bund mich nicht während des Studiums einzieht bzw. während der Zeit zwischen Schule und Studium

6. Zur Not werde ich ausgemustert, da ich tatsächlich einige Allergien habe, dies aber bei meiner ersten Musterung nicht angegeben hatte.
 
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So weit ich informiert bin, kannst du derartige Stellen auch durch die Einberufung zum Wehrdienst nicht verlieren.
D.h. wenn du die Stelle jetzt bekommen würdest, dann müsstest du sie nach Beendigung deines Wehrdienstes in jedem Fall auch bekommen.
 
Die Ausbildung hat am 01. September 2005 begonnen und geht gemäß Vertrag 3 Jahre. Dass die Ausbildung schon im Juni endet, weiß der Bund ja nicht. Wie ich schon erwähnt hatte, werde ich dem Bund einen Ausbildungsnachweis meiner Stelle zukommen lassen, der bescheinigt, dass ich momentan noch in der Ausbildung bin, allerdings nicht, dass diese im Juni endet.
Wenn ich dann im August zur Schule gehe, dann habe ich das nächste Jahr auch erstmal wieder überbrückt.
 
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