Hallo,
laut Sendungsverfolgung für Briefe und Pakete der Firma Deutsche Post: "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde am ... zur Abholung bereitgelegt."
Diese Statusmeldung besteht seit 3 Tagen unverändert.
Soweit das von mir recherchiert werden konnte, ist die Zustellung an ein Postfach rechtlich gesehen eine Annahme-Verweigerung. Der Empfänger wird (nur) über die Hinterlegung informiert, was rechtlich gesehen keine Zustellung ist. Das trifft wohl aber nur auf Einschreiben Rückschein und nicht auf Einschreiben Einwurf zu.
Bei einem Brief per Einschreiben Rückschein, wird der Rückschein erst bei Abholung des Briefs ausgestellt. und gilt erst dann als zugestellt.
Bei einem Brief per Einschreiben Einwurf, gilt der Brief bei der Hinterlegung ins Postfach als zugestellt. Allerdings gibt es dabei nur den Status der Sendungsverfolgung als Nachweis.
Briefe im Postfach werden nach 7 Tagen ohne Abholung an den Absender zurückgesendet. Ob das auch für Einschreiben Einwurf gilt? Weil dann gilt der Brief als zugestellt, wurde aber nie empfangen.
Wenn eine Frist eingehalten werden muss:
Bei einem Einschreiben Rückschein kann der Empfänger die an den Absender gesetzte Frist versäumen lassen, indem dieser den Brief nicht aus dem Postfach abholt. Da der Absender den Brief so nicht erneut oder anders zustellen kann (weil dieser keinen Zugriff auf das Postfach hat), wird diesem empfohlen, den Empfänger über die Hinterlegung des Briefs im Postfach zu informieren. Dabei bleibt unklar, ob der Brief dann rechtlich wie ein Einschreiben Einwurf angesehen wird und als zugestellt gilt.
Allgemein wird empfohlen Einschreiben Einwurf anstatt Rückschein zu benutzen. Die Zustellung von Einschreiben Rückschein kann verweigert werden.
Der Brief per Einschreiben Rückschein liegt laut Sendungsverfolgung seit 3 Tagen unverändert im Postfach. Die Frist ist seit 2 Tagen abgelaufen. (vermutet wird eine Verzögerung der Statusmeldung bei der DP).
Sind öffentliche Institutionen mit Postfach dazu verpflichtet, die Briefe, die in ihr Postfach zugestellt werden, mindestens einmal werktäglich in Empfang zu nehmen?
Die Sachlage scheint nicht eindeutig zu sein, bzw. gibt es scheinbar keine eine Lösung für alle Fälle.
laut Sendungsverfolgung für Briefe und Pakete der Firma Deutsche Post: "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde am ... zur Abholung bereitgelegt."
Diese Statusmeldung besteht seit 3 Tagen unverändert.
Soweit das von mir recherchiert werden konnte, ist die Zustellung an ein Postfach rechtlich gesehen eine Annahme-Verweigerung. Der Empfänger wird (nur) über die Hinterlegung informiert, was rechtlich gesehen keine Zustellung ist. Das trifft wohl aber nur auf Einschreiben Rückschein und nicht auf Einschreiben Einwurf zu.
Bei einem Brief per Einschreiben Rückschein, wird der Rückschein erst bei Abholung des Briefs ausgestellt. und gilt erst dann als zugestellt.
Bei einem Brief per Einschreiben Einwurf, gilt der Brief bei der Hinterlegung ins Postfach als zugestellt. Allerdings gibt es dabei nur den Status der Sendungsverfolgung als Nachweis.
Briefe im Postfach werden nach 7 Tagen ohne Abholung an den Absender zurückgesendet. Ob das auch für Einschreiben Einwurf gilt? Weil dann gilt der Brief als zugestellt, wurde aber nie empfangen.
Wenn eine Frist eingehalten werden muss:
Bei einem Einschreiben Rückschein kann der Empfänger die an den Absender gesetzte Frist versäumen lassen, indem dieser den Brief nicht aus dem Postfach abholt. Da der Absender den Brief so nicht erneut oder anders zustellen kann (weil dieser keinen Zugriff auf das Postfach hat), wird diesem empfohlen, den Empfänger über die Hinterlegung des Briefs im Postfach zu informieren. Dabei bleibt unklar, ob der Brief dann rechtlich wie ein Einschreiben Einwurf angesehen wird und als zugestellt gilt.
Allgemein wird empfohlen Einschreiben Einwurf anstatt Rückschein zu benutzen. Die Zustellung von Einschreiben Rückschein kann verweigert werden.
Der Brief per Einschreiben Rückschein liegt laut Sendungsverfolgung seit 3 Tagen unverändert im Postfach. Die Frist ist seit 2 Tagen abgelaufen. (vermutet wird eine Verzögerung der Statusmeldung bei der DP).
Sind öffentliche Institutionen mit Postfach dazu verpflichtet, die Briefe, die in ihr Postfach zugestellt werden, mindestens einmal werktäglich in Empfang zu nehmen?
Die Sachlage scheint nicht eindeutig zu sein, bzw. gibt es scheinbar keine eine Lösung für alle Fälle.
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