Brief an Postfach zugestellt

Mirlo

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Hallo,

laut Sendungsverfolgung für Briefe und Pakete der Firma Deutsche Post: "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde am ... zur Abholung bereitgelegt."
Diese Statusmeldung besteht seit 3 Tagen unverändert.

Soweit das von mir recherchiert werden konnte, ist die Zustellung an ein Postfach rechtlich gesehen eine Annahme-Verweigerung. Der Empfänger wird (nur) über die Hinterlegung informiert, was rechtlich gesehen keine Zustellung ist. Das trifft wohl aber nur auf Einschreiben Rückschein und nicht auf Einschreiben Einwurf zu.

Bei einem Brief per Einschreiben Rückschein, wird der Rückschein erst bei Abholung des Briefs ausgestellt. und gilt erst dann als zugestellt.

Bei einem Brief per Einschreiben Einwurf, gilt der Brief bei der Hinterlegung ins Postfach als zugestellt. Allerdings gibt es dabei nur den Status der Sendungsverfolgung als Nachweis.

Briefe im Postfach werden nach 7 Tagen ohne Abholung an den Absender zurückgesendet. Ob das auch für Einschreiben Einwurf gilt? Weil dann gilt der Brief als zugestellt, wurde aber nie empfangen.

Wenn eine Frist eingehalten werden muss:
Bei einem Einschreiben Rückschein kann der Empfänger die an den Absender gesetzte Frist versäumen lassen, indem dieser den Brief nicht aus dem Postfach abholt. Da der Absender den Brief so nicht erneut oder anders zustellen kann (weil dieser keinen Zugriff auf das Postfach hat), wird diesem empfohlen, den Empfänger über die Hinterlegung des Briefs im Postfach zu informieren. Dabei bleibt unklar, ob der Brief dann rechtlich wie ein Einschreiben Einwurf angesehen wird und als zugestellt gilt.

Allgemein wird empfohlen Einschreiben Einwurf anstatt Rückschein zu benutzen. Die Zustellung von Einschreiben Rückschein kann verweigert werden.

Der Brief per Einschreiben Rückschein liegt laut Sendungsverfolgung seit 3 Tagen unverändert im Postfach. Die Frist ist seit 2 Tagen abgelaufen. (vermutet wird eine Verzögerung der Statusmeldung bei der DP).

Sind öffentliche Institutionen mit Postfach dazu verpflichtet, die Briefe, die in ihr Postfach zugestellt werden, mindestens einmal werktäglich in Empfang zu nehmen?

Die Sachlage scheint nicht eindeutig zu sein, bzw. gibt es scheinbar keine eine Lösung für alle Fälle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird das Postfach nicht geleert, ist der Brief nicht zugestellt.

Wurde die Sendung vom Empfänger umgeleitet, kann das anders aussehen.
 
.one schrieb:
Wurde die Sendung vom Empfänger umgeleitet, kann das anders aussehen.
Das wäre wohl eine weitere Option, ob die auf dem Brief angegebene Adresse eine Hausanschrift oder ein Postfach ist. In dem Fall eine Hausanschrift.

Eventuell liegt der Fehler bei der Post, dass diese ein Einschreiben Rückschein nicht in einem Postfach hinterlegen darf, sondern an die angegebene Anschrift zustellen muss. Dafür wird ja auch bezahlt, dass der Brief persönlich gegen Unterschrift zugestellt wird.
 
Mirlo schrieb:
Allgemein wird empfohlen Einschreiben Einwurf anstatt Rückschein zu benutzen.
Dann ist dem Empfehlenden die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Einwurf-Einschreiben nicht bekannt ... .;):D

Wenn Du die Zustellung eines Schriftstückes rechtssicher nachweisen möchtest, dann wähle die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
 
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Was übrigens gar nicht mal so teuer ist. 7,50 so weit mir bekannt.
 
Meistens gehts ja gut. Aber die Möglichkeiten, dass es nicht gut gehen soll, sind allgemein nicht so bekannt.

Ob eine "Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher" auch verweigert werden kann? Vielleicht kann der Gerichtsvollzieher mithilfe der Polizei den Brief direkt in der Wohnung ablegen? Dann müsste er wohl unweigerlich als zugestellt gelten, auch wenn er nicht geöffnet wird. Es scheint aber eher so, dass der Gerichtsvollzieher den Brief auch nur einfach in den Briefkasten wirft, was als "zugestellt" gilt, und dies beurkundet. Was aber, wenn der Gerichtsvollzieher den Brief zur Abholung in ein Postfach hinterlegt?

7,50 €uro zuzüglich Wegegeld und Auslagenpauschale
Der Aufwand ist dann doch ein bisschen größer, wie hier zu lesen ist:
https://www.123recht.de/ratgeber/ve...stellung-per-Gerichtsvollzieher-__a81062.html

Bei mir war es tatsächlich eine Verzögerung in der Sendungsverfolgung. Der Brief wurde noch am selben Tag "abgeholt" und ein Rückschein ausgestellt, der jetzt zum Download bereit steht und wohl zudem als Brief zugesandt wird.
Ergänzung ()

Froki schrieb:
Dann ist dem Empfehlenden die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Einwurf-Einschreiben nicht bekannt ... .;):D
Die da lautet?
 
Mirlo schrieb:
Ob eine "Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher" auch verweigert werden kann?
Der schmeißt den Brief auch nur in den Briefkasten, falls niemand aufmacht. Aber einen besseren Zeugen für die Zustellung kannst du nicht haben, denn er hat eine Kopie (und damit Kenntnis vom Inhalt).

Mirlo schrieb:

Ich sehe da keinen Aufwand. Was meinst du? Außerdem steht dort auch meine obige Antwort:

Außerdem kann der Empfänger die Annahme des Schriftstückes nicht einfach verweigern, da der Gerichtsvollzieher auf der Zustellungsurkunde einen Vermerk schreibt, wann das Schreiben zugestellt wurde.
 
@Mirlo
Aus meiner früheren Zeit, wo ich mal die Post für meine alte Firma abgeholt habe,
kann ich Dir sagen, dass alle Post die per Hausanschrift adressiert wurde ins Postfach gewandert ist.
Ist allerdings 30 Jahre her. Ich denke das man da einen entsprechenden Vertrag hatte.
 
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Mirlo schrieb:
Dass ein Einwurf-Einschreiben vor Gericht nicht mehr ausreicht, um den Beweis für die Zustellung eines Schreibens zu erbringen.
 
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Je nach Wichtigkeit wäre mit das egal. Und Service kostet Geld, das ist normal. Ruf halt mal beim nächsten GV an und frag nach.
 
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Die Kosten sind noch das eine, sicher tragbar, aber die Gerichtsvollzieher sind ja so schon teilweise heillos überlastet. Sollte man im Blick haben, sobald es mal um Fristen geht. Eine Zustellung mit Zeugen und Foto wäre immer noch eine gute Option.
 
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