Falsch, das wird die BNetzA und vielmehr noch die Betreiber nicht interessieren.Sebbi schrieb:ich korrigiere mal den Satz für die BNetzA:
Wenn die Kupfer-Infrastruktur dann final abgeschaltet wird, MUSS Glasfaser zu 100% flächendeckend und anbieterneutral verfügbar sein.
Eher brauchen die nicht anfangen, über Abschaltungen nachzudenken.
Denn diese haben das Gestz auf ihrer Seite und können sich ganz einfach auf Teil 9 des Telekommunikationsgesetz berufen:
"Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Sie einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Der Anspruch umfasst auch den hierfür notwendigen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und besteht für Ihre Hauptwohnung oder für Ihren Geschäftsort. Mit dem Anspruch wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht."
Soweit so gut, jeder hat einen Rechtsanspruch auf Internetanschluss. Interessant wird es dann aber im weiteren Text:
"Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen leitungsgebundenen Anschluss besteht nicht. Vielmehr darf die Versorgung auch drahtlos erbracht werden. Hierfür kommen unter anderem der Mobilfunk und der Satellitenfunk in Betracht."
Die übrigen 20% haben dann eben die Wahl: Auf eigene Kosten an GF anschließen lassen, oder sie bekommen dann eben eine Mobilfunk/5G-Box hingestellt und dann wird abgeschaltet.
Da kann dann auch niemand vor Gericht ziehen und auf den Weiterbetrieb des bestehdenden DSL pochen solange der Anbieter im gesetzlichen Rahmen bleibt und als Ersatz eine "adäquate" drahtlose Alternative anbietet welche das Mindestangebot erfüllt.