BWL - Betriebsstoffe zu durchschnittswerten?

Nico_B

Lt. Junior Grade
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Hallo.

Wir hatten in einer klausur folgenden Sachverhalt zu dem wir den buchungssatz bilden sollten:

Der Eröffnungsbestand an Betriebsstoffen umfasst 4.000 Liter Heizöl, die zu durchschnittlichen Anschaffungskosten in Höhe von 0,75 € je Liter bewertet sind.

Bei der Jahresinventur wird ein Bestand von 1.000 Litern Heizöl festgestellt. Der aktuelle Heizölpreis am 31.12.2008 beträgt 0,65 €/Liter.

ich hab folgendes gerechnet:

Anfangsbestand: 0,75 * 4000 = 3000€

Aufwand 0,75 * 3000 = 2250
0,75-0,65 = 0,10 * 1000 = 100

Endbestand: 0,65 * 1000 = 650,00

Aufwendungen für Heizöl 2.250 und Wertberichtigungen auf das UV 100 an Betriebsstoffe 2.350

Ist das richtig? Oder hätte man einfach nur abschreibung 2350 an Betiebsstoffe 2350 buchen müssen?
 
Hi,

ob das jetzt hier hingehört weiß ich auch nicht.

Hätte einfach den Endbestand errechnet, also die 650€ das ins SBK.
Und die Differenz als Betriebsstoffaufwand.

Buchungssätze wären dann:

1. SBK an Betriebsstoffe 650,00

2. Aufwendungen für Betriebsstoffe an Betriebsstoffe 2.350,00

3. GuV an Aufwendungen für Betriebsstoffe 2.350,00

Wenn man jetzt die Konten abschließen sollte. Aber prinzipiell ist deins ja nicht verkehrt, halt genauer und der Gewinn verändert sich ja auch nicht.

Grüße
 
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Wird im Haben des Wareneinkaufskontos nicht der Endbestand durch Inventur zu Einstandspreisen bestimmt?

Dann würde man nämlich einen Saldo von 2250 aufweisen.
 
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Wareneinkaufskonto (WEK) benutzt du ja bei Buchungen im Handel bzw. oder halt wenn man auch Handelsware hat. Aber bei Betriebsstoffen bleibt das ja eigentlich unangetastet.

Was du meinst ist die Netto-Methode beim Buchen des Warenbestands. Dann wird das WEK über das Warenverkaufskonto (WVK) abgeschlossen und das kommt in die GuV.
Brutto: WEK kommt ins Soll der GuV und WVK ins Haben der GuV

Zur Bewertung:
Da es sich bei Betriebsstoffen in der Regel (evlt. der "Eiserne Bestand" ausgenommen) um Umlaufvermögen handelt, muss hier noch dem strengen Niederstwertprinzip bewertet werden, wenns hier nach HGB geht.
D. h. Umlaufvermögen max. zum Einstandspreis bewerten aber sonst immer zum niedrigeren Wert.

Also bin jetzt nach HGB vorgegangen oder habt ihr das nach EStR, IFRS etc gemacht, da hab ich nämlich keine Ahnung von :-D
 
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Okay hast schon recht. Hab vergessen, dass Vorräte unter Umlaufvermögen fallen. :)
 
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