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NewsChatkontrolle: Risikominderung als Schlupfloch
Noch am meisten in der EU. Was glaubst wieviele Länder die EU deshalb als langen Arm von Deutschland ansehen? Trump, klar, aber fahr nur mal rüber nach Frankreich.
leipziger1979 schrieb:
Das nennt man in so Vorzeigedemokratien wie Russland und China auch so...
China versteht sich nichtmal als eine, das ist dir schon klar, oder? Und in Russland gibt es nur eine Person zu wählen... Wann wurdest du das letzte mal verhaftet, weil du ein weißes Blatt hochgehalten hast?
leipziger1979 schrieb:
Aber dafür kann man dann auf die bösen Populisten zeigen denn die sind ja schuld.
Eine direkt Beleidigung ist was anderes als Protest mit einem weiĂźen Blatt, oder nicht?
Das eine ist eine strafbare Handlung, das andere verfassungsrechtlich verbrieft.
@Beelzebot Hier geht es aber auch um die Verhältnismäßigkeit. Und der Eingriff in die Privatsphäre mit einer Hausdurchsuchung zu so einem Kommentar im Internet. Hier sehe ich kein Verhältnis was auch nur im Ansatz eine Rechtfertigung zu diesem Mittel wäre.
Und: FĂĽr ein prosperierendes Ă–kosystem rund um bspw. Matrix wĂĽrde das aber auch nicht reichen.
Ergänzung ()
SDJ schrieb:
@Beelzebot Hier geht es aber auch um die Verhältnismäßigkeit. Und der Eingriff in die Privatsphäre mit einer Hausdurchsuchung zu so einem Kommentar im Internet. Hier sehe ich kein Verhältnis was auch nur im Ansatz eine Rechtfertigung zu diesem Mittel wäre.
Richtig, und eigentlich sollen Hausdurchsuchungen ein Mittel zur Beschlagnahmung konkreter Beweismittel sein, selbst eine allgemeine Umschau, ob sich was Verdächtiges finden liesse ist nicht legal.
"Die Wohnung ist unverletzlich" heisst zwar nicht, dass Hausdurchsuchungen nicht stattfinden könnten, aberdass diese eine ultima Ratio sind und nur bei entsprechender Verhältnismässigkeit durchgeführt werden dürfen. Mittlerweile könnte jedoch schon der Eindruck entstehen, dass es als eine Disziplinarmassnahme missbraucht wird.
Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass das schnelle Anschlagen bei den Kontrollen für die Verfolgungsbehörden enorme Auswirkungen hätte. Bei den rund zehn Milliarden täglich innerhalb der EU verschickten Nachrichten würde schon eine Meldungsrate von 0,001 Prozent dazu führen, dass die Behörden täglich 100.000 Nachrichten überprüfen müssten. Dadurch würden erhebliche Kapazitäten bei der Polizei gebunden, die dann für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stünden.
Sobald das beschlossen wird, kann man damit rechnen, dass sich die Zahl der Meldungen exponentiell vervielfachen würde. Das ist doch geradezu paradiesisch für Häcker und fremde Nachrichtendienste wenn man die europäischen Sicherheitsbehörden so einfach überlasten kann.
Sie entfernt sich tatsächlich immer mehr von der klassischen Idee Europas hin zu einer Reinkarnation der UdSSR. Das dumme ist nur, das wir uns wirtschaftlich komplett abhängig gemacht haben.
Hier geht es aber auch um die Verhältnismäßigkeit. Und der Eingriff in die Privatsphäre mit einer Hausdurchsuchung zu so einem Kommentar im Internet. Hier sehe ich kein Verhältnis was auch nur im Ansatz eine Rechtfertigung zu diesem Mittel wäre.
Richtig, und eigentlich sollen Hausdurchsuchungen ein Mittel zur Beschlagnahmung konkreter Beweismittel sein, selbst eine allgemeine Umschau, ob sich was Verdächtiges finden liesse ist nicht legal.
Das streitet auch garkeiner ab. Aber eine als nicht verhältnismäßige einzuordnende Hausdurchsuchung mit Verhaftungen wegen Protestes mit weißen Zetteln gleichsetzen zu wollen, ist hanebüchen. Ich meine, ihr stellt Fehler im Justizapparat mit systematischer Unterdrückung gleich.
Zwar nicht auf EU Ebene, aber:
CDU, SPD und A*D stimmen in Berlin fĂĽr die Erlaubnis Staatstrojaner zu installieren und dazu auch die Wohnung heimlich zu betreten:
Um verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, dürfen die Ermittler künftig laut dem Senatsentwurf und den Änderungen der Abgeordneten nicht nur IT-Systeme hacken, sondern auch verdeckt die Wohnungen von Verdächtigen betreten. Die brisante Neuerung verbirgt sich in den Paragrafen 26a und 26b. Diese regeln die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die heimliche Online-Durchsuchung. Um Kommunikation noch vor der Ver- oder nach der Entschlüsselung auf Geräten wie Smartphones oder Laptops abzugreifen, darf die Polizei Schadsoftware wie Staatstrojaner einsetzen.