Chattering als Rückgabegrund?

benjiN321

Cadet 2nd Year
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Dez. 2021
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20
Hallo liebe Computerbase-Community,

ich hab mir im Mai 2021 eine Ducky One 2 gekauft und bin mit dieser auch super zufrieden.
Leider musste ich vor kurzem feststellen, dass meine Tastatur von dem bekannten Chattering betroffen ist

Kurze Erklärung zu Chattering:
Chattering bedeutet das bei einmaligen Drücken einer Taste die Taste mehrmals ausgeführt wird, d.h. ich drücke 1x 'd' und bekomme als Output 'dd'.

Nach kurzer Recherche habe ich auf Reddit einen Post gefunden in dem viele User genau das selbe Problem haben.
Link zu Reddit:
https://www.reddit.com/r/DuckyKeyboard/comments/f5y9rm/key_chatter_on_ducky_one_2_sf/

Nun ist meine Frage, ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. kann man hier irgendetwas Rechtlich machen, da es anscheindend ein bekannter Defekt ist?

Danke für eure Hilfe

Viele Grüße

BenjiN
 
Nein, warum solltest Du zurück treten können. Wie wäre es erstmal, beim Händler zu reklamieren?
 
BlubbsDE schrieb:
Nein, warum solltest Du zurück treten können. Wie wäre es erstmal, beim Händler zu reklamieren?
Weiß ich nicht, war ja nur eine generelle Frage.

Das habe ich vor, nur ist die Frage, ob der Händler da noch was nach 1 Jahr macht...
 
Wirst Du dann sehen. Du hast zwei Jahre Gewährleistung beim Händler. Und was sagt Ducky? Geben die ne Garantie auf deren Produkte?
 
BlubbsDE schrieb:
Wirst Du dann sehen. Du hast zwei Jahre Gewährleistung beim Händler. Und was sagt Ducky? Geben die ne Garantie auf deren Produkte?
Ich hab mal gesucht aber von Ducky dazu nichts gefunden.
 
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