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Also wenn ihr der geladenen Person unter 18 eine Einverständniserklärung mitgebt und die Eltern unterschreiben diese wo dann deren Name, Unterschrift Geb DAtum und Name des Kindes drauf steht stellt das kein Problem dar.
Wir sind hier in D und nicht AT, evtl gelten da andere Vorschriften?
Was den Gewinn dieser Veranstalltung angeht. Da unser Clan ein Verein ist. Wurde der Gewinn in die Vereinskasse gegegeben und für andere Zwecke wieder verbraucht. Clantreffen mit Grillen etc.
Der Gewinn muss zuerst mal dem FA gemeldet und versteuert werden, da es sich nicht um "gemeinnützige Gewinne" handelt der Verein (e.V.) wird ja wohl auch nicht "Gemeinnützig" sein. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Bei Kontrollen sollte man auch auf die Gema achten, vor allem wenn auch noch Musik abgespielt wird. Wenn Getränke verkauft werden, sollte man auch eine entsprechende Konzession (Ausschankgenehmigung) haben.